Bauantrag Greschbachstraße 7
| Vorlage: | 2022/2401 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.12.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.12.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 2022/2401 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 14.12.2022 5.4 ☒ ☐ Bauvoranfrage: Nutzungsänderung in Briefsortier- und Frankierzentrum Greschbachstraße 7, Flurstück 9503 Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 527 Roßweid südl. Teil §30 (1) BauGB: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt die Umnutzung eines Gewerbebetriebs in ein Briefsortier- und Frankierzentrum. Die äußere Gebäudehülle wird nicht verändert. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bauordnungsrechtlich bestehen keine Versagensgründe. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist der Bauantrag aus oben genannten Gründen zu genehmigen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage