Aktueller Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungsprozess
| Vorlage: | 2022/2269 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.11.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Stupferich |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.11.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2269 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV We Aktueller Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Finanzausschuss Ortschaftsrat Wettersbach 05.05.2022 1 x Kenntnisnahme Ortschaftsrat Wettersbach 22.11.2022 9 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 33.420 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. Haushaltssicherung CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 22.11.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können. Auch wird es nicht möglich sein, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen liquiden Überschuss zu erzielen, der zur Finanzierung der städtischen Investitionen herangezogen wird. Die Investitionen sind daher eins zu eins mit Krediten zu finanzieren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierauf reagiert und den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 nur unter strengen Auflagen genehmigt. Der Ergebnishaushalt ist durch geeignete Maßnahmen zu konsolidieren und die weitere Verschuldung pro Haushaltsjahr wurde auf jeweils 200 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung von 60 Millionen Euro zu erarbeiten. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollen über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, wurden nachfolgende Maßnahmen für den Ortsteilhaushalt Wettersbach erarbeitet: 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge Die Reduzierung der Budgets ab dem HHJ 2024/2025 erfolgt für die einzelnen Dienststellen anhand von Basiszahlen, aufgeschlüsselt in die Bereiche Transfer-, Personal- und Sachkostenbudgets. Die Dienststellen haben hierbei größtmögliche Gestaltungsfreiheit, die Budgetminderung zu erreichen und die Budgetanpassungen eigenständig zu entwickeln und vorzuschlagen. Hierzu wurde ein „Instrumentenkoffer“ entwickelt, mit den Bausteinen: Portfoliomanagement, (vorausschauende) Personalplanung, Geschäftsprozessoptimierung, Flächenoptimierung und ressourcenschonende Arbeitsumgebung, Organigramm-Check, Ertragskritik und Zuschussmanagement. Eine Koordinierungsgruppe, der auch die Personalvertretung angehört, übernimmt den Plausibilitätscheck hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Vorschläge und Maßnahmen. -43,4 -48 -102 -121 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 in Mio. EUR Ergebnisrechnung 216 303 319 304 100 150 200 250 300 350 in Mio. EUR Investitionen (Stand: 27.09.2022) max. Kreditaufnahme 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 – 3 – Darstellung der in der mittelfristigen Finanzplanung 2024 vorgesehenen Mittel und der infolge des Stabilisierungsprozesses zur Verfügung stehenden Mittel: Mifri 2024 Neu 2024 Personalbudget 999.140 € 999.140 € Sachkostenbudget 67.950 € 63.860 € Transferbudget 0 € 0 € Erträge 960 € 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Für den Ortsteilhaushalt können die Budgetvorgaben durch Minderausgaben und Mehreinnahmen erreicht werden. Hierbei wurden in Gliederung nach der Entscheidungskompetenz folgende Vorschläge entwickelt: Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe OV Wet. Reduzierung Sachkosten 2.490 € 2.490 € OV Wet. Reduzierung Aufwand Seniorenweihnacht durch Spenden 1.600 € 1.600 € Gesamt: 4.090 € 4.090 Zuständigkeit Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe OV Wet. Ertragssteigerung – Erhöhung Leistungsentgelte 450 € 450 € OV Wet. Ertragssteigerung – Anpassung Raummieten 510 € 510 € Gesamt: 960 € 960 € Erläuterung der Maßnahmen: In Gliederung des „Instrumentenkoffers“ wurden folgende Vorschläge entwickelt die Budgetvorgaben zu erreichen: Im Sachkostenbudget durch - Portfoliomanagement (Verstärkte Zuordnung von Sachausgaben dem kostenverursachenden Teilhaushalt, Weiterführung HSPKa-Vorschlag Finanzierung Seniorenweihnachtsfeier alle 2 Jahre durch Spenden) - Geschäftsprozessoptimierung (Papiereinsparung durch Einführung eines Dokumentenmanagementsystem Enaio, anstelle Arbeitsplatzdrucker Zentraldrucker, Einsparung Fahrtkosten durch Pedelec) - Flächenoptimierung / Ertragskritik (Sonderleistungen künftig gegen Kostenerstattung, Intensivierung der Vermietung z. B. Nebenraum der Sporthalle, kostenorientierte Anpassungen von Mieten und Nutzungsentgelten) Im Personalbudget sollen die Stabilisierungsziele erreicht werden, durch: – 4 – - Portfolio-/Geschäftsprozessmanagement (Umsetzung der Umorganisation 2019 z. B. Nutzung Personalressource für die Betreuung der Friedhöfe, Zusammenlegung der Bauhöfe Wettersbach und Stupferich) - Personalplanung (hier werden derzeit weitere Maßnahmenvorschläge erarbeitet) - Ertragskritik (Anrechnung der Kostenerstattungen des RP für Tiefbautätigkeiten) Eine abschließende Bewertung der ergänzend vorgeschlagenen Maßnahmen steht noch aus, so dass über die Ergebnisse mündlich berichtet wird. Da die Erfüllung der Stabilisierungsziele geboten ist, wären bei Nichterreichen pauschale Budgetkürzungen ggf. innerhalb des Dezernates vorzusehen. Die Einsparung der Personalmonate erfolgt durch Anrechnung von Langzeiterkrankten, Zeiträume der unbesetzten Stellen / verzögertem Personalersatz. 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Weitere Auswirkungen auf das Personalkostenbudget in den kommenden Jahren ergeben sich durch das Auslaufen des Eingemeindungsvertrages 2024 und den hieraus folgenden Festlegungen des künftigen Aufgabenportfolios der Ortsverwaltung Wettersbach.