Verlängerungsvereinbarung zur Interimsvereinbarung mit den dualen Systemen (BDS) vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Vorlage: 2022/2442
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.01.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.02.2023

    TOP: 11

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage
    Extrahierter Text

    BW022-2020-22LLB-229 Stand: 31.01.2023 Seite 1 von 2 Verlängerungsvereinbarung zum Vertrag über die Erfassung, die Beförderung und den Umschlag von Leichtverpackungen gem. § 14 Abs. 1 VerpackG (BW022-2020-22LLB-229) zwischen der Landbell AG für Rückhol-Systeme, vertreten durch den Vorstand, Rheinstraße 4 L, 55116 Mainz - im Folgenden nur „Auftraggeberin“ - und der Stadt Karlsruhe, vertreten durch das Team Sauberes Karlsruhe (TSK), Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe - im Folgenden nur „Auftragnehmerin“ - Zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin besteht ein Vertrag über die Erfassung, die Beförderung und den Umschlag von Leichtverpackungen gem. § 14 Abs. 1 VerpackG. Dieser Vertrag ist bis 31. Dezember 2022 befristet geschlossen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien was folgt: 1. Die Laufzeit des Vertrages wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. 2. § 4 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages wird mit Wirkung zum 01.01.2023 wie folgt geändert: „Für die Laufzeit dieses Vertrages wird der Anteil der Leichtverpackungen (inkl. Fehlwürfen/Sortierresten) am Sammelgemisch, der auf die dualen Systeme entfällt, mit einem Wert gem. der gemeinsamen Sortieranalyse auf Mengenbasis 2022 von 11.137 t/a festgelegt.“ 3. § 5 Abs. 5 des Vertrages wird mit Wirkung zum 01.01.2023 wie folgt geändert: „Die Auftraggeberin ist verpflichtet, für das Jahr 2023 einen Kostenanteil in Höhe Ihres Planmengenanteils an LVP für 11.137 Tonnen/ a an der Vergütung nach § 13 Abs. 1 zu tragen.“ BW022-2020-22LLB-229 Stand: 31.01.2023 Seite 2 von 2 4. § 5 Abs. 6 des Vertrages wird mit Wirkung zum 01.01.2023 wie folgt geändert: „Die Parteien stimmen überein, dass die Vergütung des Auftragnehmers für das Jahr 2023 quartalsweise nach Maßgabe folgender Formel angepasst wird: Vergütung LVP x Planmengenanteil LVP x 11.137tt = angepasste Vergütung LVP Vergütung LVP = Vergütung des Auftragnehmers gemäß § 13 Absatz 1 Planmengenanteil LVP = gem. § 5 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 10 mitgeteilter Planmengenanteil Die Anpassung der Vergütung erfolgt mit Wirkung zum Beginn des jeweils betroffenen Quartals. Die Anwendung der weiteren Regelungen des Leistungsvertrages zur Anpassung der Vergütung bleibt hiervon unberührt.“ 5. § 13 Abs. 1 des Vertrages wird mit Wirkung zum 01.01.2023 wie folgt geändert: „Der Auftragnehmer erhält zur Abgeltung aller von ihm gemäß diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen folgende Vergütungen: Vergütung nach Planmengenanteil LVP für das Leistungsjahr 2023: 11.137 t/a x 166,43 €/t = 1.853.530,91 €/a jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.“ 6. Die weiteren Regelungen des Vertrages gelten uneingeschränkt fort und sind auch auf diese Verlängerungsvereinbarung anwendbar. Mainz, den ..................... Karlsruhe, den ........................ ______________________ _____________________________ Landbell AG für Rückhol-Systeme TSK

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2442 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Verlängerungsvereinbarung zur Interimsvereinbarung mit den dualen Systemen (BDS) vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 07.02.2023 5 X vorberaten Gemeinderat 28.02.2023 11 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Verlängerung der Interimsvereinbarung in Verbindung mit den entsprechenden Erfassungsverträgen für Leichtverpackungen (LVP) und Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Verpackungen) für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) wird mit dem Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) beauftragt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Wegfall von bis 50% Papiererträge je nach Verlauf von Index vermutlich zwischen 0,5 bis 1 Mio. € Erträge von den dualen Systemen: ca. 3,03 Mio. € Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Erläuterungen zum Hintergrund Für die Jahre 2020 bis 2022 hat der Gemeinderat am 27. Juli 2021 einer Interimsvereinbarung mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) zugestimmt. Darin wurden einerseits die zu zahlenden Entgelte an die Stadt Karlsruhe (Amt für Abfallwirtschaft) für die gesammelten anteiligen Verpackungsanteile in der Wertstofftonne für Leichtverpackungen (LVP) und in der Papiertonne für Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Verpackungen) festgelegt und andererseits der Status Quo der Wertstoffsammlung bis Ende 2022 noch unter städtischer Systemführerschaft festgeschrieben. Nun soll mit den BDS, die dann auch die Systemführerschaft innehaben, eine neue Abstimmungsvereinbarung im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG) abgeschlossen werden, um die (gemeinsame) Entsorgung von LVP und PPK-Verpackungen zu regeln. Inwieweit auch die Weiterführung einer Wertstofftonne in Systemführerschaft der BDS möglich erscheint, ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu klären. Anfänglich konnten die BDS aufgrund einer hohen Fehlwurfquote nicht dazu bewegt werden, die städtische Wertstofftonne in der heutigen Form unter eigener Regie weiterzuführen. Diese favorisierten die Einführung einer Gelben Tonne, in der allerdings nur LVP erfasst werden. Nachdem BDS im Zuge weiterer Verhandlungen Bereitschaft signalisiert hatte, doch über eine Wertstofftonne zu verhandeln und die Höhe einer städtischen Kostenbeteiligung an einer Wertstofftonne in Systemführerschaft der BDS zu klären, wurde eine gemeinsame Sortieranalyse beauftragt. Deren Ergebnis als maßgebliche Vertragsgrundlage für eine mögliche Wertstofftonne lag erst Mitte Dezember 2022 vor. Deshalb dauern die Verhandlungen mit den BDS zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch an. Dem Gemeinderat soll nun am 28. März 2023 eine Beschlussvorlage zur künftigen Abstimmungsvereinbarung mit den BDS ab 2024 präsentiert werden. 2. Neue Interimsvereinbarung für 2023 Da eine finale Gemeinderatsentscheidung frühestens am 28. März 2023 möglich ist und auch die Sammel- und Sortierleistungen von den BDS europaweit ausgeschrieben werden müssen, kann eine Umsetzung nicht vor dem 1. Januar 2024 erfolgen. Für das Jahr 2023 muss deshalb notwendigerweise erneut eine Interimsvereinbarung getroffen werden. Diese basiert allerdings im Wesentlichen auf der Vereinbarung für die Jahre 2020 bis 2022. Die Unterschiede der beiden Vereinbarungen werden nachfolgend dargestellt: Wertstofftonne: Durch das aktuelle Ergebnis der Sortieranalyse, das am 15.Dezember 2022 dem Amt für Abfallwirtschaft (AfA) zugegangen ist, wurde der BDS-Anteil an der Wertstofftonne auf Basis der Erfassungsmenge 2022 neu ermittelt. Dabei hat sich gezeigt, dass dieser Anteil aktuell bei 11.137 Mg und damit ca. 2.400 Mg über der bisher mit den BDS abgerechneten Tonnage liegt. Deswegen wurde dieses Ergebnis kurzfristig in die Verhandlungen für die Interimsvereinbarungen eingebracht und konnte vertraglich entsprechend umgesetzt werden. Darüber hinaus konnte die anteilige Vergütung für die Sammlung der in der Wertstofftonne erfassten LVP für 2023 um 5 % (Basis 2022) auf 166,43 Euro/Mg (netto) erhöht werden. Des Weiteren übernehmen die BDS für den höheren Mengenanteil die Entsorgungskosten. Aufgrund der höheren Vergütung für einen höheren Mengenanteil sowie der Reduzierung der von der Stadt zu tragenden Entsorgungskosten kann der Steuerhaushalt im LVP- Bereich um ca.1,85 Mio. Euro entlastet werden. Die Leistungen des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe für die Sammlung von LVP gegenüber den BDS sind nicht gebührenfähig, da die Entsorgung gebrauchter Verpackungen der öffentlichen Abfallentsorgung entzogen und nach dem Grundsatz der Produktverantwortung auf die Privatwirtschaft verlagert worden ist. Die Hersteller und Vertreiber geben ihre finanziellen Belastungen regelmäßig bei ihrer Preiskalkulation über den Produktpreis an den Endverbraucher weiter. Kosten, die durch die Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Erfassung von LVP für die BDS entstehen, sind von den Verbraucherinnen und Verbrauchern daher bereits durch die Bezahlung des Produktpreises gedeckt. – 3 – Papiertonne: Neue Grundlage für die Vertragsgestaltung mit den BDS bildet die aktuelle Orientierungshilfe des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Eine wesentliche Änderung zur bisherigen Orientierungshilfe stellt der anteilige Herausgabeanspruch einzelner Systemunternehmen für deren jeweiligen Verpackungsanteil aus PPK dar, was entsprechend im vorliegenden Vertrag auf Wunsch der BDS auch so umgesetzt wurde. Hierdurch verliert die Stadt zwar Erlöse für erfasste PPK-Abfälle, im Gegenzug wird aber der Erstattungsbetrag bezüglich den aufgewandten Sammelkosten durch den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe erhöht. Die Erstattung konnte hierbei von 183,60 Euro/Mg in 2022 auf 205 Euro/Mg in 2023 erhöht werden (Beträge jeweils netto). Damit erstatten die BDS anteilig 50 % der Sammlungskosten der städtischen Papiersammlung im Stadtgebiet, was bei einem Prognosewert für 2023 von ca. 10.500 Mg einem Erstattungsbetrag von ca. 1,08 Mio. Euro/Jahr entspricht. Darüber hinaus erhält die Stadt noch einen Wertausgleich von 20 Euro/Mg, was wiederum in Summe ca. 0,1 Mio. Euro/Jahr ausmacht. Analog wie bei den LVP-Verpackungen in der Wertstofftonne sind auch die Leistungen des Eigenbetriebs für die Sammlung von PPK-Verpackungen gegenüber den BDS ebenfalls nicht gebührenfähig. Dagegen lehnten die BDS eine mögliche höhere prozentuale Beteiligung von mehr als 50 % an der Sammelmenge sowie eine Beteiligung am Aufwand der Papiersammlung in Höhe der Vollkosten ab. Die BDS argumentieren, dass die städtischen Sammelkosten weit über den durchschnittlichen Kosten der Entsorgungsbranche liegen würden und deswegen aus ihrer Sicht nicht angemessen und akzeptabel wären. Es kann gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG argumentiert werden, dass ein Erstattungsanspruch auch nach Vollkostenansatz laut Bundesgebührengesetz bestehen könnte. Nach stadtinterner rechtlicher Prüfung werden die Erfolgsaussichten jedoch als zumindest offen eingestuft, dass sich ein Erstattungsanspruch auf Vollkostenniveau auch gerichtlich vollumfänglich durchsetzen ließe. Der entsprechende Streitwert und damit das Prozessrisiko wären zudem sehr hoch, die Verfahrensdauer würde sich mutmaßlich lange hinziehen. Es wäre davon auszugehen, dass die BDS ein Grundsatzurteil anstreben würden. In Anbetracht des vergleichsweise neuen Gesetzes (bundesweite Relevanz) und noch fehlender höchstgerichtlicher Rechtsprechung sind hier weitere Entwicklungen zu erwarten. Im Hinblick auf die kurzen Vertragslaufzeiten und die damit verbundene zeitnahe Reaktionsmöglichkeit wird seitens der Verwaltung empfohlen, diese Entwicklungen zunächst abzuwarten. Die sonstigen vertraglichen Faktoren blieben in der neuen Interimsvereinbarung prinzipiell unverändert. Durch die Möglichkeit, den Herausgabeanspruch seitens der BDS geltend zu machen, haben sich die vertraglichen Konditionen zur bisherigen Vereinbarung für den Bereich der Papiersammlung für die Stadt in 2023 allerdings verschlechtert. Dabei wird der Grad der Verschlechterung einerseits von der künftigen Entwicklung des Altpapierpreises und andererseits der Anzahl einzelner Systemunternehmen, die vom Herausgabeanspruch Gebrauch machen werden, bestimmt. Im ungünstigsten Falle, also bei einer 100-%igen Herausgabe von PPK an die BDS und einem angenommenen Durchschnittspapiererlös in 2023 von 150 Euro/Mg, würde dies eine Verschlechterung beispielsweise von ca. 0,57 Mio. Euro für 2023 bedeuten. Bei einem durchschnittlichem Papiererlös von ca. 100 Euro/Mg in 2023 würde die beispielhafte Ergebnisverschlechterung ca. 0,31 Mio. Euro betragen. 3. Fazit und Empfehlung Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, der neuen Interimsvereinbarung und den entsprechenden Erfassungsverträgen für LVP und PPK-Verpackungen rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zuzustimmen, um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden. Bezüglich der Bewertung der beiden Vereinbarungen ist festzuhalten, dass trotz der schlechteren Rahmenbedingungen, die durch den nun umzusetzenden Herausgabeanspruch bei den PPK-Verpackungen entstehen, die wirtschaftliche Situation für die Stadt – 4 – dennoch als einigermaßen ausgeglichen bezeichnet werden kann. Allerdings muss die Entwicklung der Rechtsprechung gerade hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Vollkosten im Bereich der Papiertonne im Auge behalten werden, um bei künftigen Vereinbarungen auch entsprechende Anpassungen vornehmen zu können. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe sollte deswegen mit dem Abschluss der Interimsvereinbarung und beider Erfassungsverträge beauftragt werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Verlängerung der Interimsvereinbarung in Verbindung mit den entsprechenden Erfassungsverträgen für Leichtverpackungen (LVP) und Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Verpackungen) für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) wird mit dem Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) beauftragt.

  • Protokoll GR TOP 11
    Extrahierter Text

    Niederschrift 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Februar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11 der Tagesordnung: Verlängerungsvereinbarung zur Interimsvereinbarung mit den dualen Systemen (BDS) vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 Vorlage: 2022/2442 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirt- schaft und Stadtreinigung der Verlängerung der Interimsvereinbarung in Verbindung mit den entsprechenden Erfassungsverträgen für Leichtverpackungen (LVP) und Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Verpackungen) für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) wird mit dem Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) beauftragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung am 7. Februar 2023. Stadtrat Hock (FDP): Manchmal ist es vielleicht wichtig, dass man Dinge, die einem hier im Gemeinderat vorgelegt werden, auch ausführlich liest und, Herr Oberbürgermeister, ich sage es, mit Verlaub, auch nicht immer alles gleich für bare Münze nimmt. Wenn man die damalige Vorlage liest und was man uns da prognostiziert hat für Zahlen, und wer auf- merksam heute diese Vorlage liest, die wir heute zur Abstimmung haben, dann muss man feststellen, dass wir ja froh sein können, dass wir das damals, Herr Oberbürgermeister, in Ihre Hände gelegt haben. Denn meine Fraktion hat diesen Weg damals nicht mitgehen wollen, weil wir erstens den Zahlen nicht geglaubt haben, und zweitens, weil wir gesagt haben, bitte, Herr Oberbürgermeister, machen Sie das zur Chefsache, weil das würde eine große Welle bei der Bürgerschaft auflösen. Gott sei Dank haben wir heute diese Vorlage, dass wir das bis zum Ende des Jahres jetzt mit BDS so verlängern können. Herr – 2 – Oberbürgermeister, meine Fraktion würde Sie wirklich dringend bitten, die Verhandlungen sind ja jetzt noch am Laufen, dass Sie genau ein Auge darauf werfen, was dann hinten rauskommt, weil ich glaube, es ist sinnvoll, dass wir das System, was wir jetzt haben, auch weiterführen können und dass es auch klar so günstig wie möglich für den Haushalt der Stadt Karlsruhe abgehen wird. Herzlichen Dank. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann können wir zur Ab- stimmung kommen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustim- mung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. März 2023

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text