Verzicht auf die Verrechnung von Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für die Wochenmärkte und den Christkindlesmarkt 2021
| Vorlage: | 2022/2242 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.12.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2242 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Marktamt Verzicht auf die Verrechnung von Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für die Wochenmärkte und den Christkindlesmarkt 2021 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 29.11.2022 7 x Vorberaten Hauptausschuss 06.12.2022 25 x Vorberaten Gemeinderat 20.12.2022 27 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 29. November 2022 und im Hauptausschuss am 6. Dezember 2022 den coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der ausgleichsfähigen Unterdeckungen 2021 im Bereich Wochenmärkte in Höhe von 24.101,98 Euro und im Bereich Christkindlesmarkt in Höhe von 239.310,66 Euro. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 hat der Gemeinderat unter anderem den coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der Unterdeckungen 2020 im Bereich Wochenmärkte in Höhe von 29.820,30 Euro, im Bereich Kunsthandwerkermärkte in Höhe von 5.080,32 Euro, im Bereich Jahrmärkte in Höhe von 39.659,82 Euro und im Bereich Christkindlesmarkt in Höhe von 94.353,62 Euro beschlossen. Auch im Jahr 2021 sind coronabedingte Unterdeckungen in den Bereichen Wochenmärkte in Höhe von 24.101,98 Euro und Christkindlesmarkt in Höhe von 239.310,66 Euro entstanden. Die Karlsruher Wochenmärkte konnten auch im Jahr 2021 teilweise unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Für Sicherheitsdienste und den Kauf oder die Miete von Desinfektionsspendern entstanden dafür zusätzliche Kosten. Der Karlsruher Christkindlesmarkt begann am 22. November 2021. Ab dem 24. November 2021 galt die 2G plus-Regelung auf dem gesamten Areal des Christkindlesmarktes. Die Besucherzahlen waren begrenzt. Mit der Änderung der Corona-Verordnung zum 4. Dezember 2021 wurde die weitere Durchführung des Christkindlesmarktes komplett untersagt. Lediglich der weihnachtliche Waren- und Kunsthandwerkermarkt konnte entsprechend der aktuellen Corona-Landesverordnung auf dem nördlichen Marktplatz weiterhin stattfinden. Der Gemeinderat hat auf Grund der Schließung des Christkindlesmarktes in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2021 auch eine Satzungsänderung beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Gebührenanpassung an die tatsächlichen Öffnungstage des Christkindlesmarktes und eine einmalige Reduzierung auf die Hälfte dieser neu festzusetzenden Gebühr beschlossen. Aus § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG folgt für Kostenunterdeckungen eine Ermessensentscheidung durch die Stadt Karlsruhe. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit eines nachträglichen Ausgleichs besteht, jedoch keine Pflicht. Ob eine Kostenunterdeckung ausgeglichen und wie der Ausgleich einer Kostenüber- oder Kostenunterdeckung herbeigeführt wird, steht im Ermessen des Gemeinderats. Ein wirksamer Ausgleich erfordert daher stets einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KAG dürfen die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Als betriebsbedingte und damit gebührenfähige Kosten können nur solche Kosten verstanden werden, die durch die Leistungserstellung der Gemeinde verursacht sind. Der Christkindlesmarkt musste vorzeitig abgebrochen werden, und es erfolgte eine Satzungsänderung für die Neufestsetzung der Gebühren. Die für die Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen entstandenen Kosten (Unterdeckungen) können rechtlich den Gebührenschuldnern künftiger Märkte über den Ergebnisausgleich auferlegt werden. Jedoch müsste für diesen Ausgleich der Unterdeckungen der Kostendeckungsgrad folgender Veranstaltungen auf über 100% angehoben werden. Diese Gebührenerhöhungen wären für die Gebührenschuldner künftiger Veranstaltungen nicht vertretbar. Daher wird der Gemeinderat gebeten, dem Verzicht auf den Ausgleich der im Jahr 2021 entstandenen ausgleichsfähigen Unterdeckungen im Bereich des Christkindlesmarktes in Höhe von 239.310,66 Euro zuzustimmen. Ebenso wird der Gemeinderat gebeten, dem Verzicht auf den Ausgleich der im Bereich Wochenmärkte im Jahr 2021 durch coronabedingte Kostensteigerungen entstandenen Kostenunterdeckung in Höhe von 24.101,98 Euro zuzustimmen. – 3 – Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 29. November 2022 und im Hauptausschuss am 6. Dezember 2022 den coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der ausgleichsfähigen Unterdeckungen 2021 im Bereich Wochenmärkte in Höhe von 24.101,98 Euro und im Bereich Christkindlesmarkt in Höhe von 239.310,66 Euro.
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Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 27 der Tagesordnung: Verzicht auf die Verrechnung von Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für die Wochenmärkte und den Christkindlesmarkt 2021 Vorlage: 2022/2242 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 29. November 2022 und im Hauptausschuss am 6. Dezember 2022 den coronabeding- ten Verzicht auf den Ausgleich der ausgleichsfähigen Unterdeckungen 2021 im Bereich Wochenmärkte in Höhe von 24.101,98 Euro und im Bereich Christkindlesmarkt in Höhe von 239.310,66 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende setzt um 19:30 Uhr die unterbrochene Sitzung fort und ruft Tagesord- nungspunkt 27 zur Behandlung auf. Wir können direkt zur Abstimmung schreiten und ich bitte um Ihr Votum – das ist Einstim- migkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Dezember 2022