Bauantrag Eugen-Kleiber-Straße 34

Vorlage: 2022/2398
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.12.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2022

    TOP: 5.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5.1 Bauantrag Eugen-Kleiber-Straße 34 ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 2022/2398 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 14.12.2022 5.1 ☒ ☐ Bauantrag: Ausbau des Dachgeschosses in Wohnungsnutzung Eugen-Kleiber-Str. 34, Flurstück: 8974 Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 503 Hofäcker §30 (1) BauGB: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt den Dachgeschossausbau und die Errichtung von zwei PKW Stellplätzen. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bauordnungsrechtlich bestehen keine wesentlichen Versagensgründe. Die Fenster für den 2. RW entsprechen nicht den Vorgaben der LBOAVO. Hier ist aber eine Ausnahme mit Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle möglich/nötig. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist der Bauantrag (mit Zustimmung der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle) aus oben genannten Gründen zu genehmigen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage