Unbesetzte Stellen im Bereich Karlsruher Grundschulen

Vorlage: 2022/2299
Art: Anfrage
Datum: 15.11.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.02.2023

    TOP: 23

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 15.11.2022 Vorlage Nr.: 2022/2299 Unbesetzte Stellen im Bereich Karlsruher Grundschulen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 23 x Wir bitten die Stadtverwaltung um Auskünfte zur Problematik unbesetzter Stellen bei Lehrkräften und in der Schulsozialarbeit an Karlsruher Grundschulen, insbesondere vor dem Hintergrund des ab 2026 bestehenden Anspruchs auf Tagesbetreuung für alle Grundschüler*innen und der verbindlichen/verlässlichen Grundschule und bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Lehrkräfte 1.1 Wie viele Stellen/Deputatstunden im Bereich der Karlsruher Grundschulen sind derzeit unbesetzt? Bitte nach Schulart (Grundschule, Ganztagesschule bzw. Gemeinschaftsschule) und jeweiliger Schule auflisten. 1.2 Wie lange sind die jeweiligen Stellen schon unbesetzt? 1.3 Wie werden die jeweiligen Schulen und die Lehrkörper entlastet? 1.4 Wie viele Lehrkräfte sind in den jeweiligen Schulen vom Nachmittagsunterricht befreit? Wie viele Lehrkräfte wollten sich in den Coronajahren 2019-2022 vom Nachmittagsunterricht befreien lassen? 1.5 Welche Gründe/Kriterien werden für eine Befreiung vom Nachmittagsunterricht zu Grunde gelegt? 1.6 Wie viele Unterrichtsstunden am Nachmittag sind in den Coronajahren 2019-2022 an den Karlsruher Grundschulen ausgefallen? 1.7 Wie werden die fehlenden Nachmittags-Unterrichtsstunden im Sinne des Bildungsauftrags der Ganztagsschulen kompensiert? 1.8 Wie wird das gemeinsame Mittagessen über das sogenannte Mittagsband in den Bildungsauftrag mit einbezogen? 1.9 Beteiligen sich die Lehrkräfte in dieser Zeit an der Betreuung der Schüler*innen im Sinne der sozialen und kulturellen Bildung? Wenn nein, warum nicht, bzw. welche Gründe führen zu einer Befreiung der Lehrkräfte? 2. Schulsozialarbeit 2.1 Wie viele Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit sind in den unterschiedlichen Grundschulen derzeit unbesetzt? Bitte nach Schulart (Grundschule, Ganztagesschule bzw. Gemeinschaftsschule usw.) und nach jeweiliger Schule auflisten. 2.2 Wie lange waren/sind Stellen nicht besetzt oder auch vakant (Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit o.a.)? Bitte jeweils nach Schulen auflisten. 2.3 Welche Gründe gibt es für die Nichtbesetzung der Stellen bzw. werden von Bewerber*innen genannt, die Stelle letztendlich doch nicht anzutreten? (zu geringe Stundenzahl, Gehalt, Befristung oder andere Gründe?) 3. Pädagogische Teams an Ganztagsschulen 3.1 Wie viele Stellen im Bereich der pädagogischen Teams sind in den unterschiedlichen Grundschulen derzeit unbesetzt? Bitte nach Schulart (Grundschule, Ganztagesschule bzw. gebundene Ganztagsschule) und nach jeweiliger Schule auflisten. – 2 – 3.2 Wie lange waren/sind Stellen nicht besetzt oder auch vakant (Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit o.a.)? Bitte jeweils nach Schulen auflisten. 3.3 Wie hoch ist die Fluktuation bei den Stellen im erzieherischen Bereich der Ganztagsgrundschulen? 3.4 Welche Gründe gibt es für die Nichtbesetzung der Stellen bzw. werden von Bewerber*innen genannt, die Stelle letztendlich doch nicht anzutreten? (zu geringe Stundenzahl, Gehalt, Befristung oder andere Gründe?) 3.5 Ist gewährleistet, dass eine Betreuungsperson nicht mehr als jeweils eine Schulklasse/Gruppe über das sogenannte Mittagsband zu betreuen hat? 3.6 Werden durch Krankheit oder aus anderen Gründen fehlende Kolleg*innen im Bereich der pädagogischen Teams ersetzt / vertreten und ist dies flächendeckend gewährleistet? 3.7 Wo gibt es Vertretungsregelungen, Springer-Modelle oder ähnliches und wenn ja, welche? 3.8 An welchen Grundschulen gibt es keine vergleichbaren Lösungen, bzw. wo sind offene Stellen unbesetzt? 4. Erzieher*innen-Teams 4.1 Welche Unterschiede gibt es zwischen den Erzieherteams des Schul- und Sportamtes und den Erzieherteams des StJA und welche Begründung gibt es für diese zwei Modelle? 4.2 Welche Auswirkung hat dies für die jeweiligen Beschäftigten? 4.3 Wäre eine Anbindung aller pädagogisch arbeitenden Mitarbeiter*innen (Horte, pädagogische Teams an Grundschulen) bei der Sozial- und Jugendbehörde, bei der pädagogische Arbeit originär angesiedelt ist, nicht sinnvoller, als eine Aufteilung auf eine Verwaltungsbehörde wie dem Schul- und Sportamt? 5. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen 5. 1 Welche Rolle spielen „Ehrenamtliche“ Mitarbeiter*innen im Bereich der Ganztagesschulen? 5.2 In welchem Umfang werden diese sogenannten Ehrenamtlichen eingesetzt (Bitte nach Schule, Personen- und Stundenzahl auflisten)? 5.3 Welche Qualifikation ist für dieses Ehrenamt erforderlich und wie wird es entgolten? 5.4 Welcher Behörde sind diese Ehrenamtlichen unterstellt, wer ist in diesen Fällen weisungsbefugt? 6. Einschränkungen wegen Corona 6.1 Welche Einschränkungen gab es für die Schüler*innen und die Eltern während der vergangenen Coronajahre (2019 - 2022) an den verschiedenen Grundschulen bezüglich der Betreuungszeiten / ausgefallener Nachmittagsunterricht / pädagogische Angebote / Mittagsverpflegung? 6.2 Welche spürbaren, erkennbaren Auswirkungen auf den Bildungsstand, die Entwicklung von Sozialkompetenzen u.a. hatten und haben diese Einschränkungen noch auf die betroffenen Schüler*innen? 6.3 Wie wird der Nachholbedarf der Schüler*innen festgestellt und wie wird ein Aufholen des Versäumten ermöglicht? 7. Gibt es inzwischen Notbetreuungskonzepte, die die Auswirkungen künftiger „Corona- Einschränkungen“ für die Schüler*innen minimieren helfen? Welchen Anteil daran übernehmen die Lehrkräfte / übernimmt die Schulbehörde? 8. Gibt es einen finanziellen Ausgleich für die Stadt zu den entstehenden Mehrkosten im Bereich der Erzieherteams durch die Unterbesetzung der Lehrkräfte? – 3 – Herzlichen Dank für eine baldige Beantwortung unserer zahlreichen Fragen. Wir wären dankbar, wenn die aufgeworfenen Themen im Rahmen einer Sitzung des Schulbeirates / des Sozial- und/oder Jugendhilfeausschusses behandelt werden könnten. Unterzeichnet von: Karin Binder Lukas Bimmerle Mathilde Göttel

  • StN zur Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2299 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Unbesetzte Stellen im Bereich der Karlsruher Grundschulen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 23 x Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den Fragen zu „unbesetzter Stellen bei Lehrkräften und in der Schulsozialarbeit an Karlsruher Grundschulen, insbesondere vor dem Hintergrund des ab 2026 bestehenden Anspruchs auf Tagesbetreuung für alle Grundschüler*innen und der verbindlichen/verlässlichen Grundschule“ Stellung: 1. Lehrkräfte 1.1 Wie viele Stellen/Deputatstunden im Bereich der Karlsruher Grundschulen sind derzeit unbesetzt? Bitte nach Schulart (Grundschule, Ganztagesschule bzw. Gemeinschaftsschule) und jeweiliger Schule auflisten. 1.2 Wie lange sind die jeweiligen Stellen schon unbesetzt? 1.3 Wie werden die jeweiligen Schulen und die Lehrkörper entlastet? 1.4 Wie viele Lehrkräfte sind in den jeweiligen Schulen vom Nachmittagsunterricht befreit? Wie viele Lehrkräfte wollten sich in den Coronajahren 2019-2022 vom Nachmittagsunterricht befreien lassen? 1.5 Welche Gründe/Kriterien werden für eine Befreiung vom Nachmittagsunterricht zu Grunde gelegt? 1.6 Wie viele Unterrichtsstunden am Nachmittag sind in den Coronajahren 2019-2022 an den Karlsruher Grundschulen ausgefallen? 1.7 Wie werden die fehlenden Nachmittags-Unterrichtsstunden im Sinne des Bildungsauftrags der Ganztagsschulen kompensiert? 1.8 Wie wird das gemeinsame Mittagessen über das sogenannte Mittagsband in den Bildungsauftrag mit einbezogen? 1.9 Beteiligen sich die Lehrkräfte in dieser Zeit an der Betreuung der Schüler*innen im Sinne der sozialen und kulturellen Bildung? Wenn nein, warum nicht, bzw. welche Gründe führen zu einer Befreiung der Lehrkräfte? Die Fragestellungen 1.1 bis 1.9 richten sich an die Schulaufsichtsbehörde. Die Stadtverwaltung Karlsruhe kann hierzu keine Angaben machen. 2. Schulsozialarbeit 2.1 Wie viele Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit sind in den unterschiedlichen Grundschulen derzeit unbesetzt? Bitte nach Schulart (Grundschule, Ganztagesschule bzw. Gemeinschaftsschule usw.) und nach jeweiliger Schule auflisten. 2.2 Wie lange waren/sind Stellen nicht besetzt oder auch vakant (Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit o.a.)? Bitte jeweils nach Schulen auflisten. 2.3 Welche Gründe gibt es für die Nichtbesetzung der Stellen bzw. werden von Bewerber*innen genannt, die Stelle letztendlich doch nicht anzutreten? (zu geringe Stundenzahl, Gehalt, Befristung oder andere Gründe?) – 2 – Aktuell sind alle Schulsozialarbeitsstellen an den Karlsruher Grundschulen besetzt. Durch das Arbeitszeitmodell der Ferienregelung, also das Erbringen der Arbeitszeit während der Schulwochen und arbeitsfreier Zeit in den Ferien, ist das Arbeitsgebiet Schulsozialarbeit für Eltern mit kleinen Kindern attraktiv. In den letzten Jahren sind intern Mitarbeitende nach der Elternzeit in die Schulsozialarbeit gewechselt und die Bewerberlage war für dieses Arbeitsgebiet ausreichend, sodass in der Regel keine längeren Vakanzen entstehen. 3. Pädagogische Teams an Ganztagsschulen 3.1 Wie viele Stellen im Bereich der pädagogischen Teams sind in den unterschiedlichen Grundschulen derzeit unbesetzt? Bitte nach Schulart (Grundschule, Ganztagesschule bzw. gebundene Ganztagsschule) und nach jeweiliger Schule auflisten. Das Schul- und Sportamt (SuS) ist Kooperationspartner an 14 Ganztagsgrundschulen (GTGS) nach § 4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) und an einer Schule nach Alterlass. In den 15 Teams arbeiten insgesamt 115 Kolleg*innen. Aktuell sind insgesamt 13 Stellen im Bereich der pädagogischen Teams nicht besetzt, davon drei Leitungsstellen, vier reguläre Stellen und sechs Springerstellen, alle an Ganztagsgrundschulen in Wahlform. Der Stadtjugendausschuss (stja) ist Kooperationspartner an sechs GTGS. In den sechs Teams arbeiten insgesamt 43 Kolleg*innen. Aktuell sind beim stja insgesamt vier Stellen im Bereich der pädagogischen Teams nicht besetzt. Jeweils zwei aufgrund von Elternzeit und Krankheit. 3.2 Wie lange waren/sind Stellen nicht besetzt oder auch vakant (Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit o.a.)? Bitte jeweils nach Schulen auflisten. SuS: Beim SuS war bei den Leitungsstellen mit Beginn des Schuljahres ein Krankheitsausfall zu verzeichnen der inzwischen temporär überbrückt wird. Die beiden anderen Stellen sind seit November 2022 vakant und werden im Moment noch vom Team aufgefangen. Von den regulären Stellen konnten drei bereits zu Beginn des Schuljahres nicht besetzt werden, eine weitere Vakanz kam im November 2022 dazu. Fünf Springerstellen sind seit Beginn des Schuljahres unbesetzt, eine weitere Stelle seit November 2022. stja: In diesem Schuljahr gab es beim stja eine dreimonatige Vakanz einer unbefristeten 66,67% Stelle. Im Rahmen des Auswahlverfahrens war es äußerst schwierig, qualifizierte Fachkräfte zu finden, sodass der stja sich gemeinsam mit dem Team darauf geeinigt hat, eine Bewerberin einzustellen, die erst zum 01.12.22 beginnen konnte. Diese Unterbesetzung, bei der das Team sowie die Lehrkräfte unter einer hohen Belastung arbeiten mussten, wurde deshalb in Kauf genommen, da sehr wenige qualifizierte Bewerbungen eingingen. Des Weiteren sind beim stja vier Stellen (siehe 3.1.) unbesetzt. Hinzu kam im November eine einmonatige Vakanz aufgrund einer Elternzeit, für die keine Vertretung gefunden werden konnte. Darüber hinaus gab es eine circa viermonatige Vakanz aufgrund eines Beschäftigungsverbots einer schwangeren Kollegin, für die zum 01.10.22 eine Vertretung eingestellt werden konnte. Hinzu kam in diesem Schuljahr eine zweimonatige Vakanz im September und Oktober 2022 ebenfalls aufgrund eines Beschäftigungsverbots. Zum 01.11.22 konnte die Stelle mit einer Vertretung besetzt werden. Längerfristige krankheitsbedingte Vakanzen gibt es immer wieder. Mit besonderen Herausforderungen sind die Krankheitsfälle verbunden, in denen Beschäftigte immer wieder ihre Rückkehr ankündigen, da – 3 – hier kein Ersatz generiert werden kann. Aber selbst wenn eine Krankheitsvertretung möglich ist, können diese Stellen sowohl beim SuS als auch beim stja häufig nur mit einer kurzen Befristung ausgeschrieben werden, worauf dann keine oder nur wenige Bewerbungen eingehen. 3.3 Wie hoch ist die Fluktuation bei den Stellen im erzieherischen Bereich der Ganztagsgrundschulen? Die Fluktuationsquote 2022 lag beim SuS bei 12,95%. Von den 193 aktiv arbeitenden Erzieher*innen im Ganztagsbereich und der Ergänzenden Betreuung haben 25 das Schul- und Sportamt verlassen. In drei Fällen wegen Eintritts in den Ruhestand, fünf Beschäftigungsverhältnisse ruhen, davon eines wegen einer Rente auf Zeit und vier wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit. Aktuell gibt es drei Beschäftigungsverbote vor Beginn der Mutterschutzfrist, drei Beschäftigte wurden zu anderen Dienststellen und eine amtsintern umgesetzt. In acht Fällen gab es Arbeitnehmerkündigungen, in einem Fall eine Arbeitgeberkündigung, und ein befristetes Arbeitsverhältnis wurde nicht verlängert. Betrachtet man beim stja das vergangene Schuljahr (2021/2022) gab es vier Arbeitnehmer- kündigungen, drei davon direkt zum Schuljahreswechsel. Im laufenden Schuljahr (2022/2023) gab es bereits drei Arbeitnehmerkündigungen. Zudem wünschte eine Person keine weitere Vertragsverlängerung. Eine Person wechselt dieses Schuljahr stadtintern bzw. stja-intern auf andere Stellen. Von den 43 Mitarbeitenden an den sechs Ganztagsgrundschulen des stja sind 24 Personen länger als drei Jahre beschäftigt. Ein häufig genannter Kündigungsgrund ist der Wunsch nach Weiterqualifizierung wie zum Beispiel die Aufnahme eines Studiums, aber auch ein Arbeitgeber- bzw. Tätigkeitswechsel. 3.4 Welche Gründe gibt es für die Nichtbesetzung der Stellen bzw. werden von Bewerber*innen genannt, die Stelle letztendlich doch nicht anzutreten? (zu geringe Stundenzahl, Gehalt, Befristung oder andere Gründe?) Die Gründe für die Nichtbesetzung sehen der stja und das SuS teils im geringen Arbeitszeitanteil und teils in der Lage der Arbeitszeit am Nachmittag. Von Bewerbenden wird häufig der zu geringe und unattraktive Stellenumfang als Grund aufgeführt. Das Gehalt der Teilzeitstellen wird als nicht ausreichend bewertet. Es wird ein starker Wunsch nach höheren Beschäftigungsumfängen, 75 bis 100 %, wahrgenommen. Personen ohne familiäre Verpflichtungen ist häufig der Arbeitszeitanteil zu gering, während der Personenkreis, dem der geringe Stundenumfang z.B. in oder nach der Elternzeit entgegenkäme, Probleme mit der Lage der Arbeitszeit hat, da in dieser Zeit meist die eigenen Kinder zu betreuen sind. Des Weiteren lehnen Bewerber*innen Stellen häufig aus dem Grund ab, dass sie bei einer Teilzeitstelle keine 5-Tage-Woche möchten. In der Ganztagsgrundschule kann jedoch keine 3- oder 4-Tage-Woche angeboten werden. Im Rahmen von Krankheits- und Elternzeitvertretung kommt eine kurzzeitige Befristung hinzu, die ebenfalls unattraktiv ist. Trotz häufiger Ausschreibungen gehen insbesondere für die kurzzeitig befristeten und die Stellen mit geringem Umfang (57,69%) wenige Bewerbungen ein. 3.5 Ist gewährleistet, dass eine Betreuungsperson nicht mehr als jeweils eine Schulklasse/Gruppe über das sogenannte Mittagsband zu betreuen hat? Grundsätzlich ja, außer bei gehäuften krankheitsbedingten Personalausfällen in denen die verbleibenden Kolleg*innen die Engpässe auffangen müssen. – 4 – Laut Rahmenkonzeption der Stadt Karlsruhe wird für jede Ganztagsgruppe/-klasse im Mittagsband eine pädagogische Fachkraft eingesetzt. Der Betreuungsschlüssel am Nachmittag ist gut, weil Lehrkräfte und pädagogische Fachkraft im Rahmen der Kooperation als Tandem zusammenarbeiten sollen, und dann auch maximal 28 Kinder in einer Gruppe mit zwei Fachkräften sind. 3.6 Werden durch Krankheit oder aus anderen Gründen fehlende Kolleg*innen im Bereich der pädagogischen Teams ersetzt / vertreten und ist dies flächendeckend gewährleistet? Durch Krankheit oder aus anderen Gründen fehlende Kolleg*innen werden sowohl beim stja als auch beim SuS soweit wie möglich ersetzt. Dies erfolgt zunächst über die vorhandenen Springerstellen. Jede Schule hat eine*n Springer*in; der Stellenumfang beträgt pro Springerkraft 57,69%. Häufig fallen jedoch mehrere Kolleg*innen zeitgleich aus, sodass die Springerkräfte nicht ausreichen und eine flächendeckende Vertretung nicht gewährleistet werden kann. . 3.7 Wo gibt es Vertretungsregelungen, Springer-Modelle oder ähnliches und wenn ja, welche? Jede Ganztagsgrundschule hat eine Springerkraft mit 57,69%. Benötigt eine einzelne Schule mehrere Vertretungen, werden Springerkräfte auch schulübergreifend eingesetzt. Seitens des stja kommen ehrenamtliche Kräfte auf Übungsleiterpauschale in Phasen sehr hoher Arbeitsbelastung zum Einsatz, sofern sich jemand findet. Auch beim SuS kommen ehrenamtliche Mitarbeiter*innen bei hohem Personalausfall im Mittagsband zum Einsatz. 3.8 An welchen Grundschulen gibt es keine vergleichbaren Lösungen, bzw. wo sind offene Stellen unbesetzt? Springerkräfte sind für alle Karlsruher Ganztagsgrundschulen vorgesehen. Unter Punkt 3.1. wurden die derzeit beim Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe und dem Schul- und Sportamt unbesetzten Stellen beschrieben. 4. Erzieher*innen-Teams 4.1 Welche Unterschiede gibt es zwischen den Erzieherteams des Schul- und Sportamtes und den Erzieherteams des StJA und welche Begründung gibt es für diese zwei Modelle? 4.2 Welche Auswirkung hat dies für die jeweiligen Beschäftigten? Antwort zu 4.1 und 4.2: Generell basieren alle Ganztagsgrundschulen auf einem in der Rahmenkonzeption der Stadt Karlsruhe einheitlich geregeltem Modell. Jede Ganztagsgrundschule hat jedoch auch ihre eigene pädagogische Konzeption, die die Schulkonferenz beschließt. Die pädagogischen Konzeptionen der GTGS werden individuell je nach Schule umgesetzt. Unabhängig vom Kooperationspartner SuS und stja hat dies auch Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und dem pädagogischen Team an den Schulen. 4.3 Wäre eine Anbindung aller pädagogisch arbeitenden Mitarbeiter*innen (Horte, pädagogische Teams an Grundschulen) bei der Sozial- und Jugendbehörde, bei der pädagogische Arbeit originär angesiedelt ist, nicht sinnvoller, als eine Aufteilung auf eine Verwaltungsbehörde wie dem Schul- und Sportamt? Das Schul- und Sportamt ist mittlerweile aufgrund der Entwicklung im Bereich Pädagogische Dienste zur zweitgrößten Dienststelle innerhalb der Stadtverwaltung Karlsruhe herangewachsen und kann – 5 – längst nicht mehr ausschließlich als reine Verwaltungsbehörde betrachtet werden. Neben den klassischen Verwaltungsberufen und den im gewerblich manuellen Bereich angesiedelten Mitarbeiter*innen hat das Schul- und Sportamt eine Vielfalt von Mitarbeitenden, die in der Bildungsplanung, in der Abteilung Pädagogische Dienste oder auch in der Abteilung Sport aus dem pädagogischen Bereich stammen und über entsprechend vielfältige Berufsabschlüsse verfügen. Darunter finden sich neben den verschiedenen Ausbildungsberufen im Erziehungsbereich, z.B. staatlich anerkannte*r Erzieher*in u.a. die Sportpädagogik, Museumspädagogik und Erwachsenenbildung, Erziehungswissenschaften, Soziologie, Lehramtsstudium und Politikwissenschaft. 5. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen 5. 1 Welche Rolle spielen „Ehrenamtliche“ Mitarbeiter*innen im Bereich der Ganztagesschulen? Die Antwort auf diese Frage erfordert eine Unterscheidung der unterschiedlichen Verantwortlichen an den Ganztagsgrundschulen. Seitens der Schule muss diese Frage von der Schulleitung beantwortet werden. 5.2 In welchem Umfang werden diese sogenannten Ehrenamtlichen eingesetzt (Bitte nach Schule, Personen- und Stundenzahl auflisten)? 5.3 Welche Qualifikation ist für dieses Ehrenamt erforderlich und wie wird es entgolten? 5.4 Welcher Behörde sind diese Ehrenamtlichen unterstellt, wer ist in diesen Fällen weisungsbefugt? Der stja hat einen Pool von derzeit ca. zwölf Personen, die je nach Interesse und persönlicher Verfügbarkeit zum Einsatz kommen. Die Ehrenamtlichen werden nach Einschätzung der jeweiligen Teamleitung ausgewählt, im besten Fall haben sie Erfahrung in der Arbeit mit Kindern. Häufig sind es Studierende z.B. der PH oder Personen, die Erfahrung in anderen ehrenamtlichen Bereichen in der Arbeit mit Kindern haben. Eine Qualifikation wird nicht verlangt. Voraussetzung für die Mitarbeit in den GTGS ist ein beanstandungsfreies erweitertes Führungszeugnis. Im Durchschnitt erhalten die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung von ca. 12,50 Euro pro Stunde. Die Beauftragung erfolgt durch den stja, die Anweisungen vor Ort erhalten sie von den stja-Teamleitungen. Beim Schul- und Sportamt sind „ehrenamtliche“ Mitarbeiter*innen nur vereinzelt im Einsatz und zwar im Mittagsband und in der Ferienbetreuung. Das hat vor allem drei Gründe: - Die Rekrutierung von geeigneten Personen, die zu diesen Tageszeiten (11:45 Uhr bis 14:00 Uhr) und Stundenkontingenten mit der notwendigen Flexibilität und dem angebotenen Verdienst (Ehrenamtspauschale) arbeiten können oder wollen ist sehr aufwändig, zeitintensiv und schwierig. Dass jede*r „Ehrenamtliche“ zudem einzelne Tage vorgibt, an denen sie/er nicht arbeiten kann, macht die Planung sehr kompliziert. – 6 – - Es gibt nur wenig Verbindlichkeit. Die „Ehrenamtlichen“ haben jederzeit die Möglichkeit, einen Einsatz abzulehnen oder auch kurzfristig abzusagen. Und ebenso kann die Verwaltung keine festen Einsätze bzw. eine bestimmte Anzahl an Einsatztagen zusagen. - Aus pädagogischer Sicht ist die Einbindung von pädagogischem Personal in die Tagesstruktur der Schüler*innen notwendig, um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten. Die Schüler*innen benötigen Kontinuität unter anderem für die Akzeptanz der Betreuungskräfte. Die aktuell eingesetzten „Ehrenamtlichen“ sind überwiegend Student*innen aus dem Fachbereich Lehramt. Im Durchschnitt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von ca. 12,50 Euro pro Stunde. Sie sind dem Schul- und Sportamt unterstellt und an den Schulen den jeweiligen Teamleitungen. 6. Einschränkungen wegen Corona 6.1 Welche Einschränkungen gab es für die Schüler*innen und die Eltern während der vergangenen Coronajahre (2019 - 2022) an den verschiedenen Grundschulen bezüglich der Betreuungszeiten / ausgefallener Nachmittagsunterricht / pädagogische Angebote / Mittagsverpflegung? Die Einschränkungen in den kommunalen Angeboten durch die von der Landesregierung verordneten Schulschließungen wurden in der Gemeinderatsvorlage vom 28.04.2020 dargestellt. 6.2 Welche spürbaren, erkennbaren Auswirkungen auf den Bildungsstand, die Entwicklung von Sozialkompetenzen u.a. hatten und haben diese Einschränkungen noch auf die betroffenen Schüler*innen? 6.3 Wie wird der Nachholbedarf der Schüler*innen festgestellt und wie wird ein Aufholen des Versäumten ermöglicht? Die nachgefragten Inhalte von 6.2 und 6.3 liegen nicht im Rahmen der kommunalen Verantwortung. 7. Gibt es inzwischen Notbetreuungskonzepte, die die Auswirkungen künftiger „Corona- Einschränkungen“ für die Schüler*innen minimieren helfen? Welchen Anteil daran übernehmen die Lehrkräfte / übernimmt die Schulbehörde? Laut Aussagen des Kultusministerium Baden-Württemberg sind Schulschließungen als Maßnahme des Infektionsschutzes weiterhin nicht mehr vorgesehen. Eine Notbetreuung wird es somit nicht mehr geben. Gegebenenfalls notwendige Maßnahmen wie Wechsel- und Distanzunterricht oder Verlängerung der Ferien sind in der Verantwortung des Landes. 8. Gibt es einen finanziellen Ausgleich für die Stadt zu den entstehenden Mehrkosten im Bereich der Erzieherteams durch die Unterbesetzung der Lehrkräfte? Wenn es an Schulen zu Unterbesetzungen der Lehrkräfte kommt, entstehen der Stadt keine Mehrkosten. Für die pädagogischen Fachkräfte der Stadt Karlsruhe ergibt sich dadurch allerdings eine Mehrbelastung, weil der Betreuungsschlüssel steigt, wenn die Lehrkräfte am Nachmittag nicht als Tandem eingeplant werden oder ausfallen. Die pädagogischen Fachkräfte der Stadt sind dann mit der Gruppe alleine. Bei einem hohen Krankenstand bzw. durch unbesetzte Stellen bei der Stadt ergibt sich gleichzeitig auch eine Mehrbelastung für Lehrkräfte bzw. auch für die Kolleg*innen der pädagogischen Teams.

  • Protokoll GR TOP 23
    Extrahierter Text

    Niederschrift 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Februar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 23 der Tagesordnung: Unbesetzte Stellen im Bereich der Karlsruher Grundschulen Anfrage: DIE LINKE Vorlage: 2022/2299 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich möchte gerne noch zu TOP 23 schriftlich ein paar Nach- fragen stellen. Damit ist es für heute erledigt. Der Vorsitzende: Ja, danke, das warten wir ab. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. März 2023