Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe
| Vorlage: | 2022/2395 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.12.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.12.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2395 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 22.11.2022 x Hauptausschuss 06.12.2022 x Gemeinderat 20.12.2022 x Beschluss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 22.11.2022 sowie im Hauptausschuss am 06.12.2022 die zukünftige Vergabe landwirtschaftlicher städtischer Grundstücke anhand der weiterentwickelten Kriterien zur Unterstützung und Förderung der ökologischen Landwirtschaft. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv x negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja x Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja x Geplant: OV Neureut 13.12.2022, OV Grötzingen 14.12.2022, Stadtamt Durlach 14.12.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Ausgangsposition: Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördert die Stadt im Rahmen des Korridorthemas „Grüne Stadt“ den umweltgerechten und nachhaltigen Umgang mit der Natur, den Freiflächen sowie der Agrarwirtschaft. Ein Aspekt hierbei ist der Umgang mit den stadteigenen landwirtschaftlichen Produktionsflächen und deren Bewirtschaftung. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Vergabe von städtischen landwirtschaftlichen Produktionsflächen die „ökologische Bewirtschaftung“ vermehrt zu unterstützen und intensiver als bisher zu fördern. Die Verwaltung hat sich bei ihren Vergabeentscheidungen bereits in der Vergangenheit von diesen Gesichtspunkten leiten lassen, hat dieses Konzept jedoch nun weiterentwickelt und bringt daher einen entsprechenden Entscheidungsvorschlag in die Gremien ein. Der Schwerpunkt aller im Stadtkreis Karlsruhe wirtschaftenden Betriebe liegt - unabhängig von der Bewirtschaftungsausrichtung - auf der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit regionalen Produkten. Insbesondere die Direktvermarkung über Hofläden etc. spielt hier eine zunehmend wichtige Rolle. Hierbei liegt der Fokus der Betriebe zum einen auf der Regionalität der Lebensmittel und zum anderen bei einigen auf der ökologischen Erzeugung der Produkte. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist, bis zum Jahr 2030 30% der Flächen ökologisch zu bewirtschaften. Diese Zielerreichung ist im urbanen gegenüber dem ländlichen Raum aufgrund der kleinteiligen Flächenstruktur sowie der Flächenverfügbarkeit deutlich erschwert. Um für die weiteren Empfehlungen und möglichen Förderungen durch die Stadt eine aussagekräftige Basis zu schaffen, wurden die Betriebe hinsichtlich der tatsächlichen, bereits ökologisch durchgeführten Bewirtschaftung ihrer Flächen um Auskunft gebeten. Dies hat den Hintergrund, dass die derzeitige Statistik lediglich die als gesamt ökologisch zertifizierten Betriebe aufnimmt, die konventionellen Betriebe, die Teile ihrer Anbauflächen ökologisch bewirtschaften, aber nicht listet. Momentan lässt die EU nur Umstellungen zu, wenn der ökologische Teil des Betriebes eine eigene Buchführung besitzt. Betriebe, die aufgrund Spezialisierungen (Direktvermarktung im Sonderkulturbereich) eine Umstellung nicht wirtschaftlich abbilden können, müssten demnach den Gesamtbetrieb in zwei eigenständig geführte Betriebe teilen. Dies ist für die Betriebe in der momentan ohnehin angespannten Lage mit enormem Mehraufwand und bürokratischen Hürden verbunden. Daher stellt die tatsächliche Bewirtschaftung der Flächen die signifikantere Aussage über den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche dar. 2. Ergebnisse der Befragung ortsansässiger landwirtschaftlicher Unternehmen: Die dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (AUG) am 26. März 2021 zugesagte Umfrage zur ökologischen Bewirtschaftung hat die Verwaltung durchgeführt. Zielsetzung war eine eigene Flächenerhebung der Verwaltung über die tatsächlich ökologisch bewirtschafteten Flächen im Sinne von Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz und mineralische Düngung. Hierzu zählen: – 3 – o Blühflächen o Brache und Stilllegung o Ackerfutterbau (ohne Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung) o Ackerrandstreifen o Begrünungsflächen (ökologische Vorrangflächen) o Grünland (ohne Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung). Das Umfrageergebnis hat ergeben, dass von 72 angeschriebenen, uns bekannten Betrieben, 32 an der Umfrage teilgenommen haben. Von diesen 32 Teilnehmenden, darunter alle Haupterwerbsbetriebe und die Stadt selbst, wird eine Gesamtfläche von ca. 2150 Hektar (im Stadt- und angrenzenden Landkreis) bewirtschaftet. Auf rund 50 % der gemeldeten Flächen erfolgt die Bewirtschaftung ohne Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und ohne mineralische Düngung. Um eine Erzeugung regionaler Lebensmittel dauerhaft für die Bevölkerung in Karlsruhe zu ermöglichen, kann es notwendig werden, ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Produktionsfläche zur regionalen Erzeugung zu sichern. Die landwirtschaftliche Produktionsfläche im Stadtkreis beträgt momentan 2581 Hektar, davon 1810 Hektar Ackerland und 668 Hektar Grünland. Die Restfläche besteht aus Rebland und Obstanlagen. Die Anbaufläche für die Lebensmittelerzeugung auf Ackerflächen hat in den letzten 10 Jahren von 1983 Hektar auf 1810 Hektar abgenommen, gleichzeitig ist der Anteil von Grünland von 453 Hektar auf 668 Hektar gestiegen. Dies lässt sich in tierarmen Regionen durch die Schaffung von Kompensationsmaßnahmen (Umwandlung Acker in Grünland) zum Teil nachvollziehbar erklären. Sollte die Sicherung der Produktionsgrundlage Boden für die Betriebe nicht erreichbar sein, bleiben den Betrieben ausschließlich wirtschaftliche Gründe als Basis für die Entscheidung, ob eine Umstellung von konventioneller auf biologische Bewirtschaftung für den Betrieb sinnvoll ist. 3. Allgemeine Voraussetzungen für eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung: Bei der Überlegung, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb von konventioneller Bewirtschaftung auf eine Bewirtschaftung nach mindestens EU-Ökoverordnung umgestellt werden kann, sind nachfolgende Faktoren entscheidend: • Gibt es die Bereitschaft des Betriebes, den mehrere Jahre andauernden Umstellungsprozess finanziell und arbeitstechnisch zu leisten und ist der Betrieb in der Lage, den Mehraufwand zu leisten? • Sind die Betriebsform (Gemischtbetrieb, Ackerbaubetrieb etc.) und die Ausrichtung (Direktvermarktung, keine Direktvermarktung) für eine ökologische Bewirtschaftung geeignet? • Liegen nachgelagerte weiterverarbeitende Produktionsstätten (z. B. Schlachtbetriebe, Annahmestellen für Getreide, Kartoffel, Lupinen etc.) in erreichbarer, vertretbarer Nähe, welche die Erzeugnisse nach biologischen Richtlinien weiterverarbeiten und ist ein erweiterter Absatzmarkt bezüglich Gastronomie/Gemeinschaftsverpflegung vorhanden? • Decken die Erlöse den Arbeitslohn und die Produktionskosten (Wettbewerbsfähigkeit)? – 4 – 4. Möglichkeiten der Unterstützung: • Flächen vorrangig an Biobetriebe zu verpachten ist ein probates Mittel, um eine Umstellung eines Betriebes in Erwägung zu ziehen. In der Praxis ist dies aber nicht immer sinnvoll, wenn dadurch bestehende Bewirtschaftungseinheiten (Schläge) zerstückelt werden oder Flächen anderen Betrieben gekündigt werden müssten. Eine Zerteilung und Zerstückelung wirtschaftlich zusammenhängender Schläge schwächt grundsätzlich alle landwirtschaftlichen Betriebe. Die Verwaltung priorisiert bereits die Verpachtung an ökologisch wirtschaftende Betriebe in den Bereichen, in denen die Stadt zusammenhängende, große und gut strukturierte Bewirtschaftungsflächen besitzt, wie beispielsweise im Gewann „Burgau“ Bioland Krieger, Bioland Litzenberger, Hofgut Maxau Grünland nach EU-Ökorichtlinie. • Denkbar wäre eine Reduktion der Pachtpreise für städtische Flächen. Hier müsste im Einzelfall geprüft werden, damit eine Doppelförderung vermieden wird. Der Effekt wäre bei jedem Betrieb unterschiedlich, da die Förderung von der gepachteten Gesamtfläche der Stadt abhängig ist. Im Schnitt haben die Haupterwerbsbetriebe im Stadtkreis ca. 30 bis 40 Hektar gepachtet. Ob die Reduktion des Pachtpreises ausreicht, den Betrieb zu Investitionen im 6-stelligen Bereich und letztlich zur Umstellung zu bewegen, ist fraglich. • Eine Alternative wäre, Pachtverträge mit entsprechend langer Laufzeit (mindestens zehn Jahre) anzubieten, auch wenn dies die Stadt in ihrer Handlungsfreiheit (z. B. bei der Verfügbarkeit für Ausgleichsmaßnahmen) einschränken würde. • Die Verwaltung ermöglicht grundsätzlich Unterverpachtungen mit landwirtschaftlichen Erzeugungsansatz. Insbesondere unterstützt sie ideell Unterverpachtungen durch die Landwirte an gemeinschaftliche Landwirtschaftsprojekte (z.B. solidarische Landwirtschaft) oder Direkterzeugung für einzelne Betriebe, wie Restaurants. Die Verwaltung empfiehlt folgende Maßnahmen: I. Die bisherige unbefristete Laufzeit (mit jederzeitigem Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien) der städtischen Landpachtverträge wird für Betriebe, die ihre Flächen ökologisch bewirtschaften, auf eine feste Laufzeit von mindestens zehn Jahren angehoben. II. Die Vergabe freiwerdender städtischer Flächen erfolgt grundsätzlich nachfolgender Priorität: 1. Haupterwerbs-Biobetriebe mit Direktvermarktung 2. Haupterwerbs- Biobetriebe ohne Direktvermarktung 3. Haupterwerbsbetriebe mit Direktvermarktung 4. Haupterwerbsbetriebe ohne Direktvermarktung. 5. Nebenerwerbsbetriebe – 5 – III. Die Verwaltung stellt auch weiterhin das Bindeglied zwischen den umstellungswilligen Betrieben und den entsprechenden Fachstellen des Landes dar. Bei diesen Fachstellen erhalten Betriebe zielgerichtet die notwendigen Beratungen und Hilfen. CO 2 -Relevanz: Der Ökolandbau kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, denn die Herstellung von in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzten Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist mit einem hohen Ressourcen- und Energieverbrauch und dem Ausstoß des klimawirksamen Kohlendioxids verbunden. Wenn es gelingt, durch ökologische Bewirtschaftungsmaßnahmen den Humusgehalt des Oberbodens dauerhaft zu erhöhen, werden zudem auch höhere Mengen an Kohlendioxid gespeichert und der Atmosphäre entzogen. (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft- umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau) Die Verwaltung widmet sich des Weiteren dem Thema Agri-Photovoltaik. Hier ist in erster Linie die Stadt als Eigentümerin gefragt, da sie Vertragspartnerin möglicher Investoren wäre. Zum Thema Agri-Photovoltaik liegen bisher noch wenig Erfahrungsberichte und agrarwissenschaftliche Analysen vor. Die Stadt wird die notwendigen Informationen zu dem Thema zusammentragen und in den Austausch mit den pachtenden Landwirten gehen, um deren Interesse an bzw. Haltung zu einer gemeinsamen Nutzung der Fläche zu erheben. Es muss dabei bedacht werden, dass die landwirtschaftlichen Flächen der Stadt eher kleinteilig strukturiert sind. Sobald ein entsprechender Kenntnisstand vorhanden ist, werden die Gremien informiert. Beschluss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 22.11.2022 sowie im Hauptausschuss am 06.12.2022 die zukünftige Vergabe landwirtschaftlicher städtischer Grundstücke anhand der weiterentwickelten Kriterien zur Unterstützung und Förderung der ökologischen Landwirtschaft.