Aktueller Sachstandsbericht des Friedhofs-und Bestattungsamtes zum Haushaltssicherungsprozess

Vorlage: 2022/2241
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Friedhofs- und Bestattungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.11.2022

    TOP: 11

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2241 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: FBA Aktueller Sachstandsbericht des Friedhofs-und Bestattungsamtes zum Haushaltssicherungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 29.11.2022 11 x Information (Kurzfassung) Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis. Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -43,4 -48 -102 -121 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 in Mio. EUR Ergebnisrechnung 216 303 319 304 100 150 200 250 300 350 in Mio. EUR Investitionen (Stand: 27.09.2022) max. Kreditaufnahme 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 – 2 – Im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können. Auch wird es nicht möglich sein, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen liquiden Überschuss zu erzielen, der zur Finanzierung der städtischen Investitionen herangezogen wird. Die Investitionen sind daher eins zu eins mit Krediten zu finanzieren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierauf reagiert und den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 nur unter strengen Auflagen genehmigt. Der Ergebnishaushalt ist durch geeignete Maßnahmen zu konsolidieren und die weitere Verschuldung pro Haushaltsjahr wurde auf jeweils 200 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung von 60 Millionen Euro zu erarbeiten. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollen über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, wurden nachfolgende Maßnahmen durch den entsprechenden Fachbereich erarbeitet: 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge Das bisherige Budget des Friedhof- und Bestattungsamtes (FBA) aus der mittelfristigen Finanzplanung in 2024 entsprach 11.011.520 €. Sollten alle vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, läge das Budget 2024 bei 10.728.520 €. Hinzu kämen Ertragssteigerungen i.H.v. 100.000 €. 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe FBA Reduzierung Saisonarbeitskräfte/Gebührenbereich um 3VZW 85.500,00 € 85.500,00 € FBA Reduzierung Stellenanteil im Personalbüro um 0,5 VZW 30.500,00 € 30.500,00 € FBA Reduzierung Mitarbeiter (Friedhofsarbeiter/Helfer) (Gebührenbereich) um 2 VZW 103.000,00 € 103.000,00€ FBA Reduzierung Öffentlichkeitsarbeit im InfoCenter 29.000,00 € 29.000,00 € FBA Reduzierung Energieverbrauch (Strom und Gas) 40.000,00 € nicht nennbar – 3 – FBA Verbesserung Fuhrparkmanagement und Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen 25.000,00 € 25.000,00 € FBA Anschaffung einer Hebebühne zur Reduzierung Sachkosten für Anmietung (Optimierung anhand Wirtschaftlichkeitsberechnung) 10.000,00 € 10.000,00 € Gesamt: 323.000,00 € 283.000,00 Bei der Maßnahme „Anschaffung einer Hebebühne“ wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt. Die vorgeschlagenen Einsparmöglichkeiten im Bereich der Friedhofsunterhaltung und der Friedhofsverwaltung bedingen eine verstärkte Anstrengung im Bereich der Digitalisierung und Mechanisierung im betrieblichen Bereich und gleichzeitigen Absenken des Pflegestandards auf den Friedhöfen der Stadt. Darüber hinaus beinhalten die Vorschläge eine vertretbare Reduzierung im Beratungsangebots des InfoCenters. Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe FBA Ertragssteigerung durch Entgeltanpassung 100.000,00 € 100.000,00 € Gesamt: 100.000,00 € 100.000,00 € Weitere Einsparbeiträge werden durch Einsparung von Energie im Bereich des Friedhofs- und Bestattungsamts erzielt. 3. Strategische Ziele der nächsten Jahre Der Klima- und Artenschutz sowie verstärkte Maßnahmen im Bereich der Klimaanpassung gewinnen immer mehr an Bedeutung und nehmen in ihrer Dringlichkeit ständig zu. Trotz der beschriebenen Ressourcenreduzierung kann das FBA durch gezielte Investitionen im Bereich der Digitalisierung bzw. eines verstärkten Maschineneinsatzes eine zukunftsorientierte Leistungserbringung und Aufgabenwahrnehmung sicherstellen. Beschluss: Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis.