Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Beamern für Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2022/2263
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.11.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.12.2022

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2263 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Beamern für Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2022 6 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Beamern für Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe an die vorgeschlagene Firma zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag auf das Angebot der gpc.systems GmbH, Karlsruhe, zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 608.688,57 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2023: 436.418,22 € / 2024: 172.270,35 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Ausschreibungsgegenstand Für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe wurde die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Beamern ausgeschrieben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre (20. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024). Die Leistung ist wie folgt aufgeteilt. • 371 Ultrakurzdistanz-Beamer inklusive Halterung • 159 Deckenbeamer • Optional: Lautsprechersystem, Projektorplatte für Deckenbeamer (reine Preisinformation, fließt nicht in den Gesamtpreis ein) Die Beamer sowie das optionale Zubehör werden zur multimedialen und zeitgemäßen Ausstattung der Klassenräume benötigt. Zusätzlich wird damit die Umsetzung der Medienentwicklungspläne an den Schulen unterstützt und die Erfüllung der Bildungsplaninhalte ermöglicht. Art der Vergabe Die Ausschreibung der Lieferleistung erfolgte im Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 15 Vergabeverordnung (VgV). Die Bekanntmachung erfolgte am 16. September 2022 im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, am 12. September 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union sowie im Internetausschreibungsservice der Stadt Karlsruhe und im Internetportal www.bund.de. Prüfung und Wertung der Angebote Ein Angebot ist fristgerecht eingegangen, dieses ist wertbar. Unter Berücksichtigung des Preises als einziges Zuschlagskriteriums wurde folgendes Gesamtergebnis ermittelt: gpc.systems GmbH, Karlsruhe 608.688,57 Euro brutto Unter Berücksichtigung des vorliegend einzigen Zuschlagskriteriums (100 Prozent Preis) wird der Zuschlag nach § 127 Absatz 1 GWB in Verbindung mit § 58 Absatz 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der gpc.systems GmbH, Karlsruhe zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei den PSP-Elementen 7.400001.700.817.*4.** zur Verfügung. Einschätzung der CO 2 -Relevanz Eine genaue Berechnung der CO 2 -Relevanz ist aufgrund des Umfangs und der individuellen Gegebenheiten vor Ort in den Klassenräumen der Schulen nicht möglich. Geht man von dem Austausch von Altgeräten (= positive Auswirkung aufgrund effizienterer Geräte) sowie der Neuausstattung (= negative Auswirkung aufgrund zusätzlicher Geräte) von Klassenräumen aus, wird von einer geringfügig negativen Auswirkung ausgegangen. Weiterhin können bei einer Neuausstattung zusätzlich Verbrauchsmateriealien wie Stifte, Kreide, Papier und Reinigungsmittel eingespart werden. Damit wird die Auswirkung auf den Klimaschutz insgesamt als neutral eingeschätzt. Für die Beamer selbst haben die entsprechenden Hersteller umfangreiche Maßnahmenpakete verabschiedet (https://www.optoma.co/green; https://www.sharpnecdisplays.eu/p/greenvision/de/greenvision.xhtml). – 3 – Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Beamern für Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe an die vorgeschlagene Firma zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag auf das Angebot der gpc.systems GmbH, Karlsruhe, zu erteilen.

  • Protokoll TOP 6 HA_06_12_2022
    Extrahierter Text

    Niederschrift 35. Sitzung Hauptausschuss (gemeinsam mit Planungsaus- schuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Natur- schutzbeirat – zu TOP 2) 6. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 6 der Tagesordnung: Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Beamern für Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2022/2263 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Beamern für Schulen in Trägerschaft der Stadt Karls- ruhe an die vorgeschlagene Firma zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag auf das Angebot der gpc.systems GmbH, Karlsruhe, zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 23. Dezember 2022