Aktueller Sachstandsbericht des Umwelt- und Arbeitsschutzes zum Haushaltssicherungsprozess

Vorlage: 2022/2240
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.11.2022

    TOP: 9

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2240 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Aktueller Sachstandsbericht des Umwelt- und Arbeitsschutzes zum Haushaltssicherungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 22.11.2022 9 x Information (Kurzfassung) Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. - 1.487.153 € CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können. Auch wird es nicht möglich sein, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen liquiden Überschuss zu erzielen, der zur Finanzierung der städtischen Investitionen herangezogen wird. Die Investitionen sind daher eins zu eins mit Krediten zu finanzieren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierauf reagiert und den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 nur unter strengen Auflagen genehmigt. Der Ergebnishaushalt ist durch geeignete Maßnahmen zu konsolidieren und die weitere Verschuldung pro Haushaltsjahr wurde auf jeweils 200 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung von 60 Millionen Euro zu erarbeiten. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollen über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, wurden nachfolgende Maßnahmen durch den entsprechenden Fachbereich erarbeitet: 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge Bei der mittelfristigen Finanzplanung stand dem THH 3100 (Umwelt- und Arbeitsschutz) ursprünglich ein Budget in Höhe von 24.923.137 € zur Verfügung. Aufgrund der vorgesehenen Einsparmaßnah- men im Rahmen der Haushaltssicherung ergibt sich ein Einsparbetrag in Höhe von 1.487.153 €. Im Haushaltsjahr 2024 steht nun dem THH 3100 ein Budget in Höhe von 23.435.984 € zur Verfügung. -43,4 -48 -102 -121 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 in Mio. EUR Ergebnisrechnung 216 303 319 304 100 150 200 250 300 350 in Mio. EUR Investitionen (Stand: 27.09.2022) max. Kreditaufnahme 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 – 3 – Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe Umwelt- und Arbeitsschutz Reduzierung durch Beendigung der Klimahaus-Kampagne 6.000 € 6.000 € Umwelt- und Arbeitsschutz Energieleitplan, ab 2023 nur noch fortlaufende Pflege 49.000 € 49.000 € Umwelt- und Arbeitsschutz Reduzierung Personalbudget 184.330 € 184.330 € Gesamt: 239.330 € 239.330 € Zur Teilposition Klimahaus-Kampagne: Die im Jahr 2014 gestartete Klimahaus-Kampagne beinhaltet eine Auszeichnungsmöglichkeit für Hausbesitzer*innen, die ihre Immobilie nach besonders hohen Standards energetisch sanieren oder neu bauen. Sie wird im Auftrag des Umwelt- und Arbeitsschutzes (UA) seit Mitte 2020 federführend durch die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) betreut und insbesondere in den Energiequartieren mitbeworben. Die Teilnahmeresonanz ist in letzten Jahren zunehmend gesunken, sodass die Aktion in Abstimmung mit der KEK zum Jahresende 2022 ausläuft. Die im Budget des THH 3100 vorgemerkten Kosten können entsprechend entfallen. Zur Teilposition Energieleitplan: Der Energieleitplan ist ein kommunales Planungs- und Strategiewerk- zeug, um die Wärmeversorgung langfristig klimaneutral zu gestalten. Er wird als kommunale Pflicht- aufgabe derzeit mit Hilfe einer externen Fachbürogemeinschaft erstellt und im ersten Quartal 2023 abgeschlossen. Ab 2023 ist dann nur noch eine kontinuierliche Datenpflege mit einem deutlich reduzierten Aufwand erforderlich. Somit kann auch der im Budget des THH 3100 vorgesehene Ansatz entsprechend reduziert werden. Angesetzt wird als zukünftiger Mittelbedarf der ab 2024 zu erwartende (ebenfalls deutlich reduzierte und im Rahmen der Konnexität zugewiesene) jährliche Ausgleichsbetrag durch das Land. Zur Teilposition Personalbudget: Die Fachbereiche Ökologie, Wasser-Abfall-Boden und Gewerbe/ Immissionsschutz (ca. 32 VZW) nehmen gesetzliche Pflichtaufgaben wahr. Diese Stellen wurden im Zuge mehrerer Verwaltungsreformen des Landes von Sonderbehörden auf den Stadtkreis Karlsruhe übertragen und werden vom Land über den Finanzausgleich finanziert. Anlässlich des Bogumil- Gutachtens wurde in der Landesregierung deutlich, dass die Umweltverwaltung in Baden-Württemberg gegenüber anderen Bundesländern personell unterbesetzt ist. Daher wurden in 2020 2,0 VZ-Stellen dem UA neu zugeordnet und finanziert und 2022 weitere 1,25 VZ-Stellen. Diese Personalaufwendungen, die über den FAG finanziert werden, können vom UA nicht beziffert werden. Für den Klimaschutz wurden Stellen geschaffen, von denen mehrere über Förderprogramme fast vollständig bezuschusst werden. Weitere Förderanträge laufen noch und werden voraussichtlich Ende 2022 bewilligt. Des Weiteren ist ein Mitarbeiter zum 30. Juni 2022 in den Ruhestand getreten. Mit Verfügung des POA werden zukünftig 0,5 VZ-Stellenanteile hälftig an den ZJD und an das IT-Amt umgesetzt. Dadurch spart UA künftig Personalkosten in Höhe von jährlich 58.500 €. Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat – 4 – Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe Umwelt- und Arbeitsschutz Reduzierung Klimaschutzfonds, Förderung zusätzlicher Energiesparmaß- nahmen in städtischen Liegenschaften 512.000 € 512.000 € Umwelt- und Arbeitsschutz Reduzierung des Sammelansatzes für das Klimaschutzkonzept 2030 735.823 € 735.823 € Gesamt: 1.247.823 € 1.247.823 € Zur Teilposition Klimaschutzfonds: Mit dem langjährig etablierten Klimaschutzfonds sollen bauliche Modernisierungsprozesse in städtischen Dienststellen beschleunigt werden, die zu Energieeffizienz- steigerungen und dem Ausbau erneuerbarer Energien und damit zu Kosteneinsparungen bei Strom und Wärme führen. Da dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft seit dem Haushaltsjahr 2021 für zusätzliche Klimaschutzinvestitionen Gelder aus den Klimaschutz-Sammelansätzen zur Verfügung stehen, werden über den Klimafonds seit 2021 vorrangig nur noch Energiesparmaßnahmen der sogenannten DRV-Ämter, also den Dienststellen mit eigener Ressourcenverwaltung, finanziert. Im aktuellen Haushaltsjahr beträgt das verfügbare Fondsvolumen rund 4,3 Mio. EUR (Übertragungsmittel der Vorjahre und Neuausstattung 2022). Aus noch anhängigen Projekten sind rund 1,5 Mio. EUR vorgemerkt. Hinzu kommen Neuanmeldungen für die Projektliste 2022 im Umfang von bislang knapp 1,3 Mio. EUR. Somit stehen im Moment ausreichend Mittel für weitere neue Projekte zur Verfügung, sodass eine Reduzierung der jährlichen Neuausstattung auf zukünftig 1 Mio. EUR erfolgt. Zur Teilposition Sammelansatz: Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts wurden im THH 3100 2021 erstmals zwei Sammelansätze eingerichtet, darunter ein Ansatz im Ergebnishaushalt mit 7,26 Mio. EUR. Im DHH 22/23 wurde der Sammelansatz im Ergebnishaushalt mit dem gleichen Betrag erneut eingestellt. Die vorgesehene Verteilung der Mittel auf die einzelnen Dienststellen bzw. die KEK ergibt sich aus Informationsvorlagen, die dem Gemeinderat im Vorfeld des Haushaltsbeschlusses zur Verfügung gestellt wurden. In 2021 konnten von dem Budget knapp 3,5 Mio. EUR verausgabt werden, auch in 2022 wird es zu keiner vollständigen Mittelausschöpfung kommen. Da der Klimaschutz-Sammelansatz im Teilhaushalt des UA die mit weitem Abstand größte Kostenposition darstellt, lässt sich die erforderliche Einsparvorgabe als Beitrag zur Haushaltssicherung nur durch eine anteilige Reduzierung des Ansatzes erreichen. 2. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Die Zielsetzungen des Klimaschutzkonzeptes 2030 fordern die Klimaneutralität der Stadt Karlsruhe und der Stadtverwaltung Karlsruhe bis 2040. Hierzu sind zahlreiche – auch ressourcenintensive Maßnahmen – gemäß Maßnahmenkatalog erforderlich. Dies wird in den kommenden Jahren weiter zu verfolgen, ggf. zu intensivieren sein, wenn der Fortschritt nicht den Zielsetzungen entspricht. In 2021 wurden das Biodiversitätskonzept und die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Diese Konzepte sind fortzuführen. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis.