Gedenkort für die Opfer der nationalsozialistischen Militärjustiz/Deserteurdenkmal in Karlsruhe sichtbar machen
| Vorlage: | 2022/2430 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 12.12.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 12.12.2022 Vorlage Nr.: 2022/2430 Gedenkort für die Opfer der nationalsozialistischen Militärjustiz/Deserteurdenkmal in Karlsruhe sichtbar machen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 17 X Kulturausschuss 17.03.2023 6 x 1. Die Stadtverwaltung tritt mit der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und mit den weiteren im Friedensbündnis Karlsruhe vertretenen Gruppierungen in Kontakt. Sie führt Gespräche über das bereits existierende Karlsruher Deserteurdenkmal u. a. mit dem Ziel, einen zentraleren Aufstellort mit mehr Sichtbarkeit für das Mahnmal zu finden. 2. Die Stadtverwaltung nimmt das Deserteurdenkmal in den „Leitfaden zur Erinnerungskultur im öffentlichen Raum in Karlsruhe“ auf. 3. Die Stadtverwaltung initiiert eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Themenkomplexes „Karlsruher Opfer der nationalsozialistischen Militärjustiz“ durch das Kulturamt und in Zusammenarbeit mit der DFG-VK. Im Kontext der Nachrüstungsdebatte und Friedensbewegung kam zu Beginn der 1980er Jahre in einigen Städten, darunter auch in Karlsruhe, die Forderung nach der Errichtung von Denkmälern für Deserteur*innen auf. Das war konträr zu der bisherigen Sichtweise auf Deserteur*innen: Bis dahin wurden sie in der Öffentlichkeit als Feiglinge und Drückeberger*innen betrachtet. Im Kontext der damaligen Diskussionen wurde schließlich im Jahre 1990 in Karlsruhe durch ein breites bürgerschaftliches Engagement ein Deserteurdenkmal errichtet, um an all jene Menschen erinnern zu können, die sich den Kriegen verweigert haben. Da die Stadt Karlsruhe seiner Zeit nicht bereit war, dafür öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen, wurde das Denkmal im Gewerbehof aufgestellt. Bedingt durch die räumliche Situation vor Ort – das Wurzelwerk eines Baumes bedroht den bestehenden Standort – kann das Denkmal dort nicht länger stehen bleiben. Es ist zeitnah eine Entscheidung über den weiteren Verbleib zu fällen. Am 17. Mai 2002 beschloss der Deutsche Bundestag die Aufhebung aller nationalsozialistischen Unrechtsurteile gegen Kriegsdienstverweigerer*innen, Deserteur*innen und „Wehrkraftzersetzer*innen“. Damit wurden diese Opfergruppen der NS-Unrechtsjustiz gesetzlich rehabilitiert. Im Jahr 2009, 64 Jahre nach Kriegsende, hat der Bundestag dann auch endlich die sogenannten Kriegsverräter*innen der Wehrmacht rehabilitiert. Begründung/Sachverhalt – 2 – Das Deserteurdenkmal soll nach Ansicht der Grünen-Gemeinderatsfraktion und auf Wunsch der DFG- VK aus einem Hinterhof an eine zentrale Stelle in der Stadt Karlsruhe versetzt werden. Damit könnte dem Wunsch nach einem angemessenen Gedenken an die Opfer Rechnung getragen werden, die ein Zeichen gegen den Krieg gesetzt haben und dafür hingerichtet wurden. Hierzu sollte mit der DFG-VK und weiteren Gruppierungen im Friedensbündnis Karlsruhe ein geeigneter Standort bestimmt werden. Der Leitfaden zur Erinnerungskultur im öffentlichen Raum in Karlsruhe dient als Grundlage u. a. für die Erinnerung an besondere Ereignisse in Karlsruhe im öffentlichen Raum. Der Leitfaden trägt damit ausdrücklich zur dauerhaften Vermittlung des kulturellen und historischen Erbes im täglichen Lebensumfeld der Bürger*innen bei. Das Deserteurdenkmal ist hierbei als ein Beispiel für ein breites bürgerschaftliches Engagement zu benennen. Die Geschichte der Militärjustiz während des Nationalsozialismus in Karlsruhe spielt in der Erinnerungskultur der Stadt bisher kaum eine Rolle. Um auch diese Karlsruher Opfer im Geschichtsbewusstsein zu rehabilitieren, bedarf es zunächst einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema. Darum fordert die Grünen-Fraktion mit diesem Antrag, dass unter Federführung des Kulturamtes und in Zusammenarbeit mit der DFG-VK eine Aufarbeitung des Themenkomplexes initiiert wird. Unterzeichnet von: Michael Borner Jorinda Fahringer Renate Rastätter Christine Weber Benjamin Bauer Verena Anlauf Dr. Iris Sardarabady Niko Riebel
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Niederschrift 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Januar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Gedenkort für die Opfer der nationalsozialistischen Militärjus- tiz/Deserteurdenkmal in Karlsruhe sichtbar machen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2022/2430 Beschluss: Beratung im Kulturausschuss am 17. März 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Kulturausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Januar 2023
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2430 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Gedenkort für die Opfer der nationalsozialistischen Militärjustiz/Deserteurdenkmal in Karlsruhe sichtbar machen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 17 X Kulturausschuss 17.03.2023 5 X Kurzfassung Das im Jahr 1990 von der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen (DFG- VK) und Menschen, die mit der Friedensbewegung verbunden waren, im Gewerbehof aufgestellte Deserteurdenkmal wurde im Jahr 2022 aus Baumschutzgründen vorübergehend abgebaut. Inzwischen wurde es von den Initiator*innen wieder an seinem bisherigen Standort errichtet. Der Standort steht von ihrer Seite nicht zur Disposition. Die Stadt hat weder Zugriff noch Veranlassung zur Suche eines neuen Standortes. Der „Leitfaden zur Erinnerungskultur im öffentlichen Raum in Karlsruhe“ ist eine allgemeine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Erinnerungsmalen im öffentlichen Raum in Karlsruhe und enthält keine dokumentierende Auflistung aller Denkmäler, Erinnerungsmale oder ehrender Straßennamen. Eine gesonderte Aufnahme des Deserteurdenkmals entspricht nicht dem Zweck der Richtlinie. Das Stadtarchiv verfügt nicht über die personellen Ressourcen, eine aufwändige Recherche zu lokalen Wehrmachtsjustizfällen durchzuführen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung tritt mit der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen (DFG-VK) und mit den weiteren im Friedensbündnis Karlsruhe vertretenen Gruppierungen in Kontakt. Sie führt Gespräche über das bereits existierende Karlsruher Deserteurdenkmal u. a. mit dem Ziel, einen zentraleren Aufstellort mit mehr Sichtbarkeit für das Mahnmal zu finden. Das in Eigeninitiative von der DFG-VK und Menschen, die mit der Friedensbewegung verbunden waren, 1990 gestaltete Deserteurdenkmal fand, nachdem von der Stadt Karlsruhe keine positiven Signale für eine Aufstellung im öffentlichen Raum kamen, seinen Platz im Gewerbehof, Steinstraße 23. In den folgenden Jahren diskutierten Gemeinderat und Kulturausschuss mehrfach die Forderung der Grünen Liste nach Aufstellung eines Deserteurdenkmals im öffentlichen Raum. Man entschied sich dort gegen die Aufstellung eines Denkmals für die einzelne Opfergruppe der Deserteure und für ein gemeinsames ehrendes Gedenken in Form einer historischen Aufarbeitung und Dokumentation, die alle Opfergruppen einbeziehen sollte. Baumerhaltungsarbeiten machten jetzt die Umsetzung des Deserteurdenkmals im Gewerbehof erforderlich. Der Standort im Gewerbehof wurde dabei von keinem der Beteiligten infrage gestellt. Das Deserteurdenkmal fand im Januar 2023 einen neuen Ort im Gewerbehof, versehen mit einer Informationstafel zu seiner Geschichte. Die DfG-VK informierte die Öffentlichkeit über die feierliche Wiedereinweihung an seinem früheren Standort am 10. Februar 2023. 2. Die Stadtverwaltung nimmt das Deserteurdenkmal in den „Leitfaden zur Erinnerungskultur im öffentlichen Raum in Karlsruhe“ auf. Der Leitfaden zur Erinnerungskultur im öffentlichen Raum in Karlsruhe ist eine Handreichung zum Umgang mit vorhandenen Erinnerungsmalen im öffentlichen Raum sowie zu den möglichen Formen und Inhalten zukünftiger Erinnerungsmale. Er enthält keine dokumentierende Auflistung aller Denkmäler, Erinnerungsmale oder ehrender Straßennamen, und dies entspricht auch nicht seinem Zweck. Das Deserteurdenkmal ist auf der städtischen Webseite „Erinnerungskultur im öffentlichen Raum“ unter „Erinnerungsorte für die Opfer des Nationalsozialismus“ dokumentiert: https://stadtgeschichte.karlsruhe.de/erinnerungskultur/erinnerungskultur-im-oeffentlichen- raum 3. Die Stadtverwaltung initiiert eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Themenkomplexes „Karlsruher Opfer der nationalsozialistischen Militärjustiz“ durch das Kulturamt und in Zusammenarbeit mit der DFG-VK. Über die nationalsozialistische Wehrmachtsjustiz im Allgemeinen und Deserteure der Wehrmacht im Besonderen wurden seit den 1980er Jahren umfangreiche und überwiegend kritische geschichtswissenschaftliche Aufarbeitungen durchgeführt. Durch die breite Grundlage an Studien besteht ein differenzierter und komplexer Forschungsstand, der zuletzt nur noch nuanciert und mit der Auseinandersetzung der Deutung von „Fahnenflucht“ angereichert, aber nicht mehr mit neuen Erkenntnissen erweitert wurde. Anzuführen ist hier insbesondere das Standardwerk des Historikers Manfred Messerschmidt vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt zusammen mit Fritz Wüllner: Messerschmidt/Wüllner – 3 – „Die Wehrmachtsjustiz im Dienste des Nationalsozialismus“, 1987. 2005 führte Messerschmidt seine Forschungen mit allen seitdem hinzugekommenen Erkenntnissen in dem wiederum vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt herausgegebenen Buch „Die Wehrmachtsjustiz 1933-1945“ nochmals präzise zusammen. Der Historiker Messerschmidt wurde zeit seiner Tätigkeit wegen seiner kritischen militärgeschichtlichen Aufarbeitung von Vertreter*innen einer Position der „sauberen Wehrmacht“, die der Desertion ablehnend gegenüberstanden, auf das Heftigste angegriffen. Die bis dato jüngste Studie zur geschichtswissenschaftlichen Aufarbeitung der Wehrmachtsjustiz im Allgemeinen ist die 2016 erschienene strukturelle Erforschung der Militärgerichtsbarkeit für die Ersatzheere von Kerstin Theis. Daneben sind auch einige wenige regionale oder lokale Studien entstanden: die erste 1985 zu Kassel bzw. Nordhessen. Diese war Auslöser für die schließlich 1987 angebrachte Erinnerungstafel für Deserteure in Kassel. Weitere Untersuchungen wurden durchgeführt zur Region Wilhelmshaven 1990, zum Saarland 1994, zu Hannover 2011 sowie zur Tätigkeit eines Militärgerichts in Marburg 1994. Außerdem liegen Arbeiten vor, die sich mit den Verweigerungsformen von Soldaten beschäftigen, darunter von unerlaubtem Entfernen bis zur Fahnenflucht, der eigentlichen Desertion; Knippschild 1996. Ein anderer Historiker trug durch lange Beschäftigung mit der Wehrmacht, ihrer Justiz und ihren Verbrechen mit bei zur pauschalen politischen Rehabilitierung infolge des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege, so respektiv Wette 2007. Verschiedene Arbeiten beschäftigen sich mit der Frage der Motivation von Deserteuren, zuletzt Treiber 2021, der sich in seiner Dissertation an der Bundeswehruniversität München zugleich an einer Synopse der bislang erschienenen Arbeiten dazu versucht. Für Karlsruhe waren bislang keinerlei Namen von Deserteuren bekannt. Allein in einem Überblick, herausgegeben vom Studienkreis deutscher Widerstand 1933-1945 in den 1980er Jahren, war ein Soldat Granget aus Karlsruhe vermerkt, dessen Eltern ihn zur Zurückhaltung bei Einsätzen ermahnt haben sollen, was zu einer Verurteilung zum Tod führte. Zu diesem Fall ließ sich jedoch auch mit intensiver Suche nichts finden. Just im vergangenen Jahr erschien in einem kleinen Buch die Geschichte des Karlsruher Deserteurs Eugen Zirlewagen, 1944 verurteilt zu 15 Jahren Zuchthaus, die anhand der Strafverfolgungsakten seiner wegen Beihilfe zur Fahnenflucht angeklagten Eltern beleuchtet werden konnte. Die Zahl der Desertionen wird in der Geschichtsforschung auf 100.000 bis zu 350.000 Fälle geschätzt, genaue Zahlen fehlen nicht zuletzt aufgrund nicht mehr vorhandener Akten. Über 22.000 Todesurteile wurden verhängt. Die Zahl aller Militärgerichtsfälle beläuft sich auf ein Vielfaches. Die Akten der Verfahren liegen bis auf einen verschwindenden Rest nicht mehr vor. Die bis 1945 beim Heeresarchiv Potsdam gesammelten Akten wurden beim Brand kurz vor Kriegsende fast komplett vernichtet. Verfügbar sind so noch im Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg rund 23.000 Fallakten und im Österreichischen Staatsarchiv Wien etwa 12.000 Akten von Wehrmachtsgerichten, überwiegend von Gerichtsstellen des Ersatzheeres. Die Akten sind nicht nach Herkunfts- oder Wohnort der Beklagten erschlossen. Aus der Forschung ist zu entnehmen, dass aus einer Vielzahl von Fällen aufwändig die in Frage kommenden Fälle zu filtern sind, und dass für lokale und regionale Auswertungen am Ende sehr wenige Fälle übrigbleiben. Aufgrund dieser lückenhaften und problematischen Quellenlage kann heute kein Überblick mehr über alle Karlsruher*innen, die vor Militärgerichten angeklagt wurden, erstellt werden. Eine Beschäftigung mit Karlsruher Opfern und Verurteilten der Wehrmachtsgerichtsbarkeit – 4 – könnte sich allein auf den Versuch beschränken, die persönlichen Geschichten von Einzelpersonen zu recherchieren und darzustellen. Eine Anfrage an das Bundesarchiv- Militärarchiv Freiburg über die Möglichkeiten zu derartigen Forschungen ist gestellt, jedoch dauert die Bearbeitung dort oftmals mehrere Monate. Selbst bei einer positiven Antwort wäre abzuwägen, ob der sehr aufwändige Versuch, in den dortigen Quellen Karlsruher Verurteilte zu ermitteln, wirklich durchgeführt werden soll. Das Stadtarchiv hat bereits geprüft, ob sich über den Umweg der Durchsicht der Akten zur Beihilfe zur Fahnenflucht bzw. zur Einweisung in Strafanstalten über die Staatsanwaltschaft in den Beständen des Generallandesarchivs Karlsruhe Anhaltspunkte ermitteln ließen, jedoch erwies sich dieses Vorgehen als nicht erfolgreich. Neben den Strafverfahrensakten im oben genannten Fall Zirlewagen als bedeutenderem Fall konnte in den Unterlagen lediglich die Verurteilung einer Karlsruherin, die einen nicht näher bezeichneten auswärtigen Soldaten drei Wochen während seiner Desertion verbarg, ermittelt werden. Das Stadtarchiv verfügt nicht über die personellen Ressourcen, neben dem Alltagsbetrieb eine aufwändige Recherche zu lokalen Wehrmachtsjustizfällen durchzuführen. Ein Versuch, aus den Tausenden Fallakten in Freiburg und Wien Fälle herauszufinden, die Karlsruher*innen betreffen, könnte nur mit einer zusätzlichen Projektstelle unternommen werden und lässt lediglich geringen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn erwarten. Eine lokalgeschichtliche Aufarbeitung des Themenkomplexes sollte zum jetzigen Zeitpunkt nicht angestrebt werden. Angeführte Literatur (eine Auswahl): Messerschmidt, Manfred; Wüllner, Fritz: Die Wehrmachtsjustiz im Dienste des Nationalsozialismus. Zerstörung einer Legende, Baden-Baden 1987. Fahle, Günther: Verweigern, Weglaufen, Zersetzen. Deutsche Militärjustiz und ungehorsame Soldaten 1939-1945, Das Beispiel Ems-Jade, Bremen 1990. Eberlein, Michael: Militärjustiz im Nationalsozialismus: Das Marburger Militärgericht, Marburg 1994. Paul, Gerhard: Ungehorsame Soldaten. Dissens, Verweigerung und widerstand deutscher Soldaten (1939-1945), St. Ingbert 1994., 1994. Knippschild, Dieter: „Für mich ist der Krieg aus“. Deserteure in der Deutschen Wehrmacht, in: Haas, Norbert; Paul, Gerhard (Hrsg.): Die anderen Soldaten. Wehrkraftzersetzung, Gehorsamsverweigerung und Fahnenflucht im Zweiten Weltkrieg, Frankfurt a.M. 1995, S. 123-138. Messerschmidt, Manfred: Die Wehrmachtsjustiz 1933-1945, Paderborn u. a. 2005. Wette, Wolfram: Das letzte Tabu. NS-Militärjustiz und „Kriegsverrat“, Berlin 2007. Buchterkirchen, Ralf: „...und wenn sie mich an die Wand stellen“. Desertion, Wehrkraftzersetzung und „Kriegsverrat“ von Soldaten in und aus Hannover 1933-1945, Neustadt am Rübenberge 2011. Theis, Kerstin: Wehrmachtjustiz an der Heimatfront. Die Militärgerichte des Ersatzheeres im Zweiten Weltkrieg, Berlin 2016. Treiber, Stefan Kurt: Helden oder Feiglinge? Deserteure der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg, Frankfurt a. M. 2021. Zirlewagen, Marc: „Man kann doch seinen eigenen Sohn nicht verraten.“ Der Karlsruher Deserteur Eugen Zirlewagen und die „Beihilfe zur Fahnenflucht“ seiner Eltern, Norderstedt 2022.