Auswirkungen der Gründung Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe ab 2023 auf den Kernhaushalt der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2022/2324
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Nordweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.12.2022

    TOP: 29.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2324 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Auswirkungen der Gründung Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung ab 2023 auf den Kernhaushalt der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2022 27 x vorberaten Gemeinderat 20.12.2022 29.1 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat - nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. genehmigt überplanmäßige Mittel für die Sachkostenbudgets der Dienststellen im Haushaltsjahr 2023 gemäß Anlage 1 für die Dienstleistungen des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe (siehe Ziff. 2 im Erläuterungsteil) 2. beschließt den Übergang des betriebsnotwendigen Vermögens (siehe Ziff. 3 im Erläuterungsteil) 3. beschließt die Übertragung der in Ziff. 5 des Erläuterungsteils benannten Passivdarlehen an den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 4. nimmt die übrigen Informationen zu Auswirkungen im Kernhaushalt im Zusammenhang mit der Gründung des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe -Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zur Kenntnis Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung dezernatsübergreifend Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Zum 1. Januar 2023 wird das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) in den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (Team Sauberes Karlsruhe) umgewandelt. Für den Kernhaushalt ergeben sich daraus die folgenden Auswirkungen: 1. Verlustausgleich an Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Der konkrete Betrag des Verlustausgleichs steht erst Frühjahr/Mitte 2024 nach Vorliegen des testierten Jahresabschlusses fest. Gem. § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz BW erhält der Gemeinderat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs nach Vorberatung im Betriebsausschuss zur Feststellung. Ebenso beschließt der Gemeinderat dann über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts. Zum gegebenen Zeitpunkt sind die für einen Verlustausgleich erforderlichen Mittel außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung wird dann über die nicht mehr benötigten Sachmittel des Teilhaushalts 7000 Abfallwirtschaft im Jahr 2023 erfolgen. 2. Interne Leistungsverrechnung (ILV) Das Amt für Abfallwirtschaft hat bisher umfangreiche Leistungen gegenüber anderen städtischen Dienststellen erbracht, die in Form von sogenannter interner Leistungsverrechnung (ILV) abgerechnet wurden. Mit der Gründung des Eigenbetriebs ist eine ILV nicht mehr möglich, vielmehr wird künftig der Leistungsaustausch zwischen Eigenbetrieb und städtischen Dienststellen über Rechnungsstellung vergütet. Den städtischen Dienststellen müssen daher die bisher als ILV-Aufwendungen geplanten Aufwendungen als Mittel ihres Sachaufwandsbudgets überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat wird gebeten, diese erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen zu beschließen. Die überplanmäßigen Aufwendungen können über Sachaufwendungen des Teilhaushalts 7000 gem. beiliegender Anlage 1 gedeckt werden. 3. Einlage Aktiva, Verpachtung von Grundstücken Im Zuge der Eigenbetriebsgründung geht das betriebsnotwendige Vermögen des Teilhaushalts 7000 auf den Eigenbetrieb über. Der Gemeinderat beschließt den Übergang des betriebsnotwendigen Vermögens. Das nicht betriebsnotwendige Vermögen verbleibt im Kernhaushalt und wird auf andere Teilhaushalte transferiert. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Grundstücke (siehe hierzu Anlage 2). Soweit die Grundstücke weiterhin vom Eigenbetrieb genutzt werden, sind über die Nutzung dieser Grundstücksflächen Pachtverträge zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb zu schließen. Die Verwaltung der Grundstücksflächen und der Pachtverträge erfolgen gemäß den bei der Stadt festgelegten Zuständigkeiten. 4. Einlage Passiva Dem Eigenbetrieb werden die Passiva des Teilhaushalts 7000 mitgegeben. Darunter fallen auch die Stilllegungs- und Nachsorgerück-stellungen für Abfalldeponien in Höhe der künftigen Rekultivierungsaufwendungen. Die vorher-sehbaren Kosten der Stilllegung und Nachsorge wurden über den Gebührenhaushalt angespart und verzinst. Es besteht deshalb in Höhe des vom Gebührenzahler bereits erbrachten Betrags für die Zwecke der Stilllegung und Nachsorge zum Stand 31.12.2022 eine Verbindlichkeit des Kernhaushalts gegenüber dem Eigenbetrieb. In der Bilanz des Eigenbetriebs wird in derselben Höhe eine Forderung auszuweisen sein. Die genaue Höhe der Verbindlichkeit bzw. der Forderung ist erst mit dem Jahresabschluss 2022 des Kernhaushalts bekannt. – 3 – Es ist vorgesehen, die Forderung des Eigenbetriebs entsprechend der Inanspruchnahme der Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien zu begleichen. Die Verbindlichkeit der Stadt Karlsruhe soll, bis sie vollständig beglichen ist, verzinst werden. Als Zinssatz soll dabei der jeweils gültige Zinssatz des Cash-Pools zu Grunde gelegt werden. 5. Darlehen Wie in Ziffer 3 dargestellt werden dem Eigenbetrieb Aktiva übertragen. Diese wurden in der Vergangenheit zum großen Teil fremdfinanziert. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, dem Eigenbetrieb entsprechende Passivdarlehen zu übertragen. Die aus der Übertragung der Darlehen resultierenden Tilgungs- und Zinszahlungen gehen dann zu Lasten des Eigenbetriebs. Der Gemeinderat wird gebeten zu beschließen, die folgenden derzeit dem Kernhaushalt zugeordneten Darlehen auf den neuen Eigenbetrieb übertragen: a) Darlehen bei der Norddeutschen Landesbank (Nr. 4250276060), Zinssatz 3,94%, Tilgung 2%, Restschuld zum 01.01.2023 noch 13.598.904,04 Euro, Laufzeitende: 2038 b) Darlehen bei der LBBW (Nr. 612087913), Zinssatz 3,35%. Tilgung 2 %, Restschuld am 01.01.2023 noch 14.732.426,45 Euro, Laufzeitende: 2041. 6. Eigenkapitalausstattung Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe wird mit 500.000 Euro Stammkapital und einer Bareinlage in Höhe von 500.000 Euro in Form einer Rücklage ausgestattet. Hierzu liegt bereits ein Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2022 vor. 7. Fahrzeugbeschaffung Bislang gibt es im THH 7000 einen Sammelansatz für alle Fahrzeugbeschaffungen der Stadt mit Ausnahme der Feuerwehrfahrzeuge. Der Sammelansatz wird künftig im THH 2000 für die Fahrzeugbeschaffungen des Kernhaushalts weitergeführt. 8. Investive Projekte Im investiven Bereich gibt es künftig keine Finanzierungsmittel seitens der Stadt Karlsruhe. Neue sowie bereits begonnene investive Projekte finden sich künftig im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe wieder. Die Finanzierung übernimmt der Eigenbetrieb eigenständig, ggf. über Kredite. 9. Konsumtive und investive Budgetreste Im investiven Bereich wird es keine Übertragungen von Budgetresten geben. Im konsumtiven Bereich kann es zu Rechnungsabgrenzungen kommen. Die dabei entstandenen bilanziellen Posten werden zum 31.12.2022 in der städtischen Bilanz beim Teilhaushalt 7000 ausgewiesen und dann in die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs übernommen. Deren weitere buchhalterische Behandlung erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs. 10. Liquiditätsausstattung Der Eigenbetrieb nimmt künftig als Cash Pooling Einheit am städtischen Cash Pooling teil. – 4 – 11. Personalübergang Ausgehend vom Planansatz 2022/2023 gehen 528 VZW im Tarifbeschäftigtenbereich an den Eigenbetrieb über. Die Beamtinnen und Beamten (zuletzt 12,6 VZW) verbleiben weiterhin im Stellenplan der Stadt Karlsruhe und werden in Teil A II Sondervermögen mit Sonderrechnung ausgewiesen. Der Stellenplan wird mit dem Doppelhaushaltsplan 2024/2025 angepasst. Das Personalaufwandsbudget des Teilhaushalts 7000 steht für eine Bewirtschaftung ab 2023 nicht mehr zur Verfügung. 12. Leistungen für Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse (VigI) Die Leistungen, die der Eigenbetrieb künftig für Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse (VigI) erbringt, werden den jeweiligen Veranstaltern direkt in Rechnung gestellt. Es ist vorgesehen, das Verrechnungsmodell für VigI bei der Stadt insgesamt auf ein sog. Zuschussmodell umzustellen. Danach ließen sich dann auch die Aufwendungen, die den Veranstaltern für Rechnungen des Eigenbetriebs entstanden sind, von der Stadt bezuschussen. Beschluss: Der Gemeinderat - nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. genehmigt überplanmäßige Mittel für die Sachkostenbudgets der Dienststellen im Haushaltsjahr 2023 gemäß Anlage 1 für die Dienstleistungen des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe (siehe Ziff. 2 im Erläuterungsteil) 2. beschließt den Übergang des betriebsnotwendigen Vermögens (siehe Ziff. 3 im Erläuterungsteil) 3. beschließt die Übertragung der in Ziff. 5 des Erläuterungsteils benannten Passivdarlehen an den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 4. nimmt die übrigen Informationen zu Auswirkungen im Kernhaushalt im Zusammenhang mit der Gründung des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe -Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zur Kenntnis

  • Anlage 1 Antrag Mehraufwendungen
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    Seite 1 von 1 Stadt Karlsruhe Medienbüro / Stk Artikel Nr. 00008a Stadt Karlsruhe, Stadtkämmerei | Rathaus am Marktplatz | 76124 Karlsruhe Telefon: 0721 133-2044 | Fax: 0721 133-2009 | E-Mail: stk@karlsruhe.de Handzeichen /Datum Vorlagen an: Verteiler: B-Vermerk StK An Stadt Karlsruhe, Stadtkämmerei über Dezernat 1 Dezernat 4Dezernat 3Dezernat 2Dezernat 5Dezernat 6 HaushaltsjahrFür: apl./üpl. VEMehraufwendungen/- auszahlungen E-Mail Sachbearbeiter/in: Fax:Telefon: Dienststelle: Empfänger (ÜPLA/APL/ED)Sender (Deckung Mehreinnahmen - ME oder Sperre - SP) Begründung des Sachverhalts (Bei Bedarf bitte Zusatzblatt beifügen.) Unterschrift der Amtsleitung Datum Achtung! Nach Unterschriften zurück an die Stk-Abt.0400 Ortsvorsteher/in Stadtkämmerei Dezernat 4 Gemeinderat Offenlage Formblatt Sitzung: öffentlich Hauptausschuss nicht öffentlich Vorberatung im: Sitzungsdienst Interne Nr. Version Erfasst (Hz. Datum) Stk-THH 2000 Stk-Abt. 0100 RPA Stk-Abt. 0500 Stk-Abt. 0400 Antrag auf Genehmigung von: Planungsobjekt KST.Stelle/PSP-Element/ inv. Projekt ÜPL APL ED PlankontoBetrag € Planungsobjekt KST.Stelle/PSP-Element/ inv. Projekt ME SP PlankontoBetrag € 2023 ÜPL Sachmittel für Dienstleistun gen des Eigenbetriebs TsK martina.grothkopp@stk.karlsruhe.de Martina Grothkopp 2064 Stadtkämmerei Bei der Haushaltsplanung 2023 wurden Leistungen des Amtes Abfallwirtschaft als ILV-Aufwendungen bei den leistungsabnehmenden Dienststellen geplant. Nach der Eigenbetriebsumwandlung fallen die Aufwendungen zukünftig als Sachaufwand an, da eine Rechnungsstellung durch den Eigenbetrieb erfolgt. Die erforderlichen Mehraufwendungen in den Sachkostenbudgets der Dienststellen werden beim Sachaufwand des Teilhaushalts 7000 gedeckt. Hauptausschuss THH 1000 ff (siehe Anlage 2) ÜPL div.2.757.770 1.700.11.25.05.91.01 ff (siehe Anlage 1) SP div.2.757.770 Anlage 1 zum Antrag: Aufschlüsselung Sender PSP-ElementeSachkonto Beträge 1.700.53.70.51.01 427000002.227.520,00 €- 1.700.11.25.04.91.01 442000005.910,00 €- 1.700.11.25.05.91.01 42500000370.430,00 €- 1.700.53.70.05.01 4290000015.200,00 €- 1.700.53.70.08.01 427000006.790,00 €- 1.700.53.70.09.02 427000001.680,00 €- 1.700.54.50.01.01.01 4270000030.230,00 €- 1.700.54.50.01.02.01 42900000100.010,00 €- Summe 2.757.770,00 €- Anlage 2 zum Antrag: Aufschlüsselung Empfänger Teilhaushalte Summen 100045.340,00 € 110033.080,00 € 1200620,00 € 140050,00 € 150030.970,00 € 1700860,00 € 2000360,00 € 30001.170,00 € 31001.210,00 € 3200109.290,00 € 37001.400,00 € 400017.480,00 € 410010.100,00 € 4300860,00 € 500054.410,00 € 520019.230,00 € 61003.370,00 € 6200130.190,00 € 630011.700,00 € 6600318.990,00 € 6700723.740,00 € 680027.080,00 € 6900107.690,00 € 720021.930,00 € 7400954.210,00 € 80008.060,00 € 820060.240,00 € 880064.140,00 € Gesamtsumme2.757.770,00 €

  • Anlage 2 im Eigentum der Stadt verbleibende Grundstücke
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    Anlage 2 Flurstück- Nr. lt. AV BeschreibungLage Anschrift Anlage- nummer 54255/16Wertstoffstation mit GrüngutsammelstelleDurlach, Maybachstr. 10 B101229 15556/3Wertstoffstation mit GrüngutsammelstelleDaxlanden, Fettweisstr.101232 74928Wertstoffstation mit GrüngutsammelstelleGrünwettersbach, Wiesenstr. 38101235 74929Wertstoffstation mit GrüngutsammelstelleGrünwettersbach, Wiesenstr. 38101236 74932Wertstoffstation mit SalzsiloGrünwettersbach, Wiesenstr. 38101237 72625Wertstoffstation mit GrüngutsammelstelleHagsfeld, Schäferstr. 101230 21860Wertstoffstation mit GrüngutsammelstelleOberreut, Großoberfeld101247 56449/1SchadstoffstationDurlach, Maybachstr. 10 A101231 8537Kompostplatz mit GrüngutsammelstelleGrötzingen, Herdweg101238 34139/50Kompostplatz mit GrüngutsammelstelleKnielingen, An der Wässerung 11101234 7556GrüngutsammelstelleAlbsiedlung, Kornweg101241 21785GrüngutsammelstelleWolfartsweier, Im Gewann Horbenloch (beim ASV) 101242 4769/3GrüngutsammelstelleMühlburg/Nordweststadt, Hertzstr. (bei Kondima)101245 11987GrüngutsammelstelleRüppurr, Steinmannstr. 1101246 70201GrüngutsammelstelleWaldstadt, Theodor-Heuss-Allee/Breslauer Str. 101239 5555/1GrüngutsammelstelleGrötzingen, Weingartner Str. / Im Jäger 101240 1730PMEFritz-Erler-Str. 7-11101221 Grundstücke im Anlagenvermögen des Amts für Abfallwirtschaft, die im Eigentum der Stadt verbleiben

  • Abstimmungsergebnis TOP 29.1
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  • Protokoll GR TOP 29_1
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    Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 29.1 der Tagesordnung: Auswirkungen der Gründung Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe ab 2023 auf den Kernhaushalt der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2022/2324 Beschluss: Der Gemeinderat 1. genehmigt überplanmäßige Mittel für die Sachkostenbudgets der Dienststellen im Haushaltsjahr 2023 gemäß Anlage 1 für die Dienstleistungen des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe (siehe Ziff. 2 im Erläuterungsteil) 2. beschließt den Übergang des betriebsnotwendigen Vermögens (siehe Ziff. 3 im Erläuterungsteil) 3. beschließt die Übertragung der in Ziff. 5 des Erläuterungsteils benannten Passivdarlehen an den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 4. nimmt die übrigen Informationen zu Auswirkungen im Kernhaushalt im Zusammenhang mit der Gründung des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe -Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zur Kenntnis Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29.1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 6. Dezember 2022. Wir kommen gleich zur Abstimmung, da bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmigkeit. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2023