Förderung der ökologischen Landwirtschaft

Vorlage: 2022/2410
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.12.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.12.2022

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_1_ök_Landwirtschaft
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 13.12.2022 1 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt die Vorlage für den Gemeinderat für die zukünftige Vergabe land- wirtschaftlicher städtischer Grundstücke anhand der weiterentwickelten Kriterien zur Unter- stützung und Förderung der ökologischen Landwirtschaft zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Der Ortschaftsrat Neureut regt zudem an, folgenden Passus aufzunehmen: In den Ortsteilen bereits bewirtschaftende Betriebe sind bei der Vergabe weiterer Grundstü- cke zur Erhaltung ihrer Betriebe entsprechend zu berücksichtigen. Der Verzicht von chemi- schen Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngern auf den neu verpachteten Flächen ist anzustreben. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 13.12.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Auf die beigefügte Vorlage samt Anmerkungen wird verwiesen. Die Ortsverwaltung hatte mit dem für Neureut bewirtschaftenden Landwirt Rücksprache ge- halten. Altersbedingt und wegen den Kosten ist eine Betriebsumstellung auf rein ökologische Landwirtschaft nicht mehr möglich, es wird aber bereits heute auf mineralische Dünger ver- zichtet. Bisher sind von ihm große und zusammenhängende Flächen von Privatpersonen und der Stadt angepachtet. Verkauft nun ein Privateigentümer an die Stadt einen innerhalb dieser Flä- chen liegenden Grundstücksteil und die Anpachtung wäre dann wegen den neuen Vergabe- grundsätzen nicht mehr möglich, würde dies eine Zerteilung und Zerstückelung der Flächen bedeuten und die Bewirtschaftung unnötig erschweren. Dies sollte unbedingt vermieden wer- den. Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt die Vorlage für den Gemeinderat für die zukünftige Vergabe land- wirtschaftlicher städtischer Grundstücke anhand der weiterentwickelten Kriterien zur Unter- stützung und Förderung der ökologischen Landwirtschaft zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Der Ortschaftsrat Neureut regt zudem an, folgenden Passus aufzunehmen: In den Ortsteilen bereits bewirtschaftende Betriebe sind bei der Vergabe weiterer Grundstü- cke zur Erhaltung ihrer Betriebe entsprechend zu berücksichtigen. Der Verzicht von chemi- schen Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngern auf den neu verpachteten Flächen ist anzustreben. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet entsprechend der Vorlage. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 13.12.2022 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hr. Weinbrecht Hauptamt Hr. Jäger Sachbearbeitung Hr. Jäger -110 Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/1029 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 22.11.2022 7 x vorberaten Hauptausschuss 06.12.2022 x Gemeinderat 20.12.2022 x Beschluss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 22.11.2022 sowie im Hauptausschuss am 06.12.2022 die zukünftige Vergabe landwirtschaftlicher städtischer Grundstücke anhand der weiterentwickelten Kriterien zur Unterstützung und Förderung der ökologischen Landwirtschaft. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv x negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja x Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja x Geplant: OR Neureut 13.12.2022, OR Grötzingen 14.12.2022, OR Durlach 14.12.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Ausgangsposition: Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördert die Stadt im Rahmen des Korridorthemas „Grüne Stadt“ den umweltgerechten und nachhaltigen Umgang mit der Natur, den Freiflächen sowie der Agrarwirtschaft. Ein Aspekt hierbei ist der Umgang mit den stadteigenen landwirtschaftlichen Produktionsflächen und deren Bewirtschaftung. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Vergabe von städtischen landwirtschaftlichen Produktionsflächen die „ökologische Bewirtschaftung“ vermehrt zu unterstützen und intensiver als bisher zu fördern. Die Verwaltung hat sich bei ihren Vergabeentscheidungen bereits in der Vergangenheit von diesen Gesichtspunkten leiten lassen, hat dieses Konzept jedoch nun weiterentwickelt und bringt daher einen entsprechenden Entscheidungsvorschlag in die Gremien ein. Der Schwerpunkt aller im Stadtkreis Karlsruhe wirtschaftenden Betriebe liegt - unabhängig von der Bewirtschaftungsausrichtung - auf der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit regionalen Produkten. Insbesondere die Direktvermarkung über Hofläden etc. spielt hier eine zunehmend wichtige Rolle. Hierbei liegt der Fokus der Betriebe zum einen auf der Regionalität der Lebensmittel und zum anderen bei einigen auf der ökologischen Erzeugung der Produkte. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist, bis zum Jahr 2030 30% der Flächen ökologisch zu bewirtschaften. Diese Zielerreichung ist im urbanen gegenüber dem ländlichen Raum aufgrund der kleinteiligen Flächenstruktur sowie der Flächenverfügbarkeit deutlich erschwert. Um für die weiteren Empfehlungen und möglichen Förderungen durch die Stadt eine aussagekräftige Basis zu schaffen, wurden die Betriebe hinsichtlich der tatsächlichen, bereits ökologisch durchgeführten Bewirtschaftung ihrer Flächen um Auskunft gebeten. Dies hat den Hintergrund, dass die derzeitige Statistik lediglich die als gesamt ökologisch zertifizierten Betriebe aufnimmt, die konventionellen Betriebe, die Teile ihrer Anbauflächen ökologisch bewirtschaften, aber nicht listet. Momentan lässt die EU nur Umstellungen zu, wenn der ökologische Teil des Betriebes eine eigene Buchführung besitzt. Betriebe, die aufgrund Spezialisierungen (Direktvermarktung im Sonderkulturbereich) eine Umstellung nicht wirtschaftlich abbilden können, müssten demnach den Gesamtbetrieb in zwei eigenständig geführte Betriebe teilen. Dies ist für die Betriebe in der momentan ohnehin angespannten Lage mit enormem Mehraufwand und bürokratischen Hürden verbunden. Daher stellt die tatsächliche Bewirtschaftung der Flächen die signifikantere Aussage über den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche dar. 2. Ergebnisse der Befragung ortsansässiger landwirtschaftlicher Unternehmen: Die dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (AUG) am 26. März 2021 zugesagte Umfrage zur ökologischen Bewirtschaftung hat die Verwaltung durchgeführt. Zielsetzung war eine eigene Flächenerhebung der Verwaltung über die tatsächlich ökologisch bewirtschafteten Flächen im Sinne von Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz und mineralische Düngung. Hierzu zählen: o Blühflächen o Brache und Stilllegung o Ackerfutterbau (ohne Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung) o Ackerrandstreifen o Begrünungsflächen (ökologische Vorrangflächen) o Grünland (ohne Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung). Das Umfrageergebnis hat ergeben, dass von 72 angeschriebenen, uns bekannten Betrieben, 32 an der Umfrage teilgenommen haben. Von diesen 32 Teilnehmenden, darunter alle Haupterwerbsbetriebe – 3 – und die Stadt selbst, wird eine Gesamtfläche von ca. 2150 Hektar (im Stadt- und angrenzenden Landkreis) bewirtschaftet. Auf rund 50 % der gemeldeten Flächen erfolgt die Bewirtschaftung ohne Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und ohne mineralische Düngung. Um eine Erzeugung regionaler Lebensmittel dauerhaft für die Bevölkerung in Karlsruhe zu ermöglichen, kann es notwendig werden, ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Produktionsfläche zur regionalen Erzeugung zu sichern. Die landwirtschaftliche Produktionsfläche im Stadtkreis beträgt momentan 2581 Hektar, davon 1810 Hektar Ackerland und 668 Hektar Grünland. Die Restfläche besteht aus Rebland und Obstanlagen. Die Anbaufläche für die Lebensmittelerzeugung auf Ackerflächen hat in den letzten 10 Jahren von 1983 Hektar auf 1810 Hektar abgenommen, gleichzeitig ist der Anteil von Grünland von 453 Hektar auf 668 Hektar gestiegen. Dies lässt sich in tierarmen Regionen durch die Schaffung von Kompensationsmaßnahmen (Umwandlung Acker in Grünland) zum Teil nachvollziehbar erklären. Sollte die Sicherung der Produktionsgrundlage Boden für die Betriebe nicht erreichbar sein, bleiben den Betrieben ausschließlich wirtschaftliche Gründe als Basis für die Entscheidung, ob eine Umstellung von konventioneller auf biologische Bewirtschaftung für den Betrieb sinnvoll ist. 3. Allgemeine Voraussetzungen für eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung: Bei der Überlegung, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb von konventioneller Bewirtschaftung auf eine Bewirtschaftung nach mindestens EU-Ökoverordnung umgestellt werden kann, sind nachfolgende Faktoren entscheidend: • Gibt es die Bereitschaft des Betriebes, den mehrere Jahre andauernden Umstellungsprozess finanziell und arbeitstechnisch zu leisten und ist der Betrieb in der Lage, den Mehraufwand zu leisten? • Sind die Betriebsform (Gemischtbetrieb, Ackerbaubetrieb etc.) und die Ausrichtung (Direktvermarktung, keine Direktvermarktung) für eine ökologische Bewirtschaftung geeignet? • Liegen nachgelagerte weiterverarbeitende Produktionsstätten (z. B. Schlachtbetriebe, Annahmestellen für Getreide, Kartoffel, Lupinen etc.) in erreichbarer, vertretbarer Nähe, welche die Erzeugnisse nach biologischen Richtlinien weiterverarbeiten und ist ein erweiterter Absatzmarkt bezüglich Gastronomie/Gemeinschaftsverpflegung vorhanden? • Decken die Erlöse den Arbeitslohn und die Produktionskosten (Wettbewerbsfähigkeit)? – 4 – 4. Möglichkeiten der Unterstützung: • Flächen vorrangig an Biobetriebe zu verpachten ist ein probates Mittel, um eine Umstellung eines Betriebes in Erwägung zu ziehen. In der Praxis ist dies aber nicht immer sinnvoll, wenn dadurch bestehende Bewirtschaftungseinheiten (Schläge) zerstückelt werden oder Flächen anderen Betrieben gekündigt werden müssten. Eine Zerteilung und Zerstückelung wirtschaftlich zusammenhängender Schläge schwächt grundsätzlich alle landwirtschaftlichen Betriebe. Die Verwaltung priorisiert bereits die Verpachtung an ökologisch wirtschaftende Betriebe in den Bereichen, in denen die Stadt zusammenhängende, große und gut strukturierte Bewirtschaftungsflächen besitzt, wie beispielsweise im Gewann „Burgau“ Bioland Krieger, Bioland Litzenberger, Hofgut Maxau Grünland nach EU-Ökorichtlinie. • Denkbar wäre eine Reduktion der Pachtpreise für städtische Flächen. Hier müsste im Einzelfall geprüft werden, damit eine Doppelförderung vermieden wird. Der Effekt wäre bei jedem Betrieb unterschiedlich, da die Förderung von der gepachteten Gesamtfläche der Stadt abhängig ist. Im Schnitt haben die Haupterwerbsbetriebe im Stadtkreis ca. 30 bis 40 Hektar gepachtet. Ob die Reduktion des Pachtpreises ausreicht, den Betrieb zu Investitionen im 6-stelligen Bereich und letztlich zur Umstellung zu bewegen, ist fraglich. • Eine Alternative wäre, Pachtverträge mit entsprechend langer Laufzeit (mindestens zehn Jahre) anzubieten, auch wenn dies die Stadt in ihrer Handlungsfreiheit (z. B. bei der Verfügbarkeit für Ausgleichsmaßnahmen) einschränken würde. • Die Verwaltung ermöglicht grundsätzlich Unterverpachtungen mit landwirtschaftlichen Erzeugungsansatz. Insbesondere unterstützt sie ideell Unterverpachtungen durch die Landwirte an gemeinschaftliche Landwirtschaftsprojekte (z.B. solidarische Landwirtschaft) oder Direkterzeugung für einzelne Betriebe, wie Restaurants. Die Verwaltung empfiehlt folgende Maßnahmen: I. Die bisherige unbefristete Laufzeit (mit jederzeitigem Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien) der städtischen Landpachtverträge wird für Betriebe, die ihre Flächen ökologisch bewirtschaften, auf eine feste Laufzeit von mindestens zehn Jahren angehoben. II. Die Vergabe freiwerdender städtischer Flächen erfolgt grundsätzlich nachfolgender Priorität: 1. Haupterwerbs-Biobetriebe mit Direktvermarktung 2. Haupterwerbs- Biobetriebe ohne Direktvermarktung 3. Haupterwerbsbetriebe mit Direktvermarktung 4. Haupterwerbsbetriebe ohne Direktvermarktung. 5. Nebenerwerbsbetriebe III. Die Verwaltung stellt auch weiterhin das Bindeglied zwischen den umstellungswilligen Betrieben und den entsprechenden Fachstellen des Landes dar. Bei diesen Fachstellen erhalten Betriebe zielgerichtet die notwendigen Beratungen und Hilfen. CO 2 -Relevanz: Der Ökolandbau kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, denn die Herstellung von in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzten Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist mit einem hohen – 5 – Ressourcen- und Energieverbrauch und dem Ausstoß des klimawirksamen Kohlendioxids verbunden. Wenn es gelingt, durch ökologische Bewirtschaftungsmaßnahmen den Humusgehalt des Oberbodens dauerhaft zu erhöhen, werden zudem auch höhere Mengen an Kohlendioxid gespeichert und der Atmosphäre entzogen. (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft- umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau) Die Verwaltung widmet sich des Weiteren dem Thema Agri-Photovoltaik. Hier ist in erster Linie die Stadt als Eigentümerin gefragt, da sie Vertragspartnerin möglicher Investoren wäre. Zum Thema Agri- Photovoltaik liegen bisher noch wenig Erfahrungsberichte und agrarwissenschaftliche Analysen vor. Die Stadt wird die notwendigen Informationen zu dem Thema zusammentragen und in den Austausch mit den pachtenden Landwirten gehen, um deren Interesse an bzw. Haltung zu einer gemeinsamen Nutzung der Fläche zu erheben. Es muss dabei bedacht werden, dass die landwirtschaftlichen Flächen der Stadt eher kleinteilig strukturiert sind. Sobald ein entsprechender Kenntnisstand vorhanden ist, werden die Gremien informiert. Beschluss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 22.11.2022 sowie im Hauptausschuss am 06.12.2022 die zukünftige Vergabe landwirtschaftlicher städtischer Grundstücke anhand der weiterentwickelten Kriterien zur Unterstützung und Förderung der ökologischen Landwirtschaft. Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Vorlage Nr.: 2022/1029 Dienststelle/Dezernat Datum/Bearbeiter*in Anmerkung/Änderung Erledigt/ Notizen Dez 1, 12.09.22, Geiger Seite 4: Möglichkeiten der Unterstützung Ergänze vierten Punkt: • Die Verwaltung ermöglicht grundsätzlich Unterverpachtungen mit landwirtschaftlichen Erzeugungsansatz. Insbesondere unterstützt sie ideell Unterverpachtungen durch die Landwirte an gemeinschaftliche Landwirtschaftsprojekte (z.B. solidarische Landwirtschaft) oder Direkterzeugung für einzelne Betriebe, wie Restaurants. Seite 5: CO 2 -Relevanz Ergänze zweiten Absatz: Die Verwaltung widmet sich des Weiteren dem Thema Agri-Photovoltaik. Hier ist in erster Linie die Stadt als Eigentümerin gefragt, da sie Vertragspartnerin möglicher Investoren wäre. Zum Thema Agri-Photovoltaik liegen bisher noch wenig Erfahrungsberichte und agrarwissenschaftliche Analysen vor. Die Stadt wird die notwendigen Informationen zu dem Thema zusammentragen und in den Austausch mit den pachtenden Landwirten gehen, um deren Interesse an bzw. Haltung zu einer gemeinsamen Nutzung der Fläche zu erheben. Es muss dabei bedacht werden, dass die landwirtschaftlichen Flächen der Stadt eher kleinteilig strukturiert sind. Sobald ein entsprechender Kenntnisstand vorhanden ist, werden die Gremien informiert. erledigt UA, 08.11.2022 H. Hacker Das Thema soll auch am 22.11.22 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit behandelt werden. Der Gremienlauf ist entsprechend abzuändern. erledigt Dez. 6, 11.11.2022 sh. Anmerkungen im extra Dokument. Ist eine Beteiligung der verpachtenden OV’s erforderlich? Die Möglichkeit einer Reduktion der Pachtpreise Beiblatt zur Vorlage – 2 – kommt insbesondere in Zeiten der Haushaltssiche rung als zu empfehlende Maßnahme nicht in Betracht. Weitere Anmerkungen sind eingearbeitet. Dez. 6 BM Flu ; 16.11.2022 MZ mit Änderung (Thema der teils ökologisch wirtschaftenden Betrieben) Die Thematik wurde in Rücksprache mit dem LA geklärt. Es gibt keine verlässliche Basis, auf welcher die Stadt die „teil- ökologische“ Bewirtschaftu ng entsprechend prüfen könnte. Für Nachfragen wird ein Sprechzettel als Hintergrundinf ormation geliefert C.O. Stadtamt Durlach, Herr Rößler, 18.11.2022 MZ mit Änderung im Beschluss Beilagenblatt, siehe unten in rot („und Stadtamt Durlach“) Erl. OR Neureut 13.12.2022, OR Grötzingen 14.12.2022, Ortschaftsrat Durlach 14.12.2022 Kontierungsobjekt Sender Empfänger – 3 – Beschluss: 1. Auf die Tagesordnung Ortschaftsrat zur Vorberatung der OV Neureut/Grötzingen/Wettersbach und Stadtamt Durlach 2. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ausschusses. 3. z. d. A. (923.70-00) Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/1029 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 22.11.2022 x Hauptausschuss 06.12.2022 x Gemeinderat 20.12.2022 x Beschluss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 22.11.2022 sowie im Hauptausschuss am 06.12.2022 die zukünftige Vergabe landwirtschaftlicher städtischer Grundstücke anhand der weiterentwickelten Kriterien zur Unterstützung und Förderung der ökologischen Landwirtschaft. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv x negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja x Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja x durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Ausgangsposition: Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördert die Stadt im Rahmen des Korridorthemas „Grüne Stadt“ den umweltgerechten und nachhaltigen Umgang mit der Natur, den Freiflächen sowie der Agrarwirtschaft. Ein Aspekt hierbei ist der Umgang mit den stadteigenen landwirtschaftlichen Produktionsflächen und deren Bewirtschaftung. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Vergabe von städtischen landwirtschaftlichen Produktionsflächen die „ökologische Bewirtschaftung“ vermehrt zu unterstützen und intensiver als bisher zu fördern. Die Verwaltung hat sich bei ihren Vergabeentscheidungen bereits in der Vergangenheit von diesen Gesichtspunkten leiten lassen, hat dieses Konzept jedoch nun weiterentwickelt und bringt daher einen entsprechenden Entscheidungsvorschlag in die Gremien ein. Der Schwerpunkt aller im Stadtkreis Karlsruhe wirtschaftenden Betriebe liegt - unabhängig von der Bewirtschaftungsausrichtung - auf der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit regionalen Produkten. Insbesondere die Direktvermarkung über Hofläden etc. spielt hier eine zunehmend wichtige Rolle. Hierbei liegt der Fokus der Betriebe zum einen auf der Regionalität der Lebensmittel und zum anderen bei einigen auf der ökologischen Erzeugung der Produkte. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist, bis zum Jahr 2030 30% der Flächen ökologisch zu bewirtschaften. Diese Zielerreichung ist im urbanen gegenüber dem ländlichen Raum aufgrund der kleinteiligen Flächenstruktur sowie der Flächenverfügbarkeit deutlich erschwert. Um für die weiteren Empfehlungen und möglichen Förderungen durch die Stadt eine aussagekräftige Basis zu schaffen, wurden die Betriebe hinsichtlich der tatsächlichen, bereits ökologisch durchgeführten Bewirtschaftung ihrer Flächen um Auskunft gebeten. Dies hat den Hintergrund, dass die derzeitige Statistik lediglich die als gesamt ökologisch zertifizierten Betriebe aufnimmt, die konventionellen Betriebe, die Teile ihrer Anbauflächen ökologisch bewirtschaften, aber nicht listet. Momentan lässt die EU nur Umstellungen zu, wenn der ökologische Teil des Betriebes eine eigene Buchführung besitzt. Betriebe, die aufgrund Spezialisierungen (Direktvermarktung im Sonderkulturbereich) eine Umstellung nicht wirtschaftlich abbilden können, müssten demnach den Gesamtbetrieb in zwei eigenständig geführte Betriebe teilen. Dies ist für die Betriebe in der momentan ohnehin angespannten Lage mit enormem Mehraufwand und bürokratischen Hürden verbunden. Daher stellt die tatsächliche Bewirtschaftung der Flächen die signifikantere Aussage über den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche dar. 2. Ergebnisse der Befragung ortsansässiger landwirtschaftlicher Unternehmen: Die dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (AUG) am 26. März 2021 zugesagte Umfrage zur ökologischen Bewirtschaftung hat die Verwaltung durchgeführt. Zielsetzung war eine eigene Flächenerhebung der Verwaltung über die tatsächlich ökologisch bewirtschafteten Flächen im Sinne von Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz und mineralische Düngung. Hierzu zählen: – 3 – o Blühflächen o Brache und Stilllegung o Ackerfutterbau (ohne Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung) o Ackerrandstreifen o Begrünungsflächen (ökologische Vorrangflächen) o Grünland (ohne Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung). Das Umfrageergebnis hat ergeben, dass von 72 angeschriebenen, uns bekannten Betrieben, 32 an der Umfrage teilgenommen haben. Von diesen 32 Teilnehmenden, darunter alle Haupterwerbsbetriebe und die Stadt selbst, wird eine Gesamtfläche von ca. 2150 Hektar (im Stadt- und angrenzenden Landkreis) bewirtschaftet. Auf rund 50 % der gemeldeten Flächen erfolgt die Bewirtschaftung ohne Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und ohne mineralische Düngung. Um eine Erzeugung regionaler Lebensmittel dauerhaft für die Bevölkerung in Karlsruhe zu ermöglichen, kann es notwendig werden, ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Produktionsfläche zur regionalen Erzeugung zu sichern. Die landwirtschaftliche Produktionsfläche im Stadtkreis beträgt momentan 2581 Hektar, davon 1810 Hektar Ackerland und 668 Hektar Grünland. Die Restfläche besteht aus Rebland und Obstanlagen. Die Anbaufläche für die Lebensmittelerzeugung auf Ackerflächen hat in den letzten 10 Jahren von 1983 Hektar auf 1810 Hektar abgenommen, gleichzeitig ist der Anteil von Grünland von 453 Hektar auf 668 Hektar gestiegen. Dies lässt sich in tierarmen Regionen durch die Schaffung von Kompensationsmaßnahmen (Umwandlung Acker in Grünland) zum Teil nachvollziehbar erklären. Sollte die Sicherung der Produktionsgrundlage Boden für die Betriebe nicht erreichbar sein, bleiben den Betrieben ausschließlich wirtschaftliche Gründe als Basis für die Entscheidung, ob eine Umstellung von konventioneller auf biologische Bewirtschaftung für den Betrieb sinnvoll ist. 3. Allgemeine Voraussetzungen für eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung: Bei der Überlegung, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb von konventioneller Bewirtschaftung auf eine Bewirtschaftung nach mindestens EU-Ökoverordnung umgestellt werden kann, sind nachfolgende Faktoren entscheidend: • Gibt es die Bereitschaft des Betriebes, den mehrere Jahre andauernden Umstellungsprozess finanziell und arbeitstechnisch zu leisten und ist der Betrieb in der Lage, den Mehraufwand zu leisten? • Sind die Betriebsform (Gemischtbetrieb, Ackerbaubetrieb etc.) und die Ausrichtung (Direktvermarktung, keine Direktvermarktung) für eine ökologische Bewirtschaftung geeignet? • Liegen nachgelagerte weiterverarbeitende Produktionsstätten (z. B. Schlachtbetriebe, Annahmestellen für Getreide, Kartoffel, Lupinen etc.) in erreichbarer, vertretbarer Nähe, welche die Erzeugnisse nach biologischen Richtlinien weiterverarbeiten und ist ein erweiterter Absatzmarkt bezüglich Gastronomie/Gemeinschaftsverpflegung vorhanden? • Decken die Erlöse den Arbeitslohn und die Produktionskosten (Wettbewerbsfähigkeit)? – 4 – 4. Möglichkeiten der Unterstützung: • Flächen vorrangig an Biobetriebe zu verpachten ist ein probates Mittel, um eine Umstellung eines Betriebes in Erwägung zu ziehen. In der Praxis ist dies aber nicht immer sinnvoll, wenn dadurch bestehende Bewirtschaftungseinheiten (Schläge) zerstückelt werden oder Flächen anderen Betrieben gekündigt werden müssten. Eine Zerteilung und Zerstückelung wirtschaftlich zusammenhängender Schläge schwächt grundsätzlich alle landwirtschaftlichen Betriebe. Die Verwaltung priorisiert bereits die Verpachtung an ökologisch wirtschaftende Betriebe in den Bereichen, in denen die Stadt zusammenhängende, große und gut strukturierte Bewirtschaftungsflächen besitzt, wie beispielsweise im Gewann „Burgau“ Bioland Krieger, Bioland Litzenberger, Hofgut Maxau Grünland nach EU-Ökorichtlinie. • Denkbar wäre eine Reduktion der Pachtpreise für städtische Flächen. Hier müsste im Einzelfall geprüft werden, damit eine Doppelförderung vermieden wird. Nachdem die Stadt die Gemeindeordnung, bei der Verpachtung von Flächen zu berücksichtigen hat, wäre (analog zur Förderung von Sportvereinen) ein entsprechendes Förderbudget im Haushalt der Stadt zu verankern. Der Effekt wäre bei jedem Betrieb unterschiedlich, da die Förderung von der gepachteten Gesamtfläche der Stadt abhängig ist. Im Schnitt haben die Haupterwerbsbetriebe im Stadtkreis ca. 30 bis 40 Hektar gepachtet. Ob die Reduktion des Pachtpreises ausreicht, den Betrieb zu Investitionen im 6-stelligen Bereich und letztlich zur Umstellung zu bewegen, ist fraglich. • Eine Alternative wäre, Pachtverträge mit entsprechend langer Laufzeit (mindestens zehn Jahre) anzubieten, auch wenn dies die Stadt in ihrer Handlungsfreiheit (z.B. bei der Verfügbarkeit für Ausgleichsmaßnahmen) einschränken würde. • Die Verwaltung ermöglicht grundsätzlich Unterverpachtungen mit landwirtschaftlichen Erzeugungsansatz. Insbesondere unterstützt sie ideell Unterverpachtungen durch die Landwirte an gemeinschaftliche Landwirtschaftsprojekte (z.B. solidarische Landwirtschaft) oder Direkterzeugung für einzelne Betriebe, wie Restaurants. Die Verwaltung empfiehlt folgende Maßnahmen: I. Die bisherige unbefristete Laufzeit (mit jederzeitigem Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien) der städtischen Landpachtverträge wird für Betriebe, die ihre Flächen ökologisch bewirtschaften, auf eine feste Laufzeit von mindestens zehn Jahren angehoben. II. Die Vergabe freiwerdender städtischer Flächen erfolgt grundsätzlich nachfolgender Priorität: 1. Haupterwerbs-Biobetriebe mit Direktvermarktung 2. Haupterwerbs- Biobetriebe ohne Direktvermarktung 3. Haupterwerbsbetriebe mit Direktvermarktung 4. Haupterwerbsbetriebe ohne Direktvermarktung. 5. Nebenerwerbsbetriebe Kommentiert [A1]: Wie passt das zur Haushaltsicherung. Wo durch werden die Einnahmeverluste ausgeglichen. Sodann müsst ein Fördertop eingerichtet werden. Bei UA? Eine Überlassung unter Wert ist nach der GemO nicht möglich. – 5 – III. Die Verwaltung stellt auch weiterhin das Bindeglied zwischen den umstellungswilligen Betrieben und den entsprechenden Fachstellen des Landes dar. Dort erhalten Betriebe zielgerichtet die notwendigen Beratungen und Hilfen. CO 2 -Relevanz: Der Ökolandbau kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, denn die Herstellung von in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzten Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist mit einem hohen Ressourcen- und Energieverbrauch und dem Ausstoß des klimawirksamen Kohlendioxids verbunden. Wenn es gelingt, durch ökologische Bewirtschaftungsmaßnahmen den Humusgehalt des Oberbodens dauerhaft zu erhöhen, werden zudem auch höhere Mengen an Kohlendioxid gespeichert und der Atmosphäre entzogen. (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft- umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau) Die Verwaltung widmet sich des Weiteren dem Thema Agri-Photovoltaik. Hier ist in erster Linie die Stadt als Eigentümerin gefragt, da sie Vertragspartnerin möglicher Investoren wäre. Zum Thema Agri-Photovoltaik liegen bisher noch wenig Erfahrungsberichte und agrarwissenschaftliche Analysen vor. Die Stadt wird die notwendigen Informationen zu dem Thema zusammentragen und in den Austausch mit den pachtenden Landwirten gehen, um deren Interesse an bzw. Haltung zu einer gemeinsamen Nutzung der Fläche zu erheben. Es muss dabei bedacht werden, dass die landwirtschaftlichen Flächen der Stadt eher kleinteilig strukturiert sind. Sobald ein entsprechender Kenntnisstand vorhanden ist, werden die Gremien informiert. Beschluss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 22.11.2022 sowie im Hauptausschuss am 06.12.2022 die zukünftige Vergabe landwirtschaftlicher städtischer Grundstücke anhand der weiterentwickelten Kriterien zur Unterstützung und Förderung der ökologischen Landwirtschaft. Kommentiert [A2]: Welche Beratungsleistung wird hier erbracht. Auch rechtliche und steuerfachliche, fianzielle Beratung. Notwendig ist zu unbestimmt. Woher kommen die zusätzlichen Ressourcen? FINANZIELLE MITTEL / Personalressourcen sind nicht notwendig?