Bauantrag Eugen-Kleiber-Straße 34
| Vorlage: | 2022/2398 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.12.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.12.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 2022/2398 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 14.12.2022 5.1 ☒ ☐ Bauantrag: Ausbau des Dachgeschosses in Wohnungsnutzung Eugen-Kleiber-Str. 34, Flurstück: 8974 Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 503 Hofäcker §30 (1) BauGB: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt den Dachgeschossausbau und die Errichtung von zwei PKW Stellplätzen. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bauordnungsrechtlich bestehen keine wesentlichen Versagensgründe. Die Fenster für den 2. RW entsprechen nicht den Vorgaben der LBOAVO. Hier ist aber eine Ausnahme mit Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle möglich/nötig. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist der Bauantrag (mit Zustimmung der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle) aus oben genannten Gründen zu genehmigen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage