Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre
| Vorlage: | 2022/2421 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.12.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.01.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2421 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stk Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2023 und 2024 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 10.01.2023 2 x vorberaten Gemeinderat 24.01.2023 7 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat ist mit der Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2023 und 2024 einverstanden und stimmt dem Abschluss der als Anlage im Entwurf beigefügten Vereinbarung durch den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen der Vereinbarung, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 1.636.000 Euro jährlich Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KVV – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die derzeit gültige ergänzende Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2020 über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV zwischen dem KVV und den Städten Karlsruhe, Baden-Baden und Landau sowie den Landkreisen Karlsruhe, Rastatt, Germersheim und Südliche Weinstraße läuft zum 31.12.2022 aus. Der Aufsichtsrat des KVV wird in seiner Sitzung am 18. Januar 2023 der Gesellschafterversammlung voraussichtlich die Fortführung der bisherigen Vereinbarung mit den bisherigen Finanzierungsanteilen für die Jahre 2023 und 2024 empfehlen. Sogenannte verbundbedingte Lasten entstehen insbesondere aufgrund der Tatsache, dass in einem Tarifverbund ein gemeinsamer einheitlicher Tarif für alle Verkehrsunternehmen gilt. Nachteile können für die Verkehrsunternehmen daraus resultieren, dass der vorherige Haustarif des Verkehrsunternehmens mehr Erlöse einbrachte als der Verbundtarif (sog. Harmonisierungsverlust) sowie aus der Verpflichtung, auch Fahrgäste mitzunehmen, die ihren Fahrschein bei einem anderen Verkehrsunternehmen erworben haben (sog. Durchtarifierungsverlust). Die verbundbedingten Lasten im Verbundgebiet des KVV betragen insgesamt rund 8,3 Mio. Euro. Hiervon werden durch die Verbundförderung des Landes Baden-Württemberg jährlich rund 2,8 Mio. Euro und durch die Verbundförderung des Landes Rheinland-Pfalz jährlich rund 0,6 Mio. Euro abgedeckt. Die verbleibenden rund 4,9 Mio. Euro werden durch die kommunalen Gesellschafter getragen. Die Finanzierungsanteile der Kommunen für die Jahre 2023 und 2024 für die verbundbedingten Lasten des KVV entsprechen den derzeitigen Beträgen und sehen wie folgt aus: Euro Landkreis Karlsruhe 1.788.000 Stadt Karlsruhe 1.636.000 Landkreis Rastatt 836.000 Landkreis Germersheim 322.000 Stadt Baden-Baden 191.000 Landkreis Südliche Weinstraße 95.000 Stadt Landau 58.000 Summe 4.926.000 Es wird vorgeschlagen, die ergänzende Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2023 und 2024 mit den gleichen Finanzierungsanteilen der Gesellschafter wie bisher fortzuführen. Aufgrund eventueller Folgewirkungen des neuen Fahrgeldzuscheidungsmodells des KVV soll die Vereinbarung lediglich für zwei weitere Jahre geschlossen werden. Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen des geänderten ÖPNVG und der ÖPNV-VO vom 25.01.2021 auch die Verbundförderung im Land neugeregelt. Diese sieht für die weiteren Umsetzungen wie einer neuen Höchsttarifsatzung einen Übergangszeitraum bis 2024 vor. Eine abschließende Umsetzung durch die KVV-Aufgabenträger konnte bis dato auch aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen wie z.B. dem Deutschlandticket nicht erfolgen. Für das Land Rheinland-Pfalz wird die Vereinbarung vom 01. Januar 1996 derzeit jährlich prolongiert. Eine Neuregelung ist aber auch hier im Rahmen des neuen Nahverkehrsgesetzes in Aussicht gestellt. Die Aufwendungen der Stadt Karlsruhe in den Jahren 2023 und 2024 aus der Fortführung der Vereinbarung zu den verbundbedingten Lasten in Höhe von jährlich 1.636.000 Euro sind bereits in der beschlossenen Haushaltsplanung berücksichtigt. – 3 – Bei dieser ergänzenden Vereinbarung handelt es sich um einen Gewährvertrag im Sinne des § 88 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Der Beschluss muss daher anschließend von der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) genehmigt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss: Der Gemeinderat ist mit der Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2023 und 2024 einverstanden und stimmt dem Abschluss der als Anlage im Entwurf beigefügten Vereinbarung durch den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen der Vereinbarung, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen.
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Datei:Ergänzungsvereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag Sachstand:23.11.2022 Bearbeiter:Herr Strotkötter -1 - Ergänzende Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV zwischen der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH und der Stadt Karlsruhe, der Stadt Baden-Baden, dem Landkreis Karlsruhe, dem Landkreis Rastatt, dem Landkreis Germersheim, dem Landkreis Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite Vorbemerkung 2 I Finanzierung der Gesellschaft 2 § 1 Verbundorganisation 2 § 2 Kostenpauschale für den Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau 2 II Ungedeckte Kosten für Verkehrsleistungen 3 § 3 Übernahme der verbundbedingten Lasten durch die Gesellschafter 3 § 4 Zuscheidung der Zuschüsse für verbundbedingte Lasten auf die Verkehrsunternehmen 4 § 5 Übernahme der verbleibenden Unterdeckungen 4 III Ergänzende Bestimmungen 4 § 6 Fälligkeit der Zahlungen 4 § 7 Schlussbestimmungen 4 ENTWURF -2 - Vorbemerkung: Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen des geänderten ÖPNVG und der ÖPNV-VO vom 25.01.2021 auch die Verbundförderung im Land neugeregelt. Diese sieht für die weiteren Umsetzungen wie einer neuen Höchsttarifsatzung einen Übergangszeitraum bis 2024 vor. Eine abschließende Umsetzung durch die KVV- Aufgabenträger konnte bis dato auch aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen wie z.B. dem Deutschlandticket nicht erfolgen. Für das Land Rheinland-Pfalz wird die Vereinbarung vom 01. Januar 1996 derzeit jährlich prolongiert. Eine Neuregelung ist aber auch hier im Rahmen des neuen Nahverkehrsgesetzes in Aussicht gestellt. Die Ergänzende Vereinbarung über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV vom 06.11.2020 läuft zum 31.12.2022 aus und wird daher für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 wie folgt neu gefasst: I Finanzierung der Gesellschaft § 1 Verbundorganisation (1)Der KVV übernimmt Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Personen- nahverkehrs entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. (2)Die gemäß § 5 (1) Satz 1 des Gesellschaftsvertrages nicht durch Erträge der Gesellschaft und Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten der Verbundor- ganisation werden von den Gesellschaftern entsprechend den Gesellschaftsanteilen übernommen (abweichend hiervon siehe § 2). § 2 Kostenpauschale für den Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau Der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau sind Mitglieder sowohl im KVV als auch im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN/VRN). Ihre Ver- kehrsbeziehungen werden überwiegend durch den VRN abgedeckt. Für die Verkehre innerhalb des KVV übernehmen der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Lan- dau eine jährliche Kostenpauschale für die Verbundorganisation in Höhe von jeweils 12.000,- Euro. ENTWURF -3 - II Ungedeckte Kosten für Verkehrsleistungen § 3 Übernahme der verbundbedingten Lasten durch die Gesellschafter (1)Im baden-württembergischen Teil des KVV betragen die jährlichen verbund- bedingten Lasten rund 7,2 Mio. Euro incl. rund 2,75 Mio. Euro, die durch das Land Baden-Württemberg abgedeckt werden. (2)Für die Jahre 2023 bis 2024 übernehmen die Gesellschafter folgende Anteile: Landkreis Karlsruhe 1.788.000 Euro Landkreis Rastatt 836.000 Euro Stadt Karlsruhe 1.636.000 Euro Stadt Baden-Baden 191.000 Euro (3)Im rheinland-pfälzischen Teil des KVV betragen die jährlichen verbundbe- dingten Lastenrund 1,1 Mio. Euro incl. rund 0,6 Mio. Euro, die durch das Land Rheinland-Pfalz abgedeckt werden. Hiervon übernehmen die Gesellschafter für die Jahre 2023 und 2024 folgende Anteile: Landkreis Germersheim 322.000 Euro Landkreis Südliche Weinstraße 95.000 Euro Stadt Landau 58.000 Euro (4)Die Gesellschafter vereinbaren in den Jahren 2023/2024 die Verteilung der verbundbedingten Lasten auf Basis der Ergebnisse der Gespräche mit den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu evaluieren und gegebenenfalls den daraus neu gewonnenen Erkenntnissen anzupassen. § 4 Zuscheidung der Zuschüsse für verbundbedingte Lasten auf die Verkehrsunternehmen Die Zuscheidungen der Zuschüsse zum Ausgleich verbundbedingter Lasten auf die Verkehrsunternehmen erfolgt nach den in der allgemeinen Vorschrift zur Geltung von Höchsttarifen beschriebenen Verfahren. § 5 Übernahme der verbleibenden Unterdeckungen (1)Die verbleibenden Unterdeckungen als Folge gemeinwirtschaftlicher Leistungen bei den Verkehrsunternehmen einschließlich der vom KVV in Rechnung gestellten und von den Verkehrsunternehmen übernommenen Vertriebskosten werden gemäß § 5 (2) und § 8 des Gesellschaftsvertrags vom 16.12.1998 von den Gesellschaftern jeweils für ihr Gebiet übernommen. Gegebenenfalls auftretende Überzahlungen bei einzelnen Unternehmen bzw. Linienbündeln werden gebietsbezogen ausgeglichen. ENTWURF -4 - (2)Soweit keine andere vertragliche Regelung zwischen einem Gesellschafter und einem Verkehrsunternehmen besteht, werden die Zuschüsse treuhän- derisch über den KVV geleistet. Die Gesellschafter ermächtigen den KVV, hierüber gesonderte Verträge mit den Verkehrsunternehmen abzu- schließen. Für die SPNV-Verkehre im Land Baden-Württemberg werden die Mittel voraussichtlich ab dem Jahr 2024 über den Aufgabenträger Land Baden-Württemberg ausgezahlt. III Ergänzende Bestimmungen § 6 Fälligkeit der Zahlungen (1)Die von den Gesellschaftern nach dieser Vereinbarung gemäß §§ 1, 2 und 5 zu zahlenden Beträge werden 14 Tage nach Abforderung fällig. (2)Die von den Gesellschaftern nach dieser Vereinbarung gemäß § 3 zu leisten- den Zahlungen werden zu vier gleichen Raten jeweils zum 15. 02., 15.05., 15.08., und 15.11. fällig. § 7 Schlussbestimmungen (1)Dieser Vertrag tritt zum 01.01.2023 in Kraft und endet zum 31.12.2024. (2)Für die Stadt Baden-Baden wird die Verpflichtung aus diesem Vertrag von den Stadtwerken Baden-Baden wahrgenommen. (3)Jede Änderung des Vertrages, seiner Anlagen oder dieser Schriftformklausel selbst bedarf der Schriftform. (4)Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien ver- pflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben. (5)Jeder Vertragspartner erhält von diesem Vertrag eine Ausfertigung. Karlsruhe, ............................................................................ Stadt KarlsruheLandkreis Karlsruhe Der OberbürgermeisterDer Landrat ENTWURF -5 - ............................................................................ Landkreis RastattStadt Baden-Baden Der LandratDer Oberbürgermeister ............................................................................ Landkreis GermersheimLandkreis Südliche Weinstraße Der LandratDer Landrat ............................................................................ Stadt LandauKarlsruher Verkehrsverbund Der OberbürgermeisterDer Geschäftsführer ENTWURF
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Niederschrift 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Januar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV- Gesellschafts-vertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2023 und 2024 Vorlage: 2022/2421 Beschluss: Der Gemeinderat ist mit der Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2023 und 2024 einverstanden und stimmt dem Abschluss der als Anlage im Entwurf beigefügten Vereinbarung durch den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen der Vereinbarung, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 10. Januar 2023. Da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Februar 2023