Versorgungssituation und Kosten der Schulverpflegung in Karlsruhe
| Vorlage: | 2022/2360 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.11.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.02.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 24.11.2022 Vorlage Nr.: 2022/2360 Versorgungssituation und Kosten der Schulverpflegung in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 24 x Die Fraktion DIE LINKE bittet um einen Bericht und Auskunft zur Situation der Versorgung von Schüler*innen mit Mittagessen und Tagesverpflegung an Karlsruher Schulen, Kitas, Horts und anderen Betreuungseinrichtungen (wie z.B. des StJA im Bürgerzentrum Südwerk). Insbesondere sollen dabei Veränderungen in der Versorgungssituation über die Zeit der Corona- Pandemie und die neuere Entwicklung betrachtet werden. Deshalb bitten wir um Auskünfte über die Schuljahre 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2021/22. I. Wir bitten dazu um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche staatlichen Schulen, insbesondere Grundschulen und andere Betreuungseinrichtungen in Karlsruhe bieten einen Mittagstisch für Schüler*innen an? Bitte jeweils auch mit Angabe der Caterer/Essenslieferanten zu den Schulen. 2. Wie hat sich die Pandemie auf die Nachfrage (reduzierte / verstärkte Nachfrage) und das Angebot (reduziertes Angebot / zeitliche Einschränkungen / Preise etc.) ausgewirkt? 3. Wie viele Schüler*innen nahmen in den oben genannten Schuljahren von 2018 bis 2022 regelmäßig am Mittagstisch teil? Bitte nach den Schulen und Einrichtungen aufschlüsseln. 4. Wie viele Mittagessen wurde an den jeweiligen Schulen/Einrichtungen jeweils pro Jahr und im Durchschnitt pro Woche und pro Tag ausgegeben? 5. Wie viele Schüler*innen der jeweiligen Schulen nahmen in den jeweiligen Schuljahren am Mittagstisch nicht teil? Gab es Befragungen der Kinder und/Eltern zu den Gründen? Bitte nach den Schulen und Einrichtungen aufschlüsseln. 6. Wie hoch war/ist die Anzahl und der jeweilige Anteil an sozialbenachteiligten Schüler*innen, die das Angebot mit Hilfe finanzieller Unterstützung z.B. über das Bildungs- und Teilhabepaket, Karlsruher Pass oder auch anderen Förderangeboten wahrgenommen haben? 7. Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil sozialbenachteiligter Kinder, die nicht am Angebot der Mittagsverpflegung teilnahmen? Was war der Hinderungsgrund? 8. Wie hoch ist der Anteil sozialbenachteiligter Kinder an Schulen/Einrichtungen, die auf Grund eines fehlenden Angebotes nicht an einem regelmäßigen Mittagstisch teilnehmen können? Bitte jeweils nach Schulen/Einrichtungen aufschlüsseln. 9. Wie hoch waren/sind die Kosten im jeweiligen Schuljahr in Summe jeweils unter Angabe des Mehrwertsteuersatzes und Betrages pro Schule/Einrichtung (bitte die Caterer / Essenlieferanten mit angeben) und jeweils pro ausgegebenem Mittagessen? – 2 – II. Perspektivische Fragen: 1. Welche Mehrkosten werden in der Tagesverpflegung der Schulen und Einrichtungen durch die derzeitige Energiekrise und andere aktuelle Kostensteigerungen erwartet: o Für die jeweilige Schule/Einrichtung insgesamt und pro Mittagessen? o Für den städtischen Haushalt insgesamt? o Für die jeweiligen Familien jeweils pro Kind? 2. Welche Bemühungen unternimmt die Stadtverwaltung / die Sozial- und Schulbehörde um den Anteil von Schüler*innen am Mittagstisch zu erhöhen, insbesondere den Anteil sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher? 3. An welchen Schulen und Einrichtungen wird für die Zukunft geplant einen Mittagstisch anzubieten? 4. Gibt es bei der Stadtverwaltung Überlegungen, die Schulverpflegung künftig über eine oder mehrere Kommunale Küchen selbst zu organisieren? o Wenn ja, wie sieht die Planung aus, inhaltlich und zeitlich? o Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Bemühungen unternimmt die Stadt, um auf Bundesebene die Problematik der Belastung mit Mehrwertsteuer aufzuzeigen und eine Veränderung der Gesetzeslage herbeizuführen? 6. Welche Bemühungen unternimmt die Stadt, um die Problematik der Finanzierung einer gesunden, hochwertigen und ausgewogenen Schulverpflegung auf Landes- und Bundesebene aufzuzeigen und eine Beteiligung von Bund und Land an der Finanzierung zu erreichen? Unterzeichnet von: Karin Binder Lukas Bimmerle Mathilde Göttel
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE- Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2360 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SUS Versorgungssituation und Kosten der Schulverpflegung in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 24 X Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den Fragen zur Versorgungssituation mit Mittagessen und Tagesverpflegung an Karlsruher Schulen, Kitas, Horts und anderen Betreuungseinrichtungen (wie z.B. des StJA im Bürgerzentrum Südwerk) Stellung: I. 1. Welche staatlichen Schulen, insbesondere Grundschulen und andere Betreuungseinrichtungen in Karlsruhe bieten einen Mittagstisch für Schüler*innen an? Bitte jeweils auch mit Angabe der Caterer/Essenslieferanten zu den Schulen. Die Einrichtungen, für die ein Mittagstisch für Schülerinnen und Schüler angeboten wird, sind in Anlage 1 mit Angaben zum Caterer aufgeführt. 2. Wie hat sich die Pandemie auf die Nachfrage (reduzierte / verstärkte Nachfrage) und das Angebot (reduziertes Angebot / zeitliche Einschränkungen / Preise etc.) ausgewirkt? Während der pandemiebedingten Schließungen von Einrichtungen beziehungsweise bei stattfindenden Notbetreuungen hatten sich die Verpflegungszahlen zeitweise entsprechend reduziert, vereinzelt konnte kein warmes Mittagessen angeboten werden. In den schulischen Notbetreuungen musste das Angebot nur kurzzeitig und in Einzelfällen reduziert werden, wenn beispielsweise durch krankheitsbedingte Personalausfälle nur eine auf ein „Notfallessen“ reduzierte Anlieferung oder Essensausgabe möglich war. Mensaschließungen wegen Personalmangels im hauswirtschaftlichen Bereich wurden möglichst auf weiterführende Schulen begrenzt. Zwischenzeitlich hat sich die Situation wieder auf das Niveau vor der Pandemie normalisiert. Die Elternbeiträge blieben bis auf eine Kostenanpassung für die vom Stadtjugendausschuss organisierten Angebote in mehreren Ganztagsgrundschulen im Jahr 2021 konstant. Bezahlte Elternpauschalen wurden gemäß Gemeinderatsbeschluss für die Zeiten, in denen pandemiebedingt keine Essensteilnahme erfolgte und auch keine Notbetreuung mit Mittagessen in Anspruch genommen wurde, erstattet. Durch Ausgleichszahlungen an die betroffenen Caterer konnten Insolvenzen bei den Vertragspartnern vermieden werden. 3. Wie viele Schüler*innen nahmen in den oben genannten Schuljahren von 2018 bis 2022 regelmäßig am Mittagstisch teil? Bitte nach den Schulen und Einrichtungen aufschlüsseln. Sofern ermittelbar, sind die Werte in Anlage 1 aufgeführt. Die Werte für die Einrichtungen der Sozial- und Jugendbehörde und des Stadtjugendausschusses wurden anhand eines Stichtages bzw. einer festgelegten Kalenderwoche für das jeweilige Haushaltsjahr ermittelt. Bei den vom Schul- und Sportamt ermittelten Werten konnte auf die jährliche Mensastatistik mit Durchschnittswerten pro Schuljahr zurückgegriffen werden. Bei allen Einrichtungen mit Essensverträgen ist grundsätzlich von einer täglichen Essenteilnahme auszugehen. Im Chipsystem und bei offenen Angeboten der Kinder- und Jugendhäuser kann nur auf Durchschnittswerte zurückgegriffen werden. Wie oft einzelne Essensteilnehmende teilgenommen haben, ist nicht ermittelbar. Auch ist im verwendeten internetbasierten Bestell- und Abrechnungssystem der Abruf alter Daten inzwischen abgemeldeter Teilnehmer nicht möglich. Auskünfte über die Schuljahre sind nur für vom Schul- und Sportamt betreute Einrichtungen möglich. Für die Sozial- und Jugendbehörde und den Stadtjugendausschuss liegen nur auf das Kalenderjahr bezogene Daten vor, weshalb ein einheitlicher Ermittlungszeitraum nicht darstellbar war. 4. Wie viele Mittagessen wurde an den jeweiligen Schulen/Einrichtungen jeweils pro Jahr und im Durchschnitt pro Woche und pro Tag ausgegeben? Hier liegen dem Schul- und Sportamt nur Durchschnittszahlen auf Basis der Bestellzahlen pro Schultag vor. Die Anzahl der tatsächlichen Ausgabe an Essensteilnehmende wird nicht dokumentiert. Deshalb stimmen die Angaben mit denen der durchschnittlichen Essenteilnehmenden überein und können annähernd hochgerechnet werden. 5. Wie viele Schüler*innen der jeweiligen Schulen nahmen in den jeweiligen Schuljahren am Mittagstisch nicht teil? Gab es Befragungen der Kinder und/Eltern zu den Gründen? Bitte nach den Schulen und Einrichtungen aufschlüsseln. In allen Einrichtungen mit vorgesehener gemeinsamer Essensteilnahme (zum Beispiel in Kitas und Grundschulen mit Ganztagsbetreuung) nehmen grundsätzlich alle Kinder am Mittagessen teil. In allen Einrichtungen oder auch in Klassen mehrzügiger Ganztagsschulen ohne Ganztagsbetreuungen, wie beispielsweise Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten oder Schulklassen in der Regelbetreuung mit Ergänzender Betreuung bis maximal 14 Uhr gibt es im Regelfall kein Mittagstischangebot, so dass diese Kinder auch nicht teilnehmen konnten. Eine Befragung hierzu durch die Dienststellen hat nicht stattgefunden. Inwiefern einrichtungsbezogene Befragungen hierzu stattgefunden haben, ist insbesondere im schulischen Bereich nicht abschließend bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Einrichtungsleitungen und die pädagogischen Fachkräfte die Teilnahme am Mittagessensangebot unterstützen und in der Elternschaft dafür werben. Daten über Anzahl und Begründung einer Nichtteilnahme am flexiblen Mittagessensangebot werden nicht zentral erfasst und ausgewertet. 6. Wie hoch war/ist die Anzahl und der jeweilige Anteil an sozialbenachteiligten Schüler*innen, die das Angebot mit Hilfe finanzieller Unterstützung z.B. über das Bildungs- und Teilhabepaket, Karlsruher Pass oder auch anderen Förderangeboten wahrgenommen haben? Bei einem Bildungs- und Teilhabeanspruch werden seit dem 1. August 2019 die vollständigen Elternbeiträge aus Bundesmitteln übernommen. Die datenschutzgerechte Einzelfallbearbeitung erschwert eine Auswertung nach Anteilen. Weder an der Schule noch bei der für die Bereitstellung des Mittagessens zuständigen Dienststelle werden die eingehenden Bescheide über den Abrechnungsbedarf hinaus dokumentiert und ausgewertet. Zum Schutz der betroffenen minderjährigen Personen haben sich die beteiligten Dienststellen darauf geeinigt, die aktuelle Anzahl der über Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommenen Mittagessen in den Einrichtungen nicht öffentlich bekannt zu geben und stattdessen in der Anlage 1 anzugeben, ob der jeweilige Anteil über oder unter 20 Prozent liegt. Die Ermittlung war nur anhand eines Stichtages für Januar 2023 möglich, da ältere Daten nicht mehr verfügbar sind. Außerdem unterliegen auch die vorliegenden Daten einer gewissen Unschärfe, da im Nachhinein eingehende Bescheide bei der Erfassung fehlen. 7. Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil sozialbenachteiligter Kinder, die nicht am Angebot der Mittagsverpflegung teilnahmen? Was war der Hinderungsgrund? Im Kita- und Grundschulbereich mit Ganztagsbetreuung gehört das gemeinsame Mittagessen zum pädagogischen Konzept. Es nehmen grundsätzlich alle Kinder am gemeinsamen Mittagessen teil, also auch alle sozialbenachteiligten Kinder. An weiterführenden Schulen und in offenen Angeboten der Kinder- und Jugendhäuser ist die Teilnahme am Mittagessen freigestellt. Kenntnisse über den Anteil sozialbenachteiligter Kinder und Jugendlicher, die nicht am Mittagessensangebot teilnehmen, liegen nicht vor. 8. Wie hoch ist der Anteil sozialbenachteiligter Kinder an Schulen/Einrichtungen, die auf Grund eines fehlenden Angebotes nicht an einem regelmäßigen Mittagstisch teilnehmen können? Bitte jeweils nach Schulen/Einrichtungen aufschlüsseln. Der Anteil von sozialbenachteiligten Kindern und Jugendlichen an Einrichtungen ohne Mittagessensangebot (zum Beispiel Kita mit verlängerter Öffnungszeit, Regelschulklasse mit Ergänzender Betreuung bis 14 Uhr) oder bei allen offenen Mittagessensangeboten wird nicht erfasst. 9. Wie hoch waren/sind die Kosten im jeweiligen Schuljahr in Summe jeweils unter Angabe des Mehrwertsteuersatzes und Betrages pro Schule/Einrichtung (bitte die Caterer / Essenlieferanten mit angeben) und jeweils pro ausgegebenem Mittagessen? Da die abgefragten Daten bei öffentlicher Bekanntgabe im Rahmen anstehender Vergabeverfahren in die Angebotsplanung einfließen könnten, kann diese Frage nur in allgemeiner Form beantwortet werden. Der von der Stadt an einen Caterer bezahlte Bruttobetrag für eine Mittagessensportion beläuft sich aktuell auf 3,52 bis 4,52 Euro. In Anlage 1 ist der Mehrwertsteuersatz aufgeführt. II. 1. Welche Mehrkosten werden in der Tagesverpflegung der Schulen und Einrichtungen durch die derzeitige Energiekrise und andere aktuelle Kostensteigerungen erwartet: o Für die jeweilige Schule/Einrichtung insgesamt und pro Mittagessen? o Für den städtischen Haushalt insgesamt? o Für die jeweiligen Familien jeweils pro Kind? Die beteiligten Dienststellen rechnen in Anlehnung an den Anstieg des Verbraucherpreisindexes mit einem Preisanstieg zwischen 8 und 10 Prozent. Die erwarteten Mehrkosten werden bei der künftigen Haushaltsplanung einbezogen. Die Kostenerhöhungen pro Einrichtung hängen von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab und können nicht aufgelistet werden. Für die jeweiligen Familien hat die zu erwartende Preiserhöhung erst eine Auswirkung, wenn die Elternbeiträge erhöht werden. Familien mit BUT-Anspruch erhalten das Schulessen unabhängig davon weiterhin kostenlos. 2. Welche Bemühungen unternimmt die Stadtverwaltung / die Sozial- und Schulbehörde um den Anteil von Schüler*innen am Mittagstisch zu erhöhen, insbesondere den Anteil sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher? Im Ganztagsbetrieb der Kitas und Grundschulen gewährleistet die pädagogische Betreuung, dass alle Kinder am Mittagessen teilnehmen können. Zu freiwilligen Angeboten, insbesondere in den weiterführenden Schulen und in den außerschulischen offenen Angeboten, kann nur über Werbemaßnahmen, Elternabende oder über die Schulsozialarbeit Einfluss auf die Inanspruchnahme kostenloser Angebote wie beispielsweise über Leistungen für Bildung und Teilhabe informiert werden. Sekretariate, Schulleitungen und Eltern werden vom Schul- und Sportamt entsprechend informiert und motiviert. Antragsvordrucke werden zur Verfügung gestellt. Bei sprachlichen Schwierigkeiten helfen städtische Mitarbeitende beim Ausfüllen und Weiterleiten der Anträge. Der Stadtjugendausschuss wirbt für seine offenen Angebote zum Beispiel über Social Media-Kanäle. In den Stadtteilen sind die Angebote bekannt und werden vor Ort beworben. 3. An welchen Schulen und Einrichtungen wird für die Zukunft geplant einen Mittagstisch anzubieten? Erst wenn die sich durch den Ganztagsanspruch im Grundschulbereich ergebende Schulkindbetreuung neu konzipiert ist, können zum Grundschulbereich hierzu Aussagen getroffen werden. Im Bereich weiterführende Schulen sind aktuell alle Schulen außer dem Markgrafengymnasium mit einer eigenen oder einer mitgenutzten Mensa versorgt. Der Stadtjugendausschuss plant - ermöglicht durch eine größere Spende - die Anschaffung einer mobilen Fahrradküche. Damit sollen Angebote in mehreren Stadtteilen möglich sein. 4. Gibt es bei der Stadtverwaltung Überlegungen, die Schulverpflegung künftig über eine oder mehrere Kommunale Küchen selbst zu organisieren? o Wenn ja, wie sieht die Planung aus, inhaltlich und zeitlich? o Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Erhöhung der Nachhaltigkeit der Schulverpflegung wurden die zusätzlichen Möglichkeiten einer eigenen kommunalen Essensversorgung verwaltungsintern besprochen. Eine Umstellung auf ein anderes Verpflegungskonzept mit einer eigenen Küche für alle städtischen Einrichtungen wäre aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich möglich und könnte für eine gleichbleibende Versorgungsqualität genutzt werden. Allerdings müsste ein solcher Wechsel wegen der notwendigen Vorlaufzeiten langfristig geplant werden. In der aktuellen Haushaltslage erscheint eine solche Planung derzeit nicht durchführbar. 5. Welche Bemühungen unternimmt die Stadt, um auf Bundesebene die Problematik der Belastung mit Mehrwertsteuer aufzuzeigen und eine Veränderung der Gesetzeslage herbeizuführen? Die Stadt Karlsruhe bezahlt bei Anlieferung der Mittagessen den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Sobald durch den Caterer eine Dienstleistung wie beispielsweise die Reinigung des Geschirrs übernommen wird, beträgt der zu verwendende Mehrwertsteuersatz 19 Prozent. Es besteht aktuell keine Veranlassung, auf Bundesebene die Problematik der Mehrwertsteuerbelastung aufzuzeigen. 6. Welche Bemühungen unternimmt die Stadt, um die Problematik der Finanzierung einer gesunden, hochwertigen und ausgewogenen Schulverpflegung auf Landes- und Bundesebene aufzuzeigen und eine Beteiligung von Bund und Land an der Finanzierung zu erreichen? Die Stadt Karlsruhe hat in den letzten Jahren die Nachhaltigkeit der Schulverpflegung durch entsprechende Anpassungen der Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen weiter erhöht. Dieser Prozess ist noch nicht beendet und soll insbesondere auch auf die Vergabe anderer Verpflegungsleistungen ausgeweitet werden. Die Stadt Karlsruhe kommuniziert eigene Erfahrungen beispielsweise im Biostädtenetzwerk mit anderen Kommunen. Eine Beteiligung von Bund und Land an der Finanzierung der Mehrkosten wurde bisher nicht thematisiert.
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Niederschrift 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Februar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 24 der Tagesordnung: Versorgungssituation und Kosten der Schulverpflegung in Karlsruhe Anfrage: DIE LINKE Vorlage: 2022/2360 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich möchte gerne noch zu TOP 24 schriftlich ein paar Nach- fragen stellen. Damit ist es für heute erledigt. Der Vorsitzende: Ja, danke, das warten wir ab. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. März 2023