Vergabeverfahren für die Errichtung öffentlicher E-Ladeinfrastruktur, Zustimmung zur Standortwahl
| Vorlage: | 2022/2283 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.11.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut, Rintheim, Waldstadt, Weststadt |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.11.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Vergabeverfahren für die Errichtung öffentlicher E-Ladeinfrastruktur Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 22.11.2022 1 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt die Informationsvorlage für das Vergabeverfahren für die Errichtung öffentlicher E-Ladeinfrastruktur zur Kenntnis und entscheidet über den Standort Parkplatz Badnerlandhalle. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 22.11.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Auf die Informationsvorlage und den Standortplan des Umweltamtes für den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vom 21.09.2022 zur Errichtung öffentlicher E-Ladeinfrastruktur wird verwiesen. Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet über den Standort Parkplatz Badnerlandhalle. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet entsprechend der Vorlage. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 22.11.2022 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Sachbearbeitung Hr. Jäger -110 Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Vergabeverfahren für die Errichtung öffentlicher E-Ladeinfrastruktur Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 21.09.2022 x Information (Kurzfassung) Die Stadtverwaltung bereitet derzeit ein EU-weites Vergabeverfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkws auf öffentlichen Verkehrsflächen vor. Es wurden bislang drei Standorte im öffentlichen Raum identifiziert, die im Rahmen eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einem Investor/Betreiber für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden sollen. Als weiterer Standort wurde der Parkplatz Badnerlandhalle in Neureut identifiziert und soll vorbehaltlich des Beschlusses des Ortschaftsrat Neureut als vierter Standort im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt sollen an den Standorten so mindestens neun Schnellladestationen mit insgesamt 18 Schnellladepunkten mit einer Mindestladeleistung von je 75 kW realisiert werden. Die Kosten und das wirtschaftliche Risiko für die Errichtung und den Betrieb der öffentlich zugänglichen Schnellladeinfrastruktur trägt der Betreiber/der Investor. Der Stadt entstehen keine Kosten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt, Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Stadtverwaltung bereitet derzeit ein EU-weites Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkws auf öffentlichen Verkehrsflächen vor. In Vorbereitung auf die Ausschreibung wurden von den beteiligen Fachämtern ca. 60 öffentliche und städtische (Verkehrs)flächen nach den Kriterien des „Rahmenkonzepts für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ auf ihre Eignung für den Aufbau von öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet geprüft. Nach aktuellem Prüfungsstand konnten bislang drei Standorte im öffentlichen Raum identifiziert werden, die im Rahmen des Vergabeverfahrens gebündelt einem Investor/Betreiber zur Verfügung gestellt werden sollen: - P&R Parkplatz Kühler Krug / Weststadt - Parkplatz Elbinger Straße / Waldstadt - R&R Parkplatz Rintheimer Hauptstraße / Rintheim Als weiterer Standort wurde der Parkplatz Badnerlandhalle in Neureut identifiziert und soll vorbehaltlich des Beschlusses des Ortschaftsrat Neureut als vierter Standort im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt sollen so an den genannten Standorten mindestens neun Schnellladestationen mit insgesamt 18 Schnellladepunkten mit einer Mindestladeleistung von je 75 kW realisiert werden. An den Standorten sollen in der Regel zwei Schnellladestationen mit jeweils zwei Schnellladepunkten mit einer Mindestladeleistung von 75 Kilowattstunden (kW) bei gleichzeitiger Nutzung der Ladepunkte inklusive einer Trafostation errichtet, installiert und betrieben werden. Die Kosten sowie das wirtschaftliche Risiko für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung über einen Zeitraum von 15 Jahren trägt der Betreiber. Der Stadt entstehen dabei keine Kosten. Darüber hinaus ist die Errichtung, die Installation und der Betrieb weiterer Schnellladestationen an den genannten Standorten generell denkbar. Die Investoren/Betreiber können im Rahmen des Vergabeverfahrens der Verwaltung dazu Vorschläge unterbreiten. Nach Erhalt des Zuschlags werden diese seitens der Stadtverwaltung geprüft und bei Umsetzbarkeit im Ausschreibungsvertrag ergänzt. Weitere Standorte werden gesucht und bei Eignung in neue Vergabeverfahren mitaufgenommen. Der Stadt entstehen bei der Errichtung und Betrieb der Schnellladestationen keine Kosten, es werden lediglich die Flächen seitens der Stadt zur Verfügung gestellt. Das Vergabeverfahren wird als zweistufiges Verfahren im Sinne eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorbereitet. Hierzu werden entsprechende Eignungs- sowie Zuschlagskriterien derzeit von den entsprechenden Fachämtern in Rücksprache mit der Zentralen Vergabestelle erarbeitet. Es wird angestrebt die Flächen in einer ersten Vergaberunde noch in diesem Jahr auszuschreiben, um den Ausbau von öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur im Rahmen des Klimaschutzkonzepts zu forcieren. – 3 – Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss Der Gemeinderat oder Ausschuss nimmt zur Kenntnis III. Auf die Tagesordnung der Sitzung des AUG am 21.09.2022 IV. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates oder Ausschusses. V. z. d. A. (Aktenzeichen) (Den Beschluss bitte um Ihre internen Beschlussziffern ergänzen) Dez. 1 Dez. 2 Dez. 4 Dez. 5 Dez. 6 GBA HA LA OA OV Neureut StPlA TBA Wifö UA Sachbearbeitung Nicole Knorr Telefon: R 3141 Az: (nur für interne Bearbeitung) (Bitte Unterschriftenleiste entsprechend ergänzen) II. Kontierungsobjekt (PSP-Element/Kostenstelle) Plankonto Anlage 1: Standortpläne Standort P&R Kühler Krug Standort Parkplatz Elbinger Straße Standort P&R Rintheimer Hauptstraße 2 km Standort Parkplatz Badnerlandhalle
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Extrahierter Text
Vorstellung des Vorhabens sowie des Rahmenkonzepts für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E- Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe Vorstellung im Ortschaftsrat Neureut 22. November 2022 Agenda 1.Einbettung in den Gesamtkontext 2.Vorstellung des Rahmenkonzepts 3.Standortprüfung in Neureut 4.Abstimmung des Ortschaftsrats zum Standort Badnerlandhalle 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz2 Ziele des Landes Baden-Württemberg 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz3 Seit 2022 „bedarfsgerechter Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen, gewerblichen und privaten Raum“ Veränderung der Pkw-Zulassungszahlen in Karlsruhe 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz4 *Stand 2/2021 ** Stand 2/2022 Jeder 26. Pkw in Karlsruhe elektrisch 141.933 141.314 2.836 5.308 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 2020*2021** Pkw-Bestand in Karlsruhe Pkw GesamtPkw Gesamt aufladbare E-Pkw (E-)Pkw-Zulassungszahlen in Neureut 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz5 In Neureut fährt jeder 39. Pkw elektrisch 12.764 327 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2021** Pkw-Bestand in Neureut Pkw Gesamt in Neureut (Plz 76149)Pkw Gesamt aufladbare E-Pkw in Neureut (Plz 76149) ** Stand 2/2022 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Städtisches Amt6 Ausbau öffentlich (zugänglicher) E- Ladesäulen in Karlsruhe •Ziel der Stadt ist es, dort wo keine Ladestationen im öffentlich zugänglichen Raum oder privat geschaffen werden können, den öffentlichen Ausbau zu unterstützen. •Ausbau von Ladestationen im öffentlich zugänglichen Bereich (bei Supermärkten, Parkhäusern und Tankstellen) schreitet voran •In Neureut haben sowohl LIDL als auch Rewe Schnellladestationen bereits aufgebaut. Übersicht über alle E- Ladestationsstandorte mit AC-wie DC- Ladepunkten) Rahmenkonzept zur E-Ladeinfrastruktur ▪Aufbauend auf dem Klimaschutzkonzept, zur Umsetzung der Maßnahme D3.3. ▪Wie soll der Ausbau von Ladestationen, an denen die Öffentlichkeit laden kann, erfolgen? ▪Zwei Schwerpunkte bereits im Klimaschutzkonzept ▪Der Fokus auf Schnellladepunkte ▪Das Ziel auf privaten „öffentlichen“ Flächen den Ausbau zu stärken (Tankstellen, Supermarktplätzen, etc.) 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz7 Online unter: https://web1.karlsruhe.de/ris/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00628406.pdf Rahmenkonzept zur E-Ladeinfrastruktur 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz8 Quelle: Masterplan Ladeinfrastruktur Rahmenkonzept zur E-Ladeinfrastruktur 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz9 Quelle: Masterplan Ladeinfrastruktur Rahmenkonzept zur E-Ladeinfrastruktur 7 Leitzielefür den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur 1.Verwendung von Ökostrom wird angestrebt 2.Ausbau im öffentlichen Raum soll auf den Ausbau von Schnellladestationen (DC und HPC) gerichtet werden, um einer Vielzahl an Nutzergruppen (Pendler, Anwohner, Besuchern) das Laden zu ermöglichen 3.Durch die Bündelung von Schnellladestationen auf Parkplätzen im halböffentlichen Raum abseits der Straße soll Laden so einfach wie Tanken werden und der Flächenverbrauch so gering wie möglich gehalten werden 4.Normalladen (AC-Laden) im öffentlichen Raum soll nicht weiter ausgebaut werden, um den größeren Flächen-und Infrastrukturbedarf zu vermeiden 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz10 Rahmenkonzept zur E-Ladeinfrastruktur 7 Leitzielefür den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur 5.In Gründerzeitgebieten und Quartieren ohne eigene Stellplätze sollenE- Ladeinfrastruktur-Angebote im halböffentlichen Bereich (Tankstellen oder Tiefgaragen) ausgebaut werden 6.Auf öffentlichen Flächen werden keine privaten Pkw-Lademöglichkeiten aufgebaut – Die Ausnahme bildet Ladeinfrastruktur für Car-Sharing-Fahrzeuge 7.Öffentliche Ladeinfrastruktur soll jederzeit diskriminierungsfrei und barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz11 Rahmenkonzept zur E-Ladeinfrastruktur Kriterien für die Standortwahl von Schnellladeinfrastruktur im öffentlichen Raum 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz12 ▪Lage am Hauptverkehrsnetz(Verkehrsgünstig, gut erreichbar, hohe Frequentierung, Verkehrsvermeidung in Wohngebieten) ▪geeignete Verweilmöglichkeiten, ausreichende Beleuchtung ▪Kopfparkplätze, damit an einer Säule zwei Kfz gleichzeitig geladen werden können ▪in der Regel mind. 2 Säulen und 4 Ladepunkte pro Standort ▪Parkplätze mit je 3 Meter Breite im Sinne der Barrierefreiheit ▪Abstandder Ladestation zur Wohnbebauung mindestens 30 Meter aufgrund von Lärmemissionen durch Lüfter-Geräusche der DC- Säulen Netzinfrastruktur: ▪Ausreichende Netzleistungin unmittelbarer Nähe ▪Platz zum Errichten einer Trafo-Station ▪Leitungssituation im Boden (Platz für Fundament) Prüfungsprozess von Standorten Aktueller Prüfprozess Standortvorschläge im öffentlichen Raum 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Städtisches Amt13 AK Lade- infrastruktur mit Fachämtern Ortsbegehung Prüfung Trafo- standort durch SWK-Netze -Erste Prüfung und Stellungnahmen. -Bei möglicher Eignung wird der Standort auf die Liste zur Ortsbegehung gesetzt -Standort wird von Fachämtern vor Ort auf oberirdische Eignung geprüft. -Abgleich oberirdischen und unterirdischen Standort-Situation Liste für nächstes Ausschreibungs- verfahren* (*vorbehaltlich des Beschlusses des jeweiligen Ortschaftsrats bei Standorten, die das Gebiet einer Ortsverwaltung betreffen) Standortprüfung in Neureut 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Städtisches Amt14 Neureuter HauptstraßeParkplatz Bocksdornweg Adolf-Ehrmann-Bad, Festplatz -Fehlender Abstand zur Wohnbebauung -Verkehrsvermeidung in Wohngebieten -Keine übergeordnete Straße, -Verkehrsvermeidung in Wohngebieten -Fehlender Abstand zur Wohnbebauung -Festplatz zurückgestellt: städtische, keine öffentliche Fläche. Eingeschränkte 24/7 Zugänglichkeit Standortprüfung in Neureut 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Städtisches Amt15 TuS NeureutJohann-Georg-Schlosser-Straße Parkplatz Hauptfriedhof -Keine übergeordnete Straße, -Verkehrsvermeidung in Wohngebieten -Leitungssituation im Boden lässt die Errichtung auf den öffentlichen Stellplätzen nicht zu -Parkplatz zurückgestellt, nicht öffentlich und vermietet. Mieter müsste zusätzlich Standort zustimmen -Standort endet in Stichstraße, keine übergeordnete Straße -Teuer zu erschließen -Verkehrsvermeidung in Wohngebieten Abstimmung des Ortschaftsrats zum Standort Badnerlandhalle 21.11.2022© Stadt Karlsruhe | Städtisches Amt16 Geeigneter Standort: Parkplatz links neben der BadnerlandhalleNeureut -An der Badnerlandhallesoll mind. eine Ladestation mit 2 Ladepunkten mit mind. je 75 kW Ladeleistung zur Verfügung gestellt werden -Höhere Ladeleistungen können seitens des Betreibers angeboten werden -Es entfallen dadurch Stellplätze, da -die Parklätze auf 3 Meter erweitert werden müssen -die Errichtung einer Trafostation, wenn notwendig, ebenfalls auf der Stellfläche errichtet werden muss -Erweiterungsmöglichkeiten wären am Standort gegeben und sind bei Bedarf mit der Ortsverwaltung abzustimmen Im Rahmen der Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession wird ein Betreiber für identifizierte Standorte gesucht, der Schnellladeinfrastruktur für 10 Jahre an den Standorten errichtet, installiert und betreibt.