Radweg L 623 Wolfartsweier - Grünwettersbach
| Vorlage: | 2022/2427 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 09.12.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 31.01.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2427 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Radweg L 623 Wolfartsweier - Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 31.01.2023 5 x Wir bitten um neueste Informationen, Sachstand, hinsichtlich der Planungen, bezüglich des Bauvorhabens für den Radweg L 623. Es bedarf immer wieder Nachfragen nach dem Sachstand bei den/dem zuständigen Fachämter/Fachamt wie weit die Planungen fortgeschritten sind, wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist. Wir bitten den Ortschaftsrat zu informieren. Joachim Supper CDU-Fraktionsvorsitzender
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2427 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Radweg L 623 Wolfartsweier - Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 31.01.2023 5 x Bauherr für den Radweg entlang der L 623 ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Im Rahmen einer Planungsvereinbarung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde die ingenieurtechnische und planerische Betreuung des Projektes bis zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens von der Stadt Karlsruhe übernommen. Das Tiefbauamt hat nach Abstimmung mit allen beteiligten Fachämtern sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Naturschutzverbänden sowie nach Erhalt des bewilligten Wasserrechtsantrages und Waldumwandlungsantrages alle notwendigen Planungsunterlagen an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 44 übergeben. Die Planfeststellungsbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17) prüft derzeit im Auftrag des Referats 44 die Planungsunterlagen, um einen Absehensentscheid von einem Planfeststellungsverfahren und somit das Baurecht zu erwirken. Nach aktueller Information durch das Regierungspräsidium Karlsruhe wird der Absehensentscheid im ersten Quartal 2023 erwartet. Danach schließt sich die Ausführungsplanung an. Zu berücksichtigen gilt, dass das Tiefbauamt nicht auf die Bearbeitungsdauer anderer Fachdienststellen oder Behörden Einfluss nehmen kann und im weiteren Verfahren der Bauausführung auch nicht mehr beteiligt ist.