Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe

Vorlage: 2022/2232
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.12.2022

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2232 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2022 22 x Vorberaten Gemeinderat 20.12.2022 19 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XVIII der Einheitssätze. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Anpassung der Einheitssätze Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegenden Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1.Tiefbau Die Änderungen für tiefbauspezifische Leistungen liegen zwischen – 41,04 % und +1,72 %. Im Mittel betrachtet verringern sich die Einheitssätze um rund -18,46 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus abgeschlossenen Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. Durch die Corona-Maßnahmen im Kalkulationszeitraum wurden weniger Baumaßnahmen angeboten. Aus diesem Grund vermindern sich im Durchschnitt die Preise um 18,4 Prozent. 2.Straßenbeleuchtung Der Einheitssatz für die Herstellung der Straßenbeleuchtung erhöht sich um 13,53 %. Bei der Kalkulation wurden die aktuellen Ausführungsstandards, Materialpreise und Löhne aus durchgeführten Maßnahmen angesetzt. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XVIII der Einheitssätze

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 2. Dezember 2020 (GBI. S. 1095, 1098), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabga- bengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Ge- setzes zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2020 (GBI. S. 1233, 1249) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WindAusbBeschlG) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), hat der Gemeinderat der Stadt Karls- ruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Dezember 2022 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. November 2021 – veröffentlicht am 3 Dezember 2021, beschlossen: Artikel 1 Anpassung der Einheitssätze Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle XVIII (Anlage 2) ergänzt. - 2 - Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 20.12.2022 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 2
    Extrahierter Text

    Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke BeleuchtungNatursteingroßpflaster für 3-zeilige Entwässerungsrinnen 16/16/14 oder Betonpflaster 16/16/14 sowie Einfassungen Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach NR 1 €/m 2 €/m² 3 €/m 4 €/m² 5 €/m 6 €/m² 7 €/m² 8 €/m² 9 €/m² 10 €/m² 11 407,90392,50108,50 62,90 431,10172,8095,3050,20 407,90108,5062,90 431,1095,3050,20 5a49,0064,40114,95 +)64,40 407,90 431,10 407,90392,50 431,10172,80 5d114,95 +) Anlage 2 XVIII. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs.2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen,die ab 1.Januar 2023 hergestellt wurden. 1-3, 6,9 +) Ist nach DIN EN 13201 die Installation von zwei Leuchtenreihen in einer Straße erforderlich, so wird der Einheitssatz doppelt angesetzt. 107,80 5c,947,50 35,10 4109,3046,80 39,80 5b49,0086,15 86,15 86,1551,10 88,60 114,95 +) 114,95 +) 114,95 +) 114,95 +) 81,90 25.10.2022

  • Anlage 3
    Extrahierter Text

    Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Natursteingroßplaster für 3-zeilige Entwässerungsrinnen 16/16/14 oder Betonpflaster 16/16/14 sowie Einfassungen Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach NR 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % 11 + 0,20- 5,26- 17,43- 20,48 + 1,72- 0,80- 17,06- 20,44 + 0,20- 17,43- 20,48 + 1,72 - 17,06- 20,44 5a- 5,22- 36,49+ 13,53- 36,49 + 0,20 + 1,72 + 0,20- 5,26 + 1,72- 0,80 5d+ 13,53 Anlage 3 XVIII. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen, die ab 1. Januar 2023 hergestellt wurden. - 16,85 - 13,24 - 13,24 + 13,53 + 13,53 + 13,53 + 13,53 5c,9- 19,76- 17,58 - 41,04 4- 9,60- 30,67 - 32,50 1-3, 6,9 - 10,61 5b- 5,22- 13,24 - 37,99 25.10.2022 Veränderungen in Prozent

  • Anlage 4
    Extrahierter Text

    Anlage 4 Erläuterungen zur 17. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2022 als auch nach denen von 2023 wie folgt berechnet: 2022 2023 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 819.770,-- € 513.814,--€ Entwässerung 1.035 m 421.349,-- € 422.177,--€ Bordsteine 2.071 m 249.763,--€ 223.254,--€ Parkflächen (längs) 511 m² 67.145,-- € 55.444,--€ Parkflächen (senkrecht) 75 m² 8.618,-- € 7.148,--€ Grünflächen 259 m² 3.056,-- € 3.056,--€ Gehwege 3.191 m² 316.866,-- € 274.905,--€ Saumsteine 1.595 m 82.462,-- € 78.155,--€ Verbindungswege 150 m² 16.125,-- € 13.290,--€ Saumsteine 150 m 8.880,-- € 7.125,--€ Einzelbäume 13 Stück 14.342,-- € 14.342,--€ Beleuchtung 1.146 m 116.033 ,-- € 131.733--,€ 2.247.044,-- € 1.867.078,-- € Beitragsfähige Kosten Stadtanteil 5 % 112.352,-- € 93.354,-- € Umlagefähige Kosten 2.134.692,-- € 1.773.724,-- € Die Beitragsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2022 2023 20.315,-- € 19.339,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall – 4,80 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, Straßenentwässerungssystem - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.

  • Abstimmungsergebnis TOP 19
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 19 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Vorlage: 2022/2232 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss von den ergänzenden Er- läuterungen Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträ- gen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XVIII der Einheitssätze. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 6. Dezember 2022. Auch da bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2023