Aufrechterhaltung des Betriebs in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Karlsruhe im Falle eines Blackouts

Vorlage: 2022/2345
Art: Anfrage
Datum: 22.11.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Branddirektion
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.12.2022

    TOP: 48

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.11.2022 Vorlage Nr.: 2022/2345 Aufrechterhaltung des Betriebs in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Karlsruhe im Falle eines Blackouts Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.12.2022 48 x Die Gemeinde wird um Auskunft gebeten, wie im Falle eines Blackouts (Dauer zwischen 8 und 14 Tagen) in Krankenhäusern und Pflegeheimen 1. die medizinische Versorgung, der Patienten/Heimbewohner sichergestellt werden kann besonders derer, die auf energiebasierte Versorgung angewiesen sind, wie beatmete Personen 2. sichergestellt ist, dass das Pflegepersonal die Einrichtung erreichen und somit die Patienten/Heimbewohner betreuen und versorgen kann 3. die Beheizung und Beleuchtung der jeweiligen Einrichtung gewährleistet ist 4. die Sauberkeit (Sanitär/Hygiene) erhalten bleiben kann 5. Patienten/Heimbewohner und das Personal über den gesamten Zeitraum mit Getränken und Essen versorgt werden können 6. besonders in Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall schnell ein Arzt oder ein Krankentransport organisiert werden kann Sachverhalt/Begründung Wie der 31-stündige Stromausfall im Berliner Stadtteil Köpenick im Februar 2019 gezeigt hat, funktionierte im dortigen Krankenhaus die Notstromversorgung nicht und Patienten mussten in andere Krankenhäuser verlegt werden. Bei der derzeitigen Energielage gehen Experten davon aus, dass je nach dem Verlauf des Winters, in etwa im März des Jahres 2023 ein Blackout, also ein plötzlicher überregionaler, weite Teile Europas umfassender und länger andauernder Strom- sowie Infrastruktur- und Versorgungsausfall eintritt. Da das Wiederhochfahren der Stromversorgung schrittweise über mehrere Tage und immer nur durch Zuschaltung weiterer Gebiete erfolgen kann, bricht des normale Leben, sowie die Versorgung der Bevölkerung zusammen. Tankstellen können dann nur noch wichtige Notfallversorgungsfahrzeuge bedienen, solange noch Treibstoff vorhanden ist. Elektroautos können nicht mehr geladen werden. Bankautomaten und Kassen funktionieren nicht. Lebensmittelmärkte und andere Einrichtungen können bald nicht mehr beliefert werden. Die normale Bevölkerung hat, bei entsprechender Aufklärung, im Vorfeld die Möglichkeit, sich durch Vorräte wie Wasser, Lebensmittel, Batterien, Hygieneartikel und andere wichtige Dinge, so gut wie möglich auf das Ereignis vorzubereiten. Diese Möglichkeit haben Patienten in Krankenhäusern beziehungsweise Bewohner in Pflege- und Seniorenheimen oder anderen Einrichtungen der Betreuung nicht. Für diese Menschen muss der Träger der Einrichtung entsprechende Vorsorge treffen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2345 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: BD Aufrechterhaltung des Betriebs in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Karlsruhe im Falle eines Blackouts Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.12.2022 48 x Die Gemeinde wird um Auskunft gebeten, wie im Falle eines Blackouts (Dauer zwischen 8 und 14 Tagen) in Krankenhäusern und Pflegeheimen 1. die medizinische Versorgung, der Patienten/Heimbewohner sichergestellt werden kann besonders derer, die auf energiebasierte Versorgung angewiesen sind, wie beatmete Personen Im Städtischen Klinikum Karlsruhe sind die medizinische Versorgung der Patient*innen und der Betrieb medizintechnischer Geräte grundlegend über eine Notstromversorgung sichergestellt. Weitere Informationen zu speziellen Vorbereitungsmaßnahmen für Großschadensereignisse sind unten aufgeführt. Die ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe verfügen an ihren Standorten (Ersatzneubau Steinhäuserstraße 18, Südendstraße 32, Sankt Marienklinik und Diakonissenstraße 28) ebenfalls über die Möglichkeit eines Notstrombetriebs, mit welchem diese in der Lage sind, einen autarken Krankenhausbetrieb für circa 24 Stunden aufrecht zu erhalten, bevor Kraftstoff zugeführt werden muss. Die stationäre Versorgung von Pflegebedürftigen wird von den jeweiligen Pflege- beziehungsweise Altenheimen eigenverantwortlich wahrgenommen. Das Personalmanagement und der Betrieb einer Einrichtung werden ebenfalls selbständig durch die Pflegeheime als Arbeitgeber im Rahmen der bestehenden Rahmen- und Versorgungsverträge mit den Pflegekassen beziehungsweise den tariflichen und personalrechtlichen Regelungen organisiert. Aufgrund der Vielzahl von Betreibern kann hier keine Auskunft für den Einzelfall gegeben werden. 2. sichergestellt ist, dass das Pflegepersonal die Einrichtung erreichen und somit die Patienten/Heimbewohner betreuen und versorgen kann Die Sicherstellung der Erreichbarkeit der Arbeitsstätte liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Mitarbeitenden. Interne Vorbereitungsmaßnahmen können hierfür kaum getroffen werden, da dies maßgeblich von äußeren Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs oder dem Zustand der Verkehrsinfrastruktur abhängt, welche schwierig abzuschätzen sind. 3. die Beheizung und Beleuchtung der jeweiligen Einrichtung gewährleistet ist Durch die in den Kliniken vorhandene Notversorgung kann eine grundlegende Beheizung und Beleuchtung der jeweiligen Einrichtung beziehungsweise Häuser sichergestellt werden. Sollte die Wärmeversorgung der Stadtwerke Karlsruhe (Fernwärme) ausfallen, so besteht für die ViDia Kliniken beispielsweise die Möglichkeit, auf eine redundante Wärmeversorgung durch Gas umzustellen. – 2 – Über die Situation in den Alten- und Pflegeheimen kann wie oben beschrieben keine Aussage getroffen werden, da die jeweiligen Betreiber eigenständig für Betrieb und Organisation der Einrichtung verantwortlich sind. Im Rahmen des Projektes zur Stromausfallplanung der Stadt Karlsruhe wurde ein Großteil der Betreiber von Pflegeheimen über die Notwendigkeit vorbereitender Maßnahmen für den Fall eines Blackouts sensibilisiert. 4. die Sauberkeit (Sanitär/Hygiene) erhalten bleiben kann Die Sauberkeit im Bereich Sanitär und Hygiene ist, wie auch die Sicherstellung der Lüftungsfunktionen, Bestandteil der Ausfallplanung und des Krankenhausalarmplanes (KAP) des Städtischen Klinikums Karlsruhe. Durch die Stadtwerke Karlsruhe kann die Trinkwasserversorgung mittels Notstrombetrieb auch bei Stromausfall gewährleistet werden. 5. Patienten/Heimbewohner und das Personal über den gesamten Zeitraum mit Getränken und Essen versorgt werden können Das Städtische Klinikum Karlsruhe verfügt über eine eigene Produktion der Speisenversorgung für Patient*innen und Personal, womit die Versorgung mit Getränken und Essen über einen längeren Zeitraum sichergestellt werden kann. Diese Produktion ist ebenfalls notstromversorgt und kann im Bedarfsfall als Notbetrieb mit gegebenenfalls einer eingeschränkten Essensauswahl betrieben werden. In den ViDia Kliniken kann eine Verpflegung der Patient*innen und Mitarbeitenden für maximal 48 Stunden erfolgen. Die weitere Verpflegung hängt von der Möglichkeit der Zulieferung externer Lieferanten ab. 6. besonders in Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall schnell ein Arzt oder ein Krankentransport organisiert werden kann In den Kliniken stehen entsprechend der Kapazitäten Ärzt*innen und Krankentransporte zur Verfügung beziehungsweise können organisiert werden. Für die Pflegeeinrichtungen bleibt auch im Falle eines Blackouts grundsätzlich zunächst die Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst über den Notruf 112 erreichbar, da Handys und Sendemasten für einen gewissen Zeitraum gepuffert sind. Die Integrierte Leitstelle ist über eine Notstromversorgung abgesichert und kann ihre Aufgaben der Notrufannahme und Disposition von Rettungsmitteln auch im Falle eines Blackouts fortsetzen. Für einen Zusammenbruch der Telefonkommunikation werden im Stadtgebiet zusätzlich Notfalltreffpunkte beplant, welche über Analogfunk mit der Integrierten Leitstelle kommunizieren können. Ergänzende Hinweise: Weitere Informationen zur Einschätzung der Stabilität des Stromnetzes durch die Stadtwerke Netzservice: Das Stromnetz in Europa und Deutschland ist grundsätzlich redundant aufgebaut und verfügt über zahlreiche Sicherungsmechanismen, um zu verhindern, dass das Übertragungsnetz vollständig zusammenbricht. Die Wahrscheinlichkeit eines großflächigen Blackouts in Deutschland wird von den Expert*innen als sehr gering eingeschätzt. Trotz dieser als sehr gering eingeschätzten Wahrscheinlichkeit üben die Mitarbeitende des Netzservice der Stadtwerke Karlsruhe regelmäßig – 3 – zusammen mit den Übertragungsnetzbetreibern die notwendigen Maßnahmen nach einem Blackout, um das Stromnetz so schnell wie möglich wieder hochzufahren. Weitere Informationen zu den Vorbereitungsmaßnahmen des Städtischen Klinikums Karlsruhe für Großschadensereignisse wie einen langandauernden und flächendeckenden Stromausfall (bei den ViDia Christlichen Kliniken Karlsruhe sind im Wesentlichen die gleichen Rahmenbedingungen vorhanden): Für die Sicherstellung der Patientenversorgung im Falle eines Großschadensereignisses wird am Städtischen Klinikum Karlsruhe ein KAP vorgehalten, welcher ständig den potentiellen Bedrohungslagen angepasst wird. Im KAP sind Maßnahmenpakete vorbereitet und Handlungsanweisungen hinterlegt, um auch im Falle eines Blackouts sowohl die medizinische Versorgung als auch die Funktionsfähigkeit als kritische Infrastruktur sicherzustellen. Weiterhin sollen durch die im KAP betrachteten Maßnahmen eine zusätzliche Versorgung von Patient*innen über den Routinebetrieb ermöglicht werden. Durch die flächendeckende Verbreitung und Schulung des KAP innerhalb des Klinikums werden die einzelnen Geschäftsbereiche, Klinken und Fachabteilungen angeleitet, um auch die notwendigen Vorkehrungen für externe und interne Großschadensereignisse zu treffen. Als kritische Infrastruktur führt das Klinikum Karlsruhe seit dem Jahr 2016 eine standardisierte Stromausfallplanung durch, die auf einer Vorgabe der Stadt Karlsruhe zur Erstellung eines solchen Planes fußt. Im Rahmen der Stromausfallplanung finden regelmäßige Absprachen und Bewertungen innerhalb des Klinikums und mit der Branddirektion Karlsruhe als untere Katastrophenschutzbehörde statt. Gegen lokale Ausfälle im Bereich der Stromversorgung ist das Klinikum durch eine separate direkte Stromleitung zum nächstgelegenen Umspannwerk geschützt. Bei umfangreicheren Ausfällen kann das Klinikum eine vom Stromnetz unabhängige Stromversorgung von bis zu 14 Tagen gewährleisten. Hierfür stehen dem Klinikum auf dem Campus in der Moltkestraße sowie den Psychiatrischen Kliniken in der Kaiserallee insgesamt 13 mit Heizöl betriebene Notstromaggregate zur Verfügung. Deren Vorrat ist standardmäßig zunächst für 24 Stunden ausgelegt. Daneben hat das Klinikum ein internes Benachrichtigungssystem etabliert, um die maßgeblich verantwortlichen Personen aus verschiedenen Fachbereichen unmittelbar zu informieren. Als Maximalversorger wird das Klinikum auch im Falle eines Stromausfalls immer eine Notfallversorgung aufrechterhalten. Ob und in welchem Umfang medizinische Leistungen reduziert werden müssen, hängt von der Schwere und der Dauer des Stromausfalls ab. Dies wird in einem Krisenstab bewertet und umgesetzt. Die Zusammensetzung des internen Krisenstabes und die Gründe für dessen Einberufung sind im KAP hinterlegt und werden regelmäßig beübt.

  • Protokoll GR TOP 48
    Extrahierter Text

    Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 52. Punkt 48 der Tagesordnung: Aufrechterhaltung des Betriebs in Krankenhäusern und Pfle- geheimen in Karlsruhe im Fall eines Blackouts Anfrage: AfD Vorlage: 2022/2345 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 48 auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. Dezember 2022