Transparenz bei institutionellen und Projektförderungen im Kulturbereich

Vorlage: 2022/2344
Art: Antrag
Datum: 22.11.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.12.2022

    TOP: 41

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Kulturausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.03.2023

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.11.2022 Vorlage Nr.: 2022/2344 Transparenz bei institutionellen und Projektförderungen im Kulturberich Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.12.2022 41 x Kulturausschuss 17.03.2023 x Der Gemeinderat möge beschließen, in den jährlichen Berichten des Kulturamts permanent die folgenden Informationen zu veröffentlichen: 1. Welche Institutionen erhielten im Berichtsjahr Fördermittel in Höhe von mehr als 10.000 Euro von der Stadt Karlsruhe sowie gegebenenfalls von anderen Zuschussgebern und welche Besucherzahlen wiesen diese Institutionen auf? Die Förderbeträge sind dabei jeweils explizit zu nennen. 2. Welche dieser Institutionen erhielten im Berichtsjahr erstmalig Fördermittel und aus welchem Grund? 3. Welche Institutionen erhielten im Vorjahr des Berichtszeitraums letztmalig Fördermittel und aus welchem Grund? 4. Welche weiteren Projekte erhielten im Berichtsjahr zwischen 2.000 Euro und 10.000 Euro an Fördermitteln und welche Besucher/Teilnehmerzahlen hatten diese Projekte? Sachverhalt/Begründung: Im Jahresbericht 2021 des Kulturamts wird die institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen mit rund 39,9 Millionen Euro aufgeführt. Hinzu kommen rund 900.000 Euro an Projektförderung für 2021. Anders als noch im Bericht für das Jahr 2019, in dem für immerhin sechs Institutionen die Zuschüsse in ihrer Höhe explizit aufgeführt und den Besucherzahlen dieser Einrichtungen gegenübergestellt worden waren, fehlt im Bericht 2021 eine solche Übersicht. Die Benennung der einzelnen Einrichtungen / Projekte und der Ausweis der gewährten Zuschüsse und der Besucher- / Teilnehmerzahlen stellen Transparenz im Bereich der Kulturförderung sicher. Den Karlsruher Bürgern soll nicht verheimlicht werden, welche Kultureinrichtungen und Kulturprojekte in welchem Ausmaß von der Stadt unterstützt werden, Wir beantragen daher: in den jährlichen Berichten des Kulturamtes permanent die folgenden Informationen zu veröffentlichen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Protokoll GR TOP 41
    Extrahierter Text

    Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 45. Punkt 41 der Tagesordnung: Transparenz bei institutionellen und Projektförderungen im Kulturbereich Antrag: AfD Vorlage: 2022/2344 Beschluss: Beratung im Kulturausschuss am 17. März 2023, nicht öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 41 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Kulturausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. Dezember 2022

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2344 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Transparenz bei institutionellen und Projektförderungen im Kulturbereich Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.12.2022 41 X Kulturausschuss 17.03.2023 7 X Kurzfassung Der Jahresbericht des Kulturamts für das Jahr 2022 wird den Punkten des Antrags zur institutionellen und Projektförderung entsprechen, soweit dies mit den Erfordernissen der Jahresabschlüsse und Verwendungsnachweise sowie des Datenschutzes vereinbar ist. Ergänzende Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Welche Institutionen erhielten im Berichtsjahr Fördermittel in Höhe von mehr als 10.000 Euro von der Stadt Karlsruhe sowie gegebenenfalls von anderen Zuschussgebern und welche Besucherzahlen wiesen diese Institutionen auf? Die Förderbeträge sind dabei jeweils explizit zu nennen. Der Jahresbericht des Kulturamts für das Jahr 2022 wird entsprechend dem Zeitplan früherer Jahre im Frühjahr 2023 erstellt und in der Sommersitzung des Kulturausschusses (21. Juni 2023) vorgelegt. Hiermit soll ein zeitnaher Überblick über die Aktivitäten des Kulturamts im zurückliegenden Jahr gegeben werden. Die Kultureinrichtungen können ihre Jahresabschlüsse und Besuchsstatistiken aus Abrechnungsgründen häufig erst zum Ende des dritten Quartals vorlegen. Bei Erstellung des Jahresberichts liegen daher für den Berichtszeitraum in der Regel noch keine Zahlen über sonstige Fördergelder und über den Besuch vor. In den Jahresbericht sollen die entsprechenden Zahlen des vor dem Berichtszeitraum liegenden Jahres einfließen. Informationen über die Höhe des jeweiligen institutionellen Zuschusses der Stadt sind im Übrigen dem öffentlich zugänglichen Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe zu entnehmen. 2. Welche dieser Institutionen erhielten im Berichtsjahr erstmalig Fördermittel und aus welchem Grund? Über die Gewährung institutioneller Zuschüsse entscheidet allein der Gemeinderat. Aus seiner Mitte werden in der Regel entsprechende Anträge gestellt, die zudem im Kulturausschuss vorberaten werden. Der Jahresbericht wird dennoch entsprechende Informationen aufnehmen. 3. Welche Institutionen erhielten im Vorjahr des Berichtszeitraums letztmalig Fördermittel und aus welchem Grund? Der Jahresbericht wird entsprechende Informationen aufnehmen. 4. Welche weiteren Projekte erhielten im Berichtsjahr zwischen 2.000 Euro und 10.000 Euro an Fördermitteln und welche Besucher/Teilnehmerzahlen hatten diese Projekte? Dem Jahresbericht wird eine Auflistung der Projektförderungen des Jahres 2022 zwischen 2.000 und 10.000 Euro unter Beachtung der Erfordernisse des Datenschutzes beigefügt. Grundlage der Entscheidungen des Kulturbüros zur Projektförderung sind die ‚Richtlinien Projektförderung‘. Ziffer 3 der Richtlinien nennt die Voraussetzungen der finanziellen Projektförderung. Kriterium ist danach nicht die Zahl der erwarteten Besucher*innen, sondern das nach künstlerischen oder stadtbezogenen Aspekten beurteilte öffentliche Interesse an dem Vorhaben. Die Erhebung und Auswertung von Besuchsdaten ist daher für das Kulturbüro von untergeordneter Bedeutung. Soweit Besuchszahlen der geförderten Projekte vorliegen, werden diese in den Jahresbericht mit aufgenommen.