Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Wahl von Frau Ortsvorsteherin Tron als Vertreterin der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz

Vorlage: 2022/2279
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.11.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.12.2022

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2279 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Wahl von Frau Ortsvorsteherin Tron als Vertreterin der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 06.12.2022 3 X Gemeinderat 20.12.2022 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat wählt für die verbleibende Amtszeit auf Vorschlag des Ortschaftsrats Wettersbach Frau Ortsvorsteherin Kerstin Tron als Vertreterin der Stadt in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 06.12.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Stadt Karlsruhe ist Mitglied des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz, dem die Wasserlieferung unter anderem für die Karlsruher Ortschaften Hohenwettersbach, Stupferich und Wettersbach obliegt. Die Stadt entsendet nach der Satzung des Zweckverbandes acht Vertreter in die Verbandsversammlung. Geborenes Mitglied ist der Oberbürgermeister, der im Falle der Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin bzw. einen Beigeordneten oder eine Beigeordnete oder einen beauftragten Bediensteten bzw. eine Bedienstete vertreten wird. Die sieben weiteren Vertreter und Vertreterinnen der Stadt werden nebst Stellvertretern und Stellvertreterinnen üblicherweise vom Gemeinderat jeweils auf Vorschlag der Ortschaftsräte aus den Ortschaften gewählt, die der Zweckverband mit Wasser versorgt und deren Interessen in erster Linie von den Entscheidungen des Zweckverbandes betroffen sind. Vier Vertreter und Vertreterinnen werden hierbei üblicherweise von Wettersbach gestellt. Durch das Ausscheiden des Amtsvorgängers während der Legislaturperiode ist eine Nachfolgerin zu wählen. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates über den Vorschlag zur Wahl von Mitgliedern als Vertreter/in der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes erfolgt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO; falls kein Mitglied widerspricht, kann die Wahl offen durchgeführt werden.