Jahresabschluss 2021: a) Vorlage des Schlussberichts 2021 des Rechnungsprüfungsamts zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Karlsruhe und Erläuterung des Berichts durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamts b) Feststellung des Jahresabschluss

Vorlage: 2022/2262
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.11.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Knielingen, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.12.2022

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • GR-Vorlage Feststellung Jahresabschluss 2021
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2262 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Jahresabschluss 2021: Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2021 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2022 12 x vorberaten Gemeinderat 20.12.2022 8 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – dem Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2021 zu (vollständiger Wortlaut siehe Beschlussfassung). Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung besonderer gemeindehaushalts- rechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermö- gensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss ist nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat festzustellen. A. Jahresabschluss 2021 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2021 schließt wie folgt ab: < Feststellungsbeschluss EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1.563.777.842,45 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -1.528.107.771,99 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 35.670.070,46 1.4 Außerordentliche Erträge 16.822.397,12 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -48.584.023,97 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -31.761.626,85 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 3.908.443,61 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.509.532.703,45 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.440.108.405,69 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 69.424.297,76 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 36.499.617,91 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -226.699.609,32 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -190.199.991,41 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -120.775.693,65 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000.000,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -16.527.709,81 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 133.472.290,19 – 3 – 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 12.696.596,54 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -54.275.573,69 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (1) 11.384.831,41 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) (2) (3) -41.578.977,15 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (4) (Saldo aus 2.13 und 2.14) -30.194.145,74 (1) Als Anfangsbestand zum 1. Januar 2021 wurde der bilanzielle Bestand der liquiden Mittel (Bilanzposition 1.3.8) zum 31. Dezember 2020 (Bilanzposition 1.3.8) zu Grunde gelegt. (2) Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln basiert hier auf dem Saldo der Finanzrechnung. (3) Die sich aus der Finanzrechnung ergebende Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln entspricht nicht der bilanziellen Veränderung der liquiden Mittel; die Differenz ist im Anhang zur Finanzrechnung 4.4.2 erläutert. Diese Differenz (vergleiche Vorjahresabschluss) ist für den Unterschied zwischen dem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres, welches dem Jahr des aktuellen Jahresabschlusses vorangeht und dem Anfangsbestand des Jahres des aktuellen Jahresabschlusses ursächlich. (4) Der Endbestand entspricht nicht dem bilanziellen Endbestand der Bilanzposition 1.3.8, da zu dem bilanziellen Anfangsbestand lediglich die Änderungen des Bestandes an Zahlungsmittel aus der Finanzrechnung addiert werden. – 4 – 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 1.712.919,00 3.2 Sachvermögen 2.553.268.946,47 3.3 Finanzvermögen 1.162.884.701,63 3.4 Abgrenzungsposten 457.849.845,21 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 4.175.716.412,31 3.7 Basiskapital 1.753.806.185,33 3.8 Rücklagen 594.069.358,71 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 388.811.073,00 3.11 Rückstellungen 266.468.107,14 3.12 Verbindlichkeiten 1.098.185.412,73 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 74.376.275,40 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 4.175.716.412,31 – 5 – 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO) > Sonde r- e rge bni s Orde ntl i che s Erge bni s Vorja hr zwe i tvora nge - ga nge ne n Ja hr dri ttvora nge - ga nge ne n Ja hr orde ntl i che n Erge bni s s e s Sonde r- e rge bni s s e s 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Erge bni s de s Ha us ha l ts ja hre s bzw. Anfa ngs be s tä nde -31.761.626,85 35.670.070,46 545.997.173,27 32.881.643,47 1.753.806.185,33 2 Abde ckung vorge tra ge ne r Fe hl be trä ge a us de m orde ntl i che n Erge bni s 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Zuführung e i ne s Übe rs chus s e s de s orde ntl i che n Erge bni s s e s zur Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s orde ntl i che n Erge bni s s e s -35.670.070,46 35.670.070,46 4 Ve rre chnung e i ne s Fe hl be tra gs a nte i l s de s orde ntl i che n Erge bni s s e s a uf da s Ba s i s ka pi ta l na ch Art. 13 Abs . 6 de s Ge s e tze s zur Re form de s Ge me i nde ha us ha l ts re chts 0,00 5 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s orde ntl i che n Erge bni s s e s 0,00 0,00 6 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch e i ne n Übe rs chus s de s Sonde re rge bni s s e s 0,00 0,00 7 Zuführung e i ne s Übe rs chus s e s de s Sonde re rge bni s s e s zur Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s 0,00 0,00 8 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s Sonde r- e rge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s 31.761.626,85 -31.761.626,85 9 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s 0,00 0,00 10 Vorträ ge ni cht ge de ckte r Fe hl be trä ge de s orde ntl i che n Erge bni s s e s de s Ha us ha l ts ja hre s s owi e a us Vorja hre n i n da s Fol ge ja hr 0,00 0,00 0,00 11 Ve rre chnung e i ne s a us de m dri ttvora nge ga nge ne n Ja hr vorge tra ge ne n Fe hl be tra gs mi t de m Ba s i s ka pi ta l 0,00 0,00 12 Ve rre chnung e i ne s Fe hl be tra gs de s Sonde re rge bni s s e s mi t de m Ba s i s ka pi ta l 0,00 0,00 13 vorl ä ufi ge Endbe s tä nde 581.667.243,73 1.120.016,62 1.753.806.185,33 14 Umbuchung a us de n Erge bni s rückl a ge n i n da s Ba s i s ka pi ta l na ch § 23 Sa tz 3 Ge mHVO 0,00 Endbe s tä nde 581.667.243,73 1.120.016,62 1.753.806.185,33 15 Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Be ri chti gunge n de r Eröffnungs bi l a nz 15 a Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Bi l a nzi e rungs - und Be we rtungs me thode nwe chs e l (e rge bni s ne utra l e r Be we rtungs me thode nwe chs e l durch de n Ve rzi cht de r Auf- und Abzi ns ung de r Sti l l l e gungs - und Na chs orge rücks te l l ung) 15 b Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Ve rmöge ns zu- und a bgä nge n a uße rha l b de r Korre ktur de r Eröffnungs bi l a nz be i s pi e l s we i s e i n Fol ge von Korre kture n von Vorja hre s a bs chl üs s e n (übe r da s Ka pi ta l ve rre chnungs konto 20010001) 15 c Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund de r Ei ns te l l ung de r Be trä ge a us de r Aufl ös ung von Rücks te l l unge n i n Fol ge de r e rs tma l i ge n Abzi ns ung i n a na l oge r Anwe ndung von Arti ke l 67 Abs . 1 Sä tze 2 bi s 4 EGHGB 16 Endbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,00 0,00 581.667.243,73 1.120.016,62 1.753.806.185,33 Stufe n de r Erge bni s ve rwe ndung und de s Ha us ha l ts a us gl e i chs Erge bni s de s Ha us ha l ts ja hre s vorge tra ge ne Fe hl be trä ge de s orde ntl i che n Erge bni s s e s a us de m Rückl a ge n a us Übe rs chüs s e n de s Ba s i s - ka pi ta l EUR – 6 – Rechenschaftsbericht Der näheren Erläuterung des Jahresabschlusses dienende Rechenschaftsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats zugeleitet. Wegen weiterer Einzelheiten des dem Gemeinderat zur Feststellung vorliegenden Jahresabschlusses wird auf diesen Rechenschaftsbericht verwiesen. B. Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe durch das Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2021 der Stadt Karlsruhe gem. § 110 GemO i. V. m. §§ 10, 11 GemPrO geprüft und hierüber den Schlussbericht vorgelegt. In diesem Bericht hat das Rechnungsprüfungsamt dem Gemeinderat empfohlen, das Ergebnis des Jahres- abschlusses 2021 gemäß § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. C. Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe Der Beschluss des Gemeinderats über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe ist nach § 95 b Abs. 2 Satz 1 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Stadt Karlsruhe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 95 b Abs. 2 Satz 2 GemO). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - dem Feststellungsbeschluss zu: Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2021 Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, und dieses hat hierüber einen Schlussbericht erstellt. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Aufschluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von dem Leiter des Rechnungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts wird der Jahresabschluss 2021 der Stadt Karlsruhe gem. § 95 b Abs. 1 GemO wie folgt festgestellt: Einzusetzen aus der Vorbemerkung von < bis >. Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO unverzüglich dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.

  • Schlussbericht 2021 RPA
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Rechnungsprüfungsamt Schlussbericht 2021 Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2021 2 | Schlussbericht 2021 Impressum Stadt Karlsruhe Rechnungsprüfungsamt Lammstraße 7 76133 Karlsruhe Postadresse: 76124 Karlsruhe rpa@karlsruhe.de Auflage: 40 Die Herstellung von Auszügen ist mit Quellenangabe gestattet. Ansprechperson: Detlev Bettendorf Layout: C. Streeck und Rechnungsprüfungsamt Titelbild: Roland Fränkle Druck: Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier Rechnungsprüfungsamt | 3 Vorblatt Leiter der Verwaltung Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Erste Beigeordnete Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz Weitere Beigeordnete Bürgermeister Dr. Albert Käuflein Bürgermeister Dr. Martin Lenz Bürgermeisterin Bettina Lisbach Bürgermeister Daniel Fluhrer Fachbediensteter für das Finanzwesen Torsten Dollinger Kassenverwalter gemäß § 93 GemO Thomas Blatz Leitung des Rechnungsprüfungsamts Detlev Bettendorf 4 | Schlussbericht 2021 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen ........................................................................................................................................................ 8 1.1 Vorangestellt ... .................................................................................................................................. 8 1.2 Rechtliche Grundlagen und Aufgaben ................................................................................................. 9 1.2.1 Aufstellungs-, Prüfungs- und Feststellungspflicht ..................................................................... 9 1.2.2 Örtliche Prüfung .................................................................................................................... 10 1.2.3 Prüfungsumfang ................................................................................................................... 11 1.2.4 Prüfungsmethodik ................................................................................................................. 11 1.3 Überörtliche Prüfung ......................................................................................................................... 12 1.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ........................................................................................... 12 1.5 Prüfungsfeststellungen aus Vorjahren ............................................................................................... 13 2 Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2021 ............................................................................................................. 16 3 Jahresabschluss 2021 ....................................................................................................................................... 18 3.1 Ergebnisrechnung ............................................................................................................................. 18 3.1.1 Gesamtergebnisrechnung ...................................................................................................... 18 3.1.2 Ordentliches Ergebnis ............................................................................................................ 19 3.1.3 Sonderergebnis ..................................................................................................................... 20 3.1.4 Planvergleich ......................................................................................................................... 21 3.1.5 Planabweichungen ................................................................................................................ 21 3.1.6 Haushaltsübertragungen (konsumtiv) .................................................................................... 22 3.2 Finanzrechnung ................................................................................................................................ 23 3.2.1 Gesamtdarstellung ................................................................................................................ 23 3.2.2 Ein-/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ........................................................................... 24 3.2.3 Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ....................................................................... 25 3.2.4 Haushaltsunwirksame Zahlungsvorgänge .............................................................................. 26 3.2.5 Zahlungsmittelbestand .......................................................................................................... 26 3.2.6 Planvergleich ......................................................................................................................... 28 3.2.7 Planabweichungen ................................................................................................................ 29 3.2.8 Haushaltsübertragungen (investiv) ......................................................................................... 29 3.3 Bilanz ................................................................................................................................................ 30 3.3.1 Gesamtbetrachtung .............................................................................................................. 30 3.3.2 Aktiva .................................................................................................................................... 31 3.3.2.1 Immaterielles Vermögen ..................................................................................... 31 3.3.2.2 Sachvermögen .................................................................................................... 31 3.3.2.3 Finanzvermögen ................................................................................................. 32 3.3.2.4 Abgrenzungsposten ............................................................................................ 35 3.3.3 Passiva ................................................................................................................................... 36 3.3.3.1 Eigenkapital ........................................................................................................ 36 3.3.3.2 Sonderposten ..................................................................................................... 37 3.3.3.3 Rückstellungen ................................................................................................... 38 3.3.3.4 Verbindlichkeiten ................................................................................................ 42 Rechnungsprüfungsamt | 5 3.3.3.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten ................................................................ 45 3.4 Anhang zum Jahresabschluss ............................................................................................................ 46 3.4.1 Angaben und Erläuterungen ................................................................................................. 46 3.4.2 Anlagen zum Anhang ........................................................................................................... 46 3.5 Rechenschaftsbericht ........................................................................................................................ 47 3.6 Finanzplanung .................................................................................................................................. 47 3.7 Kennzahlen im Zeitreihenvergleich .................................................................................................... 48 4 Prüfungsbereiche im Einzelnen ........................................................................................................................ 49 4.1 Steuererträge und Gewerbesteuerumlage ......................................................................................... 49 4.2 Finanzausgleich ................................................................................................................................. 51 4.3 Personal- und Versorgungsaufwand .................................................................................................. 53 4.4 Erträge und Aufwendungen des THH 5000 – Soziales und Jugend .................................................... 56 4.5 Entwicklung der Gebührenhaushalte ................................................................................................. 60 4.6 Transferaufwendungen ..................................................................................................................... 65 4.7 Finanzielle Leistungen für Gesellschaften und Einrichtungen der Stadt .............................................. 68 4.8 Bautechnische Prüfung ...................................................................................................................... 69 4.9 Informations- und Kommunikationstechnik ....................................................................................... 76 4.10 Prüfung staatlicher Zuwendungen (Verwendungsnachweise) ............................................................ 77 5 Prüfungsfeststellungen zu Einzelsachverhalten ............................................................................................... 78 6 Prüfungsbestätigung mit Empfehlung an den Gemeinderat ............................................................................ 79 Anhang – Sonstige gesetzliche und übertragene Prüfungsaufgaben ....................................................................... 81 1 Gesamtübersicht der übertragenen Prüfungsaufgaben ................................................................................... 82 2 Prüfung der KVVH und deren Tochtergesellschaften (SWK, VBK, KASIG, SWK Netzservice, SKD, AVG) sowie der FBK und KBG .................................................................................................................................................... 86 3 Prüfung der Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH........................................................................................ 87 4 Prüfung sonstiger Einrichtungen ...................................................................................................................... 88 5 Beteiligungsbericht .......................................................................................................................................... 91 Anlagen (Quelle: Stadt Karlsruhe / Stadtkämmerei) ................................................................................................. 95 Bilanz der Stadt Karlsruhe zum 31.12.2021 Gesamtergebnisrechnung Gesamtübersicht Teilergebnisrechnungen Gesamtfinanzrechnung 6 | Schlussbericht 2021 Lesehinweise zu den Ausführungen in diesem Bericht:  Jahresabschlussposten werden i. d. R. nur erläutert, wenn Angaben der Stadtkämmerei (z. B. im Anhang) nicht vorlagen bzw. Ausführungen des RPA erforderlich sind.  Soweit Feststellungen aus bisherigen Prüfungen offengeblieben sind, wird deren Erledigungsstand unter Abschn.Nr. 1.5 in Kurzform dargestellt. Deren Aufarbeitung wird im Benehmen mit Stadt- kämmerei und Fachämtern durch das RPA weiterverfolgt.  Soweit es im Einzelfall zum Verständnis des Sachverhalts sinnvoll oder eine zeitliche Abfolge für die Bewertung von Bedeutung ist, erfolgt über den eigentlichen Berichtszeitraum 2021 hinaus eine Rückschau auf Vorjahre bzw. aus Aktualitätsgründen ein Ausblick auf Folgejahre.  Bei der verkürzten Darstellung von Zahlen (z. B. 3,41 Mio. €) können -insbesondere in Tabellen- Rundungsdifferenzen auftreten.  Haben sich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses zu einzelnen Bereichen keine wesentli- chen Feststellungen oder Beanstandungen ergeben (z. B. bei einer Bilanzposition), so wird dies im Bericht nicht explizit erwähnt. Besonders wichtige Feststellungen und Hinweise innerhalb des Textes sind am Rand mit Pfeil () gekennzeichnet. Rechnungsprüfungsamt | 7 Abkürzungen AVG Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH FAG Finanzausgleichsgesetz FBK Fächerbad Karlsruhe GmbH GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GemO Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPrO Gemeindeprüfungsordnung GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GR Gemeinderat GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure KASIG KASIG - Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH KBG Karlsruher Bädergesellschaft mbH KME KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH KEK KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH KE S KES - Karlsruher Energieservice GmbH KMK Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH KSBG Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH KVD Karlsruher Versorgungsdienste im Sozial- und Gesundheitswesen GmbH KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg KVV Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) KVVH KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH MVZ MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum am Städtischen Klinikum Karlsruhe GmbH NKHR Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen RPA Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe RPO Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Karlsruhe SB Schlussbericht SGB Sozialgesetzbuch SKD Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH SKK Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH SoJuHKR Sozial-/Jugendhilfe-Haushalts-Kassen-Rechnungswesen SWK Stadtwerke Karlsruhe GmbH SWK Netzservice Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH THH Teilhaushalt VBK VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH VgV Vergabeverordnung VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VwV Verwaltungsvorschrift VZW Vollzeitwert ZKM Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe (Stiftung) 8 | Schlussbericht 2021 1 Grundlagen 1.1 Vorangestellt ... 2021 war für die Stadtverwaltung und ihre Mitarbeitenden erneut ein ereignisreiches und arbeitsin- tensives Jahr. Der digitale Wandel und die Coronakrise, die noch immer zu vielen Krankheitsausfällen führt, verlangten von den Mitarbeitenden Flexibilität, schnelles Handeln und forderten ein hohes Maß an Belastungen ab. Diese Belastungen verschärften sich im Jahr 2022 durch die Ukrainekrise. Um den Arbeitsanfall, insbesondere bei der Sozial- und Jugendbehörde und dem Ordnungsamt bewältigen zu können, mussten Dienststellen Mitarbeitende abordnen. Die sehr hohe Arbeitsbelastung, unbesetzte Stellen sowie die zunehmende Fluktuation in den Ämtern hat dazu geführt, dass die Fehleranfälligkeit spürbar zugenommen hat. Das RPA begegnete dieser Situation insbesondere durch die Visa-Prüfung, bei der ein Teil der Fehlentwicklungen frühzeitig fest- gestellt und diesen entgegengewirkt werden konnte. Die zur Verfügung stehende Prüfungskapazität wird hierdurch jedoch stark gebunden und der Zeitanteil für notwendige Schwerpunktprüfungen ver- ringert sich weiter. Das RPA weist in seinen Schlussberichten seit Jahren darauf hin, dass der finanziellen Handlungsfähig- keit besondere Bedeutung beizumessen und bereits seit längerem erkennbar ist, dass die Spielräume der Stadt abnehmen. Die Coronakrise und der Ukrainekrieg wirken hier wie Katalysatoren und ver- schlechtern die finanzielle Lage u. a. durch steigende Energiekosten und Transferleistungen weiter. Aus Sicht des RPA ist absehbar, dass die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Haushaltssicherung (10-Punkte-Programm, Haushaltssicherungskonzept) aufgrund der neuen Situation nicht ausreichen werden, um den Haushalt langfristig zu stabilisieren. Weitergehende Anstrengungen, die beispielswei- se eine umfassende Aufgabenkritik und die Festlegung von Standards beinhalten, werden insofern erforderlich werden, um die Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig aufrecht zu erhalten. Die Anregungen des RPA zu möglichen finanziellen Optimierungen im Schlussbericht 2020 wurden teilweise aufgegriffen. So wurde beispielsweise im Bereich des Friedhof- und Bestattungsamtes ein Teil der Sanierungskosten über Spendenmittel bestritten (220.130 €). Entscheidungen zum Umgang mit Überdeckungen bei wirtschaftlichen Unternehmen (insbesondere bei den Teilhaushalten 6900 Bereich Kremation und dem THH 7400 Bereich Indirekteinleiteruntersuchung) stehen hingegen noch aus. Die dargestellten Veränderungen nehmen auch die kommunale Prüfung verstärkt in Anspruch. Die zunehmende Digitalisierung führt, entgegen den Erwartungen insbesondere im Bereich der Prüfung, zu einer deutlichen Mehrbelastung. So haben sich beispielsweise die Zeiten für den Aufruf von Bele- gen durch den Wechsel von der Kreditoren- hin zur Geschäftspartnerbuchhaltung um mehr als 50 % erhöht ebenso wie die Bearbeitungszeiten von Auszahlungsanordnungen durch die Einführung der E- Rechnung (50 %). Das RPA war in der Vergangenheit in der Lage, den zeitlichen Mehraufwand durch regelmäßige Evalu- ierung und Anpassung der Prüfungsprozesse zu kompensieren. Die Optimierungsmöglichkeiten sind allerdings endlich und zwischenzeitlich weitestgehend ausgeschöpft. Der zeitliche Mehraufwand kann absehbar nur durch eine fast schon nicht mehr vertretbare (weitere) Ausweitung der Prüfungsintervalle und einen weitgehenden Verzicht auf Teilnahme an Projekten kompensiert werden. Einen Verzicht auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen kann sich das RPA grundsätzlich nicht vorstellen, da hier- durch eine wichtige präventive Leistung erfolgt, die von den Dienststellen geschätzt wird und einem modernen Prüfungsansatz entspricht.  Rechnungsprüfungsamt | 9 1.2 Rechtliche Grundlagen und Aufgaben 1.2.1 Aufstellungs-, Prüfungs- und Feststellungspflicht Nach § 95 Abs. 1 GemO hat die Gemeinde zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen ge- meindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstän- de, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Ge- meinde darzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 95 Abs. 2 GemO). Als Anlagen sind dem Anhang zum Jahresabschluss die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizu- fügen (§ 95 Abs. 3 GemO). Gemäß § 95b Abs. 1 GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Bürgermeister unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustel- len. Eine prüfbare Fassung des Jahresabschlusses 2021 wurde dem RPA am 25.07.2022 in Dateiform zur Verfügung gestellt. Der vom Oberbürgermeister unterzeichnete Aufstellungsbeschluss trägt das Datum 25.07.2022. Verschiedene Hinweise des RPA haben insbesondere im Anhang zu einzelnen Korrektu- ren des Jahresabschlusses 2021 geführt. Der Jahresabschluss ist im Hinblick auf die Sechs-Monats-Frist verspätet erstellt worden. § 110 Abs. 2 GemO verpflichtet das RPA, den Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Auf- stellung zu prüfen. Die Prüfung des RPA war fristgerecht abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Bericht festgehalten. Der Oberbürgermeister veranlasst die Aufklärung von Beanstandungen, soweit dies nicht bereits aufgrund von unterjährigen Prüfungsbe- richten (Regelfall) erfolgt ist. Anschließend fasst das RPA seine Bemerkungen im Schlussbericht zu- sammen, der dem Gemeinderat vorzulegen ist. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses soll dem Gemeinderat (zusammen mit dem Rechenschaftsbericht nach § 54 GemHVO) die Beurteilung der Haushalts- und Finanzwirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr ermöglichen. Er soll daneben über die wesentlichen Ergebnisse der Prü- fung unterrichten und gleichzeitig Anregungen und Empfehlungen vermitteln.  10 | Schlussbericht 2021 1.2.2 Örtliche Prüfung Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung waren insbesondere di e Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) -§§ 109 bis 112- die Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen (Gemeindeprüfungs- ordnung - GemPrO) -§§ 1 bis 14-. Hiernach waren vom RPA folgende Pflichtaufgaben wahrzunehmen: P rüfung des Jahresabschlusses der Stadt (§ 110 GemO) laufende Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 GemO) Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme von Kassenprüfungen bei den Kassen der Stadt (§112 Abs. 1 Nr. 2 GemO) Prüfung kommunaler Stiftungen und Eigenbetriebe der Stadt (§ 111 GemO). Auf die Ausführun- gen im Anhang, Abschn.Nr. 4, wird verwiesen. I m Rahmen von § 112 Abs. 2 GemO hat der Gemeinderat dem RPA folgende weitere Prüfungsaufgaben übertragen: di e Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 GemO) mit Beschluss vom 29.09.1970 die Prüfung der Vergabe von Bauleistungen (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 GemO) mit Beschluss vom 25.03.1980 die Prüfung der Betätigung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform, a n denen sie beteiligt ist (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 GemO), grundlegend mit Offenlegungsbeschluss vom 23.02.2000 die Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen bei den rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unter- nehmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung (§ 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO), grundlegend mit Offen- legungsbeschluss vom 23.02.2000. Je nach Prüfungsauftrag sind Prüfungen im personalrechtli- chen, personalwirtschaftlichen und bautechnischen Bereich ausgenommen. D arüber hinaus hat der Gemeinderat das RPA grundlegend mit Offenlegungsbeschluss vom 23.02.2000 beauftragt, bei den rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unternehmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung, die von der Jahresabschlussprüfungspflicht befreit sind, jährlich eine Prüfung des Jahresabschlusses in Anlehnung an die handelsrechtlichen Regelungen durchzuführen. Dabei sind die Rechte nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG (erweiterte Jahresabschlussprüfung) auszuüben, d. h. insbesondere die zusätzliche Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. D em RPA sind ferner Prüfungen bei Vereinen, rechtlich selbständigen Stiftungen (Ergänzung der ge- setzlich vorgeschriebenen Prüfung) sowie sonstigen Institutionen mit wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt übertragen. S eit 01.05.1998 nimmt das RPA überdies im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im Einzelfall auf Anfrage die bautechnische Prüfung für die Stadt Stutensee wahr. Rechnungsprüfungsamt | 11 1.2.3 Prüfungsumfang Die vom RPA vorzunehmenden Prüfungen erfolgten nach von der Leitung des RPA festgelegten Prü- fungsplänen im gesetzlich vorgeschriebenen bzw. als erforderlich angesehenen und personell zu be- wältigenden Umfang. Geprüft wurde risikoorientiert und mittels ausgewählter Stichproben (§ 1 Abs. 2 und § 3 GemPrO). Insbesondere wurde durch entsprechende Schwerpunktprüfungen die Einhaltung der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften (Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns) sowie des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 77 GemO) überwacht. D ie laufende Prüfung der Kassenvorgänge im Stadthaushalt nach § 112 Abs. 1 Nr. 1 GemO in Verbin- dung mit § 10 GemPrO erfolgte v or dem kassenmäßigen Vollzug (Visakontrolle) gemäß RPA-Beschluss vom 05.02.2007 (Rathaus -Brief Nr. 3 vom 12.03.2007), n ach dem kassenmäßigen Vollzug (begleitende Prüfung) schwerpunktmäßig in ausgewählten Bereichen turnusmäßig durch die Prüfung der Auszahlungsanordnungen eines Buchungstags für die einzel- nen Prüfungsgebiete. Alle vorgenannten Prüfungen dienten auch zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt (§ 110 GemO). Die vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung nach § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO i. V. m. §§ 7 und 8 GemPrO wurde bei der Stadtkämmerei -Abteilung Kasse- sowie in erforderlichem Umfang bei den Zahlstellen und Handvorschüssen vorgenommen. S oweit erforderlich und geboten wurden im Vorfeld der Berichterstattungen Prüfungsgespräche und Schlussbesprechungen mit Vertretern*innen von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen geführt (§5 Abs. 3 RPO). D er Bericht nach § 110 Abs. 2 Satz 2 GemO (Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses) ist am 11.11.2022 mit dem Dezernat 4 und der Stadtkämmerei besprochen worden. I m Rahmen seiner Prüfungshandlungen ist das RPA in den verschiedensten Aufgabengebieten auch mit zunehmender Tendenz beratend tätig. Diese Beratung entspricht dem Selbstverständnis einer partnerschaftlichen und zeitgemäßen Prüfung und wird von den Dienststellen sehr häufig in Anspruch genommen. 1.2.4 Prüfungsmethodik Das RPA verfolgt einen den heutigen Prüfungserfordernissen angepassten risikoorientierten Prüfungs- ansatz. Dieser basiert auf einer risiko- und ressourcenorientierten Prüfungsplanung und einem daran ausgerichteten nachfolgenden Controlling (jeweils halbjährlich). Grundlage und Vorgabe ist ein grund- sätzlich alle Prüffelder abbildendes Prüfungssoll. Ziel ist eine geordnete, sachgerechte und rechtssiche- re Prüfung. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Prüfungen erfolgt durch ein umfassendes Prü- fungsverzeichnis. D as RPA passt sein Prüfungshandeln den sich regelmäßig ändernden Rahmenbedingungen kontinuier- lich an. Hierzu gehört auch ein fortgesetztes Qualitätsmanagement. Wesentliche Inhalte sind -neben grundsätzlichen Ausführungen- Risikobewertungen der Prüfungsobjekte des Prüfungssolls sowie Ver- fahrens- und Prüfungsvorgaben zu den einzelnen Prüfungsprozessen. Das RPA verfügt damit über ein  12 | Schlussbericht 2021 in sich schlüssiges und vernetztes Instrumentarium zur Abbildung und Dokumentation der eigenen Prüfungstätigkeit. Fortentwicklungen und sich ändernde Anforderungen in den Prüfungsbereichen werden im Rahmen der Aufgabenerfüllung regelmäßig evaluiert und bedarfsbezogen berücksichtigt. 1.3 Überörtliche Prüfung Neben der örtlichen Prüfung durch das RPA unterliegt die Stadt der überörtlichen Prüfung durch die GPA (§§ 113 und 114 GemO). Das überörtliche Prüfungsverfahren zur Allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Karlsruhe für die Haus- haltsjahre 2013 bis 2017 und zum Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark 2017 und 2018 wurde mit Schreiben vom 09.02.2021 von der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 114 Abs. 5 Satz 3 GemO mit Ein- schränkungen für abgeschlossen erklärt. Hierüber wurde der Gemeinderat mit Offenlegungsbeschluss vom 23./24.03.2021 informiert. Nach Mitteilung der Rechtsaufsichtsbehörde war zu einzelnen Rand- nummern des Prüfungsberichts vom 30.04.2020 ergänzend Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme der Stadt zu den noch offenen Punkten wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.09.2021 am 01.10.2021 zugestellt. Die überörtliche Prüfung der Bauausgaben für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 ist abgeschlossen. Die GPA hat die Prüfungsergebnisse mit Bericht vom 25.03.2020 bekanntgegeben. Der Gemeinderat wurde mit Offenlegungsbeschluss vom 23./24.06.2020 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung in Kenntnis gesetzt. Mit Schreiben vom 11.12.2020 hat die Stadt der Rechtsaufsichtsbehörde und der GPA die gemäß § 114 Abs. 5 Satz 1 GemO erforderliche Stellungnahme zum Prüfbericht vorgelegt. Eine ergänzende Stellungnahme erfolgte am 02.06.2021. Mit Schreiben vom 26.07.2021 bat die GPA, zu einigen Feststellungen nochmals ergänzend Stellung zu nehmen. Zu den noch offenen Punkten nahm die Stadt mit Schreiben vom 28.09.2021 Stellung. 1.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wurde am 25.10.2021 erstattet und vom Leiter des RPA in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2021 erläutert. In dersel- ben Sitzung hat der Gemeinderat -der Empfehlung des RPA folgend- den Jahresabschluss 2020 der Stadt Karlsruhe festgestellt. Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss (§ 95b Abs. 2 GemO) ist am 07.01.2022 im Amtsblatt für den Stadtkreis Karlsruhe mit dem Hinweis auf die Auslegung des Jahres- abschlusses 2020 einschließlich Rechenschaftsbericht ortsüblich bekannt gegeben worden. Rechnungsprüfungsamt | 13 1.5 Prüfungsfeststellungen aus Vorjahren Abrechnung interne Vermietung -Sachstand unverändert- (THH 8800) Vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft war in der Vergangenheit vorgesehen, mit den jeweili- gen Dienststellen über die dort genutzten Gebäudeflächen Nutzungsvereinbarungen abzuschließen und eine Verrechnung nach Grundmiete und Nebenkosten vorzunehmen. Aufgrund der sehr personal- und zeitaufwendigen Umsetzung vereinbarte das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft mit dem Dezernat 4 sowie der Stadtkämmerei, aus verwaltungsökonomischen Gründen am bisherigen System festzuhalten, auch wenn hierdurch die Gefahr besteht, dass die Einsparungen bei den Nebenkosten nicht weiter optimiert werden können. Ob und ggf. in welchem Umfang sich Nebenkosten durch die zunehmende Anwendung von Homeoffice einsparen lassen und wie sich dies auf die notwendigen Büroflächen auswirkt, wird außerhalb des Schlussberichtes weiterverfolgt (SB 2008). Folgende offene Prüfungsfeststellungen aus Vorjahren wird das RPA im Rahmen des Schlussberichts weiterverfolgen: Pauschalwertberichtigungen (verschiedene THH) Das RPA hält Pauschalwertberichtigungen weiterhin für erforderlich. Im Rahmen des Projekts „Stabili- sierung des Finanz- und Rechnungswesens“ (SFR 4.0) wurde das Teilprojekt „Forderungsbewertung“ bei der Stadtkämmerei eingerichtet; auf Abschn.Nr. 3.3.2.3 wird verwiesen (SB 2011). Kantinenbewirtschaftung (verschiedene THH) Die städtischen Kantinen werden seit 2004/2005 in der Selbstverwaltung der jeweiligen Ämter geführt und bewirtschaftet. Da der seinerzeit geforderte Deckungsbeitrag von mindestens 20 % zu den Per- sonalkosten nicht von allen Kantinen erwirtschaftet wurde, hielt es das RPA für erforderlich, Maßnah- men zu ergreifen, um den geforderten Deckungsbeitrag zu erreichen. Die zwischenzeitlich vom RPA durchgeführten Prüfungen (2016, 2019) führten zu einem regelmäßigen Austausch der Kantinenlei- tungen und zu einheitlichen Buchungsvorgaben seitens der Stadtkämmerei. Die erneute Prüfung 2019 hat ergeben, dass die Deckungsbeiträge äußerst gering ausfielen -zum Teil gab es gar keine Deckung der Personalkosten- und diese aufgrund der unterschiedlichen Strukturen der jeweiligen Kostenrech- nungen untereinander wenig vergleichbar waren. Somit stellte sich aus Sicht des RPA die grundsätzli- che Frage, ob die Vorgaben zum Kantinenbetrieb und zum Kostendeckungsgrad nicht grundlegend überdacht bzw. angepasst werden sollten. Mit Schreiben vom 22.03.2022 wurden die Querschnitts- ämter Hauptamt, Personal- und Organisationsamt und Stadtkämmerei -unter Kenntnisgabe an die jeweiligen Dezernate- um Klärung der Zuständigkeit und der inhaltlichen Fragestellungen gebeten. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Schlussberichts fand eine Klärung zwischen Hauptamt und Stadt- kämmerei statt und es wurde eine Dezernatsvorlage zur Entscheidung durch den Oberbürgermeister über die künftige Vorgehensweise durch das HA erstellt (SB 2012). Nutzung der Wertstofftonne durch „gewerbliche Nutzer“ (THH 7000) Mit Änderung der Abfallentsorgungssatzung zum 01.01.2009 wurde die bis dahin selbständige Ge- bühr für die Nutzung der Wertstofftonne aufgegeben und die damit verbundenen Kosten auf die Restmüllgebühr umgelegt. Das RPA hatte bereits 2009 auf den sich daraus ergebenden Änderungsbe- darf bei der Satzung hingewiesen. Im zweiten Anlauf ist es zwischenzeitlich gelungen, den Anpas- sungsbedarf von einem Externen überprüfen zu lassen und die festgestellten Änderungsnotwendigkei- ten in die Abfallgebühren- und -entsorgungssatzung einzuarbeiten. Nach Vorlage der überarbeiteten Satzungen bleibt aus Sicht des RPA festzuhalten, dass die bereits im Schlussbericht 2013 durch das RPA geforderte Festlegung eines Mengenverhältnisses zwischen Restmüllbehälter/Wertstoffbehälter auch im Zuge der Überarbeitung der vorgenannten Satzungsanpassungen keine Berücksichtigung fand. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit hält das RPA die Festlegung eines entsprechenden Mengen- verhältnisses weiterhin für erforderlich. Daneben wird hierdurch die Möglichkeiten vergeben, positive 14 | Schlussbericht 2021 Effekte für die Abfallsammlung zu generieren und ggf. Mehrerlöse im Bereich Restmüllgebühren zu erzielen (SB 2013). Hallen-/ Sportstättenverpachtungen (THH 4000) Das RPA hält seit längerem eine Neugestaltung der Zusammenarbeit zwischen Stadt und der KSBG für erforderlich, bei der auch die Organisation überprüft werden sollte. Der Ursprungsvertrag datiert aus dem Jahr 1975 und die Nachtragsvereinbarung aus 1994. Die Auffassung des RPA wird auch von der Stadtkämmerei und dem ZJD geteilt, die die Vertragsbedingungen geprüft und ebenfalls einen drin- genden Anpassungsbedarf gesehen haben. Insbesondere im Hinblick auf die derzeit stark steigenden Betriebskosten sowie die erneute Nutzung der Europahalle (voraussichtlich 2024) wird eine zeitnahe Mietanpassung weiterhin als dringend erforderlich angesehen (SB 2014). Notwendige Reorganisation im Badischen Konservatorium: Umfangreiche Freistellungen und Deputatsermäßigungen (THH 4300) Bereits im Schlussbericht 2015 hatte das RPA darauf hingewiesen, dass Defizite bestehen, die einer nachhaltigen Aufarbeitung bedürfen. Klärungsbedarf bestand u. a. hinsichtlich umfangreicher Freistel- lungen und Ermäßigungen bei den Deputaten der Lehrkräfte. 2018 wurde die Problematik nochmals vom RPA untersucht. Nach der gemeinsamen Stellungnahme des Personal- und Organisationsamts und Badischen Konservatoriums wurden die vom RPA für erforderlich erachteten Änderungen nur in einigen Randbereichen umgesetzt. Die grundsätzliche Feststellung, dass Freistellungen für Tätigkeiten gewährt werden, die über die vom TVöD anerkannten Zusammenhangstätigkeiten hinausgehen bzw. sich mit diesen überschneiden (z. B. Wegezeiten, Abhalten von Sprechstunden, Teilnahme an Veran- staltungen), wurde vom Badischen Konservatorium nicht ausgeräumt. Erforderlich wäre eine rechts- konforme Absicherung dieser übertariflichen Verfahrensweisen, die vom Gemeinderat zu genehmigen wären, bzw. deren Einstellung. Weitere Klärungsversuche und Nachfragen an das Badische Konserva- torium verliefen bisher ergebnislos (SB 2015). Kassensicherheit bei den Hallen- und Freibädern (THH 5200) Die Kassen der Hallen- und Freibäder unterliegen regelmäßigen unvermuteten Kassenprüfungen des RPA nach § 7 GemPrO. Dabei ist nach § 8 Abs. 2 Ziffer 7 GemPrO auch zu prüfen, ob die Kassensi- cherheit gewährleistet ist. Das RPA hatte festgestellt, dass nicht in allen Bädern die notwendige Kas- sensicherheit gegeben ist/war. Den Bäderbetrieben wurden deshalb aus Sicht des RPA erforderliche Maßnahmen bzw. Lösungsansätze vorgeschlagen. Die Bäderbetriebe setzten erste Maßnahmen unter Berücksichtigung baulicher und datenschutzrechtlicher Belange um. Das RPA hält im Hinblick auf den vielfältigen Umgang mit Bargeld (Eintrittsentgelte und deren Abrechnung) ausreichende interne Kon- trollsysteme und eine nachhaltige Sensibilisierung der Beteiligten weiterhin für unbedingt geboten (SB 2017). Vermietung von städtischen Räumlichkeiten (verschiedene THH) Im Zusammenhang mit der Prüfung von städtischen Vermietungen durch das RPA bildete das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft 2013 die Vermietung von Räumlichkeiten an „Non-Profit-Mieter“ (v. a. kulturelle und soziale Einrichtungen) in einer Auswertung zur einheitlichen Mietberechnung und Mietanpassung ab. Diese enthält u. a. Informationen zu Mietpreisen nach Nutzergruppen sowie zu eventuellen Mietanpassungsklauseln und könnte Strukturierung und Verwaltung der Vermietungen verbessern (z. B. Mietanpassungen, Vertragsänderungen). Seither wurde der Sachverhalt zunächst durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft und danach durch das RPA wiederholt gegenüber Dezernaten und Stadtkämmerei thematisiert. Trotz Sachstandsanfragen und Aufnahme in den Schlussbericht ist weiterhin kein Verfahrensfortschritt zu verzeichnen (SB 2017). Rechnungsprüfungsamt | 15 Ausstehende Gebührenanpassungen (THH 4300) Im Haushaltsstabilisierungsprozess 2016 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die Unterrichts- gebühren im Bereich der Musikschulen alle zwei Jahre um durchschnittlich drei Prozent steigen sollen. Die 2021 erforderlichen Gebührenanpassungen wurden jedoch nicht vorgenommen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist die weitere Aussetzung einer regelmäßigen Gebührenerhöhung und die damit einhergehende weitere Verschlechterung des Kostendeckungsgrades kritisch zu sehen; eine Gebührenanpassung ist dringend geboten (SB 2020). Auftragsvergaben (THH 6900) Das Friedhofs- und Bestattungsamt wird durch das RPA bereits seit Jahren darauf hingewiesen, Auf- träge im Sinne der städtischen Vergabedienstanweisung (VergDA) zu vergeben. Bei den regelmäßig durchgeführten Schwerpunktprüfungen konnte wiederholt festgestellt werden, dass städtische Vor- gaben in Bezug auf die Vergabe von Aufträgen nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden (z. B. wurden bestehende Rahmenverträge nicht genutzt, Aufträge nicht in den Wettbewerb gestellt). Fi- nanzielle Nachteile für die Stadt Karlsruhe können daher nicht ausgeschlossen werden (SB 2020). Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (THH 6900, THH 7400) Bereits seit mehreren Jahren weist das RPA im Rahmen des Schlussberichtes darauf hin, dass es sich bei dem Bereich der Einäscherung (Kremation) um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Stadt Karlsruhe (BgA) handelt. Ggf. erwirtschaftete Überdeckungen sind hier grundsätzlich nicht ausgleichs- pflichtig und könnten daher zur Finanzierung des städtischen Haushaltes verwendet werden. Zwi- schenzeitlich wurde im Rahmen der Prüfung des Bereichs Stadtentwässerung festgestellt, dass die dort durchgeführten Indirekteinleiterkontrollen ebenfalls einen BgA darstellen. Die dort erwirtschafteten Überdeckungen stünden somit ebenfalls zur Finanzierung des städtischen Haushalts zur Verfügung. Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage sieht das RPA in diesen Bereichen ungenutztes Po- tential, das zur Haushaltsstabilisierung genutzt werden könnte (SB 2020). 16 | Schlussbericht 2021 2 Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2021 Die Haushaltssatzung 2021 wurde im Rahmen des Ein-Jahres-Haushalts 2021 gemäß den §§ 79 bis 82 GemO vom Gemeinderat am 22.12.2020 beschlossen und vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde am 08.02.2021 bestätigt/genehmigt. Das Haushaltsvolumen wurde für 2021 wie folgt festgesetzt: Gesamtergebnishaushalt € Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 1.405.312.566 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen -1.515.131.018 Ordentliches Ergebnis -109.818.452 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 4.000.000 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen -1.000.000 Sonderergebnis 3.000.000 Gesamtergebnis -106.818.452 Gesamtfinanzhaushalt € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.386.450.432 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.507.896.444 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit -121.446.012 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 34.073.941 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -277.369.837 Saldo aus Investitionstätigkeit -243.295.896 Finanzierungsmittelbedarf -364.741.908 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 243.287.328 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -14.534.110 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 228.753.218 Saldo des Finanzhaushalts -135.988.690 Die Realsteuerhebesätze wurden in der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grund- steuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wie folgt festgesetzt:  Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 470 %  Grundsteuer B (Grundstücke) 470 %  Gewerbesteuer 430 % der jeweiligen Steuermessbeträge. Die Hebesätze der Grundsteuern A und B sind zum 01.01.2017 von 420 % auf 470 % angehoben worden. Der Hebesatz der Gewebesteuer ist seit 2015 unverändert. Die Haushaltssatzung 2021 war zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht erlassen. Die Stadtkämmerei hat zur vorläufigen Haushaltsführung 2021 (§ 83 GemO) mit Verfügung vom 23.12.2020 entspre- chende Vorgaben gemacht. Mit Verfügung vom 10.03.2021 hat die Stadtkämmerei den Haushalts- plan 2021 für vollzugreif erklärt. Rechnungsprüfungsamt | 17 Vom RPA wurde die Einhaltung der Anweisungen zum Haushaltsvollzug überwacht. Bei der Haushaltsplanung sind die Bestimmungen zum Haushaltsausgleich zu beachten. Detaillierte Regelungen enthalten die §§ 80 Abs. 2 und 3 GemO und 24 GemHVO. Die Ausgleichsverpflichtung bezieht sich auf das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergeb- nishaushalts. Entsprechend den Zielsetzungen des Ressourcenverbrauchskonzepts gilt der Grundsatz: Ordentliche Erträge und ordentliche Aufwendungen sollen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden. Dem Haushaltsausgleich kommt insoweit bei der Beurteilung, ob eine geordnete Haushaltswirtschaft vorliegt, besondere Bedeutung zu. In der Haushaltssatzung 2021 wurde im Gesamtergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis ein Fehl- betrag von 109,8 Mio. € ausgewiesen. Mit dem Sonderergebnis ergab sich ein Gesamtergebnis von -106,8 Mio. €. Damit kommt die Stadt Karlsruhe der Zielsetzung des NKHR, in der Planung des Ergebnishaushalts ein zumindest ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen, nicht nach. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Regierungspräsidium ist mit strengen Auflagen er- folgt. Im Hinblick auf die negativen Finanzplanungsdaten und hier insbesondere die drastisch abneh- mende Liquidität (auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie) wurde die Stadt eindringlich aufgefordert, sowohl beim Haushaltsvollzug als auch bei der Planung der künftigen Haushalte den Schwerpunkt auf die Wiederherstellung der Mindestliquidität zu legen und die Neuver- schuldung geringer ausfallen zu lassen. Die verfügten Auflagen sind erforderlich, um eine letztendlich nicht mehr beherrschbare Ausweitung der Verschuldung zu vermeiden.   18 | Schlussbericht 2021 3 Jahresabschluss 2021 3.1 Ergebnisrechnung 3.1.1 Gesamtergebnisrechnung Die Gesamtergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 3.908.443,61 € ab. Gesamtergebnisrechnung 2020 2021 Veränderung Mio. € Mio. € Mio. € Ordentliche Erträge 1.518,88 1.563,78 44,90 Ordentliche Aufwendungen 1.573,51 1.528,11 -45,40 Ordentliches Ergebnis -54,63 35,67 90,30 Außerordentliche Erträge 9,43 16,82 7,39 Außerordentliche Aufwendungen 11,47 48,58 37,11 Sonderergebnis -2,04 -31,76 -29,72 Gesamtergebnis -56,67 3,91 60,58 In der Ergebnisrechnung werden die Erträge und Aufwendungen der Kommune gegenübergestellt. Die Ergebnisrechnung ist gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO in Staffelform mindestens in der Gliederung nach § 2 Abs. 1 Nummern 1 bis 24 GemHVO aufzustellen. Das ordentliche Ergebnis und das Sonder- ergebnis bilden zusammen das Gesamtergebnis. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 35,67 Mio. € aus, d. h. die ordentlichen Auf- wendungen werden durch die ordentlichen Erträge mehr als gedeckt. Das Sonderergebnis beläuft sich auf -31,76 Mio. €. Beim Gesamtergebnis ergibt sich somit ein Jahresüberschuss von 3,91 Mio. €. Im Vorjahr gab es beim Gesamtergebnis noch einen Fehlbetrag von 56,67 Mio. €. Gemäß § 49 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 25 Abs. 1 GemHVO wurde der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Gemäß § 49 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 25 Abs. 4 Satz 1 GemHVO wurde der Fehlbetrag beim Sonderergebnis durch Ent- nahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses verrechnet. Auf die Ausführungen zu den betreffenden Bilanzpositionen in Abschn.Nr. 3.3.3.1 wird verwiesen. Im Jahresabschluss 2021 ist im Anschluss an die Gesamtergebnisrechnung die Aufgliederung des Jah- resergebnisses (Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen) abgebildet. Die Darstellung ent- spricht der Nummer 4 der Anlage 20 (zu § 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nummern 25 bis 35 GemHVO) der VwV Produkt- und Kontenrahmen vom 30.08.2018.  Rechnungsprüfungsamt | 19 3.1.2 Ordentliches Ergebnis Das ordentliche Ergebnis war 2021 positiv, es beläuft sich auf 35.670.070,46 €. Ertrags- und Aufwandsarten 2020 2021 Veränderung Mio. € Mio. € Mio. € % Steuern und ähnliche Abgaben 648,82 648,48 -0,34 -0,1 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 592,50 582,34 -10,16 -1,7 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 12,89 10,38 -2,51 -19,5 Sonstige Transfererträge 13,73 12,36 -1,37 -10,0 Öffentlich-rechtliche Entgelte 110,25 118,87 8,62 7,8 Privatrechtliche Leistungsentgelte 45,15 41,31 -3,84 -8,5 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 39,53 37,61 -1,92 -4,9 Zinsen und ähnliche Erträge 2,92 4,60 1,68 57,5 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 9,37 8,65 -0,72 -7,7 Sonstige ordentliche Erträge 43,72 99,18 55,46 126,9 Summe der ordentlichen Erträge 1.518,88 1.563,78 44,90 3,0 Personalaufwendungen 375,58 387,47 11,89 3,2 Versorgungsaufwendungen 0,30 0,21 -0,09 -30,0 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 173,18 181,06 7,88 4,6 Planmäßige Abschreibungen 77,08 92,92 15,84 20,6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5,68 5,70 0,02 0,4 Transferaufwendungen 826,05 755,77 -70,28 -8,5 Sonstige ordentliche Aufwendungen 115,64 104,98 -10,66 -9,2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 1.573,51 1.528,11 -45,40 -2,9 Ordentliches Ergebnis -54,63 35,67 90,30 -165,3 Dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit konnte insbesondere durch Sondereffekte (u. a. Rück- stellungsauflösungen, Zuweisungen im Zusammenhang mit der Coronakrise) Rechnung getragen wer- den. Auf die besonderen Erläuterungen zu verschiedenen Aufwands- und Ertragsarten in den Abschn.Nrn. 4.1 bis 4.4 und 4.6 wird verwiesen. Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses sowie des ordentlichen Aufwandsdeckungsgrades 2017 2018 2019 2020 2021 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Ordentliche Erträge 1.435,94 1.417,86 1.469,08 1.518,88 1.563,78 Ordentliche Aufwendungen 1.252,08 1.300,81 1.415,38 1.573,51 1.528,11 Ordentliches Ergebnis 183,86 117,05 53,70 -54,63 35,67 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad in % 114,7 109,0 103,8 96,5 102,3 Mit Ausnahme des Jahres 2020 weist der dargestellte Zeitreihenvergleich in der Gesamtbetrachtung eine nachhaltige vollständige Deckung aus. Die Kennzahl „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zeigt dabei an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt wer- den können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine nachhaltige vollständige Deckung erreicht werden.   20 | Schlussbericht 2021 3.1.3 Sonderergebnis Der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen bildet das Sonderergebnis. Es beläuft sich auf -31.761.626,85 €. Als außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind die außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallenden Erträge und Aufwendungen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerung, auszuweisen, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeu- tung sind (§ 2 Abs. 2 GemHVO). 2020 Mio. € 2021 Mio. € Außerordentliche Erträge 9,43 16,82 Außerordentliche Aufwendungen 11,47 48,58 Sonderergebnis -2,04 -31,76 Wesentliche Positionen bei den außerordentlichen Erträgen sind:  Sonstige außerordentliche Erträge von 8,67 Mio. € (insbesondere durch Kostenersätze vom Land Baden-Württemberg von insgesamt 8,6 Mio. € für das Zentrale Impfzentrum und das Kreisimpf- zentrum)  Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden von rund 4,6 Mio. € (insbesondere im THH 6700 Gartenbau durch Verkauf von Grundstücken an die Volkswohnung von 1,36 Mio. € sowie im THH 6200 Liegenschaften durch Verkauf von Grundstücken und Gebäuden oberhalb des Restbuchwerts von 1,35 Mio. €)  Teilabgänge bei passiven Sonderposten von 2,73 Mio. € (insbesondere im THH 6600 Tiefbau 2,04 Mio. € für die Erneuerung des Edeltrudtunnels/Südtangente) Wesentliche Positionen bei den außerordentlichen Aufwendungen sind:  Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen (vorwiegend Corona-Pandemie) von rund 9,64 Mio. € (hierin enthalten sind überwiegend Aufwendungen für den Aufbau, Betrieb und Rückbau des Zentralen Impfzentrums und des Kreisimpfzentrums Karlsruhe sowie für die Abgel- tung der Verpflegung der Bundeswehrsoldat*innen).  Außerordentliche Aufwendungen von 2,47 Mio. €, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie entstanden sind (überwiegend Corona-Schnelltests). Außerordentliche Abschreibungen von 35,72 Mio. €. Hierin enthalten sind Abschreibungen von 6,79 Mio. €, die sich auf Abgänge bzw. Teilabgänge von Vermögensgegenständen beziehen (ins- besondere im THH 6600 Tiefbau rund 5 Mio. € betreffend das Bauwerk Edeltrudtunnel/Süd- tangententunnel). Außerdem sind darin Wertberichtigungen auf folgende Beteiligungswerte ent- halten:  Aufgrund des prognostizierten Jahresfehlbetrags 2021 bei der Neuen Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG von 1,96 Mio. € und der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH von 1,14 Mio. €.  Bei der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH von 1,3 Mio. € (Liquidation noch nicht abgeschlos- sen/seit 2019 keine Umsatzerlöse mehr).  Bei der Karlsruher Fächer GmbH & Co. StadtentwicklungsKG von 22,06 Mio. € (durchgehende Verlusterwirtschaftung seit 2011). Im Anhang zum Jahresabschluss, Kapitel 4.3.1 und 4.3.2 wird die Zusammensetzung der außeror- dentlichen Erträge und Aufwendungen ausführlich erläutert. Rechnungsprüfungsamt | 21 3.1.4 Planvergleich Gemäß § 51 GemHVO wurden in der Ergebnis- und Finanzrechnung des Gesamthaushalts und der Teilhaushalte die Erträge und Einzahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen nach Arten (§§ 2, 3 und 4 GemHVO) gegliedert ausgewiesen. Weiterhin wurden für den Gesamthaushalt und für jeden Teilhaushalt die Planansätze den Werten der Ergebnis- und Finanzrechnung gegenübergestellt. Ertrags- und Aufwandsarten (Planvergleich gemäß Gesamtergebnisrechnung) Ergebnis Fortgeschr. Ansatz Veränderung Mio. € Mio. € Mio. € % Steuern und ähnliche Abgaben 648,48 618,66 29,82 4,8 Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen 582,34 500,94 81,40 16,2 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge 10,38 10,41 -0,03 -0,3 Sonstige Transfererträge 12,36 13,24 -0,88 -6,6 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 118,87 121,34 -2,47 -2,0 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 41,31 43,31 -2,00 -4,6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 37,61 40,58 -2,97 -7,3 Zinsen und ähnliche Erträge 4,60 2,30 2,30 100,0 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 8,65 10,92 -2,27 -20,8 Sonstige ordentliche Erträge 99,18 43,61 55,57 127,4 Summe der ordentlichen Erträge 1.563,78 1.405,31 158,47 11,3 Personalaufwendungen 387,47 396,81 -9,34 -2,4 Versorgungsaufwendungen 0,21 0,30 -0,09 -30,0 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 181,06 201,86 -20,80 -10,3 Abschreibungen 92,92 86,41 6,51 7,5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5,70 4,89 0,81 16,6 Transferaufwendungen 755,77 706,54 49,23 7,0 Sonstige ordentliche Aufwendungen 104,98 118,32 -13,34 -11,3 Summe der ordentlichen Aufwendungen 1.528,11 1.515,13 12,98 0,9 Ordentliches Ergebnis 35,67 -109,82 145,49 - Gegenüber dem geplanten Fehlbetrag von 109,82 Mio. € hat sich beim ordentlichen Ergebnis eine Verbesserung von 145,49 Mio. € ergeben, die insbesondere durch höhere Zuweisungen und Rückstel- lungsauflösungen bedingt war. 3.1.5 Planabweichungen Die Zulässigkeit von Planabweichungen, d. h. von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwen- dungen oder Auszahlungen, ist in § 84 GemO geregelt. Überplanmäßig sind Aufwendungen oder Auszahlungen, wenn sie die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) übersteigen. Außerplanmäßige Aufwendun- gen oder Auszahlungen sind solche, für die im Haushaltsplan keine Ermächtigungen veranschlagt und keine aus den Vorjahren übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) verfügbar sind. Planüberschreitungen im Rahmen von Deckungsfähigkeiten (§§ 19 und 20 GemHVO) führen nicht zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. In den „Allgemeinen Erläuterungen zu den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten“ im Haushaltsplan 2021 sind die speziellen Deckungs- fähigkeiten des Stadthaushalts vermerkt. Erneut wurden durch die Dienststellen über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlun- gen z. T. erst nach Inanspruchnahme der entsprechenden Haushaltsmittel beantragt.  22 | Schlussbericht 2021 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen sind in der Spalte „Ergänzende Festlegungen im Haus- haltsvollzug“ der jeweiligen (Gesamt-, Teil-) Ergebnisrechnungen enthalten. Daneben enthält diese Spalte auch Beträge aus Deckungsfähigkeiten und Sperren. Aufwandsart Ergänzende Festlegungen im Haushaltsvollzug € Personalaufwendungen -190.000 Versorgungsaufwendungen 0 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.925.057 Planmäßige Abschreibungen 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -882.283 Transferaufwendungen -9.355.314 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.632.207 Summe -11.134.748 Wesentliche Bewilligungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen betrafen u. a. die fol- genden Bereiche: A ufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Klärwerk Karlsruhe, Umbau und Verbesserung950.000 € Transferaufwendungen Weiterleitung Mittel ÖPNV-Rettungsschirm Land BW an VBK und AVG7.698.481 € Sonstige ordentliche Aufwendungen Klärwerk Karlsruhe, Umbau und Verbesserung600.000 € Steuernachzahlungen für das Krematorium380.300 € 3.1.6 Haushaltsübertragungen (konsumtiv) Für die im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen gilt der Grundsatz der zeitlichen Bindung an das Jahr der Veranschlagung. Daraus ergibt sich, dass Aufwandsermächtigungen, die bis zum Jah- resabschluss nicht in Anspruch genommen wurden, grundsätzlich als eingespart gelten. A bweichend vom Grundsatz der zeitlichen Bindung können nach § 21 GemHVO nicht ausgeschöpfte Haushaltsermächtigungen in das neue Haushaltsjahr übertragen werden. Übertragene Ermächtigun- gen aus dem Vorjahr erhöhen die im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel. Durch die Über- tragung wird das abgelaufene Haushaltsjahr nicht mit Aufwendungen belastet. D ie in das Haushaltsjahr 2022 übertragenen Ermächtigungen beliefen sich gemäß der Gesamtergeb- nisrechnung bei den Aufwendungen auf 6.474.700 € (Vorjahr: 5.820.430 €) und bezogen sich auf folgende Posten: Rechnungsprüfungsamt | 23 Teilhaushalt Maßnahme Übertragung € Umwelt Klimaschutzfonds 2.826.100 Schulen und Sport Schulbudget 1.364.800 Kultur Fehlbetragsausgleich Karlsruher Kultureinrichtun- gen (Corona-Hilfe) 1.979.100 Soziales und Jugend Arbeitsförderung Langzeitarbeitslose 304.700 Der Gemeinderat hat mit Offenlegungsbeschluss vom 05./06.04.2022 der Übertragung zugestimmt. 3.2 Finanzrechnung 3.2.1 Gesamtdarstellung Einzahlungs- und Auszahlungsarten 2020 2021 Veränderung Mio. € Mio. € Mio. € Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.493,96 1.509,53 15,57 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.355,44 1.440,11 84,67 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 138,52 69,42 -69,10 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 178,82 36,50 -142,32 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 437,33 226,70 -210,63 Saldo aus Investitionstätigkeit -258,51 -190,20 68,31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (-) -119,99 -120,78 -0,79 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen 243,00 150,00 -93,00 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen 156,53 16,53 -140,00 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 86,47 133,47 47,00 Änderung des Finanzierungsmittelbestands -33,52 12,69 46,21 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 819,80 1.042,63 222,83 Haushaltsunwirksame Auszahlungen 743,30 1.096,90 353,60 Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 76,50 -54,27 -130,77 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 35,25 11,38 -23,87 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 42,98 -41,58 -84,56 Endbestand an Zahlungsmitteln 78,23 -30,20 -108,43 In der Finanzrechnung (§ 50 GemHVO) sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen auszuweisen. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist ein wichtiges Kriteri- um für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt. Er kann für die Eigenfinanzierung von Investitionen und/oder für die Schuldentilgung verwendet werden. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit belief sich auf 69,42 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 69,10 Mio. € deutlich reduziert. 24 | Schlussbericht 2021 Mit dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit konnte 2021 der negative Sal- do aus Investitionstätigkeit von -190,20 Mio. € nicht vollständig finanziert werden. Es verblieb noch ein Finanzierungsmittelbedarf von 120,78 Mio. €. Dieser führte zusammen mit dem positiven Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 133,47 Mio. € zur Änderung (Erhöhung) des Finanzierungsmittelbe- standes um 12,69 Mio. €. Unter Berücksichtigung des negativen Saldos aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen von -54,27 Mio. € ergab sich insgesamt eine Reduzierung des Bestands an Zah- lungsmitteln von -41,58 Mio. €. Die nachfolgend ergänzend dargestellte Kennzahl „Innenfinanzierungsgrad“ gibt an, welcher Anteil der Nettoinvestitionen (Saldo aus Investitionstätigkeit) aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufen- der Verwaltungstätigkeit (Cashflow) finanziert werden konnte. Der Innenfinanzierungsgrad belief sich 2021 auf 36,5 % und war damit erneut deutlich geringer als in den Vorjahren. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Zahlungsmittel- überschuss Mio. € 139,08 112,10 20,49 42,90 145,47 233,14 155,77 132,14 138,52 69,42 Innenfinanzierungs- grad % 224,4 120,6 17,9 42,2 142,5 226,9 90,7 53,6 53,6 36,5 3.2.2 Ein-/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungs- und Auszahlungsarten 2020 2021 Veränderung Mio. € Mio. € Mio. € Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 11,27 14,74 3,47 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,31 0,36 0,05 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 6,29 20,67 14,38 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,68 0,08 -0,60 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 160,27 0,65 -159,62 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 178,82 36,50 -142,32 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 169,88 4,68 -165,20 Auszahlungen für Baumaßnahmen 148,49 125,85 -22,64 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 23,95 24,02 0,07 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 12,80 15,20 2,40 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 81,22 56,03 -25,19 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,99 0,92 -0,07 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 437,33 226,70 -210,63 Saldo aus Investitionstätigkeit -258,51 -190,20 68,31 Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen handelt es sich insbesondere um Investitionszu- weisungen/-zuschüsse vom Land (6,82 Mio. €) u. a. für den DigitalPakt Schulen und die Modernisie- rung der Kläranlage sowie von privaten Unternehmen (4,46 Mio. €) u. a. für das Bauvorhaben „Was- serwerkbrücke“. Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen betreffen überwiegend Grundstückserlöse mit 20,20 Mio. €. Der Rückgang bei den Einzahlungen für sonstige Investitionstä- tigkeit (-159,62 Mio. €) lässt sich auf den 2020 vollzogenen Rückfluss eines gegenüber dem Eigenbe- trieb „Gewerbeflächen“ gewährten Darlehens von 139,72 Mio. € zurückführen.   Rechnungsprüfungsamt | 25 Im Vergleich zum Vorjahr reduzierten sich die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden um 165,20 Mio. € (2020: Erwerb des ehemaligen Pfizer-Areals). Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden betreffen vor allem den Teilhaushalt 6200 (3,31 Mio. €). Die Auszahlungen für Baumaßnahmen verteilen sich insbesondere auf Hochbau (THH 8800: 48,73 Mio. €), Tiefbau/Stadtentwässerung (THH 6600, 7400: 60,39 Mio. €) sowie Feuerwehr (THH 3700: 7,07 Mio. €). Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen betreffen insbesondere die Be- schaffung von Fahrzeugen (4,83 Mio. €), Maschinen (1,24 Mio. €), technischen Anlagen (1,48 Mio. €), Betriebs- und Geschäftsausstattung (4,80 Mio. €), geringwertigen Vermögensgegenständen (5,89 Mio. €) und Anlagen im Bau für bewegliche Vermögensgegenstände (5,12 Mio. €). Bei den Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen handelt es sich im Wesentlichen um Zu- führungen in die Kapitalrücklagen der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG (8,75 Mio. €) und der KBG ( 3,00 Mio. €) sowie den Erwerb von Geschäftsanteilen der KBG (3,45 Mio. €). Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen wurden insbesondere geleistet für die Neubau- maßnahmen des Städtischen Klinikums (20,00 Mio. €), für den Neubau des Straßentunnels in der Kriegsstraße (19,00 Mio. €), für das Badische Staatstheater (5,10 Mio. €), für Sportförderung (2,38 Mio. €), für Wohnraumförderung (1,82 Mio. €), für Kindertageseinrichtungen (1,22 Mio. €) und die Sanierung des Sybelcentrums (3,85 Mio. €). Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken enthielten in der Vergangenheit auch größere Beträge für Bau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen. Ursächlich hierfür waren von der Stadt nicht ver- änderbare Einstellungen des DZ-Kommunalmasters hinsichtlich der technischen Ableitungsstrategien in die Finanzrechnung. Die Problematik, die in ähnlicher Dimension schon seit Einführung des NKHR und dessen Abwicklung über den DZ-Kommunalmaster bestand, wurde durch eine technische Erwei- terung ab 2021 behoben. Die Dienststellen setzten entsprechende neue Vorgaben zur ausdifferenzier- ten Ableitung von Finanzpositionen weitestgehend um. 3.2.3 Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungs- und Auszahlungsarten 2020 2021 Veränderung € € € % Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten 243.000.000,00 150.000.000,00 -93.000.000,00 -38,3 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 243.000.000,00 150.000.000,00 -93.000.000,00 -38,3 Tilgung von Krediten für Investitionen bei verbundenen Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 100.000,00 100.000,00 100,0 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten 156.500.515,33 16.427.709,81 -140.072.805,52 -89,5 Tilgung von Krediten für Investitionen bei sonstigen inländischen Bereichen 25.564,59 0,00 -25.564,59 -100,0 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 156.526.079,92 16.527.709,81 -139.998.370,11 -89,4 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 86.473.920,08 133.472.290,19 46.998.370,11 54,3 Die Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Aufnahme und die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen.  26 | Schlussbericht 2021 Im Jahr 2021 wurden von der Stadt Kredite für Investitionen von 150,00 Mio. € aufgenommen. Die Zahlungsmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit (69,42 Mio. €) und Finanzierungstätig- keit (133,47 Mio. €) reichten aus, um den Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (-190,20 Mio. €) abzudecken. Die Auszahlung für die Tilgung von Krediten bei verbundenen Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und Sondervermögen umfasst ein Darlehen, das die Vereinigten Stiftungen der Stadt Karlsruhe ge- währt haben und Ende 2021 zur Rückzahlung fällig wurde. 3.2.4 Haushaltsunwirksame Zahlungsvorgänge 2020 € 2021 € Haushaltsunwirksame Einzahlungen 819.803.257,98 1.042.630.919,90 Haushaltsunwirksame Auszahlungen 743.306.010,87 1.096.906.493,59 Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 76.497.247,11 -54.275.573,69 Bei den haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen handelt es sich u. a. um durchlaufende Finanzmit- tel, Anlage/Rückzahlung von Kassenmitteln sowie Aufnahme/Rückzahlung von Kassenkrediten. Der Saldo der haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgänge von -54,28 Mio. € fließt in die Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Abschn.Nr. 3.2.5) ein. Die haushaltsunwirksamen Einzahlungen von 1.042,63 Mio. € und die haushaltsunwirksamen Auszah- lungen von 1.096,91 Mio. € betreffen vor allem die Aufnahme und Tilgung von Kassenkrediten (Ein- zahlungen 965,00 Mio. €, Auszahlungen 1.005,00 Mio. €). Daneben erfolgte die Anlage und Rück- zahlung von Kassenmitteln in Form von Geldanlagen (Auszahlungen 0,02 Mio. €, Einzahlungen 30,00 Mio. €). Weiterhin wurden u. a. verschiedene, das Personal betreffende Vorgänge, z. B. allge- meine Umlage, Beihilfeumlage (KVBW) und Unfallversicherung (Unfallkasse BW), haushaltsunwirksam abgewickelt. Vorübergehend nicht benötigte liquide Mittel werden im Rahmen der Disposition der Kassenmittel als Festgeld angelegt. Aufgrund der Zinssituation wurde bereits 2017 die Anlagestrategie beim Liquidi- tätsmanagement angepasst. Verfügbare Guthaben werden nach Möglichkeit so angelegt, dass keine oder möglichst geringe Negativzinsen anfallen. Soweit durch kurzfristige oder unerwartete Zahlungen Liquiditätsbedarf besteht, wird die Aufnahme von Kassenkrediten in Kauf genommen, da die Stadt 2021 hierfür Zinsen erhielt. Damit wird dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des § 77 Abs. 2 GemO Rechnung getragen. Die jeweils aufgenommenen Beträge bewegten sich zwischen 5,00 Mio. € und 80,00 Mio. €. 3.2.5 Zahlungsmittelbestand 2020 € 2021 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 35.253.452,59 11.384.831,41 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 42.978.691,08 -41.578.977,15 Endbestand an Zahlungsmitteln 78.232.143,67 -30.194.145,74  Rechnungsprüfungsamt | 27 Gemäß § 50 GemHVO ist der jeweilige Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang und Ende des Haus- haltsjahres sowie die Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Summe aus der Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres und dem Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen) auszuweisen. In den Erläuterungen der Gesamtfinanzrechnung im Anhang zum Jahresabschluss, Kapitel 4.4.2, ist hierzu u. a. Folgendes ausgeführt: „Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln, der in der Finanzrechnung ausgewiesen wird, kann aus systemtechnischen sowie aus inhaltlichen Gründen nicht direkt mit der Veränderung des Bestandes an liquiden Mitteln auf der Bilanzposition „1.3.8 Liquide Mittel“ (+12,63 Mio. €) verglichen werden“. Wie bisher werden im Anhang die Sachverhalte dargelegt, die eine direkte Vergleichbarkeit nicht er- möglichen. Diese Sachverhalte erschweren es sachverständigen Dritten, sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen zu können (§ 34 Abs. 2 GemHVO). Unter Berücksichtigung dieser Sachverhalte entspricht die Veränderung des Bestands der liquiden Mittel der Veränderung des Be- stands an Zahlungsmitteln. Die Abweichung des Anfangsbestands an Zahlungsmitteln 2021 vom End- bestand an Zahlungsmitteln 2020 lässt sich ebenfalls auf diese Sachverhalte zurückführen. Die mit dem Liquiditätsverbund (fremde Kassengeschäfte) zusammenhängenden Einzahlungen und Auszah- lungen werden in einer getrennten Finanzrechnung (separater Finanzkreis) verzeichnet. Sie sind nicht in der Finanzrechnung des Jahresabschlusses der Stadt enthalten. Forderungen oder Verbindlichkeiten der Stadt gegenüber den Teilnehmenden am Liquiditätsverbund beeinflussen jedoch die liquiden Mit- tel in der Bilanz der Stadt. Dieser Sachverhalt stellt beim Abgleich der Veränderung der liquiden Mittel der Bilanz mit der Veränderung des Zahlungsmittelbestands der Finanzrechnung die betragsmäßig bedeutendste Position dar. 2021 begann eine schrittweise Überführung des bisherigen Liquiditätsverbundes in ein Cash Pooling. So wurde zunächst das Naturschutzzentrum Rappenwört als erste neue Einheit in das Cash Pooling überführt. Die Ein- und Auszahlungen des Cash-Poolings werden erstmals in der Finanzrechnung des Kernhaushaltes und nicht mehr in einer gesonderten Finanzrechnung dargestellt. Somit werden die Differenzen mit den Veränderungen der Bestände an liquiden Mitteln (Finanzrechnung vs. Bilanz) schrittweise verringert. Mit der Neustrukturierung des Liquiditätsverbundes kommt die Stadt einer Forderung der Rechnungsprüfung nach (u. a. Allgemeine Finanzprüfung der Stadt durch die GPA für 2008 bis 2012 sowie 2013 bis 2017). Auch gegenüber dem Regierungspräsidium wurde eine Umstel- lung zugesagt. Der Umstellungsprozess soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Bezüglich des künftigen Umgangs mit Handvorschüssen steht eine Klärung noch aus. Auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss, Kapitel 4.4.2, wird verwiesen. Als Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zum 01.01.2021 wurde der bilanzielle Bestand der liquiden Mittel (Bilanzposition 1.3.8) zum 31.12.2020 zugrunde gelegt. Diese Bilanzposition enthält alle Kon- ten, die den liquiden Mitteln zugerechnet werden (z. B. neben den Bankhaupt- und Verrechnungskon- ten auch die nicht finanzrechnungsrelevanten Konten für Handvorschüsse). Hinzugerechnet wird die in der Finanzrechnung ausgewiesene Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln; die Summe ergibt den Endbestand an Zahlungsmitteln. Die Ausweisung des Anfangs- und Endbestands an Zahlungsmitteln ergibt sich somit nicht aus einer dv-technischen Einbuchung in die Finanzrechnung, sondern erfolgt lediglich informatorisch im Hinblick auf die Vorgaben des § 50 GemHVO. Diese Verfahrensweise ist auf den frühen Umstieg der Stadt Karlsruhe auf das NKHR zurückzuführen. Aufgrund der weiteren Entwicklung wird nunmehr bei den Kommunen, die später auf das NKHR umgestiegen sind, der Kassenbestand aus dem letzten kamera-  28 | Schlussbericht 2021 len Abschluss als Anfangsbestand an Zahlungsmitteln in die Finanzrechnung eingebucht und der Be- stand unter Berücksichtigung der Veränderungen jährlich vorgetragen. 3.2.6 Planvergleich Gemäß § 51 GemHVO sind in der Ergebnis- und Finanzrechnung des Gesamthaushalts und der Teil- haushalte die Erträge und Einzahlungen, die Aufwendungen und Auszahlungen nach Arten (§§ 2, 3 und 4 GemHVO) gegliedert auszuweisen. Weiterhin sind für den Gesamthaushalt und für jeden Teil- haushalt die Planansätze den Werten der Ergebnis- und Finanzrechnung gegenüberzustellen. Die Stadt hat die Teilfinanzhaushalte und die Teilfinanzrechnungen auf die Darstellung der Investiti- onstätigkeit beschränkt (§ 4 Abs. 4 Satz 3 GemHVO). Die Finanzierungstätigkeit wird als Folge des Gesamtdeckungsprinzips nur im Gesamtfinanzhaushalt und in der Gesamtfinanzrechnung ausgewie- sen, sodass der Planvergleich nur hier dargestellt wird. Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit erfolgt der Planvergleich im Hinblick auf den steue- rungsrelevanten Ressourcenverbrauch in der Ergebnisrechnung und ist in Abschn.Nr. 3.1.4 bereits erläutert. Investitionstätigkeit Ergebnis Fortgeschr. Ansatz Veränderung Mio. € Mio. € Mio. € % Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 14,74 13,48 1,26 9,3 aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investi- tionstätigkeit 0,36 0,57 -0,21 -36,8 aus der Veräußerung von Sachvermögen 20,67 19,61 1,06 5,4 aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,07 0,00 0,07 - für sonstige Investitionstätigkeit 0,65 0,41 0,24 58,5 Summe der Einzahlungen 36,49 34,07 2,42 7,1 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 4,68 15,32 -10,64 -69,5 für Baumaßnahmen 125,85 163,87 -38,02 -23,2 für den Erwerb von beweglichem Vermögen 24,02 24,20 -0,18 -0,7 für den Erwerb von Finanzvermögen 15,20 17,75 -2,55 -14,4 für Investitionsförderungsmaßnahmen 56,03 53,34 2,69 5,0 für Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,91 2,89 -1,98 -68,5 Summe der Auszahlungen 226,69 277,37 -50,68 -18,3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -190,20 -243,30 -53,10 -21,8 Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten u. wirtschaft- lich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 150,00 243,28 -93,28 -38,3 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten u. wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 16,53 14,53 2,00 13,8 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 133,47 228,75 -95,28 -41,7 Die Investitionsmaßnahmen sind auch im Zahlenteil des Rechenschaftsberichts dargestellt. Eine genau- ere Erläuterung der hiervon im Wesentlichen betroffenen Teilhaushalte findet sich dort. Rechnungsprüfungsamt | 29 3.2.7 Planabweichungen Auszahlungsart Ergänzende Festlegungen im Haushaltsvollzug € Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 28.350 Auszahlungen für Baumaßnahmen 16.010.714 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -1.492.751 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 2.200.000 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen -8.547.400 Auszahlungen für sonstige Investitionen 37.410 Summe Investitionstätigkeit 8.236.323 Auf die allgemeinen Ausführungen zu Planabweichungen unter Abschn.Nr. 3.1.5 wird ergänzend verwiesen. Bei der Investitionstätigkeit wurden u. a. folgende über- und außerplanmäßige Auszahlungen bewil- ligt:  Mehrauszahlungen für den Neubau der Hauptfeuerwache 2.321.575 €  Mehrauszahlungen Investitionszuschuss an Jazzclub für Umbau Kulturhaus Kaiserpassage 100.000 €  Mehrauszahlungen für die Instandsetzung des Restaurantgebäudes im Rheinstrandbad Rappenwört 125.000 €  Mehrauszahlungen für die Baumaßnahme Luchsanlage am Lauterberg 198.510 €  Mehrauszahlungen für den Neubau des Stauraumkanals Kompostierungsanlage Grötzingen 192.000 € 3.2.8 Haushaltsübertragungen (investiv) Für die im Finanzhaushalt veranschlagten Auszahlungen gelten die Ausführungen in Abschn.Nr. 3.1.6 (Ergebnishaushalt) entsprechend. Der Gemeinderat hat mit dem Offenlegungsbeschluss vom 05./06.04.2022 der Übertragung von 109.423.300 € bei den Auszahlungen für Investitionstätigkeit nach 2022 zugestimmt (Vorjahr 79.078.740 €). Die darin ausgewiesenen Summen für Investitionstätigkeit stimmen mit der Gesamtfi- nanzrechnung überein. Nach erheblichen Steigerungen der investiven Haushaltsübertragungen bis 2018 und einer kurzzeiti- gen Reduzierung 2019 hat das Niveau 2021 (109.423.300 €) inzwischen sogar die Haushaltübertra- gungen nach 2020 (95.584.170 €) übertroffen. Das RPA hatte in den Schlussberichten der vergange- nen Jahre die Höhe der investiven Haushaltsübertragungen mehrfach kritisch betrachtet und die Ver- meidung solch hoher Beträge durch zeitnahe nachhaltige Lösungen angemahnt. Dem wurde jedoch nicht entsprochen. Das RPA nimmt unverändert eine kritische Haltung gegenüber eines solch hohen Niveaus investiver Haushaltsübertragungen ein und hält zeitnahe und nachhaltige Lösungen zur Ver- meidung für zwingend geboten. Eine Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Ermächtigungen ist dem Anhang zum Jah- resabschluss, Kapitel 5.3, als Anlage beigefügt (§ 53 Abs. 2 Ziffer 6 GemHVO).  30 | Schlussbericht 2021 3.3 Bilanz 3.3.1 Gesamtbetrachtung Anfangsbestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung Mio. € % Mio. € % Mio. € Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände 1,31 0,0 1,71 0,0 0,40 Sachvermögen 2.500,96 62,2 2.553,27 61,1 52,31 Finanzvermögen 1.148,94 28,6 1.162,88 27,8 13,94 Summe Vermögen 3.651,21 90,8 3.717,87 89,0 66,66 Abgrenzungsposten 371,90 9,2 457,85 11,0 85,95 Bilanzsumme 4.023,11 100,0 4.175,72 100,0 152,61 Passiva Basiskapital 1.753,81 43,6 1.753,81 42,0 0,00 Rücklagen 589,99 14,7 594,07 14,2 4,08 Fehlbeträge des ord. Ergebnisses 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 Summe Eigenkapital 2.343,80 58,3 2.347,88 56,2 4,08 Sonderposten 390,40 9,7 388,81 9,3 -1,59 Rückstellungen 316,51 7,9 266,47 6,4 -50,04 Verbindlichkeiten 903,99 22,5 1.098,18 26,3 194,19 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 68,41 1,7 74,38 1,8 5,97 Bilanzsumme 4.023,11 100,0 4.175,72 100,0 152,61 Die gemäß § 95 Abs. 1 und 2 GemO im Rahmen des Jahresabschlusses aufzustellende Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie das Eigenkapi- tal auszuweisen. Die Bestimmungen der §§ 40 bis 48 und 52 GemHVO sowie Nr. 2 und Anlage 25 der VwV Produkt- und Kontenrahmen regeln auf dieser gesetzlichen Grundlage Inhalt, Bewertung und Darstellung der in der Bilanz anzugebenden Positionen. Der Aufbau der Bilanz entspricht den in § 52 GemHVO sowie Nr. 2 und Anlage 25 der VwV Produkt- und Kontenrahmen enthaltenen Vorschriften. Als zusammenfassendes Prüfungsergebnis wird bestä- tigt, dass die Bilanz -auch unter Berücksichtigung eventueller Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositi- onen- vollständig und richtig ist. Die Aktiva bestehen im Wesentlichen aus Vermögen. Innerhalb des Vermögens stellt das Sachvermö- gen mit 2.553,27 Mio. € und einem Anteil von 61,1 % der Aktiva die größte Position dar. Die Passiva bestehen im Wesentlichen aus dem Eigenkapital, den Sonderposten und den Schulden (Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Das Eigenkapital umfasst mit insgesamt 2.347,88 Mio. € das Ba- siskapital, die Rücklagen und die Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses. Hieraus ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 56,2 %. Die Sonderposten belaufen sich auf 388,81 Mio. €. Die Schulden set- zen sich aus 266,47 Mio. € Rückstellungen und 1.098,18 Mio. € Verbindlichkeiten zusammen.  Rechnungsprüfungsamt | 31 3.3.2 Aktiva 3.3.2.1 Immaterielles Vermögen Die Bilanzposition beinhaltet Lizenzen, DV-Software, ähnliche Rechte und sonstiges immaterielles Vermögen. Es handelt sich im Wesentlichen um entgeltlich erworbene Software. Zum 31.12.2021 betrug das immaterielle Vermögen 1.712.919,00 €. Gegenüber dem Anfangsbe- stand zum 01.01.2021 mit 1.310.549,83 € hat der Buchwert des immateriellen Vermögens um 402.369,17 € zugenommen. 3.3.2.2 Sachvermögen Bilanz- position Bezeichnung Anfangsbestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 250.621.082,13 255.789.969,40 5.168.887,27 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 902.519.923,03 885.711.125,85 -16.808.797,18 1.2.3 Infrastrukturvermögen 818.510.583,80 822.825.876,57 4.315.292,77 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 2.850.481,00 3.350.634,00 500.153,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 29.500.032,70 30.554.169,94 1.054.137,24 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 37.403.261,34 41.860.515,00 4.457.253,66 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.365.701,88 35.529.949,88 164.248,00 1.2.8 Vorräte 5.231.909,93 5.230.020,71 -1.889,22 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 418.952.807,34 472.416.685,12 53.463.877,78 Sachvermögen insgesamt 2.500.955.783,15 2.553.268.946,47 52.313.163,32 Das Sachvermögen stellt die größte Position in der Bilanz dar. Geprüft wurden Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen in Stichproben. Im Anhang zum Jahresabschluss sind die Veränderungen des Sachver- mögens nur teilweise erläutert. Bei den unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erfolgten Zugänge insbesondere im THH 6200 durch den Erwerb von Acker- und Bauland (+2,14 Mio. € und +1,12 Mio. €). Die Veränderungen bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnete hauptsächlich der THH 8800. Sie begründen sich durch Abgänge (z. B. -9,14 Mio. € Gebäude Gresch- bachstraße, -3,43 Mio. € Grundstück Maybachstraße, -1,44 Mio. € Gebäude Schulcontainer GMS Grötzingen, -1,02 Mio. € Leichtbauhalle Greschbachstraße) und Zugänge (u. a. +1,56 Mio. € Grund- stück Schulzentrum Neureut). Beim Infrastrukturvermögen erfolgten die höchsten Zu- und Abgänge im THH 6600 (+2,50 Mio. € Straßenbrücke über den Rangierbahnhof, +1,79 Mio. € Aktivierung Erneuerung Rittnertstraße, Och- sen-/Jean-Ritzert-Straße, +1,49 Mio. € Aktivierung Erneuerung Edeltrudtunnel, -3,54 Mio. € Unterfüh- rung der Südtangente und der Bahnlinie, -3,25 Mio. € Edeltrudtunnel - Südtangententunnel). Umbu- chungen beinhalten u. a. die Aktivierung Mischwasser Sinnersammler zweiter Bauabschnitt (+3,06 Mio. €) und die Aktivierung Neubau Pulverhaus-/Grünwinkler Straße /L605/Kreisel (+1,45 Mio. €). Die Veränderungen bei Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge begründen sich z. B. durch Zugänge im THH 3700 durch den Erwerb von Einsatzfahrzeugen (+3,06 Mio. €) und im THH 7000 durch den Erwerb zweier Straßenkehrmaschinen (+1,08 Mio. €). 32 | Schlussbericht 2021 Die geleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau erhöhten sich u. a. durch Baumaßnahmen, die zum Bi- lanzstichtag noch nicht fertig gestellt bzw. noch nicht in Betrieb gegangen waren (z. B. Hochbaumaß- nahmen: +27,34 Mio. € im THH 8800, +6,85 Mio. € im THH 3700 sowie Tiefbaumaßnahmen: +7,41 Mio. € im THH 6600, +8,28 Mio. € im THH 7400). Hierbei ist anzumerken, dass die genannten Werte einen Saldo aus Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen bilden (z. B. THH 7400: Zugänge +15,65 Mio. €, Abgänge -7,37 Mio. €). 3.3.2.3 Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat sich um 13.945.370,99 € auf 1.162.884.701,63 € erhöht. Bilanz- position Bezeichnung Anfangs- bestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 435.175.873,52 425.045.544,48 -10.130.329,04 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinla- gen in Zweckverbänden, Stiftungen oder an anderen kommunalen Zusammen- schlüssen 9.019.310,44 7.840.827,10 -1.178.483,34 1.3.3 Sondervermögen 23.068.120,19 23.068.120,19 0,00 1.3.4 Ausleihungen 7.603.955,10 7.069.016,84 -534.938,26 1.3.5 Wertpapiere 33.947.795,45 3.755.264,89 -30.192.530,56 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forde- rungen aus Transferleistungen 70.559.976,27 75.756.575,22 5.196.598,95 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen, sonstiges Finanzvermögen 558.179.468,26 596.331.295,85 38.151.827,59 1.3.8 Liquide Mittel 11.384.831,41 24.018.057,06 12.633.225,65 Finanzvermögen insgesamt 1.148.939.330,64 1.162.884.701,63 13.945.370,99 Der saldierte Rückgang von 10.130.329,04 € bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultier- te aus  der Ausgliederung der KBG – Karlsruher Bädergesellschaft mbH aus der KVVH GmbH und dem damit verbundenen Kauf der Geschäftsanteile für 3.450.000,00 € (Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2020)  Kapitalerhöhungen  der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG u. a. für den Erwerb eines Areals um 8.745.000,00 € (Gemeinderatsbeschluss vom 28.09.2021) und  der KBG – Karlsruher Bädergesellschaft mbH um 3.000.000,00 € (Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2020)  sowie außerplanmäßigen Abschreibungen wegen Jahresfehlbeträgen von Anteilen an  der Neuen Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG von 1.957.333,04 €  der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH von 1.302.998,00 € und  der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG von 22.064.998,00 € (einschließlich Jahresfehlbeträgen aus Vorjahren). Die Sonstigen Beteiligungen verringerten sich saldiert um 1.178.483,34 € auf 7.840.827,10 €. Die Veränderung ergab sich im Wesentlichen aus der außerplanmäßigen Abschreibung des Beteiligungs- werts an der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH von 1.138.000,00 € aufgrund von Verlusten der Tochtergesellschaft Baden Airpark GmbH des Jahres 2021 sowie durch die Rückgewähr von einge- legtem Kapital der SWK-Regenerativ GmbH & Co. KG - Solarpark I von 41.383,34 €. Rechnungsprüfungsamt | 33 Das in der Bilanz gesondert nachzuweisende Sondervermögen umfasst bei der Stadt die Vermögen der Eigenbetriebe „Fußballstadion im Wildpark“ und „Gewerbeflächen“ sowie das Vermögen der recht- lich unselbständigen Stiftungen. Das Vermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen wird als „da- von-Vermerk“ unter den jeweiligen Bilanzpositionen ausgewiesen. Das Eigenkapital der rechtlich un- selbständigen Stiftungen ist Teil der zweckgebundenen Rücklage. 2021 ergaben sich beim Sonder- vermögen keine Veränderungen. Ausleihungen sind Finanzforderungen der Stadt, die durch Hingabe von Kapital erworben wurden. Sie müssen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Bei den Ausleihungen handelt es sich im Wesent- lichen um Darlehen, z. B. an die Volkswohnung GmbH und die Heimstiftung Karlsruhe. Der Rückgang von 534.938,26 € entspricht den Tilgungszahlungen. Die Bilanzposition Wertpapiere verringerte sich saldiert um 30.192.530,56 €. Die Abnahme resultierte im Wesentlichen aus der Rückzahlung von drei Festgeldanlagen von je 10 Mio. €. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen erhöhten sich um 5.196.598,95 €. Bilanz- konto Bezeichnung Anfangs- bestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 15110000 Öffentl.-rechtl. Forderungen aus Dienstleistungen 7.893.445,92 7.445.964,30 -447.481,62 15210000 Steuerforderungen 27.439.851,93 24.732.408,54 -2.707.443,39 15290000 Wertberichtigung Steuerforderungen -1.089.225,91 -1.089.225,91 0,00 15910000 Übrige öffentl.-rechtl. Forderungen 3.438.825,72 9.805.215,02 6.366.389,30 15910020 Übrige öffentl.-rechtl. Forderungen aus Rechnungs- abgrenzung 17.488.811,56 16.549.888,51 -938.923,05 15910030 Übrige öffentl.-recht. Forderungen IfGS 0,00 373,69 373,69 15310000 Forderungen aus sonstigen Transferleistungen 25.255.855,25 29.377.756,72 4.121.901,47 15310098 Forderungsverrechnung Jugendhilfe/Sozialhilfe -269.559,48 -269.559,48 0,00 15391000 Einzelwertberichtigung Forderungen aus sonstigen Transferleistungen -9.598.028,72 -10.796.246,17 -1.198.217,45 Öffentlich-rechtliche Forderungen insgesamt 70.559.976,27 75.756.575,22 5.196.598,95 Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen wurden mit dem Nebenbuch der Geschäftspartner- buchhaltung (PSCD) bzw. dem Hauptbuch abgeglichen. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen aus Dienstleistungen (Bilanzkonto 15110000) von 7.445.964,30 € beinhalten Forderungen von 3.226.206,69 € gegenüber den Stadtwerken (vor allem Abfall- und Entwässerungsgebühren), die 2022 beglichen worden sind. Die Steuerforderungen (Bilanzkonto 15210000) von 24.732.408,54 € beinhalten 16.560.578,80 €, die erst ab 2022 fällig wurden. Der Ausweis der Forderungen zum 31.12.2021 richtet sich -entsprechend den Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung- nach dem Datum des zugrunde liegenden Bescheides. Die Steuerforderungen beinhalten zudem 7.341.018,73 € an Forderungen im Insolvenzverfahren. Das Thema „Werthaltigkeit von Forderungen“-nicht nur bei Insolvenz- ist ein noch nicht abschließend geklärter Bereich. Das Projekt „Forderungsbewertung“ steht weiterhin aus.  34 | Schlussbericht 2021 Der Betrag auf dem Bilanzkonto 15290000 (Wertberichtigung Steuerforderungen) hat sich nicht ver- ändert. Die 1.089.225,91 € beziehen sich auf eine Gewerbesteuerforderung gegenüber einem Unter- nehmen (Insolvenzfall). Die Einzelwertberichtigung war zum Jahresabschluss 2021 noch berechtigt. Die Zunahme auf dem Bilanzkonto 15910000 (Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen) resultierte im Wesentlichen aus Forderungen von 7.223.972,83 € gegenüber dem Land Baden-Württemberg (Kos- tenersatz für Impfzentren), die 2022 beglichen worden sind. Auf dem Bilanzkonto 15910020 (Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen aus Rechnungsabgrenzung) wurden antizipative Rechnungsabgrenzungen gebucht, insbesondere rechtskräftige Bußgeldforderun- gen sowie Abfall- und Entwässerungsgebühren für Dezember 2021. Auf dem Bilanzkonto 15391000 (Einzelwertberichtigung Forderungen aus sonstigen Transferleistun- gen) erhöhten sich die Wertberichtigungen saldiert um 1.198.217,45 € infolge einer niedriger zu er- wartenden Forderungsrealisierung. Die privatrechtlichen Forderungen erhöhten sich um 38.151.827,59 €. Bilanz- konto Bezeichnung Anfangs- bestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 16110000 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.088.732,93 8.767.187,73 -13.321.545,20 16210000 Sonst. priv.rechtl Ford. gegenüber priv. Bereich 2.028.989,97 2.001.854,66 -27.135,31 16220000 Sonst. priv.rechtl. Ford. gegenüber öff.. Bereich 28.870,84 28.870,84 0,00 16810000 Vorsteuer 25.261.322,20 30.691.233,18 5.429.910,98 16810001 Sonstige Forderungen gegenüber Finanzbehörden -12.710.888,04 -15.501.582,36 -2.790.694,32 16910000 Übrige privatrechtliche Forderungen 48.929.640,45 8.165.952,81 -40.763.687,64 16910020 Übrige priv.rechtl. Ford. aus Rechnungsabgren- zung 250.153,96 240.661,77 -9.492,19 16910098 Forderungsverrechnung Jugendhilfe/Sozialhilfe -6.349.536,30 -5.478.983,11 870.553,19 16915051 Priv.rechtl. Ford. Cash Pool Naturschutzzentrum 0,00 477.082,42 477.082,42 17999000 Buchungskreisübergr. Verrechnungskonto für BUK 9000 478.652.182,25 566.939.017,91 88.286.835,66 Privatrechtliche Forderungen insgesamt 558.179.468,26 596.331.295,85 38.151.827,59 Die einzelnen Forderungskonten wurden ebenfalls mit dem Nebenbuch der Geschäftspartnerbuchhal- tung (PSCD) bzw. dem Hauptbuch abgeglichen. Auf dem Bilanzkonto 16110000 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) war ein Rückgang von 13.321.545,20 € zu verzeichnen. Ursächlich waren Ende 2020 hohe Forderungen gegenüber einzel- nen Geschäftspartnern in den Bereichen Abfallwirtschaft sowie Hochbau und Gebäudewirtschaft. Der Rückgang von 40.763.687,64 € auf dem Bilanzkonto 16910000 (Übrige privatrechtliche Forde- rungen) resultierte im Wesentlichen aus den Annahmebuchungen für zwei Kassenkredite in 2020, welche im Vorjahr zu hohen Forderungen führten. Bei dem Betrag von -5.478.983,11 € auf dem Bilanzkonto 16910098 (Forderungsverrechnung Ju- gendhilfe/Sozialhilfe) handelt es sich um die Bereinigung von Forderungen aus der Mündelbuchhal- tung, da es sich hier nicht um Forderungen der Kommune handelt. Rechnungsprüfungsamt | 35 Der Bestand von 566.939.017,91 € bei Bilanzkonto 17999000 (Buchungskreisübergreifendes Verrech- nungskonto) hat sich um 88.286.835,66 € erhöht und zeigt -zusammen mit dem Bestand von 477.082,42 € bei Bilanzkonto 16915051 (Privatrechtl. Ford. Cash Pool Naturschutzzentrum)- die For- derungen gegenüber dem Liquiditätsverbund. D ie liquiden Mittel - dazu zählen Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten sowie Kassenbestände- erhöhten sich um 12.633.225,65 €. D ie Bestände wurden in Form von Kontoauszügen zum 30.12.2021 nachgewiesen. Eine in Stichpro- ben durchgeführte Kontrolle ergab keine Beanstandungen. Z ur Abweichung zwischen der Veränderung der liquiden Mittel und der Veränderung der Finanzrech- nung wird auf die Ausführungen zum Zahlungsmittelbestand in Abschn.Nr. 3.2.5 verwiesen. 3.3.2.4 Abgrenzungsposten Bilanz- position Bezeichnung Anfangs- bestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung 47.989.524,09 46.494.717,69 -1.494.806,40 2.2 Sonderposten für geleistete Investitions- zuschüsse 323.911.539,85 411.355.127,52 87.443.587,67 Hiervon: 2.2.1 Sonderposten für geleistete Zuwendun- gen 265.675.755,89 311.488.994,25 45.813.238,36 2.2.2 Bewilligte, aber bis 31.12. noch nicht ausbezahlte Investitionszuschüsse 58.235.783,96 99.866.133,27 41.630.349,31 Abgrenzungsposten insgesamt (2.1 u. 2.2) 371.901.063,94 457.849.845,21 85.948.781,27 A ls aktive Rechnungsabgrenzung wurden 46,5 Mio. € periodengerecht abgegrenzt. Diese verteilen sich insbesondere auf den THH 5000 Sozial- und Jugendbuchhaltung (SoJuHKR) mit 10,06 Mio. € und summarische Rechnungsabgrenzungsbuchungen (negative Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) mit 30,20 Mio. €. Weiter verteilen sich die aktive Rechnungsabgrenzung auf Beamtenbe- züge mit 4,47 Mio. € sowie HR-Verrechnungskonten mit 1,25 Mio. €. Der Bestand der Postwertzei- chen betrug 64.915,63 €. D ie Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse von 411,36 Mio. € enthalten 99,87 Mio. € be- willigte, aber noch nicht ausbezahlte Investitionszuschüsse. D ie Sonderposten für geleistete Zuwendungen werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO in der Bilanz aus- gewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst. Als Sonderfall werden Investitions- förderungen in jährlich gleichbleibender Höhe als laufender Aufwand im Ergebnishaushalt gebucht. Der Jahresabschluss 2021 enthält erstmals keine Übersicht über die geleisteten Zuwendungen. Die Erhöhung der Sonderposten für geleistete Zuwendungen um rund 46 Mio. € ergab sich insbesondere durch die Investitionszuschüsse Städtisches Klinikum Haus M (20 Mio. €), Investitionszuschüsse für Kindertagesstätten 4,91 Mio. € (THH 5000), Sportförderung mit 1,52 Mio. € (THH 4000) und Investiti- onszuschüsse im Zusammenhang mit Wohnraumförderung (KaWoF) 0,78 Mio. € sowie verschiedenen Anlagen im Bau, wie z. B. Badisches Staatstheater Sanierung/Erweiterung und 5. Langzeitprogramm mit 5,02 Mio. € (THH 4100), Investitionszuschuss B10 Tunnel Kriegsstraße mit 19 Mio. € (THH 6600), Smart Production Park mit 0,95 Mio. € (THH 8000) sowie Baufeldfreimachung CarlsCube 0,24 Mio. € (THH 7200). 36 | Schlussbericht 2021 Die bewilligten, aber bis zum 31.12.2021 noch nicht ausbezahlten Investitionszuschüsse von 99,87 Mio. € werden bis zur ersten Auszahlung als Einzelnachweis außerhalb des SAP-Systems im entsprechenden THH manuell geführt. Zum Jahresende wird je THH eine Verbindlichkeit über den noch nicht ausbezahlten Gesamtbetrag gebildet. Diese Verbindlichkeit wird zum 01.01. des Folgejah- res wieder aufgelöst. Seit der 2. Auflage des Leitfadens zur Buchführung im NKHR sind bewilligte, aber noch nicht ausbezahlte Investitionszuschüsse erst nach Erfüllung der Bewilligungsauflage als Son- derposten zu bilanzieren. Die größten Teilbeträge können dem THH 6600 mit 62,20 Mio. € (u. a. Tun- nel Kriegsstraße), dem THH 4000 mit 20,98 Mio. € , dem THH 6200 mit 9,25 Mio. €, dem THH 5000 mit 5,71 Mio. und dem THH 8000 mit 1,29 Mio. € (Smart Production Park) zugeordnet werden. 3.3.3 Passiva 3.3.3.1 Eigenkapital Bilanz- position Bezeichnung Anfangsbestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 1.1 Basiskapital 1.753.806.185,33 1.753.806.185,33 0,00 1.2 Rücklagen 589.993.110,75 594.069.358,71 4.076.247,96 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 Summe 2.343.799.296,08 2.347.875.544,04 4.076.247,96 Das Basiskapital hat sich nicht verändert. Die Rücklagen sind Bestandteil des Eigenkapitals. Ihnen steht bei den Ergebnisrücklagen kein bestimm- tes Vermögen gegenüber. Sie liegen nicht zwingend als Kassenbestand oder Bankguthaben vor und können daher nicht im eigentlichen Sinne ausgegeben werden. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Bilanz- position Bezeichnung Anfangsbestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des or- dentlichen Ergebnisses 545.997.173,27 581.667.243,73 35.670.070,46 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Son- derergebnisses 32.881.643,47 1.120.016,62 -31.761.626,85 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 11.114.294,01 11.282.098,36 167.804,35 Summe 589.993.110,75 594.069.358,71 4.076.247,96 Die Zunahme der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ergibt sich aus der Zufüh- rung des Überschusses des ordentlichen Ergebnisses. Die Verminderung der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses ist durch die Entnahme zur Verrechnung des Fehlbetrags des Sonderergebnisses entstanden. Die zweckgebundenen Rücklagen bestehen aus dem Eigenkapital der rechtlich unselbständigen Stif- tungen und aus dem Eigenkapital der Jagdgenossenschaft, das gesondert auszuweisen ist und nicht zur Deckung negativer Ergebnisse verwendet werden darf. Die Erhöhung lässt sich insbesondere auf die Zunahme der Stiftungsrücklagen zurückführen. Rechnungsprüfungsamt | 37 3.3.3.2 Sonderposten Bilanz- position Bezeichnung Anfangsbestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 273.141.328,00 268.843.842,08 -4.297.485,92 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 27.930.499,00 27.787.925,00 -142.574,00 2.3 Sonstige Sonderposten 89.325.431,73 92.179.305,92 2.853.874,19 Summe 390.397.258,73 388.811.073,00 -1.586.185,73 Die saldierten Veränderungen werden ausführlich im Anhang zum Jahresabschluss, Kapitel 4.2.3.2, erläutert. Es handelt sich im Wesentlichen um Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Verminderun- gen aus der Auflösung der Sonderposten. Die im Anhang dargestellten Beträge stimmen mit der An- lagenbuchhaltung überein. Bei den Sonderposten für Investitionszuweisungen handelt es sich um Mittel, die die Stadt zur Finan- zierung von Investitionen erhalten hat. Der Schwerpunkt liegt in den Bereichen Tiefbau mit 108,70 Mio. € (Vorjahr 111,35 Mio. €) sowie Hochbau und Gebäudewirtschaft mit 128,31 Mio. € (Vorjahr 129,25 Mio. €). Bei den Sonderposten für Investitionsbeiträge handelt es sich zum weitaus überwiegenden Teil um Erschließungsbeiträge. Die Sonstigen Sonderposten betreffen u. a. Geld-/Sachspenden und Nachlässe. Der Schwerpunkt liegt hier in den Bereichen Kultur mit 14,02 Mio. € (Vorjahr 13,88 Mio. €), Hochbau und Gebäudewirt- schaft mit 18,76 Mio. € (Vorjahr 20,29 Mio. €) und Tiefbau mit 27,92 Mio. € (Vorjahr 28,24 Mio. €).  38 | Schlussbericht 2021 3.3.3.3 Rückstellungen Bilanz- position Bezeichnung Anfangsbestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 4.971.175,57 5.729.924,82 758.749,25 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 1.240.000,00 1.370.000,00 130.000,00 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen 57.438.204,00 56.464.898,77 -973.305,23 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 25.362.040,40 20.498.632,80 -4.863.407,60 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 5.197.677,22 4.445.369,66 -752.307,56 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen u. ä. 381.393,57 100.000,00 -281.393,57 3.7 Sonstige Rückstellungen davon: 221.916.836,09 177.859.281,09 -44.057.555,00 - FAG-Rückstellungen 71.397.825,00 33.104.346,00 -38.293.479,00 - Rückstellungen für Steuerschuldverhältnisse 44.789.055,37 53.480.055,37 8.691.000,00 - Rückstellungen für drohende Kartellrechts- verletzungen aus Schadensersatz 9.500.000,00 9.500.000,00 0,00 - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Rechts-/Sachmängelhaftung 6.997.017,72 6.588.317,72 -408.700,00 - Rückstellung für droh. Verpfl. a. coronabed. Verlustausgl. 89.232.938,00 0,00 -89.232.938,00 - Rückstellung Verlustausgleiche Betriebe/ verbundene Unternehmen 0,00 75.186.562,00 75.186.562,00 Summe 316.507.326,85 266.468.107,14 -50.039.219,71 Die Reduzierung der Rückstellungen resultiert insbesondere aus den Inanspruchnahmen zur FAG- Rückstellung (38,3 Mio. €) und Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus coronabedingten Ver- lustausgleichen für Beteiligungen, verbundene Unternehmen und Sondervermögen (89,2 Mio. €). Bei den Lohn- und Gehaltsrückstellungen, d. h. Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Leistun- gen (z. B. Sabbatjahr), werden die Zuführungen für Mitarbeitende in Altersteilzeit (Blockmodell) sowie im Sabbatjahr und die entsprechenden Auflösungsbeträge durch das Personal- und Organisationsamt ermittelt. Der Stand dieser Rückstellungen zum 31.12.2021 betrug 5,73 Mio. €; die Zuführung lag bei 3,15 Mio. €, die Inanspruchnahme/Auflösung bei 2,39 Mio. €. Auch 2021 wurden wieder Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen, sodass neue Rückstellungen zu bilden waren. Im Vergleich zum Vorjahr lagen die Rückstellungen auf ähnlichem Niveau (2,52 Mio. €). Bei der Inanspruchnahme ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr festzustellen (2,00 Mio. €) . Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass für die Beamten ein zu hoher Rückstellungsbetrag gebildet wurde. Eine Korrektur und entsprechende Anpassung bei der Berechnung ab dem Folgejahr wurde vom Personal- und Organisationsamt bereits zugesichert. Der Anteil der Sabbatjahr-Rückstellungen (Bildung 0,63 Mio. €, Inanspruchnahme/Auflösung 0,28 Mio. €) ist weiterhin nur von untergeordneter Bedeutung. Allerdings ist hier -ähnlich wie im Vor- jahr- eine deutliche Erhöhung (+64 %) zu verzeichnen. Als Grund sind die erweiterten Regelungen für Beamtinnen und Beamte zur Teilzeit mit Freistellungsjahr zu sehen. Hiernach kann der Freistellungs- zeitraum auf bis zu sechs Jahre ausgeweitet werden. Zur Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf oder einfach für eine bessere Work-Life-Balance nehmen Mitarbeitende -zum Teil nur für ein paar Monate- eine Sabbat-Auszeit. Mit einer weiteren Zunahme der Rückstellungsbeträge ist zu rechnen. Bezüglich der Unterhaltsvorschussrückstellungen wurde wie bisher davon ausgegangen, dass anteilig 20 % (2.269.159,41 €) der Gesamtunterhaltsforderungen (11.345.797,04 €) gegenüber den Unter- haltspflichtigen noch realisierbar sind. Die Rückstellungshöhe beruht auf diesen werthaltigen Forde- rungen, die nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu rund 2/3 (1. 370.000 €) an das Land zurückzuzah- Rechnungsprüfungsamt | 39 len sind (entsprechend den Vorgaben nach §§ 5 und 7 UVG). Die Unterhaltsvorschussrückstellungen wurden daher 2021 um 130.000 € erhöht. Bei den Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen stehen den Aufwendungen für die Deponien Ost und West, die seit der Schließung aus den Rückstellungen zu finanzieren sind, Erträge wie z. B. Zins für ein Inneres Darlehen und aus der Gasverwertung entgegen. Der künftige Rekultivierungsbedarf für die Deponien Ost und West wurde aufgrund der Projektvorstel- lung Stilllegung der Deponie Ost vom Amt für Abfallwirtschaft für 2017 berechnet. Nach 2017 wurde den Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen in der Folge ein weiterer Betrag von 1.922.901,37 € zugeführt (Verzicht auf Auf-/Abzinsung). Daneben erfolgte 2018 aufgrund der Verlängerung der Stilllegungsphase der Deponien eine weitere Anpassung der Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen von 3.742.538,68 €. Aus der Stilllegungsphase heraus sind überdies 2021 Inanspruchnahmen von 973.305,23 € angefallen. Nachdem die vom Fachamt vorgelegten Unterlagen nach wie vor nicht ausreichen, um eine abschlie- ßende Beurteilung der Rückstellungshöhe und der Gebührenfähigkeit zu ermöglichen, stehen die Rückstellungszuführungen der Jahre 2017 bis 2018 unter dem Vorbehalt einer vertieften Prüfung. Aufgrund der Gründung des Eigenbetriebes zum 01.01.2023 ist eine abschließende Prüfung der Rück- stellung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2022 zwingend notwendig. Bei den Gebührenüberschussrückstellungen erfolgt keine Saldierung mit Unterdeckungen. THH Anfangsbestand 01.01.2021 € Inanspruchnahme/ Auflösung € Zuführung € Endbestand 31.12.2021 € 6900 8.193,48 8.193,48 0,00 0,00 7000 3.222.389,42 281.576,80 2.073.277,37 5.014.089,99 7200 1.869,43 1.869,43 0,00 0,00 7400 22.129.588,07 7.010.883,86 365.838,60 15.484.542,81 Auf die Ausführungen zu den jeweiligen Gebührenbereichen unter Abschn.Nr. 4.5 wird verwiesen. Altlastensanierungsrückstellungen wurden nach § 41 Abs. 1 Ziffer 5 GemHVO gebildet, soweit der Stadt Karlsruhe die Existenz von Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes bekannt und sie aus gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen zur Altlastenbeseitigung verpflichtet ist. Sie wurden in den Vorjahren u. a. für die Altablagerung PSV Killisfeld und das Singergelände gebildet. THH Anfangsbestand 01.01.2021 € Inanspruchnahme/ Auflösung € Zuführung € Endbestand 31.12.2021 € 3100 5.197.677,22 752.307,56 0,00 4.445.369,66 Die Rückstellungen haben sich insgesamt durch die Inanspruchnahmen/Auflösungen u. a. für PSV Killisfeld (490.267,94 €) und Singergelände (262.039,62 €) reduziert. Für das Areal PSV Killisfeld wur- de die Rückstellung 2021 vollumfänglich aufgelöst. Bei einer vom RPA aufgeworfenen Frage bzgl. des Umfangs der für das Singergelände zu bildenden Rückstellung wurde von der Stadtkämmerei auf das ab 2022 gestartete fünfjährige „Grundwassermonitoring“ verwiesen. Nach Auswertung der Ergebnis- se wird über eine ggf. notwenige Beschaffung und Implementierung einer Grundwassersanierungsan- 40 | Schlussbericht 2021 lage entschieden. Hierbei wäre mit einer Laufzeit von 20 Jahren und jährlichen Betriebskosten von 210.000 € (zzgl. Preissteigerung von 3 % p. a.) ab 2028 zu rechnen. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und ähnliches sind erst bei drohender Inanspruchnahme zu bilden. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürg- schaften u. ä. Anfangsbestand 01.01.2021 € Inanspruchnahme/ Auflösung € Zuführung € Endbestand 31.12.2021 € Rückstellungen für drohende Verpflich- tungen aus Gewährleistungen 381.393,57 281.393,57 0,00 100.000,00 Aufgrund der geänderten GemHVO sind für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsver- fahren keine Pflichtrückstellungen nach § 41 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung mehr zu bilden. Die Stadt Karlsruhe behält die Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- verfahren jedoch als Wahlrückstellungen (§ 41 Abs. 2 GemHVO) bei und führt eine Wesentlichkeits- grenze von 100.000,00 € pro anhängigen Prozess ein. Nur Vorgänge ab dieser Wertgrenze werden auf dem neuen Bilanzkonto der Wahlrückstellungen dargestellt; die bestehenden Rückstellungsfälle werden unter dem bisherigen Bilanzkonto abgewickelt. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, sofern der Grund hierfür entfallen ist (§ 41 Abs. 3 GemHVO). Die Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Gewährleistungen zum 01.01.2021 bezogen sich auf mehrere Grundstücke. Bei fünf Grundstücken musste die gebildete Rückstellung mit 281.393,57 € in Anspruch genommen werden. Die Rückstellung betrug somit zum 31.12.2021 insgesamt 100.000,00 €. Als sonstige Rückstellungen bestanden die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Rückstellungen. Sonstige Rückstellungen Anfangsbestand 01.01.2021 € Inanspruchnahme/ Auflösung € Zuführung € Endbestand 31.12.2021 € FAG-Rückstellungen 71.397.825,00 38.293.479,00 0,00 33.104.346,00 Rückstellungen für Steuerschuldver- hältnisse 44.789.055,37 0,00 8.691.000,00 53.480.055,37 Rückstellung für drohende Kartellrechtsverletzungen 9.500.000,00 0,00 0,00 9.500.000,00 Rückstellungen für drohende Ver- pflichtungen aus Rechts- und Sach- mängelhaftung 6.997.017,72 408.700,00 0,00 6.588.317,72 Rückstellung für droh. Verpfl. aus coronabed. Verlustausgleich 2020 89.232.938,00 89.232.938,00 0,00 0,00 Rückstellung für droh. Verpfl. aus Verlustausgl. f. Beteiligungen, verb. Untern. und Sondervermögen 0,00 0,00 75.186.562,00 75.186.562,00 Die Finanzausgleichsrückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 38.293.479,00 € auf 33.104.346,00 € reduziert. Dies resultiert aus der Auflösung/Inanspruchnahme der Finanzausgleichsrückstellung 2019 für das Jahr 2021 (38.293.479,00 €). Im Jahr 2021 wurde keine Rückstellung für das Jahr 2023 gebildet, da keine Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen erwartet werden. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Rechnungsprüfungsamt | 41 Unsicherheiten gab es 2021 keine Anpassungen der FAG-Rückstellung 2020 für 2022 (Stand 31.12.2021: 33.104.346,00 €). Die Rückstellungen für Steuerschuldverhältnisse für drohende Zahlungen/Rückzahlungen von Kapital- ertragsteuer/Gewerbesteuer/Erstattungszinsen/Nachzahlungszinsen haben sich gegenüber dem Vor- jahr um 8.691.000,00 € auf 53.480.055,37 € erhöht. Die Erhöhung ist auf die Rückstellungsbildung für drohende Gewerbesteuerrückzahlungsverpflichtungen zurückzuführen. Die zugrunde liegenden Sachverhalte sind im Anhang zum Jahresabschluss 2021, Kapitel 4.2.3, P 3.7.1 ausführlich dargelegt. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 wurden erstmals Rückstellungen für drohende Kartellrechts- verletzungen (9,50 Mio. €) gebildet. Aufgrund überhöhter Gestattungsentgelte wurde durch die Ener- giekartellbehörde Baden-Württemberg (EKartB) ein Verfahren gegen die Stadt Karlsruhe eingeleitet, über das noch nicht entschieden wurde. Mit dem Jahresabschluss 2017 wurden erstmals Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Sach- und Rechtsmängelhaftung gebildet (u. a. Kaufvertrag der Stadt zur Veräußerung eines Grund- stücks Hinterm Hauptbahnhof, Zimmererstraße). Die Rückstellungshöhe von 8.484.805,00 € hat sich an der Haftungsobergrenze aus dem Kaufvertrag bemessen. Im Haushaltsjahr 2021 wurden unterjäh- rig Teil-Inanspruchnahmen von 408.700,00 € gebucht. Dies führte zu einem aktuellen Rückstellungs- bestand von 6.588.317,72 €. Aufgrund der 2020 eingetretenen Coronapandemie und der damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat sich die Stadt Karlsruhe entschlossen, gemäß § 41 Abs. 2 GemHVO neue (Wahl-)Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus coronabedingten Verlustausgleichen 2020 für Beteiligungen, verbundene Unternehmen und Sondervermögen zu bilden. Die Rückstellungen betrugen zum 01.01.2021 saldiert 89.232.938,00 €. Nachdem es sich um eine jahresbezogene Rückstellung des Jahres 2020 handelte, wurden die nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen zum 31.12.2021 aufgelöst. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2021 wurden erneut (Wahl-)Rückstellungen i. S. d. § 41 Abs. 2 GemHVO für „drohende Verpflichtungen aus Verlustausgleichen für Beteiligungen, verbundene Unternehmen und Sondervermögen“ für den THH 2000 (70.071.562,00 €) sowie den THH 5200 (5.115.000,00 €) gebildet. 42 | Schlussbericht 2021 3.3.3.4 Verbindlichkeiten Bilanz- position Bezeichnung Anfangsbestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 4 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 412.141.019,35 465.613.309,54 53.472.290,19 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 1.489.127,94 1.169.058,66 -320.069,28 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.153.605,62 19.708.905,85 3.555.300,23 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 58.231.593,17 99.809.650,26 41.578.057,09 Sonstige Verbindlichkeiten 415.977.547,33 511.884.488,42 95.906.941,09 Verbindlichkeiten insgesamt 903.992.893,41 1.098.185.412,73 194.192.519,32 Als Verbindlichkeiten werden alle zum Stichtag der Bilanz in Höhe und Fälligkeit feststehenden Ver- pflichtungen mit ihrem Rückzahlungsbetrag erfasst (vgl. § 91 Abs. 4 GemO). Dem Anhang zum Jah- resabschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 2 GemO eine Schuldenübersicht als Anlage beigefügt; hierauf wird ergänzend verwiesen. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich wie folgt entwickelt: Bilanz- konto Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und zur Liquiditätssicherung Anfangsbestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 23150000 Verbundene Unternehmen, Beteiligungen 100.000,00 0,00 -100.000,00 23170000 Kreditinstitute 272.041.019,35 405.613.309,54 133.572.290,19 23971000 Kredite zur Liquiditätssicherung 140.000.000,00 60.000.000,00 -80.000.000,00 Summe 412.141.019,35 465.613.309,54 53.472.290,19 Die Zunahme um 53,47 Mio. € ist auf die deutliche Erhöhung von Krediten für Investitionen (Kreditin- stitute) um 133,57 Mio. € zurückzuführen. Im Haushaltsjahr war mehrfach die Aufnahme von kurzfris- tigen Kassenkrediten (zwischen 5,00 Mio. € und 80,00 Mio. €) erforderlich. Zum 31.12.2021 bestan- den Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten mit 60,00 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnah- men wurden zutreffend mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Hinsichtlich der Kredit- aufnahmen wird auch auf die Ausführungen in Abschn.Nr. 3.2.3 ergänzend hingewiesen. Die hieraus resultierende Pro-Kopf-Verschuldung belief sich Ende 2021 -auf Grundlage der Auswer- tungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg- auf 1.518 €/Einwohner (Durchschnitt Stadtkreise: 876 €/Einwohner). Im genannten Pro-Kopf-Wert von 1.518 €/Einwohner sind auch die Kassenkredite enthalten; ohne diese läge der Wert bei 1.322 €/Einwohner. Auf die Abbildung Seite 43 wird ergänzend verwiesen.  Rechnungsprüfungsamt | 43 Für die Stadtkreise in Baden-Württemberg (Stadthaushalt ohne kommunale Wirtschaftsunternehmen) ergibt sich folgendes Bild: Stadtkreis Verschuldung je Einwohner * 2019 € 2020 € 2021 € Mannheim 1.615 1.618 1.619 Karlsruhe 819 1.332 1.518 Heidelberg 1.135 1.420 1.376 Freiburg 898 1.121 1.213 Pforzheim 982 912 811 Ulm 781 806 726 Baden-Baden 359 575 540 Heilbronn 121 105 84 Stuttgart 0 0 0 * Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2021; Tabelle „Gemeindeschulden im Kreisvergleich“ Dieser Vergleich ist jedoch nur eingeschränkt aussagekräftig, da zwischen den Stadtkreisen Unter- schiede bzgl. Organisationsstrukturen (Kernhaushalt, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften) und Veror- tung von Verbindlichkeiten bestehen. Bei einer finanzwirtschaftlichen Betrachtung sollte auch die geplante Verschuldung für zukünftige Jahre gesehen werden. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die künftige Entwicklung der Verbindlichkeiten bleiben abzuwarten (u. a. zu- nehmende konjunkturelle Unsicherheiten). Zusätzliche Belastungen -u. a. durch den Bau der Kombilö- sung, die Sparte Verkehr „Allgemein“ sowie ein umfangreiches Sanierungs- und Investitionspro- gramm- werden eine deutliche Zunahme der Verbindlichkeiten zur Folge haben. Auf die kritischen Ausführungen sowohl der GPA im Prüfungsbericht Allgemeine Finanzprüfung 2013 bis 2017 als auch des RPA in den jährlichen Schlussberichten zur mittelfristig absehbaren Verschul- dungssituation ist insoweit ausdrücklich hinzuweisen.  44 | Schlussbericht 2021 Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen -10 Jahre- (Zahlen in Klammer = € je Einwohner) * davon Kassenkredite 2014: 16,0 Mio. €, 2015: 25,0 Mio. €, 2017: 20,0 Mio. €, 2018: 130,0 Mio. €, 2019: 70,0 Mio. €, 2020: 140,0 Mio. €, 2021: 60,0 Mio. € Zu den Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (1,17 Mio. €), zählen u. a. Verbindlichkeiten aus Investitionskooperationen. Die Finanzierung des Kulissenlagers des Badischen Staatstheaters erfordert von der Stadt für 20 Jahre jährliche Annuitäten für Zins und Tilgung. Sie betragen 318.401,27 € jährlich. Dieser Betrag wird nach einem Tilgungsplan in Zins und Tilgung aufgeteilt. Die Tilgung belief sich 2021 auf 266.070,99 €. Zinszahlungen fielen mit 52.330,28 € an, die 2021 erstmals über den THH 2000 abgewickelt wurden. Diese Verbindlichkeit ist auf 873.773,90 € zurückgegangen. Für einen Grundstückskauf hat die Stadt für zehn Jahre Annuitätenraten zu leisten. 2021 wurden 53.998,29 € an Tilgung sowie 10.478,49 € an Zins entrichtet. Diese Verbindlichkeit betrug zum Jah- resende noch 295.284,76 €. Neue Vorgaben der Stadtkämmerei zur Verbuchung von Tilgung und Zins werden ab 2022 umgesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen (z. B. Kauf- und Werkverträge, Dienstleistungsverträge), die von der Vertragsgegenseite erfüllt sind, jedoch noch nicht von der Stadt. In der Bilanz sind unter der zugehörigen Bilanzposition 4.4 insgesamt 19.708.905,85 € ausgewiesen. Diese resultieren u. a. aus den Verbindlichkeiten aus der Leistungsbe- teiligung für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (8,16 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben sich von 58.231.593,17 € auf 99.809.650,26 € erhöht. Transferleistungen sind Leistungen ohne direkte Gegenleistung des Empfängers (z. B. Sozial- oder Jugendhilfeleistungen). Die Zunahme ist insbesondere auf die größeren Abweichungen in den Jahresabschlussbuchungen von bewilligten, aber bis zum 31.12. noch nicht ausbezahlten Investitions- zuschüssen in den THH 6600 (31.12.2020: 50,00 Mio. €, 31.12.2021: 62,20 Mio. €), THH 4000 (31.12.2020: 2,39 Mio. €, 31.12.2021: 20,98 Mio. € ) und THH 6200 (31.12.2020: 0,00 Mio. €, 31.12.2021: 9,25 Mio. € ) zurückzuführen. 143,0 (488) 129,1 (423) 183,9* (613) 227,4* (745) 186,1 (605) 190,0* (612) 281,8* (905) 255,7* (819) 412,1* (1.332) 465,6* (1.518) 0,0 50,0 100,0 150,0 200,0 250,0 300,0 350,0 400,0 450,0 500,0 2012201320142015201620172018201920202021 Mio. € Rechnungsprüfungsamt | 45 Bei den Sonstigen Verbindlichkeiten wurde der Endbestand im Wesentlichen durch Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden (Bilanzkonto 27920000 u. a.), debitorische und kreditorische Akontozah- lungen (Bilanzkonto 27910200), Sonstige Verbindlichkeiten aus Rechnungsabgrenzung (Bilanzkonto 27990001) sowie das buchungskreisübergreifende Verrechnungskonto für Buchungskreis 9000 (Bi- lanzkonto 27999000) beeinflusst. Bilanz- konto Bezeichnung Anfangs- bestand 01.01.2021 End- bestand 31.12.2021 Veränderung € € € 09210000 Wareneingang/Rechnungseingang 55.956,47 18.792,98 -37.163,49 17910200 Klärungsbestand 1.115.839,47 587.064,86 -528.774,61 17910300 Klärungsbestand SoJu 163.467,34 75.563,32 -87.904,02 18912865 Verrechnungskonto Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden 5.485,42 5.485,42 0,00 18912880 Verrechnungskonto manueller Ausgleich 1.718,83 -146,31 -1.865,14 27910200 Debitorische und kreditorische Akontozahlungen 52.133.712,41 4.463.547,63 -47.670.164,78 27920000 u. a. Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden 22.677.471,38 25.966.462,02 3.288.990,64 27990000 Weitere sonstige Verbindlichkeiten 3.116.987,61 327.536,96 -2.789.450,65 27990001 Sonstige Verbindlichkeiten aus Rechnungsabgrenzung 7.319.341,85 11.444.147,39 4.124.805,54 27990004 Sonstige Verbindlichkeiten aus investiven Abgrenzungen 7.018.000,00 2.506.114,02 -4.511.885,98 27990005 Sonstige Verbindl. vs. Finanzbehörden Kö-/Kapst. 39.037,47 39.037,47 0,00 27990006 Sonstige Verbindlichkeiten aus Beistandschaften -126,80 0,00 126,80 27990007 Sonstige Verbindlichkeitenverrechnungen Jugendhilfe/ Sozialhilfe 79.542,03 130.518,14 50.976,11 27990100 Weitere sonstige Verbindlichkeiten 13.206,00 3.284,00 -9.922,00 27995051 Sonst. Verb. Cash Pool Naturschutzzentrum 0,00 1.587.346,55 1.587.346,55 27999000 Buchungskreisübergr. Verrechnungskonto f. BUK 9000 321.429.275,58 463.819.549,02 142.390.273,44 27999100 Buchungskreisübergr. Verrechnungskonto f. BUK 9100 808.632,27 910.184,95 101.552,68 Summe 415.977.547,33 511.884.488,42 95.906.941,09 3.3.3.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Nach § 48 Abs. 2 GemHVO sind die vor dem Abschlussstichtag erhaltenen Einnahmen als passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Bilanz- position Bezeichnung Anfangsbestand 01.01.2021 Endbestand 31.12.2021 Veränderung € € € 5 HR-Verrechnungskonten Auszahlung Beihilfeumlage/Versorgungsumlage 91.186,68 0,00 -91.186,68 Zweckgebundene Spendenerträge 4.521.772,29 5.426.350,75 904.578,46 Bestattungsvorsorgeverträge 12.575.109,36 12.714.406,43 139.297,07 Grabnutzungsrechte 41.472.557,62 41.560.031,19 87.473,57 Baumpatenschaften 1.683.188,40 1.708.893,80 25.705,40 Sonstige Passive Rechnungsabgrenzung 8.066.138,14 12.966.593,23 4.900.455,09 Passive Rechnungsabgrenzung insgesamt 68.409.952,49 74.376.275,40 5.966.322,91 Der größte Anteil der zweckgebundenen Spendenerträge (5,43 Mio. €) entfällt auf THH 6900 (55 %), THH 6800 (33 %) sowie THH 5000 (4,5%). 46 | Schlussbericht 2021 Auf eine zeitnahe Verwendung der zweckgebundenen Spenden wird regelmäßig nachdrücklich in den Prüfungsberichten des RPA hingewiesen. Es bleibt jedoch festzustellen, dass der Gesamtbetrag der abgegrenzten Spenden stetig ansteigt. Die damit fehlende zeitnahe Verwendung ist weiterhin kritisch zu sehen. Die Sonstige Passive Rechnungsabgrenzung (12,97 Mio. €) ist im Anhang zur Schlussbilanz nicht weiter dargelegt. Sie umfasst beispielsweise folgende Einnahmen:  Nachlässe (THH 2000) 4,46 Mio. €  Abgrenzung von Erbpachtzahlungen Pfeiffer & May (THH 6200) 4,21 Mio. €  Grabpflegeentgelte (THH 6900) 1,58 Mio. €  Nicht eingelöste Geldwertkarten/Gutscheine (THH 5200) 0,82 Mio. €  Ausgleichszahlungen (THH 6200) 0,43 Mio. €  Ausgleichszahlungen (THH 6700) 0,36 Mio. €  Grabpflegeentgelte FBA-Genossenschaft (THH 6900) 0,20 Mio. € Der THH 6900 (Friedhof und Bestattung) umfasst mit 60,74 Mio. € (82 %) die wesentlichen Abgren- zungsposten. 3.4 Anhang zum Jahresabschluss 3.4.1 Angaben und Erläuterungen Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Ergeb- nisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz eine Einheit bildet. Die Pflichtangaben zum Anhang ergeben sich im Wesentlichen aus § 53 GemHVO. Die im Anhang getroffenen Angaben sind -mit Einschränkung der noch nicht ausgeräumten Prüfungs- feststellung aus Vorjahren über die noch zu bildenden Pauschalwertberichtigungen (Abschn.Nr. 1.5)- vollständig und richtig. 3.4.2 Anlagen zum Anhang Gemäß § 95 Abs. 3 GemO sind dem Anhang als Anlagen beizufügen:  die Vermögensübersicht  die Schuldenübersicht  eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen Die VwV Produkt- und Kontenrahmen (VwV PKR) sieht die Verwendung von Mustern für die Anlagen zum Anhang vor. Vermögensübersicht Gemäß § 55 Abs. 1 GemHVO sind in der Vermögensübersicht der Stand des Vermögens zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres, die Zu- und Abgänge sowie die Zuschreibungen und Abschrei- bungen darzustellen. Die Gliederung richtet sich nach dem Aktivposten 1 der Bilanz. Die Vermögens- übersicht wurde um zusätzliche Angaben zu einem Anlagengitter erweitert, dem das Muster aus An- lage 26 der VwV PKR zugrunde gelegt wurde. Die Übersicht findet sich in Kapitel 5.1 des Jahresab- schlusses.   Rechnungsprüfungsamt | 47 Schuldenübersicht Gemäß § 55 Abs. 2 GemHVO sind in der Schuldenübersicht der Gesamtbetrag der Schulden zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres sowie die Tilgungsraten unterteilt in Zahlungsziele bis zu einem Jahr, von einem bis fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren anzugeben. Die Schuldenübersicht ist wie der Passivposten 4 der Bilanz zu gliedern. Die Schuldenübersicht wurde um zusätzliche Angaben zu einer Verbindlichkeitenübersicht erweitert, der das Muster aus Anlage 28 der VwV PKR zugrunde gelegt wurde. Die Übersicht findet sich in Kapitel 5.2 des Jahresabschlusses. Ü bersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen Die GemHVO und die VwV PKR sehen keine Regelungen für die Darstellung der in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen vor. Die Übersicht findet sich in Kapitel 5.3 des Jahresab- schlusses. D ie in den jeweiligen Übersichten gemachten Angaben sind korrekt erfolgt. 3. 5 Rechenschaftsbericht Der Jahresabschluss ist nach § 95 Abs. 2 GemO durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Darin sind gemäß § 54 GemHVO der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche Lage der Ge- meinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufgaben so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. D er Rechenschaftsbericht soll weitere Angaben enthalten, u. a. über Ziele und Strategien, den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung sowie über zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung. Die Ausführungen des Rechenschaftsberichts wurden bedarfsweise bei der Prüfung des Jahresab- schlusses 2021 berücksichtigt. Der Rechenschaftsbericht ist nach Bewertung des Innenministeriums nicht formaler Prüfungsgegenstand. 3. 6 Finanzplanung Nach § 85 GemO ist die Gemeinde verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzpla- nung zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Der Finanzplan ist mit dem Investitionsprogramm dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vor- zulegen und vom Gemeinderat spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Nach § 7 Abs. 2 GemHVO (Haushaltsplan für zwei Jahre) ist die Fortschreibung des Finanzplans für das zweite Haushaltsjahr vom Gemeinderat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres zu beschließen. D ie Stadt ist ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung einer fünfjährigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2021 nachgekommen. Der Gemeinderat hat die Finanzplanung am 22. Dezember 2020 beschlossen.   48 | Schlussbericht 2021 3.7 Kennzahlen im Zeitreihenvergleich 2012 Mio. € 2013 Mio. € 2014 Mio. € 2015 Mio. € 2016 Mio. € 2017 Mio. € 2018 Mio. € 2019 Mio. € 2020 Mio. € 2021 Mio. € Ergebnisrechnung Ordentliches Ergebnis 59,09 66,86 14,32 2,61 51,10 183,86 117,05 53,70 -54,63 35,67 Gesamtergebnis 62,05 66,85 26,36 10,36 64,96 190,27 119,90 30,70 -56,67 3,91 Finanzrechnung Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltungstätigkeit 139,08 112,10 20,49 42,90 145,47 233,14 155,77 132,14 138,52 69,42 Einzahlungen Investitionstätigkeit 21,91 23,43 34,07 32,81 33,45 55,76 25,30 25,72 178,82 36,50 Auszahlungen Investitionstätigkeit 83,89 116,42 148,24 134,37 135,54 158,51 196,97 272,29 437,33 226,70 hierunter: Baumaßnahmen 54,99 67,91 96,73 99,81 84,34 96,58 117,37 132,12 148,49 125,85 Saldo Investitionstätigkeit -61,98 -92,99 -114,17 -101,56 -102,09 -102,75 -171,67 -246,57 -258,51 -190,20 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (-) 77,10 19,12 -93,68 -58,66 43,38 130,39 -15,90 -114,43 -119,99 -120,78 Saldo Finanzierungstätigkeit -12,87 -13,83 38,86 34,56 -16,48 -16,29 -18,44 34,99 86,47 133,47 Änderung des Finanzierungsmittel- bestands 64,22 5,28 -54,82 -24,10 26,90 114,10 -34,34 -79,44 -33,52 12,69 Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen -13,23 4,23 20,89 8,58 -13,23 -94,61 47,13 101,02 76,50 -54,27 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 50,99 9,51 -33,93 -15,52 13,67 19,49 12,79 21,58 42,98 -41,58 Kreditaufnahmen Kreditaufnahme Investitionen - - 50,00 49,00 9,10 - - 50,00 243,00* 150,00 Kassenkredite zum 31.12. - - 16,00 25,00 - 20,00 130,00 70,00 140,00 60,00 Liquide Mittel/Geldanlagen, unter anderem: Sichteinlagen (einschl. Schwebeposten) 30,58 95,47 28,62 18,94 26,49 27,01 46,33 39,62 15,55 28,21 Tagesgelder - 0,51 1,51 16,00 - - - - - - Festgelder (ohne Stiftungen) 20,05 13,00 12,00 12,00 6,00 132,00 190,00 31,00 30,00 - Forderung/Verbindlichkeit an Teilnehmer Liquiditätsver- bund/Cash-Pool (Saldo) Verbindlichkeit - - - - - - - - - - Forderung 58,86 7,31 43,08 27,75 48,39 67,19 60,90 89,58 156,41 101,10 * unter Einbeziehung des Kaufpreises für das Pfizer-Areal Rechnungsprüfungsamt | 49 4 Prüfungsbereiche im Einzelnen 4.1 Steuererträge und Gewerbesteuerumlage Die Erträge aus Gemeindesteuern, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und dem Gemein- deanteil an der Umsatzsteuer sowie die Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage haben sich von 2017 bis 2021 folgendermaßen entwickelt: 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung zum Vorjahr Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Grundsteuer (A + B) 53,93 54,46 54,91 56,05 56,32 0,27 0,5 Gewerbesteuer 380,02 325,64 348,46 258,17 329,41 71,24 27,6 Einkommensteueranteil 179,67 178,73 188,99 175,06 184,48 9,42 5,4 Umsatzsteueranteil 36,61 42,41 48,05 52,10 53,77 1,67 3,2 Vergnügungssteuer 8,09 8,95 8,49 6,23 3,23 -3,00 -48,2 Hundesteuer 0,98 0,98 1,00 1,04 1,10 0,06 5,8 Zweitwohnungssteuer 0,96 0,69 0,72 0,71 0,71 0,00 0,0 Steuererträge insgesamt 660,26 611,86 650,62 549,36 629,02 79,66 14,5 Gewerbesteuerumlage 49,34 63,19 49,78 21,93 27,37 5,44 24,8 Netto-Steuererträge 610,92 548,67 600,84 527,43 601,65 74,22 14,1 Die Netto-Steuererträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 74,22 Mio. € (14,1 %) deutlich er- höht. Dies lässt sich im Wesentlichen auf gestiegene Gewerbesteuererträge (+71,24 Mio. €) und auf die höheren Erträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+9,42 Mio. €) zurückführen. Entwicklung der Steuererträge -10 Jahre- 485,5 499,0 418,9 472,3 543,1 660,3 611,9 650,6 549,4 629,0 435,7 460,0 376,8 440,8 485,2 610,9 548,7 600,8 527,4 601,7 0,0 100,0 200,0 300,0 400,0 500,0 600,0 700,0 2012201320142015201620172018201920202021 Mio. € Steuererträge bruttoSteuererträge netto 50 | Schlussbericht 2021 Die Gewerbesteuererträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 71,24 Mio. € (27,6 %) auf 329,41 Mio. € erhöht. Die Vorauszahlungen des laufenden Jahres (2021) haben sich um 30,60 Mio. €, die Veranlagungen des ersten Vorjahres um 9,30 Mio. € und die Veranlagungen des dritten und der weiter zurückliegenden Vorjahre um 31,80 Mio. € erhöht. Die Veranlagungen des zweiten Vorjahres haben sich um 0,50 Mio. € verringert. In den Gewerbesteuererträgen sind Beträge aus Niederschlagung, Erlass und Aussetzung der Vollzie- hung enthalten. Diese werden nicht von den Erträgen abgesetzt, sondern als Aufwand bzw. zweifel- hafte Forderungen gebucht. Dies trägt -neben der Bildung und Inanspruchnahme von Rückstellungen für Steuerschuldverhältnisse- mit dazu bei, dass die Gewerbesteuererträge und das Istaufkommen der Gewerbesteuer voneinander abweichen. Die 2021 gebuchte Gewerbesteuerumlage (Rechnungsergebnis) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 5,44 Mio. € (+24,8 %) auf 27,37 Mio. € erhöht. Die für das Abrechnungsjahr 2021 festgesetzte Ge- werbesteuerumlage (27,70 Mio. €) hat sich um 6,13 Mio. € (28,4 %) im Vergleich zum Abrechnungs- jahr 2020 erhöht. Der Unterschied zwischen der festgesetzten Umlage und dem Rechnungsergebnis ist abrechnungstechnisch bedingt (Endabrechnung und deren Buchung erst im Folgejahr). Die Erhö- hung der festgesetzten Gewerbesteuerumlage lässt sich auf das gestiegene Istaufkommen der Gewer- besteuer (28,4 %) zurückführen. Das Netto-Gewerbesteuer-Istaufkommen 1 verschiedener baden-württembergischer Städte 2 stellt sich im Jahr 2021 wie folgt dar: Stadt Hebesatz % Netto-Gewerbesteuer- Istaufkommen * T€ Netto-Gewerbesteuer- Istaufkommen je Einwohner * € Stuttgart 420 689.580 (447.007) 1.102 (706) Mannheim 430 358.274 (264.673) 1.155 (855) Karlsruhe 430 312.888 (243.043) 1.020 (786) Freiburg 430 206.678 (170.833) 898 (743) Heidelberg 400 123.608 (85.156) 782 (535) * Vorjahr in Klammer In den Darstellungen wurden die Nachzahlungs- bzw. Erstattungszinsen gemäß § 233a Abgabenord- nung im Bereich der Gewerbesteuer nicht aufgeführt. Die Zinserträge betrugen 6,68 Mio. € (Zunahme im Vergleich zum Vorjahr um 7,96 Mio. € unter Berücksichtigung des faktischen Aufwands im Vor- jahr). Die Zinsaufwendungen betrugen 6,20 Mio. € (Veränderung Vorjahr -1,82 Mio. €). Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer haben sich um 9,42 Mio. € erhöht. Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind um 1,67 Mio. € (3,2 %) gestiegen. Dies lässt sich auf die Anstiege der Gesamtbeträg e der auf alle Gemeinden in Baden-Württemberg entfal- lenden Werte (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) sowie die Anhebung der Schlüsselzahl (Umsatz- steuer) zurückführen. 1 nach Abzug der Gewerbesteuerumlage 2 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Rechnungsprüfungsamt | 51 4.2 Finanzausgleich Die nachfolgenden Tabellen stellen verschiedene Entwicklungen im Bereich des Finanzausgleichs im fünf- bzw. zehnjährigen Vergleich dar. Erträge und Umlagen aus dem Finanzausgleich 2017 bis 2021 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung zum Vorjahr Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Schlüsselzuweisungen  an die Gemeinden nach mangelnder Steuerkraft 215,07 219,25 222,08 251,15 232,37 -18,78 -7,5  Mehrzuweisungen (Sockelgarantie) 14,64 10,99 6,88 14,69 6,33 -8,36 -56,9  Investitionspauschale 21,34 19,91 21,54 24,51 22,95 -1,56 -6,4  an die Stadtkreise 43,46 46,64 48,85 51,73 52,40 0,67 1,3  Kompensation Einwohnerdichte 0,00 0,00 0,00 0,00 3,49 3,49 100,0 Summe Schlüsselzuweisungen 294,51 296,79 299,35 342,08 317,54 -24,54 -7,2 Sonstige Zuweisungen nach § 11 FAG (ohne Corona- Soforthilfe I bis III und Beteiligung Land an Pandemiekosten) 9,23 10,64 11,88 11,15 11,15 0,00 0,0 Zuweisungen im Familien- leistungsausgleich nach § 29a FAG 13,37 13,39 13,86 12,67 13,99 1,32 10,4 Grunderwerbsteuer nach § 11 FAG 21,96 19,94 22,87 26,07 23,66 -2,41 -9,2 Erträge aus dem Finanzausgleich im engeren Sinne 339,07 340,76 347,96 391,97 366,34 -25,63 -6,5 ./. Finanzausgleichsumlage 125,99 146,68 157,01 158,38 164,24 5,86 3,7 Verbleibende Deckungsmittel des Finanzausgl. im engeren Sinne (ohne coronabedingte Zuweisungen "Kompensation GewSt", "Corona-Soforthilfe I bis III" u. "Beteiligung Land an Pandemiekosten") 213,08 194,08 190,95 233,59 202,10 -31,49 -13,5 Nachrichtlich: Umlage KVJS 1,62 1,70 1,62 1,87 1,93 0,06 3,2 "Status-Quo-Ausgleich" n. § 22 FAG 3,37 5,55 5,58 3,91 4,13 0,22 5,6 Zuweisungen im Schullastenausgleich (Sachkostenbeiträge § 17 FAG, Schülerbeförderung § 18 FAG) 29,75 30,21 31,96 32,40 33,81 1,41 4,4 Zuweisungen zu den Ausbildungskosten (§ 29 FAG) 0,09 0,11 0,11 0,10 0,13 0,03 30,0 Zuweisungen im Verkehrslastenausgleich (§§ 26, 27 FAG) 0,76 0,75 0,75 0,75 0,76 0,01 1,3 Zuweisungen für den ÖPNV (§ 28 FAG) 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,00 0,0 Zuweisungen im Soziallastenausgleich (§ 21 FAG) 7,77 10,33 5,22 7,11 8,52 1,41 19,8 Zuweisungen im Kindergartenlastenausgleich (§ 29b FAG) 15,16 15,06 18,71 22,08 25,12 3,04 13,8 Zuweisungen zur Förderung der Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) 32,50 35,01 37,61 39,19 42,60 3,41 8,7 Zuweisungen zur Förderung der pädagogischen Leitungszeit (§29e FAG) 0,00 0,00 0,00 3,77 3,83 0,06 1,6 Zuweisungen im Integrationslastenausgleich (Überschrift vor § 29d FAG bis 2020; ab 2021: Förderung der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Auslän- dern (§ 29d FAG) 0,40 0,39 0,40 0,32 0,31 -0,01 -3,1 Coronabedingte Zuweisungen Kompensationsmittel Gewerbesteuer (§ 39 Abs. 39 FAG) 0,00 0,00 0,00 83,07 0,00 -83,07 -100,0 Corona-Soforthilfe I bis III 0,00 0,00 0,00 7,81 0,00 -7,81 -100,0 Beteiligung Land an Pandemiekosten 0,00 0,00 0,00 1,29 0,60 -0,69 -53,5 52 | Schlussbericht 2021 Anteil der Erträge aus dem Finanzausgleich im engeren Sinne an den ordentlichen Erträgen 2017 - 2021 2017 2018 2019 2020 2021 Erträge aus dem Finanzausgleich (Mio. €) 339,07 340,76 347,96 391,97 366,34 Ordentliche Erträge (Mio. €) 1.435,94 1.417,86 1.469,08 1.518,88 1.563,78 Anteil in % 23,6 24,0 23,7 25,8 23,4 Entwicklung des Finanzausgleichs -10 Jahre- (2020: ohne coronabedingte Zuweisungen „Kompensation Gewerbesteuer“, „Corona-Soforthilfe I bis III “ sowie „Beteiligung Land an Pandemiekosten“; 2021: ohne „Beteiligung Land an Pandemiekosten“) Der wesentliche Indikator für die Steuerkraft einer Gemeinde ist die Steuerkraftmesszahl, die sich hauptsächlich aus einem Teil der Realsteuer-Erträge, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und einem Teil des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zusammensetzt. In Abzug gebracht wird die zu zahlende Gewerbesteuerumlage. Mit der Steuerkraftmesszahl wird bei den Berechnungen zum Finanzausgleich festgestellt, inwieweit eigene Mittel der Gemeinde zu berücksichtigen sind. Steuerkraftmesszahl 2019 bis 2021 verschiedener baden-württembergischer Stadtkreise 1 : Steuerkraftmesszahl T€ €/Einwohner 2019 2020 2021 2019 2020 2021 Stuttgart 919.953 957.415 953.752 1.451 1.504 1.503 Mannheim 388.389 419.402 423.711 1.256 1.355 1.365 Karlsruhe 418.239 416.333 444.133 1.340 1.330 1.431 Freiburg 255.106 258.128 281.369 1.111 1.120 1.220 Heidelberg 160.254 204.833 185.304 998 1.277 1.162 1 Quelle: Statistisches Landesamt 220,2 240,7 256,9 267,4 326,4 339,1 340,8 348,0 392,0 366,3 126,0 141,7 143,3 146,3 205,4 213,1 194,1 191,0 233,6 202,1 0,0 50,0 100,0 150,0 200,0 250,0 300,0 350,0 400,0 450,0 2012201320142015201620172018201920202021 Mio. € FAG-Erträge bruttoFAG-Erträge netto Rechnungsprüfungsamt | 53 Der Durchschnittswert der Steuerkraftmesszahl je Einwohner aller neun baden-württembergischen Stadtkreise beläuft sich 2021 auf 1.330 € (Vorjahr 1.299 €) 1 . D ie Ansprüche und Verpflichtungen der Stadt aus dem kommunalen Finanzausgleich 2021 wurden stichprobenweise geprüft. Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auch auf die relevanten Bemes- sungsgrundlagen wie Steueraufkommen in den Vorjahren sowie auf sonstige Bezugsgrößen (z. B. He- besätze der Realsteuern und Schlüsselzahlen). Wesentliche Beanstandungen ergaben sich hierbei nicht. F ür die coronabedingten Zuweisungen (Beteiligung Land an Pandemiekosten) lagen keine förmlichen Zuweisungsbescheide vor. Als Grundlage für die entsprechenden Zahlungen diente eine Veröffentli- chung des Städtetags Baden-Württemberg, der eine Tabelle mit den konkreten Zuweisungsbeträgen beigefügt war. 4. 3 Personal- und Versorgungsaufwand Der Personal- und Versorgungsaufwand stellt mit etwas über 25 % den zweitgrößten Anteil an den ordentlichen Aufwendungen dar. 2017 2018 2019 2020 2021 Abweichung 2020/2021 € € € € € € Personalaufwand 321.006.388,68 339.709.049,50 358.807.838,12 375.579.921,96 387.465.547,31 11.885.625,35 Versorgungsaufwand * 6.276.919,68 379.062,79 320.204,87 301.232,59 214.833,48 -86.399,11 Gesamt 327.283.308,36 340.088.112,29 359.128.042,99 375.881.154,55 387.680.380,79 11.799.226,24 *) Die besondere Umlage für Versorgungsempfänger wurde zum 01.01.2018 in die Allgemeine Umlage überführt und wird seither bei den Personalaufwendungen ausgewiesen. Die Reduzierung ab 2019 ergibt sich durch die Verringerung des prozentualen Anteils an der ZVK- Rente sowie der geringeren Anzahl an den Versorgungsempfängern. D er Personalaufwand (einschließlich Versorgung) wird maßgeblich beeinflusst von den laufenden ge- setzlichen und tariflichen Erhöhungen der Bezüge sowie strukturellen Veränderungen, die weitgehend nicht im Einflussbereich der Stadt liegen. Der Anstieg der Personalaufwendungen ergibt sich insoweit u. a . aus den Besoldungserhöhungen und den Tarifabschlüssen für Beschäftigte, aber auch -im Ent- scheidungsbereich der Stadt liegend- aus dem Zuwachs im Personalbestand. D er Haushaltsplanansatz der Personal- und Versorgungsaufwendungen wurde um -9,4 Mio. € unter- schritten. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass als Grundlage für die Planung des Haushalts 2021 das prognostizierte Auszahlungsergebnis der Finanzrechnung für 2020 verwendet wurde, welches um -5,6 Mio. € zum tatsächlichen Ergebnis abwich. Ferner ergaben sich Verzögerungen bei der Wie- derbesetzung von Stellen, so dass bei der personellen Entwicklung der Planwert um -3,5 Mio. € unter- schritten wurde. D ie Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie der besetzten Stellen in Voll- zeitwerten seit 2017 stellt sich wie folgt dar: 1 Quelle: Statistisches Landesamt  54 | Schlussbericht 2021 Personal- und Versorgungsaufwendungen Besetzte Stellen Stand der besetzten Stellen umgerechnet in Vollzeitwerte (VZW) jeweils zum Ende des Jahres; nicht enthalten sind abgestellte Mitarbeitende, Mitarbeitende im Sonderurlaub, in Elternzeit und in der Freizeitphase von Altersteilzeit bzw. Sabbatjahr) Der Personalbestand (besetzte Stellen) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 118,52 VZW. Stellenneuschaffungen wurden von 103 VZW vorgenommen. Hiervon wurden 42 VZW im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens neu geschaffen und 32 VZW durch ein separates Budget für Stellen im Erzieherbereich und in der Schulsozialarbeit ermöglicht. 29 VZW sind auf die Übernahme einer Kin- dertageseinrichtung in Knielingen zurückzuführen. Stellenstreichungen fanden im Umfang von insgesamt 3,5 VZW statt. 327,3 +5,0 % 340,1 +3,9 % 359,1 +5,6 % 375,9 +4,7 % 387,7 +3,1 % 0,0 50,0 100,0 150,0 200,0 250,0 300,0 350,0 400,0 450,0 20172018201920202021 5.224 5.289 5.464 5.558 5.677 4.700 4.900 5.100 5.300 5.500 5.700 5.900 20172018201920202021 Mio. € VZW Rechnungsprüfungsamt | 55 Die unterschiedlichen VZW-Erhöhungen erklären sich wie folgt: Beim Personalbestand wird die Ent- wicklung ohne Berücksichtigung des Stellenplanes dargestellt (Ein-/Austritte, Erhöhung und Reduzie- rung der Arbeitszeit), wohingegen bei der Stellenwirtschaft der Saldo von Schaffungen und Streichun- gen der Planstellen ermittelt wird. N eben den Stellenneuschaffungen sind bei der Betrachtung des Personalbestands ebenso die unbe- setzten Stellen zu berücksichtigen. Im Dezember 2021 waren 368 VZW nicht besetzt. Als Gründe für die höhere Anzahl an unbesetzten bzw. offenen Stellen sind die Zunahme an altersbedingten Austrit- ten sowie die Herausforderung bei der Personalgewinnung zu sehen. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl an unbesetzten Stellen weiter zu. Dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen und ggf. sogar verstärken. Die Arbeitsbelastung für das vorhandene Personal könnte daher weiter zunehmen. I m Rahmen der bereits durchgeführten Haushaltsstabilisierungsprozesse wurden mögliche Einsparpo- tenziale bei der Stellenwirtschaft weitgehend ausgeschöpft. Insofern sind Handlungsspielräume der Verwaltung, Einsparungen über die Steuerung der Zahl der Mitarbeitenden zu erzielen, nur noch ru- dimentär vorhanden. Nicht zuletzt aus diesem Grund sieht das RPA einen permanenten Bedarf an ei- ner gezielten Aufgabenkritik, insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben der Stadt. Seitens der politi- schen Ebene ist durch entsprechende Prioritätensetzungen zu gewährleisten, dass die notwendigen Aufgaben auch durch den vorhandenen Personalbestand erfüllbar sind, um eine Stabilisierung des Personalaufwands nachhaltig sicherzustellen. D ie Personalerträge für abgestelltes Personal lagen 2021 bei 2,9 Mio. €. Weiterhin nicht auswertbar waren Ersatzleistungen, z. B. in Form von Eingliederungs- und Schwerbehindertenzuschüssen sowie Zuschüssen für Ausbildungsvergütungen und Langzeitkranke. Das RPA regte erneut an, entsprechende Auswertungsmöglichkeiten zu schaffen. Ebenso sollten bei den Personalerträgen die Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt werden, die für das dortige Personal gezahlt werden, das kom- munale Aufgaben wahrnimmt. Nach einer Mitteilung des Personal- und Organisationsamtes werden die letztgenannten Erträge künftig mit einbezogen. D as RPA hat laufend die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Personalaufwendungen geprüft. Ne- ben Stichprobenkontrollen hinsichtlich tarif-, besoldungs- und haushaltsrechtlicher Aspekte wurde grundsätzlich auch der Personaleinsatz unter organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet. Vom RPA kann bestätigt werden, dass die Sachbearbeitung im Bereich des Personalwesens unter be- sonderer Berücksichtigung der Schwierigkeit und Komplexität der Materie ordnungsgemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgte.    56 | Schlussbericht 2021 4.4 Erträge und Aufwendungen des THH 5000 – Soziales und Jugend Nachstehend werden die Aufwendungen des THH 5000 im Bereich der unmittelbaren Hilfeleistungen (Transferleistungen/Sonstige ordentliche Aufwendungen) sowie die ihrer Teildeckung dienenden Erträ- ge aufgezeigt. Die dargestellten Aufwendungen und Erträge basieren auf den Einzelleistungsbereichen der Sozial- und Jugendhilfe (Teilergebnisrechnung) und berücksichtigen insgesamt die Buchungser- gebnisse aus dem SAP-Verfahren SoJuHKR. 2020 2021 Veränderung Mio. € Mio. € Mio. € % Aufwendungen -gesamt- 282,51 296,94 14,43 5,1 Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII 77,08 85,24 8,16 10,6 gegliedert nach Produkten (31.10 ff.): 31.10.01 Hilfe zur Pflege 25,17 28,01 2,84 11,3 31.10.02 Eingliederungshilfe 0,00 0,00 0,00 - 31.10.03 Hilfe zur Gesundheit 3,87 3,96 0,09 2,3 31.10.04 Blindenhilfe 1,17 1,17 0,00 0,0 31.10.05.01 Hilfe zum Lebensunterhalt 6,48 6,09 -0,39 -6,0 31.10.06 Sonstige Leistungen zur Sicherung der Lebensgrundlage 0,61 0,52 -0,09 -14,8 31.10.07 Hilfe bei besonderen sozialen Schwierigkeiten 4,35 4,82 0,47 10,8 31.10.08 Grundsicherung 35,43 40,67 5,24 14,8 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Produkte 31.20 ff.) * 53,62 54,86 1,24 2,3 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Produkte 31.30 ff.) 1,87 2,06 0,19 10,2 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopfer; Produkt 31.50) 1,60 0,96 -0,64 -40,0 Leistungen für Bildung und Teilhabe (Produkt 31.90) 0,60 0,70 0,10 16,7 Förderung Teilhabe Mensch mit Behinde- rung/Eingliederungshilferecht Teil 2 SGB IX ab 2020 Produkt 32.10 (vormals Produkt 31.10.02) ** 62,14 64,91 2,77 4,5 Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 85,60 88,21 2,61 3,0 gegliedert nach Produktgruppen (36 ff.): 36.20 Allgemeine Förderung junger Menschen 0,41 0,70 0,29 70,7 36.30 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 70,57 71,64 1,07 1,5 36.50 Förderung von Kindern in Kindertages- einrichtungen und Tagespflege 8,01 9,00 0,99 12,4 36.90 Unterhaltsvorschussleistungen 6,61 6,87 0,26 3,9 Erträge -gesamt- 113,34 117,03 3,69 3,3 Kostenerstattungen aus dem SGB XII ** 37,78 43,05 5,27 13,9 Kostenerstattungen aus dem SGB II 37,43 35,87 -1,56 -4,2 Kostenerstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 0,65 0,64 -0,01 -1,5 Kostenerstattungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 1,49 0,78 -0,71 -47,7 Kostenerstattungen Eingliederungshilferecht Teil 2 SGB IX 4,91 5,53 0,62 12,6 Kostenerstattungen u. Kostenbeiträge für Leistungen der Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe *** 23,97 22,64 -1,33 -5,5 Zuweisungen aus dem Soziallastenausgleich gem. § 21 FAG 7,11 8,52 1,41 19,8 * mit Erstattung Personal- und Sachaufwand ** Ab 2020 werden die Leistungen nach Teil 2 SGB IX -Eingliederungshilfe- (auch unter Berücksichtigung der Einführung und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes) bei der Produktgruppe 32.10 gebucht. *** einschließlich der Zuweisungen vom Land für die Bereiche Schulsozialarbeit und Tagespflege Rechnungsprüfungsamt | 57 Die Darstellung und die nachfolgenden Erläuterungen zu wesentlichen Veränderungen wurden im Vorfeld mit den zuständigen Mitarbeitenden der Dienststelle abgestimmt und besprochen. Mit berück- sichtigt wurden hierbei auch die von der Sozial- und Jugendbehörde detailliert erstellen Jahrescontrol- lingberichte (Haushaltsanalyse Jugend- und Sozialhilfe). Die Zahlenangaben können aufgrund der in Stichproben erfolgten Prüfung im SAP-System bestätigt werden. Die Gesamtbelastung des Haushalts durch unmittelbare Leistungen aus Sozial- und Jugendhilfemitteln (296,94 Mio. €) hat sich wiederum um 14,43 Mio. € (5,1 %) erhöht. Im gleichen Zeitraum sind die Erträge lediglich um 3,69 Mio. € gestiegen und haben so das Gesamtergebnis saldiert um 10,74 Mio. € verschlechtert. Die Aufwendungen für Leistungen der Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII (Produkte 31 ff. ) haben sich um 8,16 Mio. € erhöht. Wesentlich dazu beigetragen hat, dass sich in folgenden Bereichen der Aufwand erhöht hat:  Hilfe zur Pflege (+2,84 Mio. €) , z. B. Kostensteigerungen durch höhere Investitions- und Personal- kosten, Modulpreiserhöhungen bei den ambulanten Pflegediensten.  Grundsicherung Alter/Erwerbsminderung (+5,24 Mio. €, aufgrund gestiegener Fallzahlen ), z. B. Mehraufwendungen bei der Grundsicherung im Alter (2020: 20,61 Mio. €, 2021: 22,71 Mio. €) sowie beim Leistungsaufwand für Erwerbsminderung (2020: 14,76 Mio. €, 2021: 15,00 Mio. €), wobei hier die erfolgte Rückzahlung von im Jahr 2021 zu viel angeforderten Erstattungsleistungen von rund 2,9 Mio. € gegengerechnet werden muss (siehe hierzu auch die Ausführungen zu den Erträgen). Grundsätzlich wird das Ergebnis durch die ständigen Veränderungen bei der Zahl der Antragstel- ler/Leistungsberechtigten und laufende strukturelle Änderungen im ambulanten und stationären Hil- febereich allgemein beeinflusst und ist daher nur bedingt plan- und steuerbar. Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II; Produkte 31.20 ff) erhöhten sich die Aufwen- dungen nur unwesentlich um 1,24 Mio. €. Ergebniserhöhend war ein nur moderater Anstieg der Be- darfsgemeinschaften. Strukturell wird das Ergebnis aber auch weiterhin durch stetig steigende Miet-, Neben- und Energiekosten bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung erheblich beeinflusst. Dieser Einfluss wird sich aufgrund der aktuellen Lage insbesondere durch steigende Nebenkosten noch verstärken. Der leichte Anstieg von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (+0,19 Mio. €) war bedingt durch eine geringe Fallzahlensteigerung. Der Aufwand für Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (hier: Kriegsopferfürsorge/Opfer- entschädigung; 0,96 Mio. €) hat sich gegenüber dem Vorjahr stark vermindert. Grund hierfür war der Abschluss von Erstattungsfällen in den Vorjahren. Wie bereits im letzten Jahr erwähnt, wurde die Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen 2020 durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) abgelöst. Die Hilfe ist fortan im SGB IX verankert. Wesentlich verändert wurde die Hilfeleistung durch die Anwendung des sogenannten „Nettoprinzips“. Dadurch und neben einem geringen Anstieg der Fallzahlen war auch eine leichte Erhöhung der Aufwendungen (+2,77 Mio. €) zu verzeichnen. Der Aufwand im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Förderung der Erziehung in der Fami- lie und der individuellen Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) hat sich insgesamt wiederum nur gering erhöht (+2,61 € Mio. €). 58 | Schlussbericht 2021 Bei der Allgemeinen Förderung junger Menschen war ein erhöhter Mittelverbrauch bei den Hilfen der Schulsozialarbeit (+0,06 Mio. €; nach bedingtem Rückgang während der Pandemie) und den individu- ellen Hilfen nach § 13 SGB VIII (+0,24 Mio. €; Laufzeit, Art der Hilfegestaltung) zu verzeichnen. Die Aufwendungen für die Hilfen für junge Menschen und deren Familien stiegen gegenüber dem Vorjahr moderat nur um 1,07 Mio. € an. Bei den Produktbereichen Hilfe zur Erziehung (-0, 48 Mio. €) und Hilfe für junge Volljährige (-0,14 Mio. €) reduzierten sich die Aufwendungen, was insgesamt auf unterschiedliche Entwicklungen bei den jeweiligen Einzelhilfearten zurückzuführen war. Gegenüber dem Vorjahr war dagegen ein kontinuierlich gestiegener Leistungsaufwand insbesondere bei den Hil- fearten der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung und drohender seelischer Behinderung (+1,37 Mio. €), der Förderung der Erziehung in der Familie (+0,20 Mio. €), der Inobhutnahme (+0,05 Mio. €) sowie bei Leistungsgewährung auf der Grundlage des Jugendgerichts- gesetzes (+0,04 Mio. €) festzustellen. Der Anstieg der Aufwendungen für Leistungen bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (+0,61 Mio. €) und in Tagespflege (+0,37 Mio. €) war auf einen deutlich gestiegenen Betreuungsauf- wand zurückzuführen. Die Aufwandssteigerung (+0,26 Mio. €) der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist im Zusammenhang mit der Anpassung der Unterhaltsvorschussbeträge zum 01.01.2021 zu sehen. Nachrichtlich wird hierzu -wie bereits im Vorjahr- kurz erläutert, dass der jährliche Anstieg bei den Zuschüssen (Transferaufwendungen; siehe hierzu auch Abschn. Nr. 4.6 dieses Berichtes) im Bereich der Förderung von Kindern in Einrichtungen freier Träger (Produktgruppen 36.50 und 36.51) insbe- sondere auf den weiteren Ausbau bedarfsgerechter Betreuungsplätze zur Erfüllung der gesetzlich ver- ankerten Rechtsansprüche für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis Schuleintritt zurückzu- führen ist. Auch durch Neubaugebiete und dem damit verbundenen Zuzug wächst der Bedarf an Be- treuungsplätzen stetig. Des Weiteren tragen kontinuierliche Tarifsteigerungen sowie die Anpassung der Fördergrundlagen wie beispielsweise der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ zum Anstieg der Zuschussleistungen bei. Insbesondere die bestehende Finanzierungspflicht der Kommunen gegenüber den freien Trägern gemäß § 8 KiTaG BW, die in Karlsruhe 88 % der Plätze anbieten, muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Im Betrachtungszeitraum 2017 (95,03 Mio. €) bis 2021 (124,93 Mio. €) steht der Steigerung der Zu- schussleistungen von 29,90 Mio. € ein Anstieg der Zuweisungen nach §§ 29 b*, c** und e*** FAG von 22,87 Mio. € entgegen. Daneben erhöhten sich bei den Zuweisungen auch die zugrunde gelegten gewichteten Kinderzahlen entsprechend (§ 29 b FAG 2017: 6.318, 2021: 7.036 und § 29 c FAG 2017: 2.168, 2021: 2.395). Die Entwicklung der Betreuungsplätze im selben Zeitraum war durch eine Erhö- hung um 805 Plätzen (2017: 10.695, 2021: 11.500) geprägt. * Erhöhung der Gesamtzuweisungssumme ** veränderte Berechnungssystematik, ohne Kindertagespflege *** Neu ab 01.01.2020 Rechnungsprüfungsamt | 59 Die Gesamterträge beliefen sich auf 117,03 Mio. €. Für die Erhöhung um 3,69 Mio. € waren u. a. we- sentlich verantwortlich:  Gestiegene Erstattungsleistungen bei der Grundsicherung Alter/Erwerbsminderung (Ausgleichsleis- tungen des Bundes; 2020: 33,45 Mio. €, 2021: 38,85 Mio. €). Wobei hier die 2021 zu viel ange- forderten Erstattungsleistungen von rund 2,9 Mio. € gegengerechnet werden müssen (siehe hierzu auch die Ausführungen zu den Aufwendungen). Die se wurden deshalb auch 2021 entsprechend zurückerstattet. Saldiert ergibt dies 2021 eine tatsächliche Erhöhung der Erstattungsleistungen von 2,50 Mio. €.  Die abgeschlossene Umsetzung des sogenannten „Nettoprinzips“ bei den Leistungen der Einglie- derungshilfe/Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinde- rungen führte zu einem geringen Anstieg der Erträge (+0,62 Mio. €). Dem wiederum wirkten -im Vergleich zum Vorjahr- geringere Erträge bei den nachfolgenden Berei- chen entgegen:  Erstattungen für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 46 SGB II; 2020: 32,87 Mio. €, 2021: 29,78 Mio. €). Diese waren ursächlich auf die rückwirkend zum 01.01.2021 erfolgte Senkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (von 77,1 % auf 74,4 %) zurückzuführen. Die vergleichbar weiterhin hohe finanzielle Entlastung der Kommunen (2019: nur 52,1 %) wurde im Zusammenhang mit der Coronakrise und dem dazu beschlossenen Konjunktur- programm des Bundes (Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und neuer Länder) ver- anlasst.  Geringere Erstattungen (-0,76 Mio. €) und Erträge aus Kostenbeiträgen (-0,58 Mio. €) für Leistun- gen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Daneben erhöhten sich die Zuweisungen nach § 21 FAG an die Stadt Karlsruhe gegenüber dem Vor- jahr nochmals deutlich um 1,41 Mio. € auf 8,52 Mio. €. Sie dienten dem Ausgleich der „örtlichen So- ziallasten“. Die Bemessungsgrundlage orientiert sich jeweils an den Sozialhilfenettoausgaben und den Nettoausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende des Vorvorjahres (2019), wobei der er- höhte Ausgleichsbetrag auf die errechnete Differenz des Einwohnervergleichs (Stadt/Land) zurückzu- führen war. Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass sich die Sozial- und Jugendhilfeleistungen um die Umlage an den Kommunalverband für Jugend und Soziales (1,93 Mio. €) und den sogenannten Status-Quo- Ausgleich nach § 22 FAG (4,13 Mio. €) erhöhen. Dem wiederum standen 2021 Zuweisungen aus dem Kindergartenlastenausgleich (§ 29 b FAG; 25,12 Mio. €) , höhere Zuweisungen für die Förderung der Kleinkinderbetreuung (§ 29 c FAG; 42,60 Mio. €; inkl. Kindertagespflege) und die ab 2020 erstmals gemäß § 29 e FAG geleistete Förderung pädagogischer Leitungszeit (3,83 Mio. €) gegenüber (grund- sätzlich zurückzuführen auf: sog. „Pakt für Familien mit Kindern“, „Pakt für gute Bildung und Betreu- ung“, „Gute-Kita-Gesetz“ zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen zum Ausbau der Kinderbetreuung). Auch 2021 wurden wieder Finanzmittel aus dem Integrationslastenausgleich (§ 29 d Abs. 1 und 2 FAG) von 0,31 Mio. € vereinnahmt. Um zukünftig weiter eine sachgerechte und ordnungsgemäße Anwendung der komplexen Rechtsma- terie im Sozial- und Jugendhilfebereich zu garantieren, die aufgrund der erheblichen finanziellen Um- sätze und ständigen strukturellen und organisatorischen Änderungen insgesamt notwendig ist, erfor- dert dies ein angemessenes und für die Mitarbeitenden nachvollziehbares internes Kontrollsystem, das alle Zuständigkeitsbereiche der Sozial- und Jugendbehörde (einschließlich des Sozial- und Jugendhil- febereichs beim Stadtamt Durlach) umfasst.  60 | Schlussbericht 2021 Die Thematik und die Umsetzung im Dienstbetrieb -unter Einbeziehung der Vorschläge des RPA- wur- den im Prüfungszeitraum von der SJB -durch die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes- nochmals for- ciert, sodass 2022 mit einer Ausweitung und Umsetzung des internen Kontrollsystems in Einzelschrit- ten -der Größe und Vielfältigkeit der Organisationseinheit geschuldet- gerechnet werden kann. D en Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozial- und Jugendbehörde und den sonstigen im Sozialbe- reich tätigen städtischen Dienststellen kann eine insgesamt ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung bestätigt werden. Mitunter wurden Bearbeitungsmängel festgestellt bzw. Leistungskorrekturen erfor- derlich. Die Prüfungsergebnisse wurden, soweit notwendig, im Rahmen der laufenden Berichterstat- tung gegenüber der Verwaltung dargelegt. 4.5 Entwicklung der Gebührenhaushalte Bei der Stadt sind alle sogenannten „großen“ Gebührenbereiche im Kernhaushalt enthalten. Dies bie- tet unmittelbare Mitwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten durch den Gemeinderat und den Ober- bürgermeister bzw. die zuständigen Dezernate sowie eine transparente Gesamtdarstellung verschie- dener Parameter des Haushalts (z. B. Verschuldung, Vermögen). Daneben ergeben sich auch wesentli- che Vorteile bei der Absicherung des Haushaltsausgleichs (u. a. wegen des höheren Eigen-/Basis- kapitals) und ggf. mehr Flexibilität bei der Schulden- und Liquiditätssteuerung. D ie nachfolgenden Erläuterungen stellen die gebührenrechtliche Sicht mit Kostendeckungsgraden dar. Berücksichtigt sind sowohl rechtliche Vorgaben zur Berechnung des gebührenrechtlichen Ergebnisses (z. B. Abzug des Anteils öffentlicher Flächen bei den Entwässerungsgebühren) als auch auf örtlicher Ebene getroffene Entscheidungen des Gemeinderats zum Verzicht auf die grundsätzlich gebotene volle Kostendeckung (z. B. Bestattungswesen: Kindergräber, Trauerhallen; Märkte: Großmarkt, Christ- kindlesmarkt; Abfallwirtschaft: Annahmegebühren Wertstoffstationen). D ie Ableitung der gebührenrechtlichen Ergebnisse aus der Kostenrechnung wird für die einzelnen Ge- bührenhaushalte vom RPA jährlich alternierend geprüft. D ie Prüfungen des RPA beziehen sich regelmäßig auch auf den Ergebnisausgleich und die Bildung von Gebührenüberschussrückstellungen. Gebührenüberschussrückstellungen dürfen lediglich für aus- gleichspflichtige Überschüsse gebildet werden (§ 41 Abs. 1 GemHVO). Ein Saldieren von Über- und Unterdeckungen unterschiedlicher Teilbereiche ist dabei unzulässig. D er jeweilige Ergebnisausgleich sowie ggf. zu bildende Gebührenüberschussrückstellungen wurden zutreffend ermittelt.    Rechnungsprüfungsamt | 61 THH 6900 Friedhof und Bestattung Der Teilhaushalt Friedhof und Bestattung umfasst neben dem Gebührenbereich weitere Betriebsteile wie öffentliches Grün, Ehrengräber, Bestattungsvorsorge und Binderei. Gebühr enrechtlich aufbereitete Ursprungsergebnisse im Dreijahresvergleich: Gebührenbereich 2019 2020 2021 Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Reihengräber -159.643,0177,4 -142.024,2280,5 -154.566,7380,0 Wahlgräber -635.615,5574,4 -571.793,9378,2 -424.174,3283,6 Kolumbarien u. a. -258.133,5376,4 -204.787,3081,4 -180.314,4884,1 Baumpatenschaften -5.897,2088,8 -8.266,4289,0 -4.338,1894,3 Bestattungen (saldiert) -681.851,6482,7 324.576,55 90,0 -538.033,4887,1 Bezüglich der (z. B. nach Verrechnung oder Einstellen in die Gebührenkalkulation) noch offenen Gebühre nüber- und -unterdeckungen wurden im Rahmen der Prüfung des Ergebnisausgleichs insbe- sondere die nachfolgenden Hinweise an das Fachamt gegeben: Der Bereich Leichenhallen ist, obwohl die kalkulatorischen Kosten von der Stadt getragen werden, seit Jahren defizitär. Das RPA hat auf diesen Umstand bereits mehrfach hingewiesen. Es wird angeregt, die Unterdeckungen 2019 (18.062,47 €) und 2020 (4.890,15 €) in die Gebührenkalkulation 2023 einzu-stellen. Im Bereich Grabaushub bestehen nach Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.12.2021 ak- tuell Unterdeckungen aus den Jahren 2019 bis 2021 (86.510,14 €). Es wird empfohlen, die Unterde- ckung 2019 (41.757,36 €) in die Gebührenkalkulation 2023 einzustellen. Der Bereich Urnenbeisetzung verfügt über ausgleichspflichtige Unterdeckungen aus 2020 (15.251,62 €) und 2021 (12.588,71 €). Es wird empfohlen, die Unterdeckung 2020 in der Gebühren- kalkulation 2023 zu berücksichtigen. Das RPA weist nach wie vor darauf hin, dass es sich bei dem Bereich der Einäscherung um einen wirt- schaftlichen Geschäftsbetrieb der Stadt Karlsruhe (BgA) handelt, bei dem die Gebühren so festgesetzt werden können, dass diese einen angemessenen Ertrag für den städtischen Haushalt abwerfen (§ 14 KAG).  62 | Schlussbericht 2021  THH 7000 Abfallwirtschaft Auch der Teilhaushalt Abfallwirtschaft beinhaltet Bereiche, die gebührenrechtlich keine unmittelbare Relevanz haben (z. B. Fuhrpark, Straßenreinigung). Gebührenrechtlich aufbereitete Ursprungsergebnisse im Dreijahresvergleich: Gebührenbereich 2019 2020 2021 Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Restmüll/Wertstoff 903.518,34 102,4 1.724.979,77 104,2 2.073.277,37 104,1 Annahmegebühr 45.430,90 108,0 -392,28 99,9 -17.141,00 92,3 Mulden 7.939,28 100,3 - - - - Presscontainer -27.728,62 96,6 - - - - Abfallmulden ges. - - 8.460,41 100,4 -136.520,57 92,5 Bei den folgenden Ausführungen zur Behandlung der noch offenen Gebührenüber- und -unterdeckungen der jeweiligen Gebührenbereiche wurden alle vom Gemeinderat bisher getroffenen Beschlüsse einbezogen: Im Bereich Restmüll bestehen die Überdeckung 2020 (1.724.979,77 €) sowie die Überdeckungen 2021 (2.073.277,37 €). Um deutliche Gebührensprünge zu vermeiden, hält es das RPA für geboten, zumindest einen Teilbetrag der Überdeckung 2020 in die Gebührenkalkulation für 2023 einzustellen. Beim Bereich Annahmegebühren besteht die Unterdeckung 2018 (78.725,96 €), die Überdeckung 2019 (45.430,90 €), die Unterdeckung 2020 (392,28 €) sowie die Unterdeckung 2021 (17.141,00 €). Die noch offene Unterdeckung 2018 (78.725,96 €) sollte mit der Restüberdeckung 2019 verrechnet werden. Die danach verbleibende Restunterdeckung 2018 (44.871,86 €) sowie die Unterdeckung 2020 (392,28 €) sollten in die Gebührenkalkulation 2023 eingestellt werden. Neuer Gebührentatbestand „Abfallmulden“ Mit Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2020 wurde dem Verwaltungsvorschlag (Zusammenfas- sung der Bereiche Mulden sowie Presscontainer) zugestimmt. Mit der Einführung der sogenannten „Drei-Komponenten-Gebühr“ soll laut Amt für Abfallwirtschaft eine zukunftsorientiertere, gerechtere Gebührenerhebung ermöglicht und zudem Anreize der Abfallvermeidung geschaffen werden. Im Bereich Abfallmulden besteht noch eine hohe Unterdeckung aus 2018 (460.916,23 €). Diese resul- tiert überwiegend aus der Anpassung der Deponierückstellungen 2017 und 2018. Bereits in der Ver- gangenheit wurde wiederholt durch die Stadtkämmerei und das RPA darauf hingewiesen, einen Teil der (Rest-)Unterdeckungen in den jeweiligen Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen. Um einen fristgerechten Ausgleich bewirken zu können, ist die Unterdeckung 2018 (460.916,23 €) entweder in die Gebührenkalkulation für 2023 einzustellen oder mit der Überdeckung 2020 (8.460,41 €) zu ver- rechnen. Die danach verbleibende Restunterdeckung 2018 wäre zwingend in die Gebührenkalkulation für 2023 einzustellen. Die Unterdeckungen 2019 (19.789,34 €) und 2021 (136.520,57 €) sind spätes- tens 2024 bzw. 2026 auszugleichen. Rechnungsprüfungsamt | 63 THH 7200 Märkte Der Teilhaushalt Märkte umfasst neben dem Gebührenbereich, bei dem die Kostendeckungsgrade politisch vorgegeben sind, weitere Betriebsteile wie Messplatz und Festplätze. Gebührenrechtlich aufbereitete Ursprungsergebnisse im Dreijahresvergleich: Gebührenbereich 2019 2020 2021 Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Großmarkt 38.240,96 104,2 -124.279,39 87,3 -39.365,15 95,8 Wochenmärkte -29.449,08 87,9 -27.981,16 89,3 -26.924,70 90,4 Jahrmärkte/Kirchweihen -126.746,42 64,1 -60.977,12 0,1 -42.965,04 70,7 Kunsthandwerkermarkt -653,61 95,0 -8.977,37 31,3 -2.155,84 71,3 Christkindlesmarkt -115.778,77 73,0 -128.508,07 1,7 -347.255,88 15,9 Bezüglich der (z. B. nach Verrechnung oder Einstellen in die Gebührenkalkulation) noch offenen Gebührenüber- und -unterdeckungen wurden im Rahmen der Prüfung des Betriebsergebnisses 2021 sowie des Ergebnisausgleichs folgende wesentliche Hinweise an das Fachamt gegeben: Im Bereich Großmarkt bestehen noch die Unterdeckungen 2020 und 2021 (124.279,39 € und 42.544,74 €). Teilbeträge der Unterdeckung 2020 in Höhe von 50.340,00 € und 32.560,00 € werden laut Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2021 in die Gebührenkalkulationen für 2022 und 2023 einge- stellt. Der Bereich Wochenmärkte weist noch die Unterdeckungen 2018, 2019 und 2021 (16.817,73 €, 24.951,07 € und 24.101,98 €) aus. Die Unterdeckungen 2018 und 2019 bezieht das Marktamt laut v. g. Gemeinderatsbeschluss in die Gebührenkalkulation 2022 und 2023 ein. Auf den Ausgleich der Unterdeckung 2020 wurde laut GR-Beschluss vom 14.12.2021 coronabedingt verzichtet. Im Bereich Kunsthandwerkermarkt besteht noch die Unterdeckung 2021 (991,12 €), die spätestens 2026 auszugleichen ist. Die Überdeckungen 2017 und 2018 wurden 2021 mit einem Teil der Unter- deckung 2020 verrechnet. Für die Restunterdeckung (5.080,32 €) beschloss der Gemeinderat den Verzicht. Der Bereich Christkindlesmarkt weist bedingt durch die Corona-Pandemie eine Unterdeckung von 239.310,66 € aus. Auf den Ausgleich der Unterdeckung 2020 (94.353,62 €) wird laut GR-Beschluss vom 14.12.2021 coronabedingt ebenso verzichtet wie auf den Ausgleich der Unterdeckung 2020 im Bereich Jahrmärkte (39.659,82 €). Für die Unterdeckung 2019 im Bereich Jahrmärkte (36.117,99 €) ist ein Ausgleich 2024 vorzusehen. 64 | Schlussbericht 2021 THH 7400 Stadtentwässerung Gebührenrechtlich aufbereitete Ursprungsergebnisse im Dreijahresvergleich: Gebührenbereich 2019 2020 2021 Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Über-/Unter- deckung (-) € Kosten- deckungsgrad % Niederschlagswasser -666.463,66 95,0 1.108.692,37 109,4 -1.588.837,90 87,4 Schmutzwasser -2.361.386,97 92,8 1.680.316,86 105,4 -4.242.661,91 88,3 Aufgrund der Einführung der flächendeckenden gesplitteten Abwassergebühr werden die Gebühren- bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser seit 2015 getrennt ausgewiesen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14.12.2021 bereits umfangreich über die bestehenden Über- und Unterdeckungen entschieden. Eine Ausbuchung der in die Kalkulationen 2022 und 2023 einge- stellten Beträge kann erst im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses erfolgen. Um einen rechtskonformen Ausgleich zu gewährleisten, hält es das RPA für geboten, im Bereich Schmutzwasser die Restunterdeckung 2019 (6.000,00 €) mit der Überdeckung 2020 (4.280.316,86 €) zu verrechnen. Die dann verbleibende Restüberdeckung 2020 (4.274.316,86 €) sollte zur Vermeidung größerer Gebührensprünge zumindest teilweise in die Gebührenkalkulation 2024 eingestellt werden. Im Bereich Niederschlagswasser erachtet das RPA die Verrechnung der Restunterdeckung 2019 (536.463,66 €) mit der Restüberdeckung 2018 (481.139,74 €) und teilweise mit der Überdeckung 2020 (1.348.692,37 €) für geboten. Rechnungsprüfungsamt | 65 4.6 Transferaufwendungen Die Gesamtergebnisrechnung 2021 weist Transferaufwendungen von 755,77 Mio. € aus und stellt damit mit Abstand den größten Anteil an den ordentlichen Aufwendungen dar. Transferaufwendun- gen sind nach § 61 Ziffer 40 GemHVO Aufwendungen ohne unmittelbar damit zusammenhängende Gegenleistung. Dazu gehören beispielsweise Unterstützungsleistungen im Sozialbereich, Zuschüsse im Rahmen der Kultur- und Sportförderung, aber auch Verlustabdeckungen und Betriebskostenzuschüsse an kommunale Gesellschaften oder Verbände sowie Umlagen (Gewerbesteuer, FAG, KVJS) oder der sogenannte Status-Quo-Ausgleich nach § 22 FAG. Konto Bezeichnung 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2017/2021 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % 43110000 Zuweisungen an das Land 22,81 23,38 23,69 24,32 27,62 4,81 21,1 Badisches Staatstheater (THH 4100) 22,81 23,38 23,69 24,32 24,73 1,92 8,4 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände 1,09 1,18 1,20 1,25 1,40 0,31 28,4 43150000 Zuschüsse an verbundene Unternehmen 33,37 42,24 73,85 73,61 124,05 90,68 271,7 hierunter u. a.: KMK (THH 2000) 11,21 12,00 11,05 0,00 14,76 3,55 31,7 KVVH 0,00 0,00 18,00 34,06 47,33 47,33 100,0 43150001 (*) Aufw.f.Bild.Rückstell.droh.Verluste verb.Untern. 0,00 0,00 0,00 89,23 11,41 11,41 100,0 hierunter u. a.: KMK (THH 2000) 0,00 0,00 0,00 20,95 5,13 5,13 100,0 KVVH 0,00 0,00 0,00 38,48 -5,18 -5,18 100,0 SKK 0,00 0,00 0,00 19,48 6,94 6,94 100,0 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche 130,23 137,60 148,75 163,82 165,82 35,59 27,3 hierunter u. a.: Schule und Sport (THH 4000) mit 6,29 6,56 6,08 5,19 5,24 -1,05 -16,7  Förderung von Schulen in anderen Trägerschaften (PG 21.50) 2,03 2,25 0,90 1,10 1,07 -0,96 -47,3  Förderung des Sports (PG 42.10) 4,04 4,09 5,13 4,06 4,14 0,10 2,5 Kultur (THH 4100) mit 14,74 15,04 15,72 16,38 16,76 2,02 13,7  Bereich Theater (PG 26.10) 1,21 1,21 1,42 1,40 1,26 0,05 4,1  Bereich Sonstige Kulturpflege (PG 28.10) 11,54 11,60 12,14 12,14 12,59 1,05 9,1 mit ZKM 8,69 8,77 8,98 8,88 9,18 0,49 5,6 Soziales und Jugend (THH 5000) mit 107,30 112,76 124,04 139,27 140,86 33,56 31,3  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen freier Träger (PG 3651) 95,03 99,93 109,37 123,76 124,81 29,78 31,3 Soziale Leistungen 197,25 205,03 219,27 225,87 236,22 38,97 19,8 43310000 Soz.Leist.an natürl. Personen außerhalb v. Einrichtungen 96,48 104,21 115,05 159,47 169,38 72,90 75,6 43320000 Soz.Leist.an natürl. Personen innerhalb v. Einrichtungen 100,77 100,82 104,22 66,40 66,84 -33,93 -33,7 Umlagen, sonst. Transferaufwendungen (ohne FAG-Rückstellungen) 181,45 217,90 215,00 187,04 198,63 17,18 9,5 43410000 Gewerbesteuerumlage 49,34 63,19 49,78 21,93 27,37 -21,97 -44,5 43710000 Allg. Umlage an d. Land (FAG-Umlage) 125,99 146,68 157,01 158,38 164,24 38,25 30,4 43711000 (*) FAG-Rückstellungen 11,60 -17,54 -1,25 60,91 -9,38 -20,98 -180,9 43720000 Allg. Umlagen an Gemeinden (KVJS) 1,62 1,70 1,62 1,87 1,92 0,30 18,5 43729000 Übern. v. Aufg. LWV, Status-Quo-Ausgleich (§ 22 FAG) 3,37 5,55 5,58 3,91 4,13 0,76 22,6 versch. Weitere Transferaufw./übrige Konten summiert (4312, 4317, 43181, 4323, 4325, 4378) 1,13 0,78 1,01 0,95 0,97 -0,16 -14,2 Transferaufwendungen (lt. Gesamtergebnisrechnung) 577,82 609,79 680,51 826,05 755,77 177,95 30,8 Transferaufw. (*) - ohne Rückstellungen FAG, verb. Unternehm. 566,22 627,33 681,76 675,91 753,74 187,52 33,1 66 | Schlussbericht 2021 Die Tabelle soll kein umfassendes, detailliertes Abbild städtischer Förderleistungen sein, sondern die tendenzielle Entwicklung der letzten fünf Jahre in größeren Aufwandsbereichen darstellen. Insgesamt erhöhten sich die Transferaufwendungen (* ohne Rückstellungen) von 2017 bis 2021 um 187,52 Mio. € auf 753,74 Mio. €. Die größten Steigerungen im Betrachtungszeitraum liegen im Be- reich der Zuschüsse an verbundene Unternehmen (90,68 Mio. €) sowie erneut im Sozialbereich, hier insbesondere „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen freier Träger“ ( 29,78 Mio. €) und „Sozia- le Leistungen an natürliche Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen“ (38,97 Mio. €). Die Zuschüsse an verbundene Unternehmen (Verlustabdeckungen und Betriebskostenzuschüsse an Ge- sellschaften und Einrichtungen der Stadt) stiegen um 90,68 Mio. € auf 124,05 Mio. €. Auf die Ausfüh- rungen unter Abschn.Nr. 4.7 wird verwiesen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden auch 2021 Aufwendungen für Bildung von Rückstellungen aus drohenden Verlusten verbundener Unternehmen gebildet bzw. in Anspruch genommen (11,41 Mio. €) . Die Rückstellungsbildung wurde im Schaubild -Entwicklung der Transferaufwendungen- nachrichtlich dargestellt. Auf die Ausführungen unter Abschn.Nr. 3.3.3.3 wird verwiesen. Die Zuschüsse an übrige Bereiche wuchsen um 35,59 Mio. € auf 165,82 Mio. € an. Der größte Anstieg dieser Transferleistungen ergab sich im Bereich Soziales und Jugend -insbesondere durch den Ausbau von Kindertageseinrichtungen- um 33,56 Mio. € auf 140,86 Mio. €. Bei Schule und Sport sanken die Transferaufwendungen geringfügig um 1,05 Mio. € auf 5,24 Mio. € und im Bereich Kultur stiegen diese um 2,02 Mio. € auf 16,76 Mio. € (ohne Badisches Staatstheater). Die Gründe für die Schwan- kungen dieser weitgehend „freiwilligen Zuwendungen“ sind vielschichtig. Weitergehende Erkenntnis- se lassen sich im Einzelfall nur anhand bedarfsorientierter Status- und Standardüberprüfungen gewin- nen. Die gesetzlich weitgehend vorgegebenen Sozialen Leistungen stiegen innerhalb von vier Jahren um 38,79 Mio. € auf 236,22 Mio. €. Auf die Ausführungen in Abschn.Nr. 4.4 wird verwiesen. Die Umlagen (ohne FAG-Rückstellungen) erhöhten sich im Betrachtungszeitraum um 17,18 Mio. € auf 198,63 Mio. €. Sie unterliegen aufgrund der gesetzlich festgelegten Bemessungsgrundlagen -mitunter erheblichen- jährlichen Schwankungen (z. B. Gewerbesteuerumlage). Die Veränderungen der FAG-Rückstellungen 20 21 (-9,38 Mio. €) blieben hierbei -ebenso wie die früheren Zuführungen/ Inanspruchnahmen- unberücksichtigt. Rechnungsprüfungsamt | 67 Entwicklung der Transferaufwendungen -10 Jahre- Die Grafik verdeutlicht, dass verschiedene Bereiche der Transferaufwendungen seit Jahren stetig wachsen. Die Zuschüsse an übrige Bereiche stiegen um 71,6 Mio. € kontinuierlich auf 165,8 Mio. € an. In dem Bereich der sozialen Leistungen an natürliche Personen stiegen die Transferaufwendungen ebenfalls stetig um 78,9 Mio. € auf 236,2 Mio. €. Der Anstieg der Transferaufwendungen insgesamt betrug 324,4 Mio. € und erreichte mit 753,7 Mio. € einen neuen Höchstwert. Das RPA sieht den Aufwärtstrend im Bereich der Transferleistungen weiterhin kritisch. Ein großer Teil der Transferleistungen kann dabei von der Stadt nicht unmittelbar beeinflusst werden. Ungeachtet dessen stellt dieser Trend -neben den von der konjunkturellen Entwicklung abhängigen und überdies zeitversetzten Umlagen- ein hohes Risiko im kommunalen Handlungsfeld der Stadt dar. Trotz der bereits getroffenen Sparmaßnahmen hält das RPA eine Aufgabenkritik in allen von der Stadt unmittelbar beeinflussbaren Bereichen der Transferaufwendungen für unverzichtbar. 826,1 755,8 429,3 447,9 488,4 529,4 552,9 566,2 627,3 681,8 675,9 753,7 143,8 157,3 168,0 186,9 190,3 197,3 205,0 219,3 225,9 236,2 83,5 94,2 104,3 117,7 122,6 130,2 137,6 148,8 163,8 165,8 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 2012201320142015201620172018201920202021 Mio. € Transferaufwendungen einschl. Rückstellungen (Darstellung ab 2020) Transferaufwendungen insgesamt (ohne Rückstellungen FAG, verb. Unternehmen) Transferaufwendungen soziale Leistungen an natürliche Personen (Konten 4331, 4332) Transferaufwendungen Zuschüsse übrige Bereiche (Konto 4318)   68 | Schlussbericht 2021 4.7 Finanzielle Leistungen für Gesellschaften und Einrichtungen der Stadt Nachfolgend wird exemplarisch an einigen Gesellschaften und Einrichtungen aufgezeigt, welche er- heblichen finanziellen Leistungen (insbesondere für Verlustabdeckungen -auch coronabedingt- und Betriebskostenzuschüsse) diese aus städtischen Haushaltsmitteln 2021 erhalten haben (soweit mit ver- tretbarem Aufwand ermittelbar):  Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) 2.016.196 €  Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark 3.700.000 €  Fächerbad Karlsruhe GmbH 3.162.000 €  Karlsruher Messe- und Kongress GmbH 19.894.062 €  Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) 18.463.313 €  KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH 3.982.331 €  KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 3.330.000 €  KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH 42.152.000 €  Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH 23.000.000 € Die Stadt hat sich bei der Gründung verpflichtet, die Altschulden des Klinikums von 33,6 Mio. € rückwirkend zum 01.01.1994 zu übernehmen. Daraus ergaben sich 2021 noch Belastungen des Stadthaushalts für Tilgungsleistungen 238.310 € für Zinsleistungen 41.366 € Die Forderung nach § 102 Abs. 3 GemO, wonach wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen sollen, wurde von diesen Gesellschaften und Einrich- tungen nicht erfüllt. Die hier dargestellten Leistungen von 120 Mio. € bedeuten eine sehr hohe Belas- tung für die Stadt. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die städtischen Unternehmen als Teil des Konzerns „Stadt Karlsruhe“ öffentliche Leistungen erbringen. Darüber hinaus flossen auch an Stiftungen städtische Mittel, z. B. an das ZKM 9.184.400 €. Investitionszuschüsse sind in der Betrachtung nicht enthalten. Auf die weitergehende Darstellung im Anhang zum Jahresabschluss, Kapitel 4.3.2, wird verwiesen. Von der dortigen Darstellung weichen die Zuschüsse an die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (19.893.562 €) und an den Karlsruher Verkehrsverbund (18.294.193 €; hiervon kamen 13.239.599 € aus dem ÖPNV-Rettungsschirm des Landes, die von der Stadt weitergeleitet wurden) ab.  Rechnungsprüfungsamt | 69 4.8 Bautechnische Prüfung Art und Umfang der bautechnischen Prüfung Gegenstand der Prüfung waren die Rechnungen für Bauleistungen einschließlich der Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Lieferleistungen und sonstige freiberufliche Leistungen in Verbindung mit Baumaßnahmen. Dies umfasste den Stadthaushalt, insbesondere in den Fachbereichen Hochbau, Tief- bau, Abfallwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau, Friedhöfe, Zoo sowie Bäder. Die Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des § 3 GemPrO in Stichproben und Schwerpunkten. Insgesamt wurden 2021 im Bereich des Stadthaushalts 4.222 Schlussrechnungen geprüft. Zusätzlich wurden Baumaßnahmen bzw. Gewerke vertieft geprüft. Auch Prüfungen vor Ort wurden wiederum durchgeführt. Prüfungsäußerungen an die Fachdienststellen hat das RPA jeweils zeitnah abgegeben, um die für die Wirksamkeit der Prüfung wichtige Aktualität und Prävention zu gewährleis- ten. Die vorausgehende Prüfung der Vergaben von Bauleistungen mit den dazu erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen hat der Gemeinderat dem RPA mit Beschluss vom 25.03.1980 gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 GemO übertragen. Nach den hierzu ergangenen ergänzenden Festlegungen umfasst die Vergabeprüfung die Genehmigung von Nachtragsleistungen, Freihändigen Vergaben und Vergaben, bei denen nicht der niedrigste Bieter den Auftrag erhält. Grundlage für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Bauleistungen ist im Prüfungszeitraum die VOB-Ausgabe 2019. Hinsichtlich des Anwendungszeitpunktes der VOB 2019 muss zwischen Unter- schwellenwertvergaben (nationale Vergaben) und europaweiten Vergaben unterschieden werden. Unterschwellenwertvergaben erfolgen, solange der geschätzte Gesamtwert aller Bauaufträge für eine bauliche Anlage den EU-Schwellenwert unterschreitet. Dieser Schwellenwert ist für die Jahre 2020 und 2021 auf 5.350.000 € netto festgelegt worden. Eine europaweite Vergabe hat hingegen stattzufin- den, wenn der EU-Schwellenwert erreicht oder überschritten wird. Im Berichtsjahr wurden im Bereich des Stadthaushalts 423 Nachtragsprüfungen durchgeführt. Des Weiteren wurden 359 Freihändige Vergaben und Sonderfälle (Auftrag nicht an den niedrigsten Bieter) sowie 242 Vertragsabschlüsse mit Architektur- und Ingenieurbüros geprüft. In vielen Fällen haben sich die Fachdienststellen mit dem Wunsch nach Beratung an das RPA gewandt. Fragen der Vertragsgestaltung mit freiberuflich Tätigen, Angebotswertungen nach Bauausschreibun- gen und Streitfälle mit Auftragnehmer*innen über die Vertragsauslegung und Vergütung standen hierbei im Vordergrund. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus allen bautechnischen Fachbereichen des Konzerns Stadt konn- te das RPA zur Klärung und Problemlösung in zahlreichen Fällen beitragen. Es ist vorrangiges Ziel, die Dienststellen bei der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung und Vermeidung von Fehlern zu unterstüt- zen. Feststellungen aus der bautechnischen Prüfung Allgemeines Die im Berichtsjahr getroffenen Prüfungsfeststellungen liegen den Fachdienststellen im Einzelnen vor. Bei der Zahl der Beanstandungen ist in Relation dazu die große Zahl der Vorgänge zu sehen, die sich bei der Prüfung als ordnungsgemäß erwiesen. 70 | Schlussbericht 2021 Zu berücksichtigen ist zudem, dass Feststellungen häufig Einzelaspekte betrafen. Dies schließt nicht aus, dass die betreffende Baumaßnahme -insgesamt gesehen- wirtschaftlich und ordnungsgemäß ausgeführt worden ist. Allgemein war für das RPA zu beobachten, dass weiterhin -wie auch bereits in den Vorjahren- Bauher- renfunktionen, insbesondere auch Vergabedienstleistungen, bei verschiedenen Baumaßnahmen nicht wahrgenommen werden konnten. Die Leistungen mussten an Ingenieur-/Architekturbüros und Büros für Projektsteuerung vergeben werden. Hierdurch entstanden der Bauherrin Mehrkosten. Diese Prob- lematik wurde zwischenzeitlich in einigen Teilbereichen durch Um- und Neustrukturierungen der Vergabestellen sowie durch Optimierung der Abläufe gelöst. Im Rahmen der bautechnischen Prüfung wurden auch 2021 für den Bereich des Stadthaushalts Einsparungen von 245.698 € (und zusätzlich 13.638 € bei den Gesellschaften) erzielt. Teilweise wurden die Einsparungen erst dadurch möglich, dass RPA und Fachämter die städtischen Interessen gegenüber Dritten gemeinsam vertreten haben. Wert und Erfolg der Prüfung können nicht allein an finanziellen Ergebnissen gemessen werden, da die Prüfung zu einem wesentlichen Teil präventiv wirkt. Architekten- und Ingenieurleistungen Vertragsabschlüsse und Abrechnungen von Architekten- und Ingenieurleistungen erfolgten auf der Grundlage der HOAI, die bislang als Rechtsverordnung allgemein verbindliches staatliches Preiskon- trollrecht darstellte. Am 04.07.2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass das zwingende Preisrecht der HOAI 2009/2013 gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstößt. Dies mach- te eine Anpassung des nationalen Regelwerks erforderlich. Die Vorgaben des EuGH wurden in natio- nales Recht umgesetzt. Am 19.11.2020 ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze (ArchLG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die HOAI. Mit der Ersten Verordnung zur Ände- rung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wurde daraufhin die HOAI 2021 verab- schiedet, die am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Die bekannten HOAI-Honorartafeln sind mit der Änderung der HOAI nicht mehr verbindlich, sondern weisen allein Orientierungswerte als Hilfestellung bei der Ermittlung eines angemessenen Honorars aus. Mit der Abschaffung des verbindlichen Preis- rechts geht eine Flexibilisierung einher, welche einen erhöhten Preiswettbewerb zur Folge haben kann. Architekten- und Ingenieurleistungen sind geistig-schöpferischer Natur und wurden bisher unterhalb der EU-Schwellenwerte überwiegend freihändig an Büros vergeben, die die Gewähr für eine sachge- rechte und qualitätsvolle Vertragserfüllung boten. Es fand insoweit ein formloser Leistungswettbewerb statt, im Gegensatz zum Preiswettbewerb bei Vergaben, bei denen die Leistung genau beschrieben werden kann. Im Rahmen der Fortschreibung der städtischen Vergabedienstanweisung (VergDA) zum 01.01.2021 wurde die unterhalb der Schwellenwerte geltende Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) als verbind- lich aufgenommen. Die UVgO regelt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträ- gen unterhalb der Schwellenwerte. Gemäß § 50 UVgO sind freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Freiberufliche Leistungen mit Gesamthonoraren ab dem EU-Schwellenwert (214.000 € im Prüfungs- zeitraum) werden seit dem 18.04.2016 im EU-Verfahren gemäß GWB und VgV (für den Dienst- und Lieferleistungsbereich einschließlich der geistig-schöpferischen Dienstleistungen wie z. B. Planungsleis- tungen) vergeben. Die Frage der Überschreitung der EU-Schwellenwerte ist nach wie vor eine der wichtigsten Wegegabe- lungen im Vergaberecht. Hiervon hängt nicht nur der Rechtsschutz vor den Nachprüfungsinstanzen  Rechnungsprüfungsamt | 71 ab, sondern auch die Wahl der richtigen Verfahrensart. Mit Blick auf den Erhalt möglicher Fördermittel oder eventueller Nachprüfungsverfahren (gerichtliche Kontrolle) ist aus Rechtssicherheitsgründen die Festlegung des richtigen Verfahrens von zentraler Bedeutung. Bei einer Annäherung an den EU- Schwellenwert sollte im Zweifel EU-Vergaberecht angewendet werden. Hierzu die folgenden Feststel- lungen: Für die Neugestaltung des Solehofes eines historischen Bades mussten Architektenleistungen und In- genieurleistungen für die Technische Ausrüstung beauftragt werden. Obwohl die Architektenleistun- gen den EU-Schwellenwert deutlich überschritten, wurde vom zuständigen Fachamt kein europawei- tes Wettbewerbsverfahren (VgV-Verfahren) durchgeführt. Bei den Leistungen der Technischen Ausrüs- tung wurde der Schwellenwert mit rund 213.800 € ohne USt. nahezu erreicht. Ein VgV-Verfahren ist auch in diesem Fall unterblieben. Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts sollten künftig beachtet werden. Die Prüfung der Architekten- und Ingenieurverträge erfolgte im Berichtszeitraum nach der HOAI 2021. Die Abrechnung von Altverträgen erfolgte nach der jeweils zutreffenden HOAI. Bei der vorausgehen- den Prüfung von Vertragsentwürfen durch das RPA zeigte sich, dass die Bestimmungen der HOAI im Allgemeinen beachtet wurden. In Einzelfällen ergaben sich vor dem Vertragsschluss Änderungen, die beispielsweise die Zuordnung zu den Leistungsbildern der HOAI oder die Berechnung der mitzuverar- beitenden Bausubstanz betrafen. Insgesamt wurden im Jahr 2021 durch das RPA 242 Architekten- und Ingenieurverträge im Bereich des Stadthaushalts geprüft. Hinzu kamen noch weitere 66 Verträge bei den Gesellschaften. Im Folgenden werden beispielhaft die Feststellungen benannt, die häufiger aufgetreten sind. So hat sich u. a. gezeigt, dass  zusätzliche Ingenieurleistungen beauftragt werden sollten, obwohl diese Leistungen mit den Grundleistungen bereits zu erbringen waren  die anrechenbaren Kosten gelegentlich nicht korrekt ermittelt wurden  der Umbauzuschlag zu hoch ermittelt oder versehentlich abgerechnet wurde  Fehler bei der Zuordnung von Leistungen innerhalb der HOAI auftraten  zu hohe Nebenkosten in Ansatz gebracht wurden. Nachfolgend sind beispielhaft Vertragsabschlüsse mit freiberuflich Tätigen aufgeführt, bei welchen sich nach der Mitwirkung des RPA eine Kostenreduzierung ergab:  Beim Neubau einer Wertstoffstation war zur Herstellung der Dachkonstruktion eine statische Fachplanung erforderlich. Der entsprechende Vertragsentwurf für die Tragwerksplanung wurde dem RPA zur fachlichen Prüfung vorgelegt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Dachkonstruktion honorartechnisch statt als Gebäude irrtümlich als Ingenieurbauwerk eingeordnet wurde. Der Sach- verhalt wurde dem Fachamt vom RPA entsprechend erläutert, so dass der Ingenieurvertrag inhalt- lich berichtigt wurde. Durch die Zuordnung als Gebäude konnte der Honoraranspruch des Stati- kers reduziert werden (Einsparung: 10.443 €).  Dem RPA wurde ein Ingenieur-Vertragsentwurf für die Vergabe der Tragwerksplanung zur Moder- nisierung und Erweiterung einer Berufsschule vorgelegt. Bei der Prüfung des Vertragswerks war der hohe Kostenansatz für die mitzuverarbeitende Bausubstanz auffällig und wurde vom RPA in dieser Höhe nicht akzeptiert. Nach Abstimmung mit dem Fachamt wurde die mitzuverarbeitende Bausubstanz deutlich reduziert und somit ergab sich ein geringerer Honoraranspruch des Trag- werksplaners (Einsparung: 10.752 €). 72 | Schlussbericht 2021 Bei der Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen war festzustellen, dass die Abrechnung in fast allen Fällen korrekt war. Vereinzelt gab es Prüfungsbeanstandungen, die jedoch von unterge- ordneter Bedeutung waren. Durch das RPA kann bestätigt werden, dass im Prüfungszeitraum bei der Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen kaum grundsätzliche Fehler enthalten waren. Die nachfolgende Honorarabrechnung soll jedoch nicht unerwähnt bleiben:  Zur Durchführung der Erweiterung einer Schule waren Ingenieurleistungen der Technischen Aus- rüstung erforderlich. Bei der Prüfung der Honorarschlussrechnung wurde vom RPA festgestellt, dass die anrechenbaren Kosten, welche die Grundlage für die Honorarberechnung bilden, nicht korrekt ermittelt worden waren. Hierbei wurden versehentlich die Baukosten für die öffentliche Er- schließung miteinbezogen. Hierdurch hätte sich ein überhöhtes Honorar ergeben (Einsparung: 8.377 €). Für das RPA hat sich abermals gezeigt, dass der Prüfung von Architekten- und Ingenieurleistungen vor Vertragsschluss eine bedeutende präventive Rolle zukommt. Diese Prüfung wird auch in den kom- menden Haushaltsjahren durchgeführt werden. Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen Für die kommunalen Auftraggeber in Baden-Württemberg ist die VOB aufgrund von § 31 GemHVO i. V. m. der Vergabe-VwV des Innenministeriums verbindlich. Bei Aufträgen ab den EU-Schwellen- werten sind zudem GWB und VgV zu beachten. Vorrang hat die Öffentliche Ausschreibung, sofern nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Beschränkte Ausschreibung oder Frei- händige Vergabe rechtfertigen. Ziel der VOB/A sind wirtschaftliche Vergaben in einem ordnungsge- mäßen, transparenten Wettbewerb unter Gleichbehandlung aller Bietenden. Für einen ordnungsgemäßen und transparenten Wettbewerb ist es notwendig, die Wertung der An- gebote nach VOB/A sowie die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen zu beach- ten. Hierin ist u. a. geregelt, wann ein Angebot auszuschließen ist, dass die Eignung der Bieter zu prü- fen ist und dass Nebenangebote zu werten sind, sofern sie vom Auftraggeber zugelassen wurden. Ebenso ist hier auch die Wertung von Preisnachlässen und Skonti geregelt. Im Berichtsjahr wurden durch das RPA insgesamt 359 Freihändige Vergaben bzw. Vergaben, bei de- nen nicht der niedrigste Bieter den Auftrag erhalten sollte, geprüft. Es war festzustellen, dass bei der Durchführung der Vergaben bei den einzelnen Fachämtern die Vorschriften der VOB und der städti- schen Vergabedienstanweisung regelmäßig eingehalten wurden. Ausnahmefälle wurden zutreffend begründet und mit dem RPA bedarfsbezogen vorab besprochen. Bei der Prüfung durch das RPA erga- ben sich im Bereich der Vergaben keine wesentlichen Beanstandungen. Dennoch seien hier Anmer- kungen zu Feststellungen genannt:  Die Vergabeprüfung durch das RPA hat gezeigt, dass teilweise von den Fachämtern Freihändige Vergaben getätigt werden sollten, bei denen unter Beachtung der Vergabedienstanweisung zu- mindest eine Beschränkte Ausschreibung geboten gewesen wäre. In einigen Fällen wurden Frei- händige Vergaben mit Dringlichkeit nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A begründet. Oft wurden die Kri- terien für die Dringlichkeit der Leistungen nicht ausreichend dargestellt.  Die nach der Vergabedienstanweisung der Stadt Karlsruhe geforderten Gegenangebote wurden nicht immer eingeholt. Die schriftliche Begründung der Wahl der Vergabeart war in den Unterla- gen des Öfteren unzureichend. In diesem Zusammenhang wurden die Dienststellen auf die notwendige Einhaltung der Vergaberegu- larien hingewiesen.  Rechnungsprüfungsamt | 73 Die Angebotseröffnung (Submission) bei Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibungen unterliegt gemäß § 14 VOB/A strengen Formvorschriften, um Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter zu gewährleisten. Das RPA hat im Berichtsjahr an einer Submission von Tiefbauarbeiten unvermutet teil- genommen. Die Ordnungsmäßigkeit konnte bestätigt werden. Nachträge bei Bauleistungen Vertragsänderungen in Form von Nachtragsvereinbarungen nach Abschluss des Bauvertrags werden meist aufgrund von geänderten oder zusätzlichen Leistungen erforderlich (§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B). Daneben können sich Forderungen von Auftragnehmer*innen z. B. auch aus wesentlichen Änderun- gen der ausgeschriebenen Mengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B) und aus Behinderungen durch den Auftragge- ber (§ 6 Abs. 6 VOB/B) ergeben. Nachträge nach Abschluss des Bauvertrags sind teilweise unvermeid- lich, weil in der Praxis des Baugeschehens nicht alles vorhersehbar ist und die in Ausschreibungen ent- haltenen Leistungen besonders bei Umbaumaßnahmen oft komplex sind. Dem Grunde nach ist für die Berechtigung einer Nachtragsforderung entscheidend, ob eine Änderung der im Bauvertrag vereinbarten Leistung  vom Auftraggeber verlangt wurde  von ihm verursacht wurde oder zu vertreten ist  seinem Risikobereich zuzuordnen ist. Erschwernisse oder Änderungen in der Bauausführung, die bei der Ausführung der Leistungen nach dem Vertrag entgegen den kalkulatorischen Annahmen des Auftragnehmers auftreten, fallen dagegen in dessen Risikobereich und rechtfertigen keine Nachforderungen. Nach ihrer Höhe sind Nachträge von Auftragnehmer*innen auf der Grundlage des jeweiligen Haupt- angebots zu kalkulieren. Theoretisch entstehen daher durch einen Nachtrag keine Mehrkosten gegen- über dem Fall, dass die betreffende Leistung bereits im Ursprungsvertrag enthalten war (Sowieso- Kosten). In der Praxis liegen Nachtragspreise dennoch meist höher als die Preise aus dem Hauptange- bot, weil die vorgelegten Ansätze und Berechnungen der Firmen zu den Nachtragsforderungen häufig schwer widerlegbar sind. Hinzu kommen noch der Verwaltungsmehraufwand für Vertragsveränderun- gen und teilweise langwierige Verhandlungen mit Auftragnehmer*innen über Nachtragsforderungen. Die Abwicklung der Nachträge erfordert eine systematische Herangehensweise und stellt hohe Anfor- derungen an die Auftraggeberin sowie an beauftragte Architekt*innen und Ingenieur*innen. Hierzu ist ein gezieltes Nachtragsmanagement erforderlich, das teilweise nicht bei allen Dienststellen vorhan- den ist. Da es sich hierbei um eine Bauherrenaufgabe handelt ist sicherzustellen, dass die Ziele des Nachtragsmanagements vom Bauherrn selbst bzw. durch die beauftragten Architekt*innen/ Ingenieur*innen umgesetzt werden. Ziel des Nachtragsmanagements ist es, sicherzustellen, dass  die Nachtragsleistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen  Nachtragsvergütungen dem Grund und der Höhe nach berechtigt sind  Nachtragsvereinbarungen abgeschlossen werden  die Zuständigkeiten bei der Beauftragung von Nachtragsleistungen bzw. beim Abschluss von Nachtragsvereinbarungen beachtet werden. Im Zusammenhang mit der Prüfung ergaben sich bei Nachträgen Reduzierungen. Es wurden bei- spielsweise fehlende Leistungen in der Ausschreibung des Hauptauftrags nachträglich zu überhöhten 74 | Schlussbericht 2021 Preisen angeboten. Teilweise wurden Zuschläge für Stoffkosten in die Nachtragspositionen eingerech- net, die nicht der Urkalkulation entsprachen. Bei der Prüfung von Nachtragskalkulationen konnte vom RPA nachgewiesen werden, dass von den Firmen falsche Kalkulationslöhne oder Materialpreise ange- nommen wurden. In den vorgelegten Nachträgen waren mitunter auch solche Leistungen enthalten, die bereits mit dem zugrunde liegenden Hauptauftrag abgedeckt waren. Beispielhaft seien dazu fol- gende Vorgänge genannt:  Im Rahmen einer Tunnelsanierung mussten für die Erweiterung des Betriebsgebäudes Kabelschutz- rohre verlegt werden. Das von der beauftragten Firma gewählte Material entsprach jedoch nicht den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses und erwies sich als ungeeignet. Für die Verlegung eines qualitativ höherwertigen Kabelschutzrohrs forderte die Firma eine Zulage zum ursprünglich angebotenen Einheitspreis. Nach Klärung mit dem Fachamt wurde festgelegt, dass kein zusätzli- cher Vergütungsanspruch besteht, da bereits in der Leistungsbeschreibung der Einbau eines ge- eigneten Kabelschutzrohrs gefordert wurde (Einsparung: 11.824 €).  Im Zusammenhang mit einer Straßensanierung wurde u. a. die Asphaltdecke erneuert. Aufgrund von Änderungen der ursprünglich geplanten Straßenquerneigungen während der Bauausführung mussten die Straßenabläufe an die neu festgelegten Querneigungen angepasst werden. Für die Korrektur der Straßenabläufe an die neu festgelegten Querneigungen forderte die Baufirma eine zusätzliche Vergütung ihrer Leistungen. Nach Prüfung der Nachtragsforderung durch das RPA stellte sich heraus, dass die Baufirma rechtzeitig vor dem Einbau der Straßenabläufe Kenntnis von den bevorstehenden Planungsänderungen hatte. Somit konnte der zusätzliche Vergütungsan- spruch abgelehnt werden. Des Weiteren waren die Forderungen infolge von Bauablaufstörungen überhöht und konnten nach Prüfung durch das RPA reduziert werden (Einsparung: 8.000 €).  Bei Asphaltarbeiten wurde die notwendige Oberflächenprofilierung des Asphalts nach Flächenmaß zu einem überhöhten Nachtragspreis angeboten. Die unübliche Abrechnung der Profilierung nach Flächenmaß wurde vom RPA nicht akzeptiert. Nach Abstimmung mit dem Fachamt wurde festge- legt, dass die Nachtragsleistung nach Gewicht abgerechnet werden soll (Einsparung: 8.428 €). Abrechnung von Baumaßnahmen Die dem RPA vorgelegten Abrechnungsunterlagen für Baumaßnahmen waren im Allgemeinen über- sichtlich und nachvollziehbar (§ 14 Abs. 1 VOB/B). Soweit Mängel festzustellen waren, wurden diese nach Hinweisen des RPA auf kurzem Weg bereinigt. Den Fachdienststellen kann aufgrund der Prü- fungsergebnisse eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Abrechnung der Bauleistungen bescheinigt werden. Dennoch ergaben sich in geringem Umfang fehlerhafte Abrechnungen, die durch die Prüfung des RPA berichtigt werden konnten. Hierzu seien folgende Feststellungen erwähnt:  Bei Leistungen, die im Taglohn erfolgten, stimmten die abgerechneten Stunden nicht mit den tat- sächlich geleisteten Stunden überein. Teilweise wurden für die Bedienung von Geräten mehr Stunden abgerechnet als Personalstunden angefallen sind. Taglohnleistungen wurden als Meister- stunden abgerechnet, obwohl die Leistungen auch von Facharbeitern mit einem geringeren Stun- densatz ausgeführt werden konnten.  Erst durch die Ergänzung unvollständiger Rechnungsunterlagen konnte eine Reduzierung der ab- gerechneten Mengen bewirkt werden.  Bei der Abrechnung von Arbeiten nach dem gültigen Rahmenvertrag wurden teilweise falsche Einheitspreise und Preiszuschläge zugrunde gelegt.  Im Zusammenhang mit einer Ausgleichsberechnung wegen Gemeinkostenunterdeckung wurden die Nachtragsforderungen versehentlich nicht miteinbezogen, so dass die Schlussrechnung über- höht war. Rechnungsprüfungsamt | 75 Des Weiteren wurden beispielsweise beim Aufmaß ermittelte Mengen fehlerhaft in die Abrechnungs- unterlagen übertragen. Vertraglich vereinbarte Nachlässe wurden bei der Abrechnung versehentlich nicht abgezogen. Beispielhaft werden folgende Vorgänge aufgeführt:  Bei der Prüfung der Schlussrechnung der Tischlerarbeiten beim Neubau eines Feuerwehrgebäudes wurde vom RPA festgestellt, dass der angebotene und vertraglich vereinbarte Nachlass auf die Ab- rechnungssumme versehentlich nicht abgezogen wurde. Sowohl das Architekturbüro als auch der gesondert beauftragte Projektsteuerer hatten den Nachlass übersehen. Dies wurde nach Aufforde- rung durch das RPA korrigiert und die Schlusszahlungssumme entsprechend angepasst (Einspa- rung: 53.966 €).  Im Zusammenhang mit einer Schulhofsanierung musste zur Sicherheit eine Kampfmittelerkundung durchgeführt werden. Die Beauftragung der notwendigen Leistungen erfolgte jedoch nicht nach dem gültigen Rahmenvertrag der Stadt, sondern auf Grundlage der von der Fachfirma angebote- nen höheren Stundensätze. Nach Abstimmung des RPA mit dem Fachamt wurde die Firma aufge- fordert, die Abrechnung der ausgeführten Leistungen auf der Grundlage des gültigen Rahmenver- trags vorzunehmen. Dadurch konnte die Kampfmittelerkundung deutlich günstiger abgerechnet werden (Einsparung: 18.644 €).  Dem RPA wurde eine Rechnung für den Austausch der Flurbeleuchtung in einer beruflichen Schule zur Prüfung vorgelegt. Bei der Durchsicht der Rechnungsunterlagen war auffällig, dass der Einbau von insgesamt 35 LED-Leuchten abgerechnet wurde, obwohl im beigefügten Arbeitsbericht der Elektrofirma der Einbau von nur 3 LED-Leuchten aufgeführt war. Nach Aufklärung des Sachver- halts durch das RPA wurde der Rechnungsbetrag vom Fachamt entsprechend berichtigt (Einspa- rung: 4.878,09 €). Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen Nach § 77 Abs. 2 GemO ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen. Um mög- lichst günstige Kosten für die Herstellung eines Bauvorhabens zu erzielen, ist es wichtig, die Leistun- gen in den Wettbewerb zu stellen. Kann aus bestimmten Gründen ein Wettbewerb nach VOB nicht durchgeführt werden, können die Leistungen nach § 3a Abs. 3 VOB/A auch freihändig vergeben wer- den, wenn die dort benannten Ausnahmetatbestände zutreffen. Bei diesem Verfahren sieht die VOB vor, dass von mindestens drei Bieter*innen ein Angebot einzuholen ist. Gemäß § 3a Abs. 4 VOB/A können Bauleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 3.000 € ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln. Unter wirtschaftliche Gesichtspunkte fallen auch Nachtragsleistungen, die normalerweise nicht dem Wettbewerb unterliegen. Grundlage hierfür ist die Preisermittlung für die vertraglichen Leistungen und die gesonderten Kosten der geforderten Leistung (§ 2 Abs. 6 Nr. 2 VOB/B). Erscheinen die Nachtrags- preise unangemessen hoch und ist bei der Nachtragsverhandlung auch keine Einigung über angemes- sene Preise zu erzielen, sollte von einer Beauftragung der Nachtragsleistung abgesehen werden. Bei der Prüfung der einzelnen Vorgänge richtet das RPA sein besonderes Augenmerk auf die Wirt- schaftlichkeit der Baumaßnahmen. Für den Prüfungszeitraum kann das RPA bestätigen, dass die As- pekte der Wirtschaftlichkeit von den Fachämtern weitgehend beachtet wurden. Bei der Prüfung erga- ben sich in diesem Bereich keine nennenswerten Feststellungen. 76 | Schlussbericht 2021 4.9 Informations- und Kommunikationstechnik Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik werden die zentralen Verfahren der Stadt Karlsruhe, beispielsweise das Finanz- und Personalwesen auf Basis des SAP-Verfahrens ERP 6.0, das Dokumentenmanagementsystem Enaio sowie weitere fachspezifische Anwendungen der Dienststellen etc., vom Rechenzentrumsverbund des Landes Baden-Württemberg Komm.ONE bezogen, supportet und betrieben. Innerhalb des Finanz- und Rechnungswesens sind weiterhin das personalwirtschaftliche Verfahren dvv.Personal, die finanzwirtschaftliche Lösung dvv.Finanzen sowie das betriebswirtschaftliche Verfah- ren Logistik kommunal mit ihren jeweiligen Komponenten im Einsatz. Diese entsprechen weitestge- hend dem umfangreichen Anwendungsspektrum der letzten Jahre. Ergänzend wurde im Rahmen des Roll-Out-Verfahrens der Rechnungseingangsworkflow xFlow bei weiteren städtischen Dienststellen wie z. B. dem Kulturamt, dem Hauptamt, dem Ordnungs- und Bürgeramt, den Ortsverwaltungen imple- mentiert und in das SAP-Verfahren integriert. Mittels des durchgängigen elektronischen Rechnungs- bearbeitungsprozesses werden der Verwaltung Effizienzgewinne gesichert, Ressourcen geschont und ein wesentlicher Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften geliefert. Die Digitalisierung nimmt auch bei der Stadtverwaltung Karlsruhe nicht zuletzt durch das E- Government-Gesetz -wie im gesamten öffentlichen Bereich- kontinuierlich zu. Dies führt nach aktu- ellem Stand zu einem Transformationsprozess u. a. in den Bereichen:  Verwaltungsabläufe (Prozesse)  Digitale Bereitstellung von Verwaltungsleistungen (z. B. elektronische Bürgerdienste)  Intelligente Vernetzung der stadteigenen Infrastruktur (Smart City). Auf Basis der vorstehenden Bereiche wurde u. a. in einem partizipativ angelegten Prozess ein Konzept für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Verwaltung erstellt. Ziele sind beispielhaft die Einrich- tung von mobilen IT-Arbeitsplätzen, der Ausbau des Glasfasernetzes mit WLAN in der Verwaltung sowie die Etablierung der Karlsruhe.App. Deren Produktlaunch erfolgte zum 16. Dezember 2021. Sie soll perspektivisch alle digitalen Leistungen der Stadtverwaltung mobil nutzbar und personalisierbar zur Verfügung stellen. Daneben werden digitale Angebote der stadtnahen Gesellschaften, aber auch der Medien, privater Unternehmen und Vereine gebündelt bereitgestellt. Die Nutzung der App ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos; In-App-Betreiber zahlen grundsätzlich ein Entgelt. Ergänzend zu der vorgenannten exemplarischen Maßnahme wurden im Bereich des Zentralen System- und Netzwerkmanagements, des IT-Servicemanagements und der Zentralen Anwendungen vielfältige gesamtstädtisch bedeutsame IT-Vorhaben wie z. B. der weitere Ausbau der Digitalisierung der Karlsru- her Schulen, die Zug-um-Zug-Einführung des elektronischen Posteingangs bei den städtischen Dienst- stellen, die Umstellung des E-Mail-Programms auf Outlook, die Weiterentwicklung der App KA- Feedback begonnen oder weitergeführt. Im Rahmen der sachlichen Prüfung des Jahresabschlusses nimmt das Rechnungsprüfungsamt auch die sogenannte Anwendungs- und Programmsicherheitsprüfung nach § 11 Abs. 2 Ziffer 16 GemPrO mit den Prüfungsschwerpunkten „Sicherstellung des Verfahrenseinsatzes nach aktuellem Recht in Form gesetzlicher Vorgaben und städtischer Dienstanweisungen“, „Nutzung des Verfahrens entsprechend der jeweiligen System- und Anwendungsbeschreibung“, „Absicherungen gegen unbefugte Eingriffe und ausreichende Funktionstrennungen im Rahmen des Internen Kontrollsystems“ sowie „Sicherheit der Abwicklung von Geschäftsprozessen“ als Pflichtaufgabe wahr. Die Prüfungen werden entspre- chend den zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten und Jahresprioritäten auf Basis eines risiko- orientierten Prüfungsansatzes durchgeführt. In Folge anderer Prioritätensetzungen und der Durchfüh- rung verschiedener Anlassprüfungen, wie z. B. zur digitalen Unterstützung des Prüfungsprozesses Rechnungsprüfungsamt | 77 beim Rechnungsprüfungsamt mittels einer Revisions-Software bzw. eines Massendaten-Analysetools oder zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, konnte im Jahr 2021 keine Anwendungsprüfung durchgeführt werden. Allgemein wird festgestellt, dass der Betrieb, die Anwendung und die Weiterentwicklung des SAP- Verfahrens hohe Anforderungen an alle eingebundenen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Karlsru- he stellen. Auch das Rechnungsprüfungsamt ist in dieser Hinsicht weiter gefordert. Ferner gehörte zum Aufgabenbereich des Rechnungsprüfungsamts ebenso die Beratung und beglei- tende Prüfung verschiedener IT-Maßnahmen, wie z. B. zum wirtschaftlichen Umgang mit gebrauchter Hardware, zum weiteren Roll-Out des Rechnungseingangsworkflows, zur Vergabe von Adobe IT- Software im Mietmodell (Adobe Creative Cloud Produkte) sowie der VIP-Enterprise-Vertrags- verlängerung. Die Beratung und Begleitung der Projekte stellt für das Rechnungsprüfungsamt ein nicht unerhebliches Arbeitsvolumen dar. Daneben galt es, Stellungnahmen zu DV-spezifischen Themen abzugeben und der Verwaltung bera- tend zur Seite zu stehen. 4.10 Prüfung staatlicher Zuwendungen (Verwendungsnachweise) Das RPA prüft Verwendungsnachweise für erhaltene Zuwendungen aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes  sofern die Prüfung aufgrund von Förderbestimmungen vorgeschrieben ist  in Stichproben im Rahmen der allgemeinen Rechnungsprüfung. Für den Stadthaushalt wurden 2021 vom RPA Verwendungsnachweise für Zuwendungen aus Mitteln der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“, der Kulturstiftung des Bundes für das Vorhaben „Kultursommer in Karlsruhe (KKS)“ sowie für die Projekte „EnEff: Stadt – Karlsruhe – D-A-CH II: Begleitung der Umset- zungsphase des D-A-CH-Kooperationsprojekts“, Trinationale Kooperation zur Steigerung der Energie- effizienz auf Ebene von Städten (Karlsruhe – Salzburg – Winterthur), „SDIKA – Schaufenster Sichere Digitale Identitäten Karlsruhe“ (Umsetzungsphase) und „Kommunales Corona-Solidarpaket“ Ecuador geprüft. Die Verwendungsnachweise wurden sorgfältig bearbeitet. Die erforderlichen Bestätigungsvermerke konnten vom RPA erteilt werden. Das RPA weist für die Entwicklung und Begleitung der Förderprojekte generell darauf hin, dass diese Projekte i. d. R. nicht kostenneutral für die Stadt sind. So entstehen neben oft nicht förderfähigen Sachaufwendungen auch teilweise erhebliche eigene Personalaufwendungen, die ebenfalls nicht för- derfähig sind. Nach Auffassung des RPA sollte daher bei der Auswahl der förderfähigen Projekte das Augenmerk darauf gerichtet werden, welche in Zeiten knapper Ressourcen grundsätzlich wirtschaft- lich sinnvoll sind und einen Mehrwert für die Stadt erbringen.  78 | Schlussbericht 2021 5 Prüfungsfeststellungen zu Einzelsachverhalten Beratungs- und Unterstützungsleistungen (THH 2000 u. a.) Im Rahmen der Geschäftsprozessoptimierung bei der Abteilung Kasse der Stadtkämmerei hat das RPA beratend an Workshops und Abstimmungsterminen (beginnend 2020) teilgenommen. Hierbei wurden Hinweise gegeben, die bei der Erarbeitung von Geschäftsprozessoptimierungen Berücksichtigung fan- den (u. a. klare Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen abteilungsinternen Sachgebieten bzw. zu städ- tischen Fachdienststellen). Die Anpassungsbedarfe waren zuvor im Zuge der örtlichen und überörtli- chen Prüfungen festgestellt worden. Bei der grundlegenden Überarbeitung der Neufassung der städtischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung, die auch durch die Aufnahme von Regelungen für die elektronische Rechnungs- bearbeitung erforderlich war, hat sich das RPA intensiv in die Projektarbeit eingebracht und seine Er- fahrungen aus der Prüfung mit einfließen lassen. Hierdurch ließen sich praxisnahe Lösungen umsetzen, die den rechtlichen Regelungen entsprechen. Die neue HKRO ist zum 01.07.2022 in Kraft getreten. Beim Schul- und Sportamt wurde 2021 eine Software zur Digitalisierung von Antrags- und Bewilligungsprozessen implementiert. Das RPA und der Zentrale Juristische Dienst waren bereits im Vorfeld eingebunden, um insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen (u. a. rechtskonforme Zu- schusspraxis, revisionssichere Speicherung/Ablage der Unterlagen) abzustimmen. Daneben gab das RPA weitere Hinweise zu den Nutzungsbestimmungen und im Rahmen der IT-Sicherheit. Diese wurden umgesetzt, sodass in einem ersten Schritt ein einfacher, nachhaltiger und rechtssicherer Geschäftspro- zess zur digitalen Antragstellung implementiert werden konnte. Der Bewilligungsprozess soll in abseh- barer Zeit folgen. Rückübertragungsanspruch bei einem Gewerbegrundstück (THH 6200) Die Stadt hat 2012 ein Grundstück mit einer vertraglichen Bauverpflichtung veräußert. Nachdem der Käufer dieser nicht nachgekommen ist, hat die Stadt den ihr zustehenden Rückübertragungsanspruch ausgeübt. Der Käufer forderte von der Stadt daraufhin eine Entschädigung für das Herrichten (210 T€) und Auffüllen (8 T€) des Grundstücks. Die Stadt machte hingegen Forderungen für das Entfernen von Beleuchtungsmasten (10 T€) und von Oberflächenbefestigungen (25 T€) geltend, um das Grundstück wieder verwerten zu können. Die Forderung des Käufers auf Entschädigung für das Herrichten des Grundstücks war nach Auffassung des Zentralen Juristischen Dienstes rechtlich nicht haltbar, die For- derung für das Auffüllen des Grundstücks hingegen schon. Beim Punkt Oberflächenbefestigung be- stand Uneinigkeit. Seitens des Liegenschaftsamtes, des Zentralen Juristischen Dienstes, der Stadtkäm- merei und des Dezernat 4 wurden verschiedene Lösungsszenarien ausgearbeitet, wobei das Liegen- schaftsamt und die Stadtkämmerei eine Variante präferierten, bei der das Grundstück mit der vorhan- denen Oberflächenbefestigung an die Stadt zurückgegeben worden wäre. Nach Einbindung des RPA wurde von dort der Vorschlag gemacht, dass sich die Stadt und der ehemalige Käufer die Kosten für die Beseitigung der Oberflächenbefestigung hälftig teilen; dies auch vor dem Hintergrund eines beste- henden Prozessrisikos und der schnelleren Verwertbarkeit des Grundstücks. Dem Vorschlag des RPA wurde verwaltungsseitig gefolgt und dem ehemaligen Käufer im Wesentlichen der vorgenannte Kom- promissvorschlag unterbreitet (Kosteneinsparung Stadt 12.500 €). Die schwierigen Verhandlungen konnten noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Rechnungsprüfungsamt | 79 6 Prüfungsbestätigung mit Empfehlung an den Gemeinderat Aufgrund der im dargestellten Umfang vorgenommenen örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 wird dem Bürgermeisteramt, den Dienststellen, Betrieben und sonstigen Ein- richtungen insgesamt eine recht- und ordnungsmäßige Abwicklung der Finanzvorfälle bescheinigt. Auf die in diesem Bericht getroffenen Feststellungen wird jedoch verwiesen. Prüfungsbemerkungen, denen das RPA besondere Bedeutung beimisst, wurden in diesen Bericht zur Information des Gemeinderats und zur Dokumentation der örtlichen Prüfung aufgenommen. Das grundsätzlich positive Ergebnis der Prüfung erfährt dadurch keine andere Wertung, da sowohl Anzahl als auch finanzielle Tragweite dieser Feststellungen im Hinblick auf das abgewickelte Finanzvolumen der Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses nicht entgegenstehen. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Sachverhalte wird gemäß § 110 GemO bestätigt, dass  bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermö- gens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren wurde  die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind  der Haushaltsplan der Stadt eingehalten wurde und sich die haushaltswirksamen Maßnahmen im Rahmen des haushaltsrechtlich Zulässigen bewegt haben  das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen sind. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Stadt gemäß § 95b Abs. 1 GemO festzustellen. Karlsruhe, den 15. November 2022 Stadt Karlsruhe Rechnungsprüfungsamt Bettendorf Ltd. Stadtverwaltungsdirektor 80 | Schlussbericht 2021 Rechnungsprüfungsamt | 81 Anhang – Sonstige gesetzliche und übertragene Prüfungsaufgaben 1 Gesamtübersicht der übertragenen Prüfungsaufgaben 2 Prüfung der KVVH und deren Tochtergesellschaften (SWK, VBK, KASIG, SWK Netzservice, SKD, AVG) sowie der FBK und KBG 3 Prüfung der Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH 4 Prüfung sonstiger Einrichtungen 5 Beteiligungsbericht 82 | Schlussbericht 2021 1 Gesamtübersicht der übertragenen Prüfungsaufgaben Stand 31.12.2021 Prüfungsbereich Prüfungsumfang Übertragungs- beschluss Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 20.03.2018 Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -ohne Prüfungen im personalrechtlichen, personal- wirtschaftlichen und bautechnischen Bereich- und Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 23.02.2000 Badische Energieaktionärs-Vereinigung Prüfung des Jahresabschlusses, soweit die Versammlung der Konsorten dies jeweils beschließt 11.10.2000 BES - Badische Energie- Servicegesellschaft mbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 21.06.2016 EOS Windenergie GmbH & Co. KG Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 20.03.2018 Fächerbad Karlsruhe GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 19.02.2008 Heimstiftung Karlsruhe Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 09.08.1995 Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 29.07.1992 Karlsruher Fächer GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -ohne Prüfungen im personalrechtlichen, personal- wirtschaftlichen und bautechnischen Bereich- und Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 07.12.2004 i. V. m. 23.02.2000 Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -ohne Prüfungen im personalrechtlichen, personal- wirtschaftlichen und bautechnischen Bereich- und Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 19.07.2005 i. V. m. 23.02.2000 Karlsruher Messe- und Kongress GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -ohne Prüfungen im personalrechtlichen, personal- wirtschaftlichen und bautechnischen Bereich- 23.02.2000 Karlsruher Sportstätten- Betriebs- GmbH Prüfung der Geschäftsführung unter Einbeziehung des Jahresabschlusses 09.10.1991 Rechnungsprüfungsamt | 83 Prüfungsbereich Prüfungsumfang Übertragungs- beschluss Karlsruher Versorgungsdienste im Sozial- und Gesundheitswesen GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 18.03.2003 KASIG - Karlsruher Schienen- infrastruktur-Gesellschaft mbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 20.05.2003 KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 29.01.2002 KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- und Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 18.02.2014 i. V. m. 23.02.2000 KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 16.12.2008 KES - Karlsruher Energieservice GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 18.03.2003 KTG Karlsruhe Tourismus GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- und Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 18.02.2014 i. V. m. 23.02.2000 KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Ver- kehrs- und Hafen GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 17.06.1997 MVZ - Medizinisches Versorgungszent- rum am Städtischen Klinikum Karlsruhe GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 22.03.2005 Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG Bautechnische Prüfung 22./23.08.2000 Regionales Rechenzentrum Karlsruhe VermietungsGdbR Prüfung des Jahresabschlusses 07.02.2008 84 | Schlussbericht 2021 Prüfungsbereich Prüfungsumfang Übertragungs- beschluss Stadt Stutensee Bautechnische Prüfung 02.04.1998 Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung unter Einbeziehung des Jahresabschlusses einschließlich Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung der ge- währten städtischen Zuschüsse 09.10.1991 Stadtmarketing Karlsruhe GmbH in Liquidation Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -ohne Prüfungen im personalrechtlichen, personal- wirtschaftlichen und bautechnischen Bereich- und Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 23.10.2001 i. V. m. 23.02.2000 Stadtwerke Karlsruhe GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 17.06.1997 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 05.12.2006 Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH (SKD) Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 20.04.2021 Stadtwerke Rastatt Service GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 23.10.2018 Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 04.04.1995 und 27.07.2004 Stiftung Naturschutzzentrum Karlsruhe- Rappenwört Prüfung des Jahresabschlusses Einzelauftrag OB vom 19.04.2022 Stiftung Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe (ZKM) Prüfung des Jahresabschlusses Einzelauftrag OB vom 12.08.2021 SWK-NOVATEC GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 21.06.2016 SWK-Regenerativ-Verwaltungs-GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- 19.04.2005 Rechnungsprüfungsamt | 85 Prüfungsbereich Prüfungsumfang Übertragungs- beschluss wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- TechnologieRegion Karlsruhe GmbH Prüfung des Jahresabschlusses 17./18.09.2019 VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -einschließlich personalrechtlichem, personal- wirtschaftlichem und bautechnischem Bereich- 17.06.1997 VOLKSWOHNUNG GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -ohne Prüfungen im personalrechtlichen, personal- wirtschaftlichen und bautechnischen Bereich- 16.12.2003 VOLKSWOHNUNG Bauträger GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -ohne Prüfungen im personalrechtlichen, personalwirt- schaftlichen und bautechnischen Bereich- 18.09.2012 i. V. m. 23.02.2000 VOLKSWOHNUNG Service GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -ohne Prüfungen im personalrechtlichen, personalwirt- schaftlichen und bautechnischen Bereich- 11.09.2012 i. V. m. 16.12.2003 Wohnbau Wörth a. Rh. GmbH Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung -ohne Prüfungen im personalrechtlichen, personalwirt- schaftlichen und bautechnischen Bereich- 28.04.2009 Wohnstift Karlsruhe e.V. Prüfung der Verwendung des Treuhandvermögens Gut Maihof 17./18.09.2019 Zweckverband 4IT Prüfung des Jahresabschlusses 17./18.09.2019 86 | Schlussbericht 2021 2 Prüfung der KVVH und deren Tochtergesell- schaften (SWK, VBK, KASIG, SWK Netzservice, SKD, AVG) sowie der FBK und KBG Der Gemeinderat hat das RPA durch Beschlüsse vom 17.06.1997, 20.05.2003, 29.01.2002, 05.12.2006, 19.02.2008, 20.03.2018 und 20.04.2021 mit der Durchführung der örtlichen Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO (Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen) beauftragt. Über die im Rahmen der Prüfungen getroffenen Feststellungen wurde die betroffene Gesellschaft je- weils unmittelbar schriftlich bzw. mündlich unterrichtet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden folgende Prü- fungen vorgenommen: Visakontrolle (Prüfung vor kassenmäßigem Vollzug) In den Bereichen KVVH und SWK einschließlich SWK Netzservice und SKD unterlagen Baurechnungen einschließlich An- und Abschlagszahlungen ab einem Rechnungsbetrag von 5.000 € der ständigen Visakontrolle. Für Baurechnungen -ausgenommen An- und Abschlagszahlungen- wurde bei der KASIG ab einem Rechnungsbetrag von 50.000 €, bei der VBK, AVG, KBG und FBK ab 5.000 € eine ständige Visakon- trolle durchgeführt. Unterhalb der jeweils geltenden Wertgrenze erfolgte die Kontrolle im Zuge der begleitenden Prüfung (ausgenommen KASIG). Begleitende Prüfung (nach dem kassenmäßigen Vollzug) Die Prüfung wurde bei der SWK und VBK in unregelmäßigen Zeitabständen für ausgewählte Bu- chungstage durchgeführt (SWK einschließlich SWK Netzservice und SKD 833 Belege, VBK 592 Belege). Bei der FBK und KBG erfolgte die Prüfung für mehrere Zeiträume (FBK 358 Belege, KBG 378 Belege). Prüfungsgegenstand waren jeweils alle Buchungsvorgänge. Vorausgehende Vergabeprüfung im Baubereich Diese Prüfung umfasste Vorgänge ab einer Vergabesumme von 5.000 € in folgenden Fällen:  Nachtragsvergaben (KASIG ab 20.000 €)  Freihändige Vergaben ohne Wettbewerb (KASIG ab 20.000 €)  Vergaben, bei denen nicht der niedrigste Bieter den Auftrag erhielt (KASIG ab 20.000 €) und  Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen (KASIG ab 20.000 €) Insgesamt wurden 971 Vergabevorgänge (KVVH -Geschäftsbereich Rheinhäfen- 6, SWK einschließlich SWK Netzservice und SKD 72, VBK 182, AVG 304, KASIG 384, FBK 19, KBG 4) vorausgehend geprüft. Schwerpunktprüfungen Schwerpunktprüfungen wurden im bautechnischen und nichttechnischen Bereich durchgeführt. Da- runter fallen auch unvermutete und Einzelfallprüfungen im Baubereich sowie die Prüfung von Perso- nalfällen, Zuschussanträgen und Verwendungsnachweisen. Darüber hinaus war das RPA beratend bei den KVVH Gesellschaften tätig. Rechnungsprüfungsamt | 87 3 Prüfung der Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Der Gemeinderat hat dem RPA mit Beschlüssen vom 04.04.1995 und 27.07.2004 Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO im Umfang der bis dahin wahrgenommenen örtli- chen Prüfung (ohne Jahresabschlussprüfung) übertragen. Über die im Rahmen der Prüfungen ge- troffenen Feststellungen wurde die Geschäftsführung der Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH un- mittelbar schriftlich unterrichtet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden folgende Prüfungen vorgenommen: Visakontrolle im Baubereich (Prüfung vor kassenmäßigem Vollzug) Bauschlussrechnungen ab einem Rechnungsbetrag von 5.000 € unterlagen der ständigen Visakontrol- le (unterhalb dieser Wertgrenze erfolgte die Kontrolle im Zuge der begleitenden Prüfung). Belegprüfung im Debitorenbereich Geprüft wurden 73 Niederschlagungsfälle Vorausgehende Vergabeprüfung im Baubereich Die Prüfung umfasste Vorgänge ab bestimmten Wertgrenzen in folgenden Fällen:  Nachtragsvergaben  Freihändige Vergaben  Vergaben, bei denen nach Öffentlicher oder Beschränkter Ausschreibung nicht der niedrigste Bie- ter den Auftrag erhielt und  Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen Insgesamt wurden 217 Vergabevorgänge vorausgehend geprüft. Schwerpunktprüfungen Im bautechnischen Bereich lagen die Schwerpunkte in der baubegleitenden Prüfung, der Beratung bei der Durchführung von Baumaßnahmen und der Teilnahme an Besprechungen. Die nichttechnische Prüfung befasste sich mit diversen Prüfungen im kaufmännischen Bereich und im Bereich der Leistungsabrechnung sowie im Bereich des Vergaberechts. Kassenprüfungen Die Hauptkasse (Barzahlungsverkehr) und der bargeldlose Zahlungsverkehr wurden unvermutet ge- prüft. Rechnungsprüfung im Baubereich Durch das RPA wurden im Berichtszeitraum insgesamt 641 Schlussrechnungen geprüft. Die Prüfungen erstreckten sich auf den Bereich der Bauunterhaltung, auf Neubauvorhaben und auf die Zielplanung SKK. Prüfung von Zuschussanträgen und Verwendungsnachweisen Insgesamt wurden entsprechend den Zuschussrichtlinien bzw. Bewilligungsbedingungen vier Nachwei- se über die Verwendung von Zuschüssen und Fördermitteln geprüft und jeweils gegenüber den zu- ständigen Bewilligungsbehörden entsprechende Bestätigungsvermerke erteilt. Sonstige Tätigkeiten Das RPA nimmt im Einvernehmen und auf Wunsch der Geschäftsführung der Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH neben den genannten Prüfungsaufgaben beratende Tätigkeiten in beträchtlichem Umfang wahr. Diese betrafen u. a. Fragestellungen aus verschiedenen Geschäftsbereichen, vergabe- rechtliche Bewertungen und die Umsetzung von Prüfungsfeststellungen bereits erfolgter Prüfungen. 88 | Schlussbericht 2021 4 Prüfung sonstiger Einrichtungen Die Jahresabschlüsse 2021 der nachstehend aufgeführten rechtlich selbständigen Stiftungen, Eigenbe- triebe, Vereine, sonstigen Körperschaften bzw. Einrichtungen und Gesellschaften in städtischer Träger- schaft oder mit wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt wurden vom RPA aufgrund gesetzlicher und/oder gemeinderätlicher Prüfungsaufträge nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften geprüft. Die Prüfungen bei den nachfolgend dargestellten Stiftungen erfolgten aufgrund gesetzlicher Prü- fungsaufträge gemäß §§ 110 und 111 GemO sowie zum Teil nach weitergehender gemeinderätlicher Beauftragung (Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung). Zur Verdeutlichung der im Einzelfall durch- geführten Prüfungen sind die jeweiligen Prüfungsgrundlagen genannt (§§-Angabe für gesetzlichen Prüfungsauftrag, GR für gemeinderätliche Beauftragung). Alle anderen aufgeführten Einrichtungen wurden aufgrund gemeinderätlicher Beauftragungen ge- prüft. Stiftungen Berichtsdatum  Heimstiftung Karlsruhe (§ 111 GemO und GR) 11.10.2022  Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung (§ 111 GemO und GR) 31.10.2022  Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand Karlsruhe (§ 110 GemO) 18.03.2022  Vereinigte Stiftungen der Stadt Karlsruhe (§ 110 GemO) 31.08.2022  Stiftung Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe (Einzelauftrag Stadt) 11.10.2022  Stiftung Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört (Einzelauftrag Stadt) * Eigenbetriebe  Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark (§ 111 GemO) 01.06.2022  Eigenbetrieb Gewerbeflächen (§ 111 GemO) * Vereine  Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe 03.11.2022 Sonstige Körperschaften bzw. Einrichtungen  Regionales Rechenzentrum Karlsruhe VermietungsGdbR 29.08.2022  TechnologieRegion Karlsruhe GmbH 25.04.2022  Badische Energieaktionärs-Vereinigung *  Zweckverband 4 IT 14.09.2022 * Die Prüfung war bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. Kapitalgesellschaften (siehe hierzu Organigramm auf Seiten 92/93) Im Bereich der kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB, die von der Jahresab- schlussprüfungspflicht befreit sind, führte das RPA bei den städtischen Eigengesellschaften auftrags- gemäß jeweils Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte in Anlehnung an die handelsrechtli- chen Regelungen durch. Dabei wurden die Rechte nach § 53 Abs. 1 HGrG (erweiterte Jahresab- schlussprüfung) ausgeübt, d. h. zusätzliche Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der KVV, an der die Stadt mit 52 % beteiligt ist, wurden ge- mäß §§ 316 ff. HGB durch Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Der Stadt sind gesellschaftsvertraglich lediglich die in § 54 HGrG vorgesehenen Befugnisse (Einsichtsrecht zur Rechnungsprüfungsamt | 89 Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Betätigungsprüfung) eingeräumt. Dies trifft auch auf die Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH zu, bei der die Stadt einen Anteil von 43,9 % hält. Bei der KSBG, an der die Stadt minderheitlich (48 %) beteiligt ist, ist das RPA mit der Prüfung der Ge- schäftsführung unter Einbeziehung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beauftragt. Über die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2021 kleiner städtischer Eigengesellschaften wurden folgen- de Berichte erstattet:  Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) 18.05.2022  Karlsruher Fächer GmbH 22.08.2022  Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG 15.08.2022  KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH 24.06.2022  KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 17.06.2022 Die Jahresabschlussprüfungen der mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 2 und 3 HGB  Karlsruher Messe- und Kongress GmbH  KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH  Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH  VOLKSWOHNUNG GmbH sowie der Tochtergesellschaften bzw. der Beteiligungsunternehmen der vorstehenden städtischen Eigen- bzw. Mehrheitsgesellschaften sind nach handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 316 ff. HGB) bzw. gesellschaftsvertraglichen Regelungen von Abschlussprüfern (Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buch- prüfer) durchzuführen. Bei allen rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unternehmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung, den Tochtergesellschaften der KVVH (SWK, AVG, VBK, KASIG), der VOLKSWOHNUNG Bauträger GmbH, der VOLKSWOHNUNG Service GmbH, der SWK Netzservice, der SWK-Regenerativ- Verwaltungs-GmbH, der SWK-NOVATEC-GmbH, der EOS Windenergie GmbH & Co. KG, der BES - Badische Energie-Servicegesellschaft mbH, der Onshore Bündelgesellschaft 2 GmbH, der Stadtwerke Rastatt Service GmbH, der Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH (SKD), der KVD, der MVZ, der KEK, der FBK, der KBG, der Wohnbau Wörth a. Rh. GmbH und der KES sind dem RPA Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen (zum Teil einschließlich personalrechtlichem, personalwirtschaftlichem und bautechnischem Bereich) nach § 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO übertragen. Dabei werden jeweils unter- schiedliche, möglichst mit dem zuständigen Gesellschaftsorgan abgestimmte Schwerpunkte gebildet. Bei der dem RPA außerdem für alle Beteiligungen übertragenen Betätigungsprüfung nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 GemO wurde insbesondere darauf geachtet, ob die Pflichten und Befugnisse der Stadt in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin nach dem Gemeinde- und dem Gesellschaftsrecht ausreichend und sachgerecht wahrgenommen werden. Prüfungsergebnisse und Berichterstattung Berichte über die vom RPA für 2021 durchgeführten Prüfungen der Jahresabschlüsse vorstehend auf- geführter Einrichtungen wurden den Geschäftsleitungen, dem Oberbürgermeister und den zuständi- gen Dezernaten unter den angegebenen Daten erstattet, wobei gleichzeitig die Prüfungsbestätigun- gen -soweit erforderlich- für die einzelnen Bereiche abgegeben wurden. Soweit Feststellungen aufgrund von Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen nach § 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO zu treffen waren, wurden die Gesellschaften unmittelbar unterrichtet. Im Übrigen sind die Er- gebnisse in den Akten des RPA festgehalten. 90 | Schlussbericht 2021 Bei der Betätigungsprüfung nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 GemO hat das RPA auch 2021 anlässlich der Prü- fung von Gesellschaften darauf geachtet und hingewirkt, ob bzw. dass die Stadt ihre Pflichten nach dem Kommunalrecht und ihre Befugnisse und Möglichkeiten zur Steuerung und Überwachung ihrer Eigen- und Beteiligungsgesellschaften ausreichend und sachgerecht wahrnimmt. Es kann festgehalten werden, dass die federführend von der Abteilung Beteiligungsmanagement der Stadtkämmerei wahr- genommene Informationsgewinnung, Informationsauswertung und Informationsaufbereitung sach- kundig und umfassend durchgeführt wird. Jahresergebnisse der Eigen- bzw. Mehrheitsgesellschaften Nachstehend sind die auf volle T€ gerundeten Jahresergebnisse 2021 und die entsprechenden Vorjah- resergebnisse der Gesellschaften, an denen die Stadt unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist, dargestellt: Gesellschaft Jahresergebnisse 2019 T€ 2020 T€ 2021 T€ Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH 0 1) 0 1) 0 1) Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) -41 -190 -69 Karlsruher Fächer GmbH 674 364 567 Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG -220 -468 -556 Karlsruher Messe- und Kongress GmbH -11.047 -20.789 3) -13.237 Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) 2) 0 0 0 KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH 80 10 4 KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 8 2 0 KVVH-Gruppe (Konzernergebnis) -14.787 -35.447 4) -2.134 Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG -1.411 -2.623 -2.753 Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH -2.890 -8.851 -19.778 VOLKSWOHNUNG GmbH 14.846 12.958 17.471 1) Ab dem Jahr 2018 wird der Gewinn der Gesellschaft in die KVVH abgeführt; die Gewinnabführung betrug 2019: 5.221 T€ und 2020: 2.290 T€ sowie 2021: 10.084 T€. 2) Die Ergebnisse der KVV ergeben sich nach Abdeckung des Betriebsverlustes durch die Gesellschafter. 3) Ergebnis nach Beantragung von Corona-November-/Dezemberhilfe -13.758 T€ 4) Für AVG und VBK wurden 2021 Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm beantragt. Die Jahresergebnisse 2021 wurden bzw. werden von den jeweiligen Gesellschafterversammlungen festgestellt und entsprechend den handels- bzw. kommunalrechtlichen Vorschriften veröffentlicht.  Rechnungsprüfungsamt | 91 5 Beteiligungsbericht Nach § 105 Abs. 2 GemO hat die Stadt zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jähr- lich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmit- telbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, nach bestimmten Vorgaben zu erstellen. Der vom Dezernat 4/Stadtkämmerei gefertigte Beteiligungsbericht 2021 wurde dem Gemeinderat am 27.09.2022 zur Kenntnis gebracht und dort beraten. Er entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Die Erstellung des Beteiligungsberichts wurde gemäß § 105 Abs. 3 GemO am 30.09.2022 im Amts- blatt für den Stadtkreis Karlsruhe ortsüblich bekannt gegeben und der Bericht in der Zeit vom 04.10.2022 bis 12.10.2022 öffentlich ausgelegt. 92 | Schlussbericht 2021 Unmittelbare Beteiligungen der Stadt Karlsruhe und deren Tochtergesellschaften 1 Ver- und Entsorgung, Verkehr und Bäder KVVH-Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH 100 % Stadtwerke Karlsruhe GmbH Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 80 % 100 % VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH SWK-Regenerativ-Verwaltungs-GmbH 100 % 100 % KASIG - Karlsruher Schieneninfrastruktur- SWK-NOVATEC GmbH gesellschaft mbH 100 % 100 % EOS Windenergie GmbH & Co. KG Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH 100 % 94 % Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste Transport Technologie-Consult GmbH (SKD) 100 % Karlsruhe GmbH 49 % BES - Badische Energie-Servicegesellschaft mbH Karlsruhe Fächerbad Karlsruhe GmbH 66 % 100 % KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutz- agentur gGmbH KBG – Karlsruher Bädergesellschaft mbH 100 % 50 % Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH KES - Karlsruhe Energieservice GmbH 6 % 50 % Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) Onshore Bündelgesellschaft 2 GmbH 52 % 50 % Stadtwerke Rastatt Service GmbH Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH 50 % 43,9 % TelemaxX Telekommunikation GmbH KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutz- 42 % agentur gGmbH 50 % Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG 33,3 % 1 ohne Beteiligungen unter 25 % Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügel- landes zwischen Alb und Pfinz Karlsruhe Quelle: Beteiligungsbericht 2021 der Stadtkämmerei 33,9 % Rechnungsprüfungsamt | 93 Stand 31.12.2021 Wohnungswesen und Messe, Touristik, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung Stadtmarketing, Event und Sportstätten VOLKSWOHNUNG GmbH Karlsruher Messe- und Kongress GmbH 100 % 100 % VOLKSWOHNUNG Service GmbH Messe Karlsruhe GmbH 100 % 100 % Neue Messe Karlsruhe GmbH Co. KG VOLKSWOHNUNG Bauträger GmbH 71,48 % 100 % KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH (früher KEG) 95 % Konversionsgesellschaft Karlsruhe mbH KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 60 % 100 % KES - Karlsruher Energieservice GmbH Stadtmarketing Karlsruhe GmbH i.L. 100 % 50 % Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH Wohnbau Wörth a. Rh. GmbH 48 % 50 % Gesundheit und Soziales Entwicklungsgesellschaft Cité mbH 38,8 % Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Konversionsgesellschaft Karlsruhe mbH 100 % 10 % Karlsruher Versorgungsdienste im Karlsruher Fächer GmbH Sozial- und Gesundheitswesen GmbH 100 % 100 % Karlsruher Fächer GmbH & Co. MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum Stadtentwicklungs-KG am Städtischen Klinikum Karlsruhe GmbH 100 % 100 % Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) 100 % 94 | Schlussbericht 2021 Rechnungsprüfungsamt | 95 Anlagen (Quelle: Stadt Karlsruhe / Stadtkämmerei) Bilanz der Stadt Karlsruhe zum 31.12.2021 Gesamtergebnisrechnung Gesamtübersicht Teilergebnisrechnungen Gesamtfinanzrechnung Jahresabschluss 2021 | Stadtkämmerei | Bilanz zum 31. Dezember 2021 Aktiva (1) (2) Vorjahr in Euro (4) Haushaltsjahr in Euro 1. Vermögen (1) 3.651.205.663,62 3.717.866.567,10 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.310.549,83 1.712.919,00 1.2 Sachvermögen 2.500.955.783,15 2.553.268.946,47 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 250.621.082,13 255.789.969,40 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 902.519.923,03 885.711.125,85 davon Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen 680.355.252,24 670.973.995,11 davon rechtlich unselbständige Stiftungen 3.837.248,09 3.777.596,09 1.2.3 Infrastrukturvermögen 818.510.583,80 822.825.876,57 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 2.850.481,00 3.350.634,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 29.500.032,70 30.554.169,94 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 37.403.261,34 41.860.515,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.365.701,88 35.529.949,88 1.2.8 Vorräte 5.231.909,93 5.230.020,71 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 418.952.807,34 472.416.685,12 1.3 Finanzvermögen (1) 1.148.939.330,64 1.162.884.701,63 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 435.175.873,52 425.045.544,48 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder an anderen kommunalen Zusammenschlüssen 9.019.310,44 7.840.827,10 1.3.3 Sondervermögen 23.068.120,19 23.068.120,19 1.3.4 Ausleihungen 7.603.955,10 7.069.016,84 1.3.5 Wertpapiere 33.947.795,45 3.755.264,89 1.3.5.1 Wertpapiere ohne Sonstige Einlagen 3.606.955,81 3.544.770,62 davon rechtlich unselbständige Stiftungen 1.393.630,43 1.366.988,58 1.3.5.2 Sonstige Einlagen 30.340.839,64 210.494,27 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 70.559.976,27 75.756.575,22 1.3.6.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 55.171.709,22 57.444.624,15 davon zweifelhafte Forderungen 0,00 0,00 davon wertberichtigte Forderungen -1.089.225,91 -1.089.225,91 1.3.6.2 Forderungen aus Transferleistungen 15.388.267,05 18.311.951,07 davon wertberichtigte Forderungen 0,00 0,00 davon Einzelwertberichtigung -9.598.028,72 -10.796.246,17 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 558.179.468,26 596.331.295,85 davon Forderungen aus dem Liquiditätsverbund/Cash Pooling 478.652.182,25 567.416.100,33 1.3.8 Liquide Mittel (1) 11.384.831,41 24.018.057,06 1.3.8.1 Sichteinlagen/Tagesgelder 15.553.796,76 28.210.194,31 davon Clearingkontostand rechtlich unselbständige Stiftungen 5.787.136,75 6.026.226,25 davon Beistandschaften 73.195,27 62.557,84 davon Mündelvermögen 6.346,76 67.960,30 davon Jagdgenossenschaften 91.532,49 111.287,44 1.3.8.2 Kassenbestand (1) 194.846,64 92.634,58 1.3.8.3 Handvorschüsse 144.053,12 151.265,46 1.3.8.9 Verrechnungskonten -4.507.865,11 -4.436.037,29 2. Abgrenzungsposten (1) 371.901.063,94 457.849.845,21 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (1) 47.989.524,09 46.494.717,69 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 323.911.539,85 411.355.127,52 3. Nettoposition 0,00 0,00 Bilanzsumme in Euro 4.023.106.727,56 4.175.716.412,31 (1) Die Bilanz entspricht in ihrer Mindestgliederung der Anlage 25 VwV Produkt- und Kontenrahmen. (2) Die Gliederung der Aktivseite der Bilanz richtet sich nach § 52 Abs. 3 GemHVO und die der Passivseite der Bilanz nach § 52 Abs. 4 GemHVO. (3) Kein getrennter Ausweis für Beistandschaften und Mündelvermögen. (4) Gleiche Bilanzstruktur 2021 wie Vorjahr Jahresabschluss 2021 | Stadtkämmerei | Passiva (1) (2) Vorjahr in Euro (4) Haushaltsjahr in Euro 1. Eigenkapital 2.343.799.296,08 2.347.875.544,04 1.1 Basiskapital 1.753.806.185,33 1.753.806.185,33 1.2 Rücklagen 589.993.110,75 594.069.358,71 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 545.997.173,27 581.667.243,73 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 32.881.643,47 1.120.016,62 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 11.114.294,01 11.282.098,36 davon rechtlich unselbständige Stiftungen 11.022.761,52 11.170.810,92 davon Jagdgenossenschaften 91.532,49 111.287,44 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,00 0,00 2. Sonderposten 390.397.258,73 388.811.073,00 2.1 für Investitionszuweisungen 273.141.328,00 268.843.842,08 2.2 für Investitionsbeiträge 27.930.499,00 27.787.925,00 2.3 Sonstige Sonderposten 89.325.431,73 92.179.305,92 3. Rückstellungen 316.507.326,85 266.468.107,14 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 4.971.175,57 5.729.924,82 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 1.240.000,00 1.370.000,00 3.3 Stilllegungs- und Entsorgungsrückstellungen für Abfalldeponien 57.438.204,00 56.464.898,77 davon gebührenfähig, soweit zusätzliche Kosten nicht vorhersehbar waren 57.438.204,00 56.464.898,77 davon über den Gebührenhaushalt angespart 57.639.207,07 57.723.439,35 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 25.362.040,40 20.498.632,80 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 5.197.677,22 4.445.369,66 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 381.393,57 100.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen: 221.916.836,09 177.859.281,09 Rückstellungen aus Steuerschuldverhältnissen 44.789.055,37 53.480.055,37 Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs 71.397.825,00 33.104.346,00 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus (coronabedingten) Verlustausgleichen 89.232.938,00 75.186.562,00 Rückstellungen aus Rechts-/Sachmängeln Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Kartellrechtsverfahren 6.997.017,72 9.500.000,00 6.588.317,72 9.500.000,00 4. Verbindlichkeiten 903.992.893,41 1.098.185.412,73 4.1 Anleihen 0,00 0,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 412.141.019,35 465.613.309,54 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 1.489.127,94 1.169.058,66 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.153.605,62 19.708.905,85 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 58.231.593,17 99.809.650,26 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 415.977.547,33 511.884.488,42 4.6.1 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden 22.677.471,38 25.966.462,02 4.6.9 Weitere Sonstige Verbindlichkeiten 393.300.075,95 485.918.026,40 davon Sonstige Verbindlichkeiten aus dem Liquiditätsverbund/Cash Pooling davon antizipative Verbindlichkeiten aus Verlustausgleichen ggü. verbundenen Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und Sondervermögen 322.237.907,85 0,00 466.317.080,52 517.117,00 davon Beistandschaften und Mündelvermögen (3) 79.542,03 130.518,14 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 68.409.952,49 74.376.275,40 Bilanzsumme in Euro 4.023.106.727,56 4.175.716.412,31 Jahresabschluss 2021 | Stadtkämmerei | Gesamtergebnisrechnung 2021 lfd. Nr. Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis Vorjahr 2020 EUR Fortges. Ansatz 2021 EUR Ergebnis 2021 EUR Vergleich Ergebnis/ Ansatz 2021 EUR Ergänz. Festlegung im HH-Vollzug 2021 EUR Ermächt. aus 2020 EUR Verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis 2021 EUR Ermächt. nach 2022 EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 648.823.365,02 618.660.060 648.481.138,22 29.821.078,22 0 0 -29.821.078,22 0 30110000 Grundsteuer A 161.271,29 160.000 161.824,32 1.824,32 0 0 -1.824,32 0 30120000 Grundsteuer B 55.883.363,37 56.000.000 56.157.768,79 157.768,79 0 0 -157.768,79 0 30130000 Gewerbesteuer 258.170.273,07 305.000.000 329.410.495,80 24.410.495,80 0 0 -24.410.495,80 0 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 175.060.316,48 180.449.360 184.482.184,75 4.032.824,75 0 0 -4.032.824,75 0 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 52.101.612,86 50.840.040 53.774.698,22 2.934.658,22 0 0 -2.934.658,22 0 30310000 Vergnügungssteuer 6.231.502,85 7.500.000 3.226.419,68 -4.273.580,32 0 0 4.273.580,32 0 30320000 Hundesteuer 1.041.128,80 1.000.000 1.095.775,00 95.775,00 0 0 -95.775,00 0 30340000 Zweitwohnungssteuer 709.027,48 700.000 706.157,05 6.157,05 0 0 -6.157,05 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 12.672.748,00 14.010.660,00 13.987.078,00 -23.582,00 0 0 23.582,00 0 30521000 Weitergabe Wohngeldentlastung 3.719.260,62 3.000.000 5.478.736,61 2.478.736,61 0 0 -2.478.736,61 0 30530000 Gewerbesteuer- Kompensationszahlung 83.072.860,20 0 0,00 0,00 0 0 0,00 0 2 + Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 592.496.995,18 500.935.901 582.335.184,33 81.399.283,33 9.134.419 0 -72.264.864,00 0 31000000 Planung lfd. Zuwendungen und allg. Umlage 0,00 0 0,00 0,00 1.100 0 1.100,00 0 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 342.080.440,60 271.035.900 317.538.267,93 46.502.367,93 0 0 -46.502.367,93 0 31300000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Bund 22.522,39 0 0,00 0,00 0 0 0,00 0 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 20.737.602,10 11.093.010 11.829.242,69 736.232,69 28.000 0 -708.232,69 0 31390000 Planung Sonstige allgemeine Zuweisungen 0,00 2.000.000 0,00 -2.000.000,00 0 0 2.000.000,00 0 31400000 Zuweis. lfd. Zwecke Bund 297.733,83 50.000 764.219,37 714.219,37 363.840 0 -350.379,37 0 31410000 Zuweis. Lfd. Zwecke Land 129.241.270,25 108.348.550 152.709.720,00 44.361.170,00 286.390 0 -44.074.780,00 0 31417000 Sachkostenbeiträge (§17 FAG) 29.312.346,00 31.358.677 30.875.938,00 -482.739,00 0 0 482.739,00 0 31419000 Zuweis. lfd. Zwecke örtl. Soz. §21 FAG 7.113.133,00 8.220.000 8.522.108,00 302.108,00 0 0 -302.108,00 0 31420000 Zuweis. lfd. Zwecke Gem./GV 201.562,12 0 215.767,74 215.767,74 0 0 -215.767,74 0 31440000 Zuweis. lfd. Zwecke SozVers 344.376,39 0 341.766,44 341.766,44 0 0 -341.766,44 0 31470000 Zuweis. lfd. Zwecke priv. Unternehmen 33.600,18 0 35.567,80 35.567,80 6.331 0 -29.236,71 0 31480000 Zuweis. lfd. Zwecke übr. Bereich 4.170.797,72 0 6.061.893,28 6.061.893,28 324 0 -6.061.569,48 0 31490000 Planung Sonst. Zuwei. & Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 13.929.764 0,00 -13.929.764,00 8.448.434 0 22.378.198,44 0 31510000 Zuweis. d. Landes aus Auf- kommen an der Grunderwerbsteuer 26.073.922,20 21.000.000 23.662.418,65 2.662.418,65 0 0 -2.662.418,65 0 31910000 Leistungsbeteil. für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 32.867.688,40 33.900.000 29.778.274,43 -4.121.725,57 0 0 4.121.725,57 0 Jahresabschluss 2021 | Stadtkämmerei | lfd. Nr. Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis Vorjahr 2020 EUR Fortges. Ansatz 2021 EUR Ergebnis 2021 EUR Vergleich Ergebnis/ Ansatz 2021 EUR Ergänz. Festlegung im HH-Vollzug 2021 EUR Ermächt. aus 2020 EUR Verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis 2021 EUR Ermächt. nach 2022 EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 3 + Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 12.892.871,93 10.410.485 10.383.695,70 -26.789,30 0 0 26.789,30 0 4 + Sonstige Transfererträge 13.726.110,72 13.237.040 12.356.718,54 -880.321,46 0 0 880.321,46 0 5 + Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 110.247.656,95 121.337.403 118.871.777,00 -2.465.626,33 261.780 0 2.727.406,33 0 6 + Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 45.146.779,32 43.306.337 41.309.262,34 -1.997.074,66 255.649 0 2.252.723,52 0 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 39.533.508,11 40.584.584 37.605.063,44 -2.979.520,89 1.760 0 2.981.280,89 0 8 + Zinsen und ähnliche Erträge 2.924.298,95 2.302.900 4.603.780,09 2.300.880,09 842.000 0 -1.458.880,09 0 9 + Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 9.368.548,28 10.926.401,25 8.653.668,29 -2.272.732,96 0 0 2.272.732,96 0 10 + Sonstige ordentliche Erträge 43.717.886,23 43.611.454 99.177.554,50 55.566.100,50 4.200.000 0 -51.366.100,50 0 11 = Ordentliche Erträge 1.518.878.020,69 1.405.312.566 1.563.777.842,45 158.465.276,54 14.695.608 0 -143.769.668,35 0 12 - Personalaufwendungen -375.579.921,96 -396.814.090 -387.465.547,31 9.348.542,69 -190.000 0 -9.538.542,69 0 13 - Versorgungsaufwendungen -301.232,59 -300.000 -214.833,48 85.166,52 0 0 -85.166,52 0 14 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -173.174.557,55 -201.856.130 -181.057.481,09 20.798.648,91 2.925.057 -3.164.500 -21.038.092,17 -3.766.900 15 - Abschreibungen -77.084.109,06 -86.408.721,11 -92.923.065,60 -6.514.344,49 0 0 6.514.344,49 0 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.679.832,48 -4.887.410 -5.703.020,91 -815.610,91 -882.283 0 -66.672,55 0 17 - Transferaufwendungen -826.045.636,25 -706.541.098 -755.768.043,20 -49.226.945,20 -9.355.314 -2.605.930 37.265.700,93 -2.283.800 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -115.639.050,25 -118.323.569 -104.975.780,40 13.347.788,60 -3.632.207 -50.000 -17.029.995,80 -424.000 19 = Ordentliche Aufwendungen -1.573.504.340,14 -1.515.131.018 -1.528.107.771,99 -12.976.753,88 -11.134.748 -5.820.430 -3.978.424,31 -6.474.700 20 = Ordentliches Ergebnis -54.626.319,45 -109.818.452 35.670.070,46 145.488.522,66 3.560.860 -5.820.430 -147.748.092,66 -6.474.700 21 + Außerordentliche Erträge 9.425.888,09 4.000.000 16.822.397,12 12.822.397,12 17.600 0 -12.804.797,12 0 22 - Außerordentliche Aufwendungen -11.468.406,82 -1.000.000 -48.584.023,97 -47.584.023,97 0 0 47.584.023,97 0 23 = Sonderergebnis -2.042.518,73 3.000.000 -31.761.626,85 -34.761.626,85 17.600 0 34.779.226,85 0 24 = Gesamtergebnis -56.668.838,18 -106.818.452 3.908.443,61 110.726.895,81 3.578.460 -5.820.430 -112.968.865,81 -6.474.700 nachrichtlich: Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen 26 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 35.670.070,46 145.488.522,66 28 Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -54.626.319,45 -109.818.452 30 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 3.000.000 31 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses -2.042.518,73 -31.761.626,85 -34.761.626,85 Jahresabschluss 2021 | Stadtkämmerei | Jahresabschluss 2021 | Stadtkämmerei | Gesamtübersicht Teilergebnisrechnungen 2021 Teilergebnisrechnung Ertrag in Euro Aufwand in Euro Saldo in Euro 1000 Hauptverwaltung -374.657,27 18.555.578,72 18.180.921,45 1100 Personal und Organisation -5.592.973,03 17.446.650,88 11.853.677,85 1200 Stadtentwicklung -869.045,61 4.674.798,59 3.805.752,98 1300 Presse und Information -19.391,72 2.354.319,78 2.334.928,06 1400 Rechnungsprüfung -462.893,00 3.052.964,44 2.590.071,44 1500 Ortsverwaltungen -357.270,16 6.001.936,90 5.644.666,74 1700 Informationstechnologie -415.056,95 14.660.812,78 14.245.755,83 2000 Finanzen -1.117.812.134,11 343.895.801,82 -773.916.332,29 3000 Zentraler Juristischer Dienst -689.770,82 5.530.777,05 4.841.006,23 3100 Umwelt- und Arbeitsschutz -1.144.731,99 5.823.774,16 4.679.042,17 3200 Ordnungsamt -19.946.313,63 34.641.675,24 14.695.361,61 3700 Feuerwehr -2.376.735,78 28.772.259,24 26.395.523,46 4000 Schulen und Sport -40.046.610,60 62.014.893,72 21.968.283,12 4100 Kultur -2.388.690,31 55.256.591,01 52.867.900,70 4300 Musikschulen -2.325.323,92 4.759.963,03 2.434.639,11 5000 Soziales und Jugend -206.594.647,04 536.768.731,52 330.174.084,48 5200 Bäder -2.486.183,59 15.807.857,89 13.321.674,30 6100 Stadtplanung -818.586,56 8.444.809,44 7.626.222,88 6200 Liegenschaften -5.761.616,12 15.863.248,88 10.101.632,76 6300 Bauordnung -5.920.684,98 4.206.659,94 -1.714.025,04 6600 Tiefbau -15.841.525,73 58.172.528,28 42.331.002,55 6700 Gartenbau -3.121.634,84 29.655.574,93 26.533.940,09 6800 Zoo -3.276.580,53 10.485.319,97 7.208.739,44 6900 Friedhof und Bestattung -11.156.230,08 12.443.922,16 1.287.692,08 7000 Abfallwirtschaft -44.456.600,54 60.866.899,23 16.410.298,69 7200 Märkte -2.258.131,59 2.287.284,02 29.152,43 7400 Stadtentwässerung -46.920.161,95 43.703.648,41 -3.216.513,54 8000 Wirtschaftsförderung -258.698,82 5.599.017,90 5.340.319,08 8200 Forsten -575.568,39 3.078.648,52 2.503.080,13 8800 Hochbau und Gebäudewirtschaft -19.509.392,79 113.280.823,54 93.771.430,75 Ordentliches Gesamtergebnis 1.563.777.842,45 -1.528.107.771,99 35.670.070,46 Jahresabschluss 2021 | Stadtkämmerei | Gesamtfinanzrechnung lfd Nr. Gesamtfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis Vorjahr 2020 EUR Fortges. Ansatz 2021 EUR Ergebnis 2021 EUR Vergleich Ergebnis/ Ansatz 2021 EUR Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug 2021 EUR Ermächt. aus 2020 EUR Verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis 2021 EUR Ermächt. nach 2022 EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 655.331.651,02 618.660.060 660.029.703,18 41.369.643,18 10.099 0 -41.359.544,32 0 2 + Zuweisungen, Zuwendungen (nicht für Investitionen) und allgemeine Umlagen 589.354.500,28 500.935.901 579.720.691,98 78.784.790,98 9.134.419 0 -69.650.371,65 0 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 11.951.668,07 13.237.040 11.433.258,53 -1.803.781,47 0 0 1.803.781,47 0 4 + Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen (ohne Investitionsbeiträge) 111.425.679,15 121.067.403 113.871.038,06 -7.196.365,27 261.780 0 7.458.145,27 0 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 39.257.338,95 47.473.697 55.173.605,31 7.699.908,31 245.550 0 -7.454.358,31 0 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 40.843.503,94 40.584.584 40.820.608,79 236.024,46 1.760 0 -234.264,46 0 7 + Zinsen und ähnliche Einzahlungen 2.993.182,95 2.302.900 4.404.624,83 2.101.724,83 842.000 0 -1.259.724,83 0 8 + Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 42.798.625,88 42.188.846 44.079.172,77 1.890.326,77 4.200.000 0 2.309.673,23 0 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.493.956.150,24 1.386.450.432 1.509.532.703,45 123.082.271,79 14.695.608 0 -108.386.663,60 0 10 - Personalauszahlungen -374.718.259,82 -396.614.090 -386.926.796,30 9.687.293,70 -190.000 0 -9.877.293,70 0 11 - Versorgungsauszahlungen -301.522,72 -300.000 -214.992,12 85.007,88 0 0 -85.007,88 0 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -176.856.133,14 -202.319.404 -196.126.875,13 6.192.528,87 2.925.057 -3.164.500 -6.431.972,13 -3.766.900 13 - Zinsen und ähnliche Auszahlungen -5.415.608,93 -4.887.410 -5.688.052,18 -800.642,18 -882.283 0 -81.641,28 0 14 - Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -697.088.880,43 -786.515.860 -750.261.712,97 36.254.147,03 -9.355.314 -2.605.930 -49.824.191,30 -2.283.800 15 - Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -101.058.224,23 -117.259.680 -100.889.976,99 16.369.703,01 -3.632.207 -50.000 -20.051.910,21 -424.000 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.355.438.629,27 -1.507.896.444 -1.440.108.405,69 67.788.038,31 -11.134.748 -5.820.430 -86.352.016,50 -6.474.700 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 138.517.520,97 -121.446.012 69.424.297,76 190.870.310,10 3.560.860 -5.820.430 -194.738.680,10 -6.474.700 18 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 11.272.544,75 13.479.961 14.740.352,82 1.260.391,82 786.887 0 -473.504,75 0 19 + Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 313.138,45 570.000 362.784,78 -207.215,22 0 0 207.215,22 0 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 6.288.218,45 19.615.000 20.671.126,90 1.056.126,90 16.650 0 -1.039.476,90 0 21 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 674.722,32 0 74.383,34 74.383,34 0 0 -74.383,34 0 22 + Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 160.271.871,97 408.980 650.970,07 241.990,07 3.080 0 -238.910,07 0 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 178.820.495,94 34.073.941 36.499.617,91 2.425.676,91 806.617 0 -1.619.059,84 0 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -169.875.465,99 -15.320.080 -4.677.152,86 10.642.927,14 28.350 -10.723.670 -21.338.247,14 -21.230.800 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -148.489.751,15 -163.871.424 -125.853.000,91 38.018.423,09 16.010.714 -34.419.920 -74.561.629,17 -47.219.420 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -23.956.070,08 -24.197.885 -24.021.025,89 176.859,11 -1.492.751 -17.584.637 -19.254.247,10 -19.233.450 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -12.797.357,94 -17.747.000 -15.200.082,88 2.546.917,12 2.200.000 0 -4.746.917,12 0 28 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen -81.219.573,78 -53.335.758 -56.031.600,66 -2.695.842,66 -8.547.400 -15.168.633 -22.120.190,34 -21.104.200 29 - Auszahlungen für Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -992.274,08 -2.897.690 -916.746,12 1.980.943,88 37.410 -1.181.880 -3.125.413,88 -635.430 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -437.330.493,02 -277.369.837 -226.699.609,32 50.670.227,68 8.236.323 -79.078.740 -145.146.644,75 -109.423.300 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit -258.509.997,08 -243.295.896 -190.199.991,41 53.095.904,59 9.042.940 -79.078.740 -146.765.704,59 -109.423.300 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf -119.992.476,11 -364.741.908 -120.775.693,65 243.966.214,69 12.603.800 -84.899.170 -341.504.384,69 -115.898.000 33 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftsl. vergl. Vorgänge f. Investitionen 243.000.000,00 243.287.328 150.000.000,00 -93.287.328,00 0 0 93.287.328,00 0 34 - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftsl. vergl. Vorgänge f. Investitionen -156.526.079,92 -14.534.110 -16.527.709,81 -1.993.599,81 0 0 1.993.599,81 0 35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 86.473.920,08 228.753.218 133.472.290,19 -95.280.927,81 0 0 95.280.927,81 0 Jahresabschluss 2021 | Stadtkämmerei | lfd Nr. Gesamtfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis Vorjahr 2020 EUR Fortges. Ansatz 2021 EUR Ergebnis 2021 EUR Vergleich Ergebnis/ Ansatz 2021 EUR Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug 2021 EUR Ermächt. aus 2020 EUR Verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis 2021 EUR Ermächt. nach 2022 EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 36 = Änderungen des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -33.518.556,03 -135.988.690 12.696.596,54 148.685.286,88 12.603.800 -84.899.170 -246.223.456,88 -115.898.000 37 + Haushaltsunwirksame Einzahlungen (u.a. durchlaufende Gelder, Geldanlagen, Liquiditätskredite) 819.803.257,98 1.042.630.919,90 38 - Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a. durchlaufende Gelder, Geldanlagen, Liquiditätskredite) -743.306.010,87 -1.096.906.493,59 39 = Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 76.497.247,11 -54.275.573,69 40 + Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 35.253.452,59 1 11.384.831,41² 41 = Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 42.978.691,08 3/4 -41.578.977,15 3/4 42 = Endbestand an Zahlungsmitteln 78.232.143,67 5 -30.194.145,74 5 43 Nachrichtlich: Bestand an inneren Darlehen zum Jahresende 57.438.204,00 56.464.898,77 (1) Als Anfangsbestand zum 1. Januar 2020 wurde der bilanzielle Bestand der liquiden Mittel (Bilanzposition 1.3.8) zum 31. Dezember 2019 zu Grunde gelegt. (2) Als Anfangsbestand zum 1. Januar 2021 wurde der bilanzielle Bestand der liquiden Mittel (Bilanzposition 1.3.8) zum 31. Dezember 2020 zu Grunde gelegt. (3) Die Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln basiert hier auf dem Saldo der Finanzrechnung. (4) Die sich aus der Finanzrechnung ergebende Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln zum 31.12. entspricht nicht der bilanziellen Veränderung der liquiden Mittel; die Differenz ist im Anhang zur Finanzrechnung 4.4.2 erläutert. Diese Differenz (vergleiche Vorjahresabschluss) ist für den Unterschied zwischen dem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres, welches dem Jahr des aktuellen Jahresabschlusses vorangeht und dem Anfangsbestand des Jahres des aktuellen Jahresabschlusses ursächlich. (5) Der Endbestand entspricht nicht dem bilanziellen Endbestand der Bilanzposition 1.3.8, da zu dem bilanziellen Anfangsbestand lediglich die Änderungen des Bestands an Zahlungsmitteln aus der Finanzrechnung addiert werden (siehe Erläuterungen unter 4).

  • Präsentation GR 20.12.2022
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    Schlussbericht 2021 19.12.2022 Schlussbericht 2021 - Ergebnisrechnung Gesamtergebnisrechnung2020 Mio. € 2021 Mio. € Ordentliche Erträge1.518,91.563,8 Ordentliche Aufwendungen1.573,51.528,1 OrdentlichesErgebnis-54,635,7 Außerordentliche Erträge9,416,8 Außerordentliche Aufwendungen11,548,6 Sonderergebnis- 2,1-31,8 Gesamtergebnis-56,7+3,9 19.12.2022Stadt Karlsruhe - Rechnungsprüfungsamt2 Das ordentliche Ergebnis weist mit +35,7 Mio. € einen Überschuss aus. Das Sonderergebnis beträgt -31,8 Mio. €. Das Gesamtergebnis beträgt +3,9 Mio. €. Schlussbericht 2021 - Ergebnisrechnung Ordentliches Ergebnis - Vorjahresvergleich 2020 Mio. € 2021 Mio. € Veränderung ggü. Vorjahr Mio. € Ordentliche Erträge - Steuern und ähnlicheAbgaben648,8648,5-0,3 - Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen592,5582,3-10,2 - öffentlich-rechtliche Entgelte110,3118,98,6 - Sonstige ordentlicheErträge43,799,255,5 Ordentliche Aufwendungen - Personalaufwendungen375,6387,511,9 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen173,2181,17,9 - Planmäßige Abschreibungen77,192,915,8 - Transferaufwendungen826,1755,8-70,3 19.12.2022Stadt Karlsruhe - Rechnungsprüfungsamt3 Schlussbericht 2021 - Ergebnisrechnung 1.021 1.042 1.045 1.146 1.219 1.252 1.301 1.415 1.574 1.528 0 400 800 1.200 1.600 2012201320142015201620172018201920202021 Ordentlicher Gesamtaufwand 19.12.2022Stadt Karlsruhe - Rechnungsprüfungsamt4 Mio. € Schlussbericht 2021 - Ergebnisrechnung 485,5 499,0 418,9 472,3 543,1 660,3 611,9 650,6 549,4 629,0 435,7 460,0 376,8 440,8 485,2 610,9 548,7 600,8 527,4 601,7 0 100 200 300 400 500 600 700 2012201320142015201620172018201920202021 Steuererträge bruttoSteuererträge netto Mio. € Steuererträge 19.12.2022Stadt Karlsruhe - Rechnungsprüfungsamt5 •∅2012 – 2021: 552 Mio. € • Gewerbesteuer: 329,4 Mio. € (+71,2 Mio. €) • Grundsteuer: 56,3 Mio. € (+0,3 Mio. €) • Einkommensteueranteil: 184,5 Mio. € (+9,4 Mio. €) • Umsatzsteueranteil: 53,8 Mio. € (+1,7Mio. €) • Vergnügungssteuer: 3,2 Mio. € (-3,0 Mio. €) • Gewerbesteuer-Umlage: 27,4 Mio. € (+5,4 Mio. €) Schlussbericht 2021 - Bilanz 20202021Veränderung Aktiva Mio. €Mio. €Mio. € Immaterielles Vermögen1,311,710,40 Sachvermögen2.500,962.553,2752,31 Finanzvermögen1.148,941.162,8813,94 Abgrenzungsposten371,90457,8585,95 Bilanzsumme4.023,114.175,72152,61 Passiva Basiskapital1.753,811.753,810,00 Rücklagen589,99594,074,08 Sonderposten390,40388,81-1,59 Rückstellungen316,51266,47-50,04 Verbindlichkeiten903,991098,18194,19 Passiver RAP68,4174,385,97 Bilanzsumme4.023,114.175,72152,61 Stadt Karlsruhe Rechnungsprüfungsamt6 Schlussbericht 2021 - Bilanz 19.12.2022Stadt Karlsruhe - Rechnungsprüfungsamt7 281,8 (905 ) 412,1 (1.332) 465,6 (1.518) 143,0 (488) 129,1 (423) 183,9 (613) 227,4 (745) 186,1 (605) 190,0 (612) 255,7 (819) 0,0 50,0 100,0 150,0 200,0 250,0 300,0 350,0 400,0 450,0 2012201320142015201620172018201920202021 Mio. € Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Zahl in Klammer: € je Einwohner davon Kassenkredite: 2014: 16 Mio. €; 2015: 25 Mio. €; 2017: 20 Mio. €; 2018: 130 Mio. €; 2019: 70 Mio. €; 2020 140 Mio. € 2021 60 Mio. € Schlussbericht 2021 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Risiken für die kommenden Jahre? 19.12.2022Stadt Karlsruhe - Rechnungsprüfungsamt8 Schlussbericht 2021 „Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Jahresabschluss 2021 gemäß §95 b Abs. 1 GemO festzustellen.“ 19.12.2022Stadt Karlsruhe - Rechnungsprüfungsamt9

  • Abstimmungsergebnis TOP 8
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  • Protokoll GR TOP 8
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    Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 8 der Tagesordnung: Jahresabschluss 2021: a) Vorlage des Schlussberichts 2021 des Rechnungsprüfungsamts zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Karlsruhe und Erläuterung des Berichts durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamts b) Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2021 Vorlage: 2022/2262 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - dem Feststellungsbeschluss zu: Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2021 Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, und dieses hat hierüber einen Schlussbericht erstellt. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Aufschluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von dem Leiter des Rechnungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts wird der Jahresabschluss 2021 der Stadt Karlsruhe gem. § 95 b Abs. 1 GemO wie folgt festgestellt: – 2 – Feststellungsbeschluss EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1.563.777.842,45 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen - 1.528.107.771,99 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 35.670.070,46 1.4 Außerordentliche Erträge 16.822.397,12 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -48.584.023,97 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -31.761.626,85 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 3.908.443,61 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.509.532.703,45 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - 1.440.108.405,69 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 69.424.297,76 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 36.499.617,91 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -226.699.609,32 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -190.199.991,41 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -120.775.693,65 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000.000,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -16.527.709,81 – 3 – 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 133.472.290,19 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 12.696.596,54 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -54.275.573,69 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (1) 11.384.831,41 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) (2) (3) -41.578.977,15 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (4) (Saldo aus 2.13 und 2.14) -30.194.145,74 (1) Als Anfangsbestand zum 1. Januar 2021 wurde der bilanzielle Bestand der liquiden Mittel (Bilanzposition 1.3.8) zum 31. Dezember 2020 (Bilanzposition 1.3.8) zu Grunde gelegt. (2) Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln basiert hier auf dem Saldo der Finanzrechnung. (3) Die sich aus der Finanzrechnung ergebende Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln entspricht nicht der bilanziellen Veränderung der liquiden Mittel; die Differenz ist im Anhang zur Finanzrechnung 4.4.2 erläutert. Diese Differenz (vergleiche Vorjahresabschluss) ist für den Unterschied zwischen dem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres, welches dem Jahr des aktuellen Jahresabschlusses vorangeht und dem Anfangsbestand des Jahres des aktuellen Jahresabschlusses ursächlich. (4) Der Endbestand entspricht nicht dem bilanziellen Endbestand der Bilanzposition 1.3.8, da zu dem bilanziellen Anfangsbestand lediglich die Änderungen des Bestandes an Zahlungsmittel aus der Finanzrechnung addiert werden. – 4 – 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 1.712.919,00 3.2 Sachvermögen 2.553.268.946,47 3.3 Finanzvermögen 1.162.884.701,63 3.4 Abgrenzungsposten 457.849.845,21 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 4.175.716.412,31 3.7 Basiskapital 1.753.806.185,33 3.8 Rücklagen 594.069.358,71 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 388.811.073,00 3.11 Rückstellungen 266.468.107,14 3.12 Verbindlichkeiten 1.098.185.412,73 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 74.376.275,40 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 4.175.716.412,31 – 5 – 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO) Sonde r- e rge bni s Orde ntl i che s Erge bni s Vorja hr zwe i tvora nge - ga nge ne n Ja hr dri ttvora nge - ga nge ne n Ja hr orde ntl i che n Erge bni s s e s Sonde r- e rge bni s s e s 12345678 1 Erge bni s de s Ha us ha l ts ja hre s bzw. Anfa ngs be s tä nde -31.761.626,8535.670.070,46545.997.173,2732.881.643,471.753.806.185,33 2 Abde ckung vorge tra ge ne r Fe hl be trä ge a us de m orde ntl i che n Erge bni s 0,000,000,000,00 3 Zuführung e i ne s Übe rs chus s e s de s orde ntl i che n Erge bni s s e s zur Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s orde ntl i che n Erge bni s s e s -35.670.070,4635.670.070,46 4 Ve rre chnung e i ne s Fe hl be tra gs a nte i l s de s orde ntl i che n Erge bni s s e s a uf da s Ba s i s ka pi ta l na ch Art. 13 Abs . 6 de s Ge s e tze s zur Re form de s Ge me i nde ha us ha l ts re chts 0,00 5 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s orde ntl i che n Erge bni s s e s 0,000,00 6 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch e i ne n Übe rs chus s de s Sonde re rge bni s s e s 0,000,00 7 Zuführung e i ne s Übe rs chus s e s de s Sonde re rge bni s s e s zur Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s 0,000,00 8 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s Sonde r- e rge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s 31.761.626,85-31.761.626,85 9 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s 0,000,00 10 Vorträ ge ni cht ge de ckte r Fe hl be trä ge de s orde ntl i che n Erge bni s s e s de s Ha us ha l ts ja hre s s owi e a us Vorja hre n i n da s Fol ge ja hr 0,000,000,00 11 Ve rre chnung e i ne s a us de m dri ttvora nge ga nge ne n Ja hr vorge tra ge ne n Fe hl be tra gs mi t de m Ba s i s ka pi ta l 0,000,00 12 Ve rre chnung e i ne s Fe hl be tra gs de s Sonde re rge bni s s e s mi t de m Ba s i s ka pi ta l 0,000,00 13vorl ä ufi ge Endbe s tä nde 581.667.243,731.120.016,621.753.806.185,33 14 Umbuchung a us de n Erge bni s rückl a ge n i n da s Ba s i s ka pi ta l na ch § 23 Sa tz 3 Ge mHVO 0,00 Endbe s tä nde 581.667.243,731.120.016,621.753.806.185,33 15 Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Be ri chti gunge n de r Eröffnungs bi l a nz 15 a Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Bi l a nzi e rungs - und Be we rtungs me thode nwe chs e l (e rge bni s ne utra l e r Be we rtungs me thode nwe chs e l durch de n Ve rzi cht de r Auf- und Abzi ns ung de r Sti l l l e gungs - und Na chs orge rücks te l l ung) 15 b Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Ve rmöge ns zu- und a bgä nge n a uße rha l b de r Korre ktur de r Eröffnungs bi l a nz be i s pi e l s we i s e i n Fol ge von Korre kture n von Vorja hre s a bs chl üs s e n (übe r da s Ka pi ta l ve rre chnungs konto 20010001) 15 c Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund de r Ei ns te l l ung de r Be trä ge a us de r Aufl ös ung von Rücks te l l unge n i n Fol ge de r e rs tma l i ge n Abzi ns ung i n a na l oge r Anwe ndung von Arti ke l 67 Abs . 1 Sä tze 2 bi s 4 EGHGB 16 Endbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,000,00581.667.243,731.120.016,621.753.806.185,33 Stufe n de r Erge bni s ve rwe ndung und de s Ha us ha l ts a us gl e i chs Erge bni s de s Ha us ha l ts ja hre s vorge tra ge ne Fe hl be trä ge de s orde ntl i che n Erge bni s s e s a us de m Rückl a ge n a us Übe rs chüs s e n de s Ba s i s - ka pi ta l EUR – 6 – Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO unverzüglich dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 6. Dezember 2022. Hier darf ich Herrn Detlev Bettendorf, den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, bitten, uns kurz in das Zahlenwerk einzuführen. Herr Bettendorf (Rechnungsprüfungsamt): Die Stadtkämmerei hat den Jahresabschluss 2021 leicht verspätet am 25. Juli 2022 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte innerhalb der vorgesehenen Vier-Monatsfrist. Nachfolgend darf ich Ihnen die Ergebnisse dieser Prüfung vorstellen. Während wir im Vorjahr einen Gesamtfehlbetrag von -56,7 Millionen zu verzeichnen haben, konnten wir in 2021 einen Gesamtüberschuss von +3,9 Millionen erzielen. Dies setzt sich zusammen aus einem positiven ordentlichen Ergebnis in Höhe von 35,7 Millionen und einem negativen Sonderergebnis von -31,8 Millionen. Die ordentlichen Erträge konnten gegenüber dem Vorjahr um 44,9 Millionen, insbesondere durch höhere sonstige Erträge, auf einen neuen Rekordwert in Höhe von 1.563.800.000 gesteigert werden. Nachdem im Vorjahr die erstmalige Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste von verbundenen Unternehmen sich im Ergebnis vollumfänglich bemerkbar machten, hat sich die saldiert geringere Rückstellungsbildung in 2021 aufwandssenkend ausgewirkt. Für 2021 ist festzustellen, das Ziel, das das Haushaltsrecht vorgibt, dass die ordentlichen Aufwendungen komplett durch ordentliche Erträge gedeckt werden sollen, konnte nur durch Sondereffekte erreicht werden. Kommen wir zum Detailvergleich wie den Vorjahreswerten. Auf der Ertragsseite ist als wesentliche Veränderung ein Plus von 55,5 Millionen bei den sonstigen ordentlichen Erträgen festzustellen. Die Erhöhung resultiert insbesondere aus der Auflösung der nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Corona- bedingten Verlustausgleichen sowie der nicht benötigten FAG-Rückstellungen. Auf der Aufwandsseite haben sich die Transferaufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 70,3 Millionen auf 755,8 Millionen reduziert. Ursächlich war hierfür insbesondere, dass im Gegensatz zum Vorjahr in 2021 keine FAG-Rückstellungen gebildet werden mussten. Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr betrifft insbesondere das Aufwandskonto Abschreibung auf Forderungen wegen Aussetzung der Vollziehung, in welchem im Vorjahr ein Abschreibungsbetrag in Höhe von 10 Millionen ausgebucht werden konnte. Wir haben die Entwicklung des ordentlichen Gesamtaufwands seit 2012 hier grafisch dargestellt. In diesem Zeitraum sind die Aufwendungen um ca. 50 Prozent – 7 – bzw. 507 Millionen gestiegen. Die Höhe der dynamischen Steigerungen veranlasst das RPA seit Jahren, auf die Notwendigkeit einer Aufgabenkritik bzw. Aufgabenreduzierung hinzuweisen. Hier noch ein grafischer Überblick über die gesamte Steuerentwicklung der letzten zehn Jahre. Insgesamt sind die Steuererträge in diesem Zeitraum um ca. 30 Prozent bzw. 144 Millionen höher ausgefallen und betragen nunmehr netto ca. 602 Millionen. Die starken Schwankungen sind insbesondere durch die Gewerbesteuererträge bedingt. Zur Bilanz: Die Bilanz ist vollständig und richtig. Der Aufbau der Bilanz entspricht den Vorschriften. Auf der Aktivseite stellen wir fest, dass das Sachvermögen nochmals um 52 Millionen gestiegen ist. Darüber hinaus haben sich die Rechnungsabgrenzungsposten um 86 Millionen erhöht. Die Bilanzsumme beträgt nunmehr 4,16 Milliarden. Auf der Passivseite führte der Überschuss zu einer Erhöhung der Rücklagen, die nun 594 Millionen betragen. Innerhalb der Verbindlichkeiten mit einem Gesamtbetrag von 1,1 Milliarden stellen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten die aussagefähigste Bilanzposition dar. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen inklusive Kassenkredite betrugen 2021 466 Millionen und haben sich gegenüber dem Vorjahr um 53 Millionen erhöht. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass sich die Darlehen für den investiven Bereich um 134 Millionen erhöht und die Kassenkredite um 80 Millionen reduziert haben. Hier noch die grafische Darstellung der Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen. Die Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner stieg gegenüber dem Vorjahr von 1.332 Euro auf 1.518 Euro. Darüber hinaus sollte in diesem Zusammenhang der Schuldenstand der städtischen Beteiligungen betrachtet werden. Diese haben sich um 176 Millionen auf 1,98 Milliarden erhöht. Die sich hieraus ergebende Zinsbelastung wirkt sich mittelbar auch auf den städtischen Haushalt aus. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das in jüngster Zeit gestiegene Zinsniveau sich sowohl bei neuen Darlehensaufnahmen als auch bei Anschlussfinanzierungen negativ auswirken wird. Bei den Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre kann ich wie in den Vorjahren die Pensionsrückstellungen und die Beihilferückstellungen nennen. Hier haben wir mittlerweile einen Betrag von 620 Millionen. Dieser Betrag ist aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben, leider, muss ich sagen, leider nicht in der Bilanz abzubilden. Das heißt, diese 620 Millionen sind zusätzlich als Schulden zu sehen. Die sind von der Stadt Karlsruhe zum Tag X zu begleichen. Risiken für die kommenden Jahre: Aufgrund der Corona-Pandemie sowie den Folgen des Ukraine-Kriegs haben sich die ohnehin schon bestehenden Risiken in den künftigen Haushaltsjahren weiter verstärkt. Beispielsweise möchte ich hier nennen drohende Ertragseinbrüche, steigende Transferleistungen an städtische Unternehmen, steigende Bau- und Bauunterhaltungskosten sowie die Gefahr von weiter steigenden Zinsbelastungen. Vor diesem Hintergrund ist eine intensive Aufgabenkritik bzw. Aufgaben- und Ausgabenreduzierung innerhalb der Stadt und seiner Unternehmen dringend geboten. Ich komme abschließend zu unserem Prüfungsergebnis für den Jahresabschluss. Unsere Prüfungsbestätigung für den Jahresabschluss 2021 bescheinigt dem Bürgermeisteramt, den Dienststellen, Betrieben und sonstigen Einrichtungen insgesamt eine recht- und ordnungsgemäße Abwicklung der Finanzvorfälle. Soweit es Feststellungen gab, mögen – 8 – diese in Einzelfällen bedeutsam sein. Das grundsätzlich positive Ergebnis der Prüfung muss deswegen jedoch keinesfalls eingeschränkt werden. Das RPA empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2021 gemäß § 95b Abs. 1 Gemeindeordnung festzustellen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Der Vorsitzende: Vielen Dank, Herr Bettendorf. Ich darf mich auch, denke ich, im Namen des ganzen Gemeinderats bei allen Dienststellen, dann der Kämmerei als diejenigen, die das alles zusammenfassen, und bei Ihnen und Ihren Kolleg*innen als diejenigen, die es dann prüfen, ganz herzlich bedanken, dass wir jetzt soweit sind, und die gute Qualität des Abschlussberichts und des Schlussberichts zeigt sich auch darin, dass Sie ihn ohne Einschränkung jetzt hier zur Annahme empfehlen. Wir steigen damit in die Debatte ein, wenn es eine gibt, gibt es nicht. Dann können wir gleich abstimmen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Damit ist der Jahresabschluss einstimmig hier so angenommen. Ich darf mich auch bei Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2023