Mountainbike Singletrail im Grünwettersbacher Wald, unbefristete Genehmigung
| Vorlage: | 2022/2273 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 09.11.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Forstamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.12.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2273 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Forstamt Mountainbike Singletrail im Grünwettersbacher Wald, unbefristete Genehmigung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis OR Wettersbach 06.12.2022 2 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Wettersbach nimmt die Aufhebung der Befristung der forstrechtlichen Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb einer MTB Strecke nach § 37 Abs. 3 Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) im Grünwettersbacher Wald zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Auf Antrag des Mountainbike Club Karlsruhe hat die untere Forstbehörde der Stadt Karlsruhe im Juni 2020 die Forstrechtliche Genehmigung für die Einrichtung einer Mountainbike Strecke mit Wegabschnitten unter 2 m Breite gem. § 37 Abs. 3 LWaldG im Grünwettersbacher Wald erteilt. Ziel war, die Nutzung des Waldes mit Mountainbikes zu kanalisieren und bisher illegal genutzte Trails im Gebiet dauerhaft zu schließen. Die Genehmigung wurde zunächst auf 2 Jahre befristet, um die Zielerreichung sowie die Auswirkungen auf Natur- und Landschaft zu evaluieren. Aus Sicht der unteren Forstbehörde läuft der Betrieb weitgehend regelkonform, kleinere Störungen werden unmittelbar nach Bekanntwerden behoben. Die Auflagen sowie die Ausgleichsmaßnahmen werden fristgerecht und sehr engagiert ausgeführt. Aus der Pflege des Heideweges und des Steinbruchs an der A8 hat sich zwischenzeitlich eine Kooperation entwickelt, in der neben dem Mountainbike Club der DAV, eine Pfadfindergruppe und der Arbeitskreis Naturschutz Bergdörfer aktiv mitarbeiten. Die erwünschte Kanalisierung hat sich eingestellt. Illegale Trails im Grünwettersbacher und Wolfartsweierer Wald gibt es aktuell nicht, der Wanderweg in der Hornklamm wird gelegentlich von Einzelpersonen befahren. Ein illegaler Trail im Bergwald wird sporadisch von Jugendlichen genutzt. Nach Anhörung der Ortsverwaltung Wettersbach, der Abteilung Ökologie des UA sowie des Jagdpächters wird die untere Forstbehörde die forstrechtliche Genehmigung unbefristet erteilen. Zusätzlich aufgenommen wurden Hinweise auf die Beachtung der Naturparkverordnung des Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord, zu dem der Grünwettersbacher Wald zwischenzeitlich gehört. Die Nichteinhaltung der Auflagen und Bedingungen durch den Mountainbike Club hat weiterhin die sofortige Aufhebung der Genehmigung zur Folge. Beschluss: Der Ortschaftsrat Wettersbach nimmt die Aufhebung der Befristung der forstrechtlichen Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb einer MTB Strecke nach § 37 Abs. 3 Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) im Grünwettersbacher Wald zur Kenntnis.