Aktueller Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungsprozess
| Vorlage: | 2022/2255 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.11.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2255 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö. Aktueller Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 23.11.2022 8 x Information (Kurzfassung) Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung zu erarbeiten. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, wurden Maßnahmen durch die Ortsverwaltung Grötzingen erarbeitet. Der Ortschaftsrat nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können. Auch wird es nicht möglich sein, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen liquiden Überschuss zu erzielen, der zur Finanzierung der städtischen Investitionen herangezogen wird. Die Investitionen sind daher eins zu eins mit Krediten zu finanzieren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierauf reagiert und den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 nur unter strengen Auflagen genehmigt. Der Ergebnishaushalt ist durch geeignete Maßnahmen zu konsolidieren und die weitere Verschuldung pro Haushaltsjahr wurde auf jeweils 200 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung von 60 Millionen Euro zu erarbeiten. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollen über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, wurden nachfolgende Maßnahmen durch die Ortsverwaltung Grötzingen erarbeitet: 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge Ursprünglicher Ansatz Mifri 2024 Neuer Ansatz in 2024 Transferaufwendungen (Zuschüsse) 7.500 € 7.000 € Sachaufwendungen 90.946 € 90.946 € Personalaufwendungen 967.900 € 967.900 € Gesamt: 1.066.346 € 1.065.846 € Ertragssteigerung 25.000 € -43,4 -48 -102 -121 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 in Mio. EUR Ergebnisrechnung 216 303 319 304 100 150 200 250 300 350 in Mio. EUR Investitionen (Stand: 27.09.2022) max. Kreditaufnahme 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 – 3 – 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe THH 1500 / OV Grö. Stelleneinsparung OV Neureut, anteilige Anrechnung für OV Grö. 17.800 € 17.800 € Gesamt: 17.800 € 17.800 € Alle Ortsverwaltungen und das Stadtamt Durlach gehören zum gleichen Teilhaushalt 1500. Die Ortsverwaltung Neureut erbringt eine Stelleneinsparung, welche in Summe höher ist, als die Einsparvorgabe für die Ortsverwaltung Neureut, weshalb die Einsparung anteilig den anderen Ortsverwaltungen angerechnet werden kann. Die Bewirtschaftung des eingesparten Budgets erfolgt im THH 4300 - Musikschulen, die Einsparung wird aber dem THH 1500 angerechnet. Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat/Ortschafsrat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe THH 1500 / OV Grö. Reduzierung der Mietzuschüsse an Grötzinger Vereine 500 € 500 € THH 1500 / OV Grö. Pachtzinserhöhung der Gaststätte in der Begegnungsstätte 21.000 € 21.000 € THH 1500 / OV Grö. Anpassung der Entgeltordnung für Einzelbelegungen und Dauernutzer der Begegnungsstätte Grötzingen 4.000 € 4.000 € THH 1500 / OV Grö. Einsparung von Büroflächen und Flächenoptimierung (Jahr 2025 -5.400 €, Jahr 2026 – 10.800 €) 0 € 0 € Gesamt: 25.500 € 25.500 € Änderungen an den Entgeltordnungen, Zuschussrichtlinien und Pachtverträgen sind vom Ortschaftsrat und/oder ggf. vom Hauptausschuss/Gemeinderat zu beschließen. Die Einsparung und Optimierung von Büroflächen liegt zwar in der Zuständigkeit der Verwaltung, die Vermietung und/oder der Verkauf der freigewordenen Flächen/Gebäude bedarf allerdings eines Gremienbeschlusses. 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Als vielseitiger Bürgerservice vor Ort, der gut erreichbar und mit den lokalen Entwicklungen und Besonderheiten vertraut ist, ist die kommende Neukonzeption des Bürgerservice auch für die OV Grötzingen Grundlage des Handelns. Das Kerngeschäft einer Ortsverwaltung ist der persönliche Bürgerservice vor Ort – auch für Kund*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Online- Terminvereinbarung, Chatbots, Onlineformate für Informationen und Austausch sowie Chats mit den Bürgerinnen und Bürgern für einfache Fragen sind dennoch selbstverständlich. Die Erledigung der Aufgaben erfolgt bedarfsorientiert. Wichtig ist auf dem neuesten technischen Stand zu bleiben z.B. durch den Einsatz von Mährobotern, autonomen Fahrzeugen, Spracherkennungssystemen, Drohnen zur Überprüfung von Sachverhalten, sowie eine gute IT- Ausstattung für die Verwaltung, damit Homeoffice und auch mobiles Arbeiten möglich ist. Eine – 4 – höhere Flexibilität in der Arbeitszeit und -ort sind genauso wünschenswert wie der vermehrte Einsatz von Videokonferenzen, Messengerdiensten oder Bildtelefonie. Ein Beteiligungsportal, bei dem Bürgerinnen und Bürger interaktiv Anregungen und Feedback geben können ist ebenso selbstverständlich wie verbindlich festgelegte Indikatoren sowie Qualitätsstandards, die überprüft werden. Interner Erfolg wird auch daran gemessen, dass Arbeitsprozesse ständig fortgeschrieben werden, um Synergieeffekte zu erzielen und Redundanzen zu vermeiden. Alle Prozesse verlaufen reibungslos und flüssig. Die Zufriedenheit, Wertschätzung sowie Sicherheit aller Mitarbeitenden ist sichergestellt und wird nachgehalten, da so eine hohe Motivation und ein engagierter Einsatz für die Stadt und deren Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Konkrete Maßnahmen In den letzten Jahren wurden mehrere Organisationsuntersuchungen durchgeführt um sowohl Aufgabenzuordnungen als auch Bemessungen zu prüfen. Aktuell wird die Hauptverwaltung und der Bereich Zentrale Dienste und Bürgerservice untersucht. Ständige Aufgabenkritik und Optimierung der Personalausstattung, sowie Neu- und Umorganisation der Arbeitsabläufe gehören jetzt schon zum täglichen Geschäft der Ortsverwaltung. Spezialisierte Aufgabenbereiche die nicht zum Kerngeschäft einer Ortsverwaltung gehören, wurden den Fachämtern der Stadt zugeordnet z.B. Bäderbetriebe, Bibliothek, um die hohe Fachlichkeit und städtischen Standards aufrecht zu erhalten. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Tätigkeiten die nicht zu den Kernaufgaben einer Verwaltung gehören, wie beispielsweise die Mietverwaltung, wurden identifiziert und es wurden teilweise schon weitere Schritte, wie beispielsweise der Verkauf von Gebäuden, eingeleitet und teilweise vollzogen. Dies generiert Mehreinnahmen für die Stadt Karlsruhe und freiwerdende Personalressourcen können anderweitig eingesetzt werden. Zudem wird es der Ortsverwaltung Grötzingen mittelfristig gelingen, durch Flächenoptimierung auf eins von drei Verwaltungsgebäuden zu verzichten, wodurch die laufenden Kosten reduziert und durch die Vermietung oder den Verkauf des freiwerdenden Gebäudes Mehreinnahmen generiert werden.