Beleuchtung Waldenserdenkmal des Ortschaftsrates - Interfraktioneller Antrag
| Vorlage: | 2022/2266 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.11.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.12.2022
Rolle: unbekannt
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Interfraktioneller Antrag des Ortschaftsrates Wettersbach Vorlage Nr.: 2022/2266 Verantwortlich: Dienststelle: Aufstellung und Beleuchtung der Weihnachtskrippe am Kirchstaig Grünwettersbach sowie Beleuchtung Waldenserdenkmal Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 06.12.2022 5 x Die Fraktionen im Ortschaftrat Wettersbach beantragen gemeinsam a) Die Weihnachtskrippe am Kirchstaig in Grünwettersbach auch in diesem Jahr aufzustellen und zu beleuchten b) Das Waldenserdenkmal in Palmbach während der Weihnachtszeit zu beleuchten Begründung: Dass Maßnahmen zum Energiesparen ergriffen werden müssen, ist für uns unumstritten. Wichtig ist uns jedoch auch die ortsübliche und traditionelle Weihnachtsdekoration in unseren Stadtteilen. So gehört die Weihnachtskrippe am Kirchstaig zum Grünwettersbacher Weihnachtsbild, diese ist auch tagsüber ohne Beleuchtung bereits ein „Hingucker“. Zu Beleuchtung schlagen wir eine stromsparende LED-Solarbeleuchtung vor, die zur gleichen Zeit, wie der am selben Ort stehende Weihnachtbaum brennen soll. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Geschichte und das Entstehen der Grünwettersbacher Weihnachtskrippe. Diese wurde in den letzten Jahren nach und nach von den örtlichen Vereinen und Organisationen gemeinsam mit der Ortsverwaltung entwickelt und erweitert. Zahlreiche Vereine, Spender und ortansässige Künstler trugen zum Werden dieser schönen Weihnachtskrippe bei. Es darf nicht sein, dass dieses ehrenamtliche Engagement durch das Nichtaufstellen der Weihnachtkrippe gestört und in Mitleidenschaft gezogen wird, da in den nächsten Jahren weitere Krippenfiguren angedacht sind. Das Waldenserdenkmal „Tor des Ankommens“ im Stadtteil Palmbach symbolisiert mit seinen drei beleuchteten Strahlen den biblischen Spruch „Das Licht leuchtet in der Finsternis“ und das gesamte Kunstwerk die biblische Zahl Sieben. Es erinnert nicht nur an das Ankommen der Waldenserflüchtlinge, sondern auch an das Ankommen von Jesus Christus. Daher ist es für uns unumgänglich, dieses ortsbildprägende Denkmal, das mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet ist, zur Weihnachtszeit zu beleuchten. Außerhalb der Weihnachtszeit halten wir die Abschaltung für angebracht. Wir sind gemeinsam der Meinung, dass wir in dieser schwierigen Zeit unserer Bevölkerung ein weihnachtliches Wettersbach nicht vorenthalten dürfen. Unseren Einwohnern sind unser Weihnachten und unsere Traditionen wichtig. unterzeichnet von: Für die BFW-Fraktion Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende Für die CDU/FW-Fraktion Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender Für die FDP-Fraktion Anette Beese, Fraktionsvorsitzende Für die SPD-Fraktion Peter Fehst, Fraktionsvorsitzender
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier BFW-Ortschaftsratsfraktion „Bürger für Wettersbach“ CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach FDP-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 2022/2266 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Aufstellung und Beleuchtung der Weihnachtskrippe am Kirchstaig Grünwettersbach sowie Beleuchtung Waldenserdenkmal Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 06.12.2022 5 x a) Die Weihnachtskrippe am Kirchstaig in Grünwettersbach auch in diesem Jahr aufzustellen und zu beleuchten Die Weihnachtskrippe wird in diesem Jahr aufgestellt und die Beleuchtung koordiniert der örtliche Verein Bergdorf-Profis. Dies wurde im Koordinierungsgespräch lt. Ortsverwaltung mit allen örtlichen Vereinen, Organisationen und Institutionen am Donnerstag, 20.10.2022, besprochen. Laut Ortsverwaltung kann der Antragsinhalt damit als erledigt betrachtet werden. b) Die Fraktionen im Ortschaftrat Wettersbach beantragen gemeinsam das Waldenser-denkmal in Palmbach während der Weihnachtszeit zu beleuchten Gemäß Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) ist die Beleuchtung des Waldenserdenkmals bei enger Auslegung der Verordnung nicht untersagt. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, im Sinne der Bundesverordnung und der Bestrebungen der Stadt um gemeinschaftliches Energiesparen auf die Beleuchtung freiwillig zu verzichten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Durch die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) wurde mit Wirkung vom 1. September 2022 verpflichtend geregelt, dass gemäß §8 EnSikuMaV öffentliche Gebäude und Baudenkmäler nicht mehr von außen angestrahlt werden dürfen. Im Sinne des Landesdenkmalgesetzes Baden-Württemberg ist zwar das Waldenserdenkmal kein in der Denkmalliste geführtes Objekt, muss aber aus Sicht der EnSikuMaV als ein solches sinngemäß angesehen werden. Die Gesetzgeberin hat über § 8 EnSikuMaV die Absicht dargestellt, öffentliche Gebäude und Denkmale als Objekte der allgemein erhöhten Wahrnehmung ohne Beleuchtung erscheinen zu lassen. Dies soll Bürgerinnen und Bürger sichtbar immer wieder daran erinnern, dass im Rahmen der aktuell zu handhabenden Energie-Versorgungskrise alle ihren Beitrag zur wirksamen Einsparung leisten müssen. Eine einfache Einsparung besteht darin, Energieeinsatz zu unterlassen, der keinen echten Gegenwert erzeugt. Dies ist beim szenischen Anstrahlen von Gebäuden und Objekten zweifellos der Fall. Der Bundesverordnung deutet hier keinen Ermessenspielraum an, wenn nicht Fragen der Verkehrssicherheit oder der Gefahrenabwehr betroffen sind. Die Verordnung setzt über § 8 EnSikuMaV eine Beleuchtung von außen voraus. Aus dem Antrag ergibt sich jedoch, dass wohl keine Beleuchtung von außen angestrebt wird, sondern die dem Denkmal innewohnende Beleuchtung weiterbetrieben werden soll. Bei dieser Beleuchtung handelt es sich daher vorliegend nicht um eine Sichtbarmachung von außen, sondern um einen Teil des künstlerischen Konzeptes. Insofern gehen wir davon aus, dass der Ortschaftsrat grundsätzlich darüber entscheiden kann (vgl. § 17 Abs. 3 Nr. 1 lit. a der Hauptsatzung), ob er das Denkmal beleuchten möchte oder nicht. Demnach könnte er vorliegend die Entscheidung treffen, das Denkmal in der Weihnachtszeit zu beleuchten. Dies betrifft aber tatsächlich nur die Beleuchtung aus dem Denkmal heraus, aber keine weitere Beleuchtung von außen. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist im Rahmen der interkommunalen Initiative #EnergiePakt bestrebt, vorbildlich selbst Energieeinsparungen zu realisieren und auch symbolisch darzustellen, um in der Breite der Stadtgesellschaft weitergehende Initiativen anzuregen. Insofern ist der verantwortlichen Ortsverwaltung zu empfehlen, freiwillig auf diese zeichenhafte Beleuchtung des Waldenserdenkmals von innen heraus zu verzichten. Im Sinne der im Antragstext festgestellten wichtigen Symbolkraft würde eine fehlende Beleuchtung genau der Zielrichtung der städtischen Energiesparinitiative entsprechen.