Karlsruher Modell - Baukosten durch Innovation senken

Vorlage: 2022/2367
Art: Antrag
Datum: 28.11.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stabsstelle Projektcontrolling
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Nordstadt, Rintheim, Rüppurr, Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.01.2023

    TOP: 14

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.03.2023

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.03.2023

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.04.2024

    TOP: 15.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.11.2022 Vorlage Nr.: 2022/2367 Karlsruher Modell - Baukosten durch Innovation senken Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 14 x Bauausschuss 09.03.2023 x Gemeinderat 28.03.2023 15 x Bauausschuss 18.04.2024 10.1 x Gemeinderat 23.04.2024 15.1 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung legt einen Sachstandsbericht vor, aus dem hervorgeht, welche Optimierungsstrategien seit dem Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung von Gebäuden (Vorlage 2020/1293 unter 2.3) angestoßen wurden. 2. Die Stadtverwaltung entwickelt aus dem gemeinderätlichen Grundsatzbeschluss sowie den Vorschlägen des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ ein Konzept zur rechtssicheren Umsetzung der Optimierungsstrategien zur Senkung von Baukosten in Karlsruhe. 3. Nach Vorlage des Konzeptes unterbreitet die Stadtverwaltung Vorschläge, welches Projekt sich eignet, um in Zusammenarbeit mit dem KIT, der Architektenkammer und anderen aktiven Akteurinnen und Akteuren als „Karlsruher Modell“ umgesetzt zu werden. Sie klärt, ob beispielsweise die Volkswohnung hierzu die Federführung übernehmen kann. Sachverhalt/Begründung Neben den Grundstücks- und Baufinanzierungskosten sowie den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten hat die Höhe der Baukosten einen wesentlichen Einfluss auf die Bezahlbarkeit des Wohnens und des kommunalen Bauens. Das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Oktober 2022 initiierte „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ hat sich deswegen das Ziel gesetzt, den Baukostenanstieg durch gezielte Maßnahmen zu begrenzen, ohne jedoch Abstriche bei Qualität, Sicherheit und Umweltanforderungen machen zu müssen (S. 16). Mit Blick auf Entwicklungspotential für das kommunale Bauen haben sich die Bündnis-Mitglieder unter anderem auf folgende Maßnahmen geeinigt: - Identifikation einer handhabbaren Bilanzierungsmethode, die die Belange von Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz in Bezug auf Baukonstruktion, Gebäudetechnik und Energieversorgung berücksichtigt (S. 7). – 2 – - Prüfung des Einsatzes recycelter bzw. wiederverwendbarer Bauprodukte, von nachwachsenden Baustoffen sowie wiederverwendbaren Bauteilen und Hinwirken auf deren vermehrte Nutzung (S. 12). - Überprüfung des baulichen Anforderungsniveaus und Formulierung von Mindeststandards statt (überhöhter) marktüblicher Standards (u. a. in der Technischen Gebäudeausrüstung), Umsetzung auch von Low-Tech-Ansätzen (S. 18). - Durchführung von Feldversuchen, um neue Ansätze zur Erfüllung von Energieeffizienzstandards durch innovative architektonisch-bauliche Lösungen zu erarbeiten (S. 18). - Einsatz und Verwendung serieller und modularer Bauweisen zur Beschleunigung von Prozessen und Genehmigungsverfahren (S. 21). - Wissenstransfer durch Dokumentation und Veröffentlichung von Good-/Best-Practice- Beispielen (S. 21). Den übergeordneten Wunsch nach Optimierung von Prozessen äußerte der Gemeinderat bereits im Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung von Gebäuden (Vorlage 2020/1293 unter 2.3). Daher beantragen wir, dass die Stadtverwaltung einen Sachstandsbericht vorlegt, welche Strategien seit dem Grundsatzbeschluss umgesetzt wurden. Wir sind der Ansicht, dass das kommunale Bauen in Karlsruhe von den Vorschlägen des Bündnisses profitieren kann. Insofern bitten wir die Stadtverwaltung um die Erstellung eines Konzeptes, das den gemeinderätlichen Grundsatzbeschluss aufgreift und diesen um die Vorschläge des Bündnisses ergänzt, damit sich die Optimierungsstrategien rechtssicher in Karlsruhe umsetzen lassen. Unser Ziel muss sein, den Baukostenanstieg durch geeignete Maßnahmen und bei gleichbleibender Sicherheit, Qualität und Sorge um die Umwelt aufzuhalten und bestenfalls umzukehren. Nicht zuletzt sehen wir darin auch die Chance, Prozesse und Abläufe bei Bauvorhaben zu optimieren, wodurch dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum in Karlsruhe schneller und in größerer Anzahl zur Verfügung gestellt werden kann. Wir sind davon überzeugt, dass Karlsruhe durch ein wegweisendes Konzept zur Senkung von Baukosten in Deutschland Schule machen kann. Daher beantragen wir nach Vorlage des Konzeptes, dass die Stadtverwaltung Vorschläge unterbreitet, welches anstehende Bauvorhaben sich in Zusammenarbeit mit Studierenden des KIT, mit der Architektenkammer und anderen aktiven Akteurinnen und Akteuren als „Karlsruher Modell“ umsetzen lässt. Dabei soll das städtische Konzept zur dauerhaften Senkung von Baukosten erprobt werden. Weiterhin sollte die Stadtverwaltung prüfen, ob sich der Versuch beispielsweise unter Federführung der Volkswohnung realisieren lässt. Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Hrsg.), Bündnis bezahlbarer Wohnraum. Maßnahmen für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive, Berlin 2022. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Dirk Müller Stadtrat Sven Maier

  • Protokoll GR TOP 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Januar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 14 der Tagesordnung: Karlsruher Modell – Baukosten durch Innovation senken Antrag: CDU Vorlage: 2022/2367 Beschluss: Beratung im Bauausschuss am 9. März 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Bauausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Januar 2023

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2367 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stabsstelle Projektcontrolling Karlsruher Modell - Baukosten durch Innovation senken Antrag: CDU Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 14 X Bauausschuss 09.03.2023 5 x Gemeinderat 28.03.2023 15 x Bauausschuss 18.04.2024 10.1 X Gemeinderat 23.04.2024 15.1 x Kurzfassung Der Sachstandsbericht zu den Optimierungsstrategien, die seit dem Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung von Gebäuden verfolgt werden, zeigt, dass das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft die wesentlichen Themen zu nachhaltigem, ressourcenschonendem, klimaneutralem und zirkulärem Bauen parallel bearbeitet. Die Entwicklung eines Karlsruher Modells wird vor dem Hintergrund der im Rahmen des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ zugesagten Maßnahmen, die in der Zuständigkeit von Bund und Ländern liegen, derzeit nicht gesehen. Stattdessen soll in einem regelmäßigen Sachstandsbericht im Bauausschuss über aktuelle Überlegungen, Vorhaben und Pilotprojekte der Baufachämter zu nachhaltigem, klimaresilientem und zirkulärem Bauen berichtet werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung legt einen Sachstandsbericht vor, aus dem hervorgeht, welche Optimierungsstrategien seit dem Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung von Gebäuden (Vorlage 2020/1293 unter 2.3) angestoßen wurden. Im Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung der städtischen Gebäude (Vorlage 2020/1293) wird in Punkt 2.3 aufgeführt, dass eine langfristige Gebäudestrategie die Möglichkeit bietet, durch die Erarbeitung von Optimierungsansätzen mittelfristig den Ressourcenverbrauch und andere negative Auswirkungen zu reduzieren. Der erste Schritt nach dem Grundsatzbeschluss war die Erstellung der Abarbeitungsreihenfolge und Abstimmung derselben mit allen Beteiligten. Für die Doppelhaushalte 2024/2025 bis 2028/2029 ist dies erfolgt und die Gebäude wurden entsprechend ihrer Dringlichkeit und möglichen Abarbeitungskapazitäten priorisiert. Der Gemeinderat hat hierzu die „Erste Tranche zur nachhaltigen Modernisierung der städtischen Gebäude“ beschlossen (Vorlage 2021/0615). Die Senkung von Kosten für Provisorien durch eine sinnvolle Sanierungsreihenfolge und Mehrfachnutzung von Provisorien wurde in Angriff genommen. Beispielhaft sei hier die langfristige Anmietung der Ernst-Frey-Straße als Provisorium für die beruflichen Schulen im Beiertheimer Feld genannt oder das für die Nordstadt geplante Schulprovisorium „Zukunft_Schule“, welches nacheinander verschiedenen weiterführenden Schulen als Ausweichquartier dienen soll. Für ausgewählte Gebäude wurde mit der Prüfung begonnen, deren aktuelle Zuordnung zum Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft und der Stadtverwaltung zu prüfen und gegebenenfalls eine Übertragung an städtische Gesellschaften wie VOWO und KFG oder einen Verkauf auf dem freien Markt vorzunehmen. So ist das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft zum Beispiel Eigentümerin von Wohngebäuden, obwohl es eine auf den Wohnungsbau spezialisierte städtische Gesellschaft gibt. Bei Gebäuden, für die eine Veräußerung am freien Markt fachlich die geeignetste Verwendung ist, könnte deren Kostenlast für eine funktionale und energetische Sanierung und die laufende Bauunterhaltung dem Haushalt erspart werden. Für die Entwicklung von Typenbauten wird ein Pilotprojekt für Systemsporthallen aufgesetzt, bei dem vier geeignete Standorte genauer untersucht werden: Sporthallen der Oberwaldschule in Durlach-Aue, der Weiherwaldschule im Weiherfeld, der Heinrich-Köhler-Schule in Rintheim und des Max-Planck- Gymnasiums in Karlsruhe-Rüppurr. Weiterhin soll ein Pilotprojekt zum Thema „Serielle Sanierung“ begonnen werden. Durch die Nutzung von vorgefertigten Bauteilen für die Sanierung der Gebäudehülle sollen nach Möglichkeit Montageaufwand und Bauzeiten deutlich reduziert und somit die Einschränkungen für die Nutzer deutlich verkürzt werden. Dazu wird die Methode des „Energiesprong“ abgewandelt, deren Ursprung in niederländischen Projekten der seriellen Sanierung von Reihenwohnhäusern liegt. Im Bereich der Heizungen und PV-Anlagen wird aktuell durch die Bündelung von mehreren Objekten in Planungspakete sowohl bei externen Planern, bei der städtischen Vergabe und der amtsinternen Projektleitung Personalkapazitäten durch Synergie reduziert. Für die Raumprogramme von Schulbauten sind je nach Schultyp, abgeleitet von den Musterraumprogrammen des Landes Baden – Württemberg, Standardraumprogramme entwickelt worden. Die bestehenden Standardleitlinien von wiederkehrenden Ausstattungsbereichen wie Küchen, Sanitäranlagen, Technik und Fachräume werden kontinuierlich weiterentwickelt. – 3 – Die angemessene Reduktion von zu hohen Ausstattungsstandards wird mit den betroffenen Fachämtern und SPC im Benehmen abgestimmt und angepasst. Beispiel dafür ist der Ausstattungsgrad mit Warmwasser bei Handwaschbecken oder der Ausstattungsgrad von Klassen- und Fachräumen mit Handwaschbecken. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft beschäftigt sich weiterhin kontinuierlich mit der Vereinheitlichung von baulichen und technischen Infrastrukturen, beispielsweise mit den Heizungsregelungen, bei der inzwischen bei Neuanlagen standardisierte Module zum Einsatz kommen. Hierdurch kann die Anlagenbetreuung einheitlicher geschult und mit geringerem Aufwand realisiert werden. Gleichzeitig wird ein internetbasierter Zugang implementiert, der eine Analyse der Anlagenzustände per Fernwartung ermöglicht. Die Leitlinie „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ wird aktuell novelliert und den verschärften Anforderungen an baulichen Klimaschutz, Klimaanpassung und andere Nachhaltigkeitsaspekte angepasst. Aspekte der Suffizienz, der Priorisierung der Bestandsnutzung vor Neubaulösungen sowie die Weiternutzung von Bauteilen werden implementiert. Der Abschluss ist für das vierte Quartal 2023 geplant. Die Praxis des kreislaufgerechten Bauens wird weiter ausgebaut. Nach über sieben Jahren eigener Erfahrung in der Anwendung ressourcenschonenden Betons (R-Beton) wird aktuell im Rahmen der Modernisierung des Bestandsgebäudes der Walter-Eucken-Schule die erstmalige Ausführung von Fassadenfertigteilen in R-Beton mit Rezyklatanteilen oberhalb der bisher in Deutschland zulässigen Norm nach Schweizer Vorbild erprobt. Hierbei erfolgt eine Kooperation mit der Hochschule München. Mit dem KIT wurde am Beispiel der Anne-Frank-Schule erstmals ein Bauteilkatalog zur Nachnutzung von Bauteilen für andere Bauvorhaben erstellt (Re-Use). Das Amt beginnt aktuell gemeinsam mit der Hochschule Pforzheim die dreijährige Forschungsarbeit „Klimaresilientes Gebäude-Management für die Stadt Karlsruhe (KliReGeM)“ als kommunales Leuchtturmvorhaben im Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ziel ist die vergleichende Betrachtung des Ressourcenbedarfes und der Umweltauswirkungen von baulichen Maßnahmen zur Klimaanpassung mit dem Ziel, in einer Handreichung die Maßnahmen mit der höchsten Effektivität zu beschreiben. 2. Die Stadtverwaltung entwickelt aus dem gemeinderätlichen Grundsatzbeschluss sowie den Vorschlägen des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ ein Konzept zur rechtssicheren Umsetzung der Optimierungsstrategien zur Senkung von Baukosten in Karlsruhe. Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ hat für die fünf Themenfelder klimagerechter und ressourcenschonender Wohnungsbau, Begrenzung von Baukosten, nachhaltige Bodenpolitik und Baulandmobilisierung, Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Realisierung sowie öffentliche Förderung und investive Impulse insgesamt 187 Maßnahmen vorgeschlagen, von denen zahlreiche auch auf Bau und Sanierung von Nichtwohngebäuden übertragbar sind. Zuständig für die Weiterbearbeitung der Maßnahmen sind überwiegend der Bund und die Länder, da in ihrer Kompetenz die Gesetzgebung (Thema „rechtssichere Umsetzung“) liegt und sie als Fördermittelgeber fungieren. Der Sachstandsbericht zu den Optimierungsstrategien zur nachhaltigen Modernisierung von Gebäuden zeigt, dass die Bauverwaltung in den meisten Themenbereichen bereits aktiv arbeitet, die auch das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ benannt hat als Schlüssel für nachhaltiges, klimagerechtes und bezahlbares Bauen. Ansätze zu seriellem und modularem Bauen (Typensporthalle) und Sanieren („Energiesprong“), die Überprüfung von Flächenstandards, technischer Standards (Low-Tech) und Ausstattungsstandards werden ebenso verfolgt wie das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen oder die Thematik der Kreislaufwirtschaft. – 4 – Mit der Erweiterung der Kita am Weinbrennerplatz wird aktuell ein Holzgebäude realisiert, das nächste befindet sich mit dem Neubau der Kita Sybelstraße in der Werkplanung. Recyclingbeton kommt im Rahmen der technischen Möglichkeiten bei allen städtischen Hochbauprojekten zum Einsatz. Allerdings hat sich gezeigt, dass derzeit bei fast allen diesen Ansätzen noch größere finanzielle Ressourcen eingesetzt werden müssen als bei herkömmlichen „Standardprojekten“. Hier sind die Entwicklungsarbeit, die Umrüstung von Prozessen bei der Baustoffproduktion oder auch Engpässe bei nachwachsenden Rohstoffen durch den öffentlichen Bauherrn mitzufinanzieren, solange, bis sich Prozesse und Materialien etabliert haben werden. Auf dies Problematik weist auch das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ hin und schlägt eine Kompensation über Fördermittel vor. Auch die Garagenüberbauungen durch die Volkswohnung in Rintheim als experimenteller Holzelementbau (hoher Vorfertigungsgrad, sortenreine Verwendung der Materialien, Einsatz von Bauteilen aus Abbruchgebäuden) konnte nur realisiert werden, weil das Projekt als „Leuchtturm“ durch die Wohnraum – Allianz Baden – Württemberg mit 700.000 Euro gefördert wurde. Eine Forderung des Bündnisses ist die Etablierung einer handhabbaren Bilanzierungsmethode, die die Belange von Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz in Bezug auf Baukonstruktion, Gebäudetechnik und Energieversorgung berücksichtigt. Zu dieser Entwicklung hat sich der Bund bis Ende der Legislaturperiode (Herbst 2025) verpflichtet. Derzeit existieren mehrere Nachweismodelle in unterschiedlicher, immer sehr hoher Komplexität mit vergleichbarer Zielrichtung nebeneinander: Zertifizierung durch die DGNB (Deutsche Gesellschaft Nachhaltiges Bauen) BNB – Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (Gebäude des Bundes) QNB – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (unabhängige Zertifizierungsstelle) NBBW – Nachhaltigkeitskriterien Baden – Württemberg Für die Generierung von Fördermitteln durch Bund und Land sind die Zertifizierungen oft Bedingung. So muss für die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNB) vorgelegt werden. Für Regelförderungen von kommunalen Hochbauten durch das Land Baden – Württemberg, wie beispielsweise Schulbauten, müssen die Nachhaltigkeitskriterien Baden – Württemberg nachgewiesen werden. Ein zusätzlicher kommunaler Ansatz für die Bilanzierung im Sinne eines Karlsruher Modells erscheint vor diesem Hintergrund wenig zielführend. Die Verwaltung schlägt vor, auf die Entwicklung des Bundes zu warten. Stattdessen soll in einem regelmäßigen Sachstandsbericht im Bauausschuss über aktuelle Überlegungen, Vorhaben und Pilotprojekte der Baufachämter zu nachhaltigem, klimaresilientem und zirkulärem Bauen berichtet werden. 3. Nach Vorlage des Konzeptes unterbreitet die Stadtverwaltung Vorschläge, welches Projekt sich eignet, um in Zusammenarbeit mit dem KIT, der Architektenkammer und anderen aktiven Akteurinnen und Akteuren als „Karlsruher Modell“ umgesetzt zu werden. Sie klärt, ob beispielsweise die Volkswohnung hierzu die Federführung übernehmen kann. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft arbeitet derzeit zu Themen der Kreislaufwirtschaft und des klimaresilienten Gebäudemanagements mit der Hochschule München, dem KIT und der Hochschule Pforzheim zusammen. – 5 – Die Verwaltung regt an, einen Wissensaustausch mit anderen lokalen Akteurinnen und Akteuren wie der Volkswohnung, weiteren Baugenossenschaften und der Architektenkammer zu etablieren, bei dem die Erfahrungen ausgetauscht und lokale Best-Practice- Beispiele vorgestellt werden können.

  • Ergänzende Stelllungnahme zum BauA 18.04.2024
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Ergänzende Stellungnahme zur Beratung am 18.04.2024 Vorlage Nr.: 2022/2367 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stabsstelle Projektcontrolling Karlsruher Modell - Baukosten durch Innovation senken Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 28.03.2023 15 Ö Entscheidung Bauausschuss 18.04.2024 10.1 N Vorberatung Gemeinderat 23.04.2024 15.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Seit Beratung des Antrags 2022/2367 und des Änderungs- / Ergänzungsantrags 2022/2367/1 im März 2023 fanden mehrere Arbeitsgespräche mit den baupolitischen Sprechern der Fraktionen des Gemeinderats und der Verwaltung unter Vorsitz von Herrn Baubürgermeister Fluhrer statt. Erkenntnisse aus diesen Gesprächen flossen in die Beschlussvorlage 2024/0269 „Grundsatzbeschluss: Suffizienzstrategie im Bauwesen der Stadt Karlsruhe“ ein, die in diesem Bauausschuss vorberaten und sodann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird. Insofern empfiehlt die Verwaltung, den Antrag 2022/2367 und den Änderungs-/Ergänzungsantrag 2022/2376/1 für erledigt zu erklären. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit

  • Protokoll GR 23.04.2024 TOP 15
    Extrahierter Text

    Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 15 der Tagesordnung: Grundsatzbeschluss: Suffizienzstrategie im Bauwesen der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2024/0269 Punkt 15.1 der Tagesordnung: Karlsruher Modell – Baukosten durch Innovation senken Antrag: CDU Vorlage 2022/2367 Punkt 15.2 der Tagesordnung: Karlsruher Modell – Baukosten durch Innovation senken Änderungsantrag: CDU Vorlage 2022/2367/1 Beschluss: Nach Vorberatung im Bauausschuss beschließt der Gemeinderat 1. die unter Ziffer III dargestellte Suffizienzstrategie im Bauwesen der Stadt Karlsruhe mit dem Ziel, durch Optimierung - der Bauprogramme, - der Standards sowie - der Prozesse die Kosten zu reduzieren sowie Zeitabläufe zu verbessern und gleichzeitig möglichst umfangreich ressourcenschonende Baumaßnahmen zu ermöglichen und 2. beauftragt die Verwaltung ergänzend und konkretisierend um Prüfung der unter Ziffer V dargelegten Themenfelder. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 JA) – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Bauausschuss am 18. April 2024; verwiesen aus der Gemeinderats- sitzung vom 23. März 2023. Bürgermeister Fluhrer: Mit der hier formulierten Suffizienzstrategie im Bauen legen wir Ihnen die ersten Ergebnisse von gemeinsamen Beratungen mit den baupolitischen Spre- chern heute vor. Wir stehen, wenn man das Bauen betrachtet, vor vielfältigen Herausforde- rungen. Wir haben starken Kostendruck, alles soll schneller gehen, Zeitdruck. Wir haben eine sehr angespannte Situation auf dem Markt, im Bauwesen. Wir haben eine sehr große Anzahl baulicher Aufgaben, ein sehr enger Spielraum des Haushaltes, wir haben es gerade gehört, und auch eine gewisse Unzufriedenheit, die auch in diesem Hause geäußert wurde. Daher schärfen wir unsere Baustrategie nach. Gemeinsam haben wir analysiert und ausgelotet, welche Handlungsoptionen wir haben. Um es auf den Punkt zu bringen, wir müssen mit erheblich weniger Budget deutlich mehr Aufgaben leisten. Und hier wird es übrigens konkret, was Sie gerade diskutiert haben. Des- halb setzen wir gemeinsam beim größten Hebel der Optimierung an. Sie wissen, dass, wenn man die Bauphase betrachtet, der größte Einspareffekt am Beginn eines Projektes entsteht, wo man noch vieles entscheidend nachjustieren kann. Deshalb gilt da auch unser gemeinsamer Fokus darauf. Das heißt, in einer sehr frühen Projektphase werden wir zu- künftig noch stärker Aufgabenumfang, Qualitätsstandards gemeinsam kritisch reflektieren und, das schlagen wir vor, maximal reduzieren. Es soll faktisch nur das Notwendige gebaut werden, das unbedingt Notwendige im Sinne einer neuen Suffizienz. Suffizienz meint latei- nisch ausreichen, genügen, das richtige Maß finden, auch Konzentration auf das Wesentli- che oder auch nachhaltiges Wirtschaften. Deshalb haben wir in der Vorlage einen Dreiklang aus Quantität, Qualität und Prozesse. Das eine ist das Thema wie viel, also die Quantität. Weniger, auch intelligenter, das fängt an bei der Aufgabenkritik, bei der Frage, was ist ein minimales Aufgabenpaket, natürlich auch gemeinsam mit den Nutzern abgestimmt, aber auch viel kritischer und intelligenter die Räume zu nutzen, beispielsweise Räume mehrfach nutzen, faktisch alles, was gebaut ist, ideal nutzen und nicht für jede Idee oder jeden Bedarf gleich Raum bauen. Aber es gilt auch, uns auf den Erhalt zu konzentrieren, zu modernisieren, das, was wir haben, faktisch weiterzuentwickeln. Und natürlich sehen wir die Pflichtaufgaben deutlich vor freiwilligen Aufgaben. Das gilt auch bei den ganzen Flächenbedarfen und die Programmfläche deutlich maximieren, das heißt Nebenflächen reduzieren, Hauptflächen deutlich maximieren. Das geht weiter bei den Qualitäten und Standards, was auch ein wichtiges Thema für Sie war. Das heißt, wir werden gemeinsam die ausreichenden Standards, die angemessenen Stan- dards gemeinsam definieren. Jetzt kann man sagen, das reduziert man immer weiter in ei- ner Minimalstrategie, aber das hängt auf der anderen Seite dann wieder an der Frage, wie ist der Lebenszyklus von Bauteilen, wie viel muss ich dafür unterhalten, was ist nachhaltig, wenn ich was baue, und wie lange hält das Ganze, und daran wird es sich dann auch schärfen. Wir werden minimale gebäudetechnische Ausstattungen vorsehen. Das bedeutet auch mehr Intelligenz, also weniger Technik, Low-Tech statt High-Tech. Und wir stellen uns gerne auch modularen Bauweisen, wo es logisch und sinnvoll ist. Wir wollen gemeinsam unsere Prozesse optimieren. Wir sind auch bereit, gerne unsere Pla- nungsprozesse, beispielsweise Wettbewerbe, viel stärker unter der Konnotation – 3 – Wirtschaftlichkeit, Lebenszyklen, Nachhaltigkeiten auszurichten und auch die Jury stärker mit solchen Fachleuten zu verstärken. Wir denken auch, dass man vorausschauend auch überlegen muss, welche Sanierung stoße ich heute an oder welchen Unterhalt gehe ich heute an, bevor so umfassende Eingriffe zukünftig nötig sind, die dann deutlich mehr kos- ten. Das heißt, das bedeutet für uns eine Selbstverpflichtung, nachhaltiger, ressourcen- schonender auch zu wirtschaften. Wenn Sie uns beauftragen, sind wir gerne bereit, diese Strategie bei uns zu implementie- ren. Da bitte ich einfach um etwas Zeit und Unterstützung auch, denn wir können nach- schärfen, aber das Ganze muss auch in Prozesse dann überbracht werden. Und, das ist ein erstes Paket, ein zweites ist auf dem Weg zu Ihnen, nämlich, wir wollen Sie auch, faktisch den Bauausschuss als Vorschlag, mit einer stärkeren Berichtsstruktur auch in die Informationsmöglichkeit oder auch in die Steuerungskompetenz bringen, stärkere Er- kenntnisse unserer bisherigen Projekte einfließen lassen, Ideen, die wir auch schon auspro- bieren, mit Mehrfachnutzungen auch Ihnen an die Hand geben und sind deshalb an einem zweiten Prozess dran, wie wir Sie, den neuen Bauausschuss, dann ermächtigen können, möglichst viel frühzeitig in konzeptuellen Varianten, wo es um Standardkritik geht, wo es um Fragen geht, wie viel wird bestellt, stärker in die Steuerung bringen können. Denn wir glauben, wenn Sie es verantworten, dann sollten Sie es auch entscheiden können, und wir würden das dann eher ausführen. Das heißt, Themen, wo Sie heute im Bauausschuss Vergaben beispielsweise beschließen müssen, wo Sie gar nicht mehr am Ende steuern kön- nen, weil das am Ende dieser Prozesskette ist, sagen wir eher, lassen Sie uns das machen und Sie steuern dafür eher in den Themen, wo Sie wirklich dann ein Gewicht und einen Hebel haben. Insofern ist es ein Schritt weiter aus unserer Sicht auf das, was Sie wünschen, und ich hoffe, dass das natürlich große Begeisterung bei Ihnen auslöst. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Wir begrüßen natürlich die Suffizienzstrategie. Ob wir gleich in Jubel ausbrechen, das wollen wir sehen. Natürlich, weil sie darauf abzielt, den Bedarf an Ressourcen und letztlich damit auch den ökologischen Fußabdruck zu senken. Das ist ein ureigenes Ziel unserer Politik. Weiter begrüßen wir es, weil wir damit auch darauf abzielen, den Bedarf an Finanzmitteln zu senken. Und auch die dritte Zielsetzung, durch die Verein- fachung der Abläufe die Zeiträume bis zur Realisierung von Vorhaben zu verkürzen, sehen wir sehr positiv. Wir bedanken uns auch hier an dieser Stelle für die Anträge der CDU-Fraktion, mit dem ganz klaren Ziel, da natürlich Geld zu sparen und vielleicht weniger stark die ökologische Komponente, die sehen wir im Vordergrund. Wir sind auch der Überzeugung, dass die An- träge der CDU-Fraktion dazu beigetragen haben, dass wir heute diese Vorlage haben. Was wir aber auch glauben, und Sie haben es schon angekündigt, Herr Bürgermeister Fluhrer, dass eine Umsetzungsstrategie folgen muss, denn diese starke Fokussierung der Beschrän- kungen auf das absolut Notwendige, die muss nachvollziehbar sein für alle Stakeholder. Es sollte kein Eindruck entstehen, dass irgendwo selektiv gespart wird, denn es ist immer sehr schön, wenn gespart wird, vor allem dann, wenn bei anderen gespart wird. Und deswegen muss auch ein Gefühl von Gleichmäßigkeit da entstehen. Deswegen halten wir es auch für sehr gut, wenn nachvollziehbare Kriterien und Standards definiert werden. Das mag sehr oft ins Detail gehen, das wird also auch ein Balance-Spiel sein, aber wir sind sehr zuversichtlich, dass Sie uns da was Gutes liefern werden. Das alles, – 4 – was ich hier sage, soll nicht davon ablenken, dass wir sehr diese Strategie begrüßen, denn Flächen, die wir nicht bauen, die werden keine graue Energie binden. Die werden nicht be- heizt werden müssen, und sie werden auch keine Unterhaltskosten verlangen. Und auch Flächen, die vielleicht zukünftig doppelt genutzt werden, die werden schneller verfügbar für diese zweite Nutzung sein als das Errichten einer neuen Fläche. In der Vorlage unter Punkt 5c werden auch die Public-Private-Partnerships genannt. Diese sehen wir grundsätzlich äußerst kritisch. Wir können uns allenfalls eine Kooperation mit städtischen Gesellschaften vorstellen. Wir verzichten an dieser Stelle auf einen Änderungs- antrag. Dennoch sagen wir hier schon ganz deutlich, eine versteckte Ausweitung der Ver- schuldung über Public-Private-Partnerships mit Dritten, die lehnen wir konsequent ab. Das wäre eine weitere Ausweitung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger in der Zukunft, und wir haben durch die Verschuldungsgrenzen, die uns die Haushaltsregeln geben, schon einen klaren Hinweis, was wir den zukünftigen Generationen zumuten wollen. Also an die- ser Stelle auch noch mal als einen kleinen Wermutstropfen dieser Strategie, dass wir an diesem einen Punkt dezidiert nicht mitgehen werden. Stadtrat Müller (CDU): Wir hatten es unter Tagesordnungspunkt 9 zum Jahresabschluss ge- hört, und ich glaube, es ist auch jedem verdeutlicht worden, wir haben in der Tat ein Aus- gabeproblem. Deswegen war es auch in der Erkenntnis dessen, was wir schon seit vielen Jahren gesagt haben, dass wir unter anderem auch in einem Bausektor an beispielsweise Optimierungsprozesse, allerdings aber auch an die Baustandards und die jeweiligen Pla- nungsabfolgen herantreten müssen, weil wir dort letztendlich auch ein Potenzial sehen, genau diesbezüglich unserem Ausgabenproblem entgegenzuwirken. Jetzt haben wir diese Suffizienzstrategie als Grundsatzbeschluss vorliegen, und ich glaube auch, daraus resultie- rend wird es vordringlich in den nächsten Jahren überwiegend darauf aufkommen, dass wir letztendlich in die Modernisierung, in die Sanierungsmaßnahmen, im Hochbau, aber auch im Tiefbau zu investieren haben, zu planen haben und bei weitem weniger in Neu- bauprojekte. Aus all dem hat sich die heutige Vorlage der Suffizienzstrategie im Bauwesen der Stadt Karlsruhe ergeben, daraus zur Optimierung von Bauprogrammen, von Optimierung der Standards, auf die wir auch immer wieder hingewiesen haben und die auch dringlich erfor- derlich sind, und eben die Baukosten als solches dann auch nachhaltig zu senken, aber auch unbedingt einhergehend damit die Optimierung der Prozesse. Daraus sollen die Bau- aufgaben der Stadt Karlsruhe nachhaltiger und ressourcenschonender gestaltet werden. Das eine schließt das andere nicht aus, nämlich zum einen, diesbezüglich eine wirtschaftli- che Effizienz daraus zu rekrutieren, aber auch dem ökologischen Anspruch gerecht zu wer- den. Das versteht sich nach unserem Dafürhalten eigentlich schon von selbst. In weiteren Schritten sollen jetzt auf Grundlage dieser Suffizienzstrategie weitere Prüfaufträge erörtert werden, Sie haben es in der Vorlage auch schon mal skizziert, die zur Umsetzung und zur Konkretisierung der dargestellten Strategie dann aber auch zwingend notwendig sind und auch dann auch weiter ausgefertigt werden sollen und müssen. Ich glaube, wir sind insgesamt als Gremium, als Gemeinderat und darüber hinaus natürlich aber auch in der Verwaltung und als Stadt, als Gesamtstadt Karlsruhe wirklich dringend und wirklich auch gut beraten, diese Suffizienzstrategie heute schon einzuleiten, diesen Be- schluss zu führen, auch wenn er die wesentlichen Aufgaben auf den neuen Gemeinderat eigentlich übertragen muss. Die werden dort hauptsächlich damit umzugehen haben. Die – 5 – werden dort letztendlich dann auch die einzelnen Prüfbausteine zu einer insgesamt dann auch erfolgreichen Suffizienzstrategie herbeitragen müssen und gerade auch unter dem Eindruck der Haushaltslage, die ja, und so haben wir es prognostisch auch wahrnehmen müssen, und das wissen wir alle auch insgeheim, die in den nächsten Haushaltsjahren nicht besser sein wird. Und deswegen gehen wir lieber früher an diese Strategie als zu spät, weil wir müssen unbedingt an diese Ausgaben heran, gerade im Bausektor. Wir sind, glaube ich, in dieser Strategie dann auch auf einem guten Weg. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Suffizienzstrategie beinhaltet, dass es vorher eine Insuffizienz gibt. Und da würde ich gern ein Bild aus einem mir vertrauten beruflichen Umfeld nutzen, eine Herzinsuffizienz. Warum hat ein Patient/eine Patientin eine Herzinsuffizienz? Es gibt Faktoren, die die Person selbst zu verantworten hat, um im Bild zu bleiben. Es gibt Gründe, warum wir jetzt diese Strategie fahren, die wir als Gemeinderat zu verantworten haben. Aber es gibt eben auch Gründe, die die Patientin/der Patient nicht selbst zu verantworten hat, und das sind die berühmten Kontextfaktoren. Der Mensch neigt nicht dazu, in Zeiten des Überflusses Maß zu halten, und ein bisschen ist das auch das Dilemma gewesen. Es ist eine menschliche Regung, die wir in der Vergangenheit hatten. Wir haben über unser Maß gelebt. Wir haben Zeiten, in denen es niedrige Zinsen gab, nicht adäquat genutzt, vielleicht die Aufgaben anzugehen, die wir hätten angehen sollen, und das sollten wir auch selbst- kritisch so sehen. Der jetzt aufgezeigte Weg ist der richtige Weg. Es ist der klassische Weg eines Qualitäts- und Prozessmanagements, ein Weg, der auch überfällig ist. Wir sehen es so, dass gerade der von Ihnen angesprochene zweite Schritt ein weiterer Schritt ist im Sinne der Transpa- renz, auch im Sinne einer Umsetzungsstrategie, aber er entlastet, in Anführungszeichen, die Verwaltung. Also viel Unmut, der dann immer auf Lasten der Verwaltung vonseiten der Bürgerinnen und Bürger abgegeben wurde, wird jetzt sich mehr auf die Politik fokussieren Aber das ist der Grund, warum wir hier Politik machen, Politik machen sollten, das heißt, Verantwortung zu übernehmen und letztendlich diese grundsätzlichen Entscheidungen auch zu treffen. Es beinhaltet aber auch ein Mehr an Verantwortung, weil es darum geht, jetzt keine Klientelpolitik zu machen. In der Vergangenheit ist es immer wieder ein Thema gewesen, Klientelpolitik zu machen. Wer hier in dieser Stadt am lautesten ruft, kriegt dann möglicherweise eine Leistung. Es geht genau in diesem Prozess darum, mit Augenmaß die notwendigen Baumaßnahmen, die notwendigen Sanierungen anzugehen, die eben anste- hen und dabei auch die ganze Stadt im Blick zu behalten. Von daher freuen wir uns als SPD-Fraktion auf diesen Weg. Wir gehen diesen Weg gerne mit. Wir übernehmen gerne diese Verantwortung und freuen uns auf die weitere Umsetzung. Stadtrat Høyem (FDP): Herr Bürgermeister Fluhrer, Sie wollten gerne große Begeisterung haben. Das bekommen Sie von uns, weil das ist wirklich ein neuer Weg und ein wichtiger neuer Weg. Politiker sollen Politik machen und Verwaltungen sollen verwalten. Das ist eine theoretisch gute Situation. Die Realität ist selbstverständlich anders, weil die Realität ist, dass die Verwaltung oft Politik macht und dass die Politik oft verwaltet. Wir müssen uns in einem Dialog treffen. Das ist, was Sie jetzt hier vorschlagen. Ich finde es auch gut, dass die CDU so oft und mit Recht über Standards spricht, aber Stan- dard ist ein merkwürdiger Begriff. Als ich vor 20 Jahren hierher gekommen bin in dieses Rathaus, war ich sehr überrascht, dass auf den Herrentoiletten, ich kenne die Damentoilet- ten nicht, nur kaltes Wasser haben. Da gibt es kein warmes Wasser, ich habe gedacht, was – 6 – ist das für ein Rathaus? Was ist das für ein Standard? Jetzt bin ich 20 Jahre hier, ich habe mich daran gewöhnt, und ich bin überzeugt, dass dieses kalte Wasser gut genug ist. Ich sage nur, dass Standard ist, wenn man in die Praxis kommt, dann ist es anders, als wenn man hier in einer großen Grube sitzt und diskutiert. Aber der Weg, den Sie vorschlagen, da kriegen Sie wirklich Begeisterung, weil wir wissen, dass der Bauausschuss besonders oft nur eine Verwaltungsexpedition nahezu ist und nicht eine richtige echte Diskussion über die Politik. Ich verstehe auch, dass wir Politiker in der Öffentlichkeit dann viel mehr von der Kritik und von dem Dialog mit den Bürgern nehmen sollen und damit die Verwaltung ein bisschen, nicht schonen, aber die Verwaltung verwal- ten lassen und nicht in die Politik so viel eintragen. Also unsere Begeisterung haben Sie, weil die Theorie, ich wiederhole, die Theorie ist, dass Politiker Politik machen sollen, und die Verwaltungen sollen verwalten, und dann können wir inzwischen ein bisschen spre- chen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Wir sind für heute verhalten begeistert, denn ich denke, der Herr Kollege Müller hat total recht, indem er gesagt hat, der nächste Gemeinderat muss die Sachen umsetzen, der muss letztendlich entscheiden. Meine Fraktion, wir warten diese zwei Monate ab und werden dann auch sehen, was in der neuen Konstellation hier im Haus möglich und machbar ist, und dann werden wir inhaltlich auch uns dazu äußern. Stadtrat Kalmbach (FW/FÜR): An dieser Stelle möchte ich gerne den Herrn Wenzel noch entschuldigen, das wurde nicht erwähnt vorhin, der heute beruflich unterwegs ist. Hat er erwähnt? Echt? Dann habe ich es nicht gehört, sorry. Ich fand das ein tolles neues Wort. Ich habe es vorher gar nicht gekannt. Ich habe mich eingelesen in die Vorlage. Also dieses Wort fasziniert mich schon immer. Das ist eine Frage dieser Zeit, was ist genug? Also wie viel Standard brauchen wir? Wie viel Luxus brauchen wir? Oder was ist richtig guter Standard? Darum zu ringen, das ist sicher eine ganz wich- tige Frage, wie viele Flächen brauchen wir oder wie viel brauchen wir nicht mehr, brauchen wir noch? Tatsächlich braucht jeder seinen eigenen Schreibtisch oder können sich die Leute auch den Schreibtisch teilen? Teilen ist das große Stichwort heutzutage. Von der Seite gibt es eine ganze Menge Fragen, die hier angegangen werden. Aber die Hoffnung der CDU, dass Karlsruhe eine Modellstadt wird, das wird man wahr- scheinlich nicht erreichen, weil wir sind viel zu spät dran. Es gibt Städte, die sind schon viel weiter als wir. Deswegen müssen wir anfangen damit. Insofern ist es ein ganz zu begrü- ßender Schritt, den wir tun. Was wir kritisieren daran, ist, dass eigentlich keine Kennzahlen hinterlegt sind. Zum Beispiel das Land Rheinland-Pfalz hat eine ganz konkrete Suffizienz- strategie. Da heißt es zum Beispiel, dass 10 Prozent der Netto-Grundfläche reduziert wer- den muss, also gegenüber der bisherigen Fläche. Oder es wird bei neuen, wenn Personal- mehrung ist, wie viel neue Flächen darf da entsprechend zuwachsen. Gegenüber dem bis- herigen Standard sind es 23 Prozent weniger als früher. Da sind ganz konkrete Zahlen hin- terlegt, dadurch ist es natürlich prüfbar. Deswegen ist meine Sorge ein bisschen die Berichtsstruktur, die Sie angesprochen haben. Was sehr, sehr wichtig ist, auch wenn wir bloß berichten und reden darüber, da kommt im Endeffekt manchmal gar nichts dabei raus. Man hat sich ausgetauscht, und es war schön, und man geht wieder seinen Weg weiter. Also es muss mit Kennzahlen hinterlegt sein, und – 7 – unsere Hoffnung ist, das ist tatsächlich das genug, wie immer das dann ausfallen wird, dass es dann auch wirklich eine Form kriegt und dass wir wissen, haben wir das Ziel er- reicht oder auch nicht. Deswegen vielen Dank für den Anfang, wir schauen weiter. Stadtrat Schnell (AfD): In Zeiten knapper Kassen bei gleichzeitig steigender Anforderung an die Stadt, öffentliche Gebäude wie Schulen, Kitas etc. zu sanieren bzw. zu erstellen, ist es unabdinglich, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln effizient umzugehen. Nicht alles, was wünschenswert und irgendwie sinnvoll wäre, ist auch finanzierbar. Wir stehen dem Anliegen dieser Beschlussvorlage ganz positiv gegenüber. Plakativ gesagt, lieber fünf dem Schul- und Breitensport genügende Hallen, die dann ausreichen, als eine einzige, die dafür allein zu wenig ist, aber dann allen Schikanen der Hysterie des sogenannten Klimaschutzes genügt, um die die Grünen dann ihren Tanz um dieses goldene Kalb zelebrieren können. Allein die in der Vorlage dargestellte Vorgehensweise erscheint uns doch höchst komplex, und wir haben durchaus Zweifel, ob sie so realistischerweise umgesetzt werden kann. Den- noch mit den Mitteln, die uns nun mal zur Verfügung stehen, müssen wir mehr als bisher für unsere Bürger erreichen. Deshalb stimmen wir trotz einiger Bedenken dieser Vorlage gerne zu. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt zwischen verhalten positiv bis begeistert positiv nur Positives gehört. Insofern können wir, glaube ich, jetzt direkt in die Abstimmung einsteigen. Ich glaube, die beiden CDU-Anträge sind in ihrer Intention auch weiter noch Auftrag und wer- den dann über die entsprechenden Ergänzungen und Erweiterungen abgearbeitet. Ich möchte als Verwaltung feststellen, dass wir eine Suffizienzstrategie auch machen können, ohne uns vorher für insuffizient erklärt zu haben. Das wäre dann eine Präventivstrategie, die auch genauso ihre Berechtigung hätte. Damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist ein- stimmige Zustimmung. Wir scheinen auf dem richtigen Weg zu sein und sind da mal ge- spannt. Die Erfahrung, dass wenn man politikintensiver beteiligt bei der Festlegung von Standards von Gebäuden, dass das zur Reduzierung von Kosten und Aufwand führt, können Sie dann in den nächsten Jahren erbringen bzw. der neue Gemeinderat. Da sind wir sehr interessiert und gespannt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Mai 2024