Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung
| Vorlage: | 2022/2376 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 30.11.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.01.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 30.11.2022 Vorlage Nr.: 2022/2376 Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 23 x 1. Wie stellt sich die Entwicklung im Bereich Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung seit der ersten Beratung von 2008 im Sozialausschuss „Projekt Aktivierung nach § 11 Sozialgesetzbuch (SGB) XII“ dar? Dabei legt die Antwort einen Schwerpunkt auf die Themen a. Worin liegt momentan die soziale Bedeutung der vorhandenen Angebote im Bereich der Aktivierung? b. Welchen Umfang und welche soziale Bedeutung hat der Bereich der aufsuchenden Sozialarbeit entsprechend dem Beschluss des Sozialausschuss aus dem Jahr 2008? 2. Wie hoch ist der Bedarf für aktivierende und tagesstrukturierende Angebote für Menschen in Grundsicherung momentan und inwiefern decken diese Angebote den Bedarf? 3. Bei einem möglicherweise nicht ausreichenden Bedarf: Wie kann mit dieser Lücke jetzt und perspektivisch umgegangen werden und was sind die jeweiligen Auswirkungen? Welche Ressourcen würden benötigt werden? 4. Wie wird die Entwicklung der Bedarfe zukünftig angesichts des demographischen Wandels aussehen? Seit vielen Jahren gibt es einige Angebote der Beschäftigung und Teilhabe für Menschen in Grundsicherung. Zur Erläuterung aus der Beschlussvorlage des Sozialausschusses vom 05.11.2008: „Seit der Einführung des SGB XII im Jahre 2005 erhielt das Sozialamt unter anderem den gesetzlichen Auftrag, Menschen hinsichtlich ihrer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kostenlos und trägerneutral zu beraten, zu unterstützen und präventive Hilfe zu leisten. Angesprochen sind hierbei jene Menschen, die Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. (Hervorhebung Grüne Fraktion) Aufgrund des demographischen Wandels wird insbesondere die Anzahl der Rentner*innen und aufgrund der steigenden Altersarmut die Anzahl der Rentner*innen in Grundsicherung sehr deutlich steigen. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Viele Menschen z.B., diejenigen, die lange Arbeitslosengeld 2 erhielten und über das Jobcenter Stadt Karlsruhe und die Stadt durch Arbeitsgelegenheiten und KommBe-Stellen (Kommunale Beschäftigung) Tagesstrukturierung und Teilhabe erhielten, werden ohne Angebote bei Beginn der Rente abrupt sich selbst überlassen. Gefahren sind dann Vereinsamung, der Rückfall in alte Gewohnheiten (z.B. bei trockenen Alkoholiker*innen, die Gefahr wieder zum Alkohol zu greifen) und die Zunahme psychischer Erkrankungen. Hinzu kommt der finanzielle Einschnitt, der bei einer Arbeitsgelegenheit rund 50 % des Einkommens betragen kann. Viele Menschen in der Grundsicherung benötigen außerdem Hilfe, z.B. beim Ausfüllen von Anträgen. Zur weiteren Erläuterung aus der Beschlussvorlage für den Sozialausschuss vom 5.11.08, eine Vorlage, die wir weiterhin für unterstützenswert halten: „Das Sozialamt der Stadt Karlsruhe definiert Aktivierung für sich folgendermaßen: „Aktivierung bedeutet, alles zu unternehmen, um eine weitere Abwärtsspirale zu verhindern und, soweit möglich, eine Besserung, Stabilisierung oder Verselbstständigung der Leistungsberechtigten zu erreichen.“ Seit der Einführung des SGB XII im Jahre 2005 erhielt das Sozialamt unter anderem den gesetzlichen Auftrag, Menschen hinsichtlich ihrer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kostenlos und trägerneutral zu beraten, zu unterstützen und präventive Hilfe zu leisten. Angesprochen sind hierbei jene Menschen, die Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Längst vorbei sind die Zeiten, als Hilfeempfänger/-innen noch als Bittsteller beim Sozialamt vorsprachen. Heute beraten die Mitarbeiter/-innen des Sozialamtes die Hilfesuchenden individuell. Die persönliche Situation der, bzw. des Einzelnen steht im Vordergrund. Ziel ist es, durch Stärkung der Selbsthilfe ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und individuelle Notlagen zu überwinden. Dies bedeutet auch für die Mitarbeiter/-innen des Sozialamtes ein Umdenken. Wo früher nur finanzielle Hilfen ausbezahlt oder verwaltet wurden, wird jetzt versucht, den Menschen und dessen Umfeld in den Mittelpunkt zu stellen. Die Mitarbeiter/-innen bieten in der Regel bei Neuanträgen einen Hausbesuch an. So ist es möglich, sich ein realistisches Bild der Lebensumstände zu verschaffen. Diese neue Sichtweise erfordert Engagement – von beiden Seiten.“ Unterzeichnet von: Verena Anlauf Michael Borner Jorinda Fahringer
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2376 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 23 X 1. Wie stellt sich die Entwicklung im Bereich Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung seit der ersten Beratung von 2008 im Sozialausschuss „Projekt Aktivierung nach § 11 Sozialgesetzbuch (SGB) XII“ dar? Dabei legt die Antwort einen Schwerpunkt auf die Themen a. Worin liegt momentan die soziale Bedeutung der vorhandenen Angebote im Bereich der Aktivierung? Die Maßnahmen der Aktivierung sind wertvolle Unterstützungsangebote zur Tagesstrukturierung für Menschen im Sozialhilfebezug. Aktivierungsangebote bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Bei den Aktivierungsangeboten handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Karlsruhe. Es besteht für die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen keine Pflicht zur Teilnahme. Die Anzahl der Teilnehmenden schwankt aufgrund von Angebot und Nachfrage. Derzeit besuchen 140 bis 160 Menschen diese Maßnahmen. Das Altersniveau liegt bei etwa 60 bis 70 Prozent der Teilnehmer*innen unterhalb des regulären Renteneintrittsalters. b. Welchen Umfang und welche soziale Bedeutung hat der Bereich der aufsuchenden Sozialarbeit entsprechend dem Beschluss des Sozialausschuss aus dem Jahr 2008? Die Hausbesuche bei Menschen im Bezug von Grundsicherung wegen Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt etablierten sich in den letzten Jahren als festes Angebot insbesondere für Erstantragsteller*innen. Die Bezieher*innen von Sozialhilfe nahmen das Angebot eines Hausbesuchs durch Mitarbeitende des Fachbereichs Soziales und Teilhabe sehr häufig an. Die Mitarbeitenden konnten sich vor Ort auch ein Bild von den häuslichen Lebensverhältnissen der Betroffenen machen und bei Bedarf auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen oder diese anbahnen. Leider mussten die persönlichen Hausbesuche aufgrund der Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen erheblich eingeschränkt werden. Zuvor erfolgten pro Jahr durchschnittlich 100 Hausbesuche. Nach Aufhebung der restriktiven Kontaktbeschränkungen werden im kommenden Jahr wieder vermehrt entsprechende Angebote an die Hilfesuchenden erfolgen. 2. Wie hoch ist der Bedarf für aktivierende und tagesstrukturierende Angebote für Menschen in Grundsicherung momentan und inwiefern decken diese Angebote den Bedarf? Durch die Corona-Maßnahmen mussten auch bei den Aktivierungsangeboten die vorhandenen Platzzahlen eingeschränkt werden. Es besteht aktuell zwar eine Warteliste von derzeit 20 bis 30 Personen. Dabei handelt es sich um Leistungsbeziehende, die aufgrund ihrer persönlichen, – 2 – gesundheitlichen Einschränkungen auf ein passgenaues Angebot warten. Der Einsatz erfolgt bei Freiwerden einer geeigneten Stelle und liegt in der Kompetenz der Maßnahmeträger*innen. 3. Bei einem möglicherweise nicht ausreichenden Bedarf: Wie kann mit dieser Lücke jetzt und perspektivisch umgegangen werden und was sind die jeweiligen Auswirkungen? Welche Ressourcen würden benötigt werden? Die Einsatzmöglichkeiten werden durch die verschiedenen Anbieter*innen der Aktivierungsmaßnahmen disponiert. Diese Plätze sind in andere Beschäftigungsangebote der verschiedenen Träger*innen eingestreut. Die Teilnahme ist freiwillig und hängt stark von der physischen bzw. psychischen Verfassung der Betroffenen ab, das heißt je nach „Tagesform“ besuchen die Teilnehmer*innen diese Angebote. Daher werden durch die Anbieter*innen keine festen Kontingente vorgehalten, weil nicht immer verlässlich mit den Betroffenen geplant werden kann. Bei den Leistungen zur Aktivierung als tagesstrukturierende Maßnahme handelt es sich um keine (analoge) Grundsicherungsleistung auf die ein Rechtsanspruch besteht. Es ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Karlsruhe, die als kommunale Leistung aus dem städtischen Haushalt finanziert wird. Eine Erstattung dieser Leistungen durch den Bund oder das Land erfolgt nicht. In den letzten Jahren sind die Angebote stetig nach Bedarf ausgebaut worden. Ein zusätzlicher Bedarf besteht aktuell trotz Warteliste nicht. Die Nachfrage kann sukzessive bedient werden. 4. Wie wird die Entwicklung der Bedarfe zukünftig angesichts des demographischen Wandels aussehen? Es ist naheliegend, dass die Zahl der Bezieher*innen von Grundsicherung aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren zunehmen wird. Die Entwicklung der Bedarfe hängt in erster Linie von der persönlichen Bereitschaft der Betroffenen ab, auf diese Angebote einzugehen und regelmäßig daran teilzunehmen. Die gesetzlichen Regelungen zielen vor allem darauf ab, dass die Leistungsberechtigten ausreichend über Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beraten und soweit erforderlich unterstützt werden. Ein Beschäftigungsangebot im Rahmen der Aktivierungsmaßnahmen stellt nur eine von vielen tagesstrukturierenden Möglichkeiten, beispielsweise die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten, dar.
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Niederschrift 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Januar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 23 der Tagesordnung: Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2022/2376 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Januar 2023