Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)

Vorlage: 2022/2223
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.12.2022

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Satzung über Gebühren für die öffentl. Abwasserbeseitigung
    Extrahierter Text

  • Anlage 7 Kalkulation der Gebühren für die Einleitung von Grundwasser
    Extrahierter Text

  • Anlage 6 Kalkulation Abwassergebühren
    Extrahierter Text

  • Anlage 5 Kalkulation
    Extrahierter Text

  • Anlage 3 Ermittlung Gebührenbedarf
    Extrahierter Text

  • Anlage 2 Ansatzfähige Kosten
    Extrahierter Text

  • Anlage 4 Ergebnisausgleich
    Extrahierter Text

    Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG für THH 7400 - Abwasserbeseitigung Bereinigte Kostenüberdeckung (+) bzw. Kostenunterdeckung (-)Insgesamtdavon Anteil SWdavon Anteil NW EUREUREUR noch offen aus 2018auszugleichen bis spätesten 20234.920.227,39 4.439.087,65 481.139,74 0,00 - noch offen aus 2019auszugleichen bis spätestens 2024542.463,66 - 6.000,00 - 536.463,66 - - noch offen aus 2020auszugleichen bis spätestens 20255.629.009,23 4.280.316,86 1.348.692,37 - noch offen aus 2021auszugleichen bis spätestens 2026372.633,32 - 365.838,60 738.471,92 - Stand 31.12.20209.634.139,64 9.079.243,11 554.896,53 - davon wird berücksichtigt in 2023aus 20184.920.227,39 4.439.087,65 481.139,74 0,00 - davon wird berücksichtigt in 2023aus 202016.000,00 - 16.000,00 - davon wird berücksichtigt in 2023Summe4.936.227,39 4.439.087,65 497.139,74 danach noch offenaus 2019542.463,66 - 6.000,00 - 536.463,66 - - danach noch offenaus 20205.613.009,23 4.280.316,86 1.332.692,37 danach noch offenaus 2021372.633,32 - 365.838,60 738.471,92 - danach noch offensaldierte Übedeckung4.697.912,25 4.640.155,46 57.756,79 - - - 542.463,66 - 6.000,00 - 536.463,66 - 5.613.009,23 4.280.316,86 1.332.692,37 372.633,32 - 365.838,60 738.471,92 - 4.697.912,25 4.640.155,46 57.756,79

  • Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2223 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 29.11.2022 4 x Vorberaten Hauptausschuss 06.12.2022 21 x Vorberaten Gemeinderat 20.12.2022 18 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a. die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“ vom 16. Dezember 2014, in der Fassung vom 14. Dezember 2021, b. die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2018 - 2020 in Höhe von 4.439.087,65 Euro im Bereich Schmutzwasser und im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 497.139,74 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 (Siehe Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 2021) c. die Zurückstellung der Verwendung der saldierten Überdeckungen in Höhe von 4.697.912,25 Euro. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Vorlagenbegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 1. Januar 2022 eine Änderung der „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren der Abwasserbeseitigung“ (Entwässerungsgebührensatzung) beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Auf die damalig erstellte Vorlage wird, bezüglich der Einbeziehung zur Über- und Unterdeckung der Vorjahre, inhaltlich verwiesen. Hierzu gibt es keine Änderungen. Gebührenfähiger Aufwand Grundlage für die überarbeitete Gebührenkalkulation 2023 bildet der gültige Haushaltsplan des Teilhaushalts 7400 für die Jahre 2022 - 2023. Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung dürfen Aufwendungen, die außerhalb der Abwasserbeseitigung entstehen, nicht enthalten (§ 14 KAG). Diese sind bereits herausgerechnet und nicht Gegenstand des Gebührenbedarfs. Insbesondere bleibt der Teilaufwand, der auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfällt, außer Betracht (§ 17 Absatz 3 KAG). Dieser Aufwand wird als interne Leistungsverrechnung aus dem THH 6600 Tiefbau (Straßen) erstattet. Die im Verhältnis zu den anderen Gemeinden bundesweit weiterhin niedrige Entwässerungsgebühr zum 1. Januar 2023 ergibt sich aus der Tatsache, dass wie bei der vorangegangenen Kalkulation erhebliche Überdeckungen aus Vorjahren in der Kalkulation 2023 zu Gunsten der Gebührenzahler berücksichtigt werden konnten (siehe Anlage 4). Eine Übersicht über den Gebührenvergleich ist beigefügt. Selbst nach der beabsichtigten Gebührenerhöhung nimmt Karlsruhe einen sehr guten Rang ein, sodass für den Gebührenzahler auch weiterhin mit einer leicht erhöhten, aber immer noch sehr günstigen Gebühr, abgerechnet wird. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 8./9. Februar 2022 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für die Ergebnisrechnung 2022 auf 0,7 % festgelegt. Dieser Zinssatz wird für die Kalkulation 2023 berücksichtigt. Abweichend zur damaligen Berechnung ist festzustellen, dass bedingt durch die Kriegshandlungen in der Ukraine insbesondere der Energiemarkt sich deutlich verändert hat. Derzeit ist von einer Verdreifachung des Strompreises auszugehen, was erheblichen Einfluss auf die Kalkulation der Abwassergebühr hat. Das Klärwerk Karlsruhe gehört, wie viele andere Industriebetriebe, zu dem Bereich der verhältnismäßig energieintensiven Unternehmen. Das eingeplante Budget für Strom lag im Jahr 2022 bei circa 4 Millionen Euro und wird, nach der derzeitigen Lage, auf circa 12 Millionen steigen. Die Preissteigerungen werden auch von unserem Stromanbieter, den Stadtwerken Karlsruhe, so prognostiziert. Auch Gase, Heizöl und die zum Klärprozess benötigten Chemikalien erfahren einen deutlichen Preisanstieg, der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Kalkulation nicht vorhersehbar war. – 3 – Prognoseentscheidungen In der ursprünglichen Kalkulation aus dem Jahr 2021 für die Kalkulation der Entwässerungsgebühr für das Jahr 2023 waren, in Voraussicht und entsprechend kaufmännischer Grundsätze, bereits die Entwicklung insbesondere auf dem Energiemarkt und größere Preisanstiege einkalkuliert. Bedingt durch die allgemein schwierige Lage für die Beschaffung von Baumaterialien kommt es zu Verzögerungen bei der Neugestaltung der Lehrwerkstatt im Klärwerk, was ebenfalls einen Budgetspielraum im Jahr 2022 eröffnet und sich auch noch auf 2023 auswirken wird. Anzumerken ist, dass ein Teil der Gesamtaufwendungen der Stadtentwässerung durch die Abrechnung mit den Umlandgemeinenden kompensiert werden kann, was den leichteren Anstieg rechtfertigt. Insgesamt betrachtet kann die Preissteigerung jedoch nicht vollkommen, wie in der ursprünglichen Berechnung von 2021, aufgefangen werden. Nach vorsichtiger Schätzung verbleibt ein noch zu finanzierender Restbedarf von circa 4 Millionen Euro als zusätzliche Belastung. Eine moderate Erhöhung der Entwässerungsgebühr erscheint nach derzeitiger Lage unerlässlich. Die geplante Gebührenerhöhung führt, unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Wasserverbrauchs, zu einer Mehrbelastung von circa 8 Euro jährlich je Person. Die aus Vorjahren verbleibenden Überdeckungen dienen zum Ausgleich weiterer Preissteigerungen und zur Gebührenstabilisierung künftiger Jahre. Anzumerken ist hierbei, dass alle Klärwerke bundesweit in dieser Situation sind und auf die Preisentwicklungen reagieren müssen. Gebührensätze Unter Zugrundelegung des gebührenfähigen Aufwandes und der Prognoseentscheidungen ergeben sich ab 1. Januar 2023 folgende Gebührensätze: Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 1,45 Euro/m³ auf 1,65 Euro/m³. Die Niederschlagswassergebühr wird von 3,58 Euro auf 3,90 Euro/10 m² versiegelte Fläche und Jahr angehoben. Die Gebühr für unverschmutztes nicht dem Klärwerk zugeführtes Grundwasser wird von 0,42 Euro/m³ auf 0,44 Euro/m³ erhöht, da nur eine Teilleistung „Abwasserableitung“ erbracht wird. Für die Anlieferung von Grubeninhalten im Klärwerk und Kanalbetrieb wird eine Gebühr von 4,47 Euro/m³ auf 5,08 Euro/m³ angehoben. Der Mehrbetrag zur normalen Abwassergebühr ergibt sich aus dem höheren Verschmutzungsgrad. Gebührenvergleich mit den deutschen Großstädten Laut Umfrage der DWA über die Abwassergebühr 2022 beträgt die durchschnittliche Schmutzwassergebühr 2,47 Euro/m³. Damit wird die Stadt Karlsruhe unter den deutschen Großstädten auch künftig trotz des Gebührenanstiegs mit den neuen Entwässerungsgebühren noch immer einen der besten, das heißt für die Gebührenzahler, günstigsten Ränge einnehmen. – 4 – Dieser Vorlage sind zum Nachweis und zur Information folgende Anlagen beigefügt: - als Anlage 1 Entwurf einer „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“, - als Anlage 2 Gesamtübersicht der vorgesehenen ansatzfähigen Kosten/Erlöse des Teilhaushalts 7400 (Abwasserbeseitigung) für das Haushaltsjahr 2023 - als Anlage 3 die Ermittlung des Gebührenbedarfs und des Gebührenaufkommens für das Haushaltsjahr 2023 - als Anlage 4 die Darstellung des Ergebnisausgleichs nach § 14 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes, - als Anlagen 5 bis 7 die Kalkulation der Entwässerungsgebührensätze für das Haushaltsjahr 2023 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a. die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“ vom 16. Dezember 2014, in der Fassung vom 14. Dezember 2021, b. die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2018 - 2020 in Höhe von 4.439.087,65 Euro im Bereich Schmutzwasser und im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 497.139,74 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 (siehe Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 2021), c. die Zurückstellung der Verwendung der saldierten Überdeckungen in Höhe von 4.697.912,25 Euro.

  • Abstimmungsergebnis TOP 18
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 18 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Vorlage: 2022/2223 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a. die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensat- zung)“ vom 16. Dezember 2014, in der Fassung vom 14. Dezember 2021, b. die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2018 - 2020 in Höhe von 4.439.087,65 Euro im Bereich Schmutzwasser und im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 497.139,74 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 (siehe Gemeinderatsbe- schluss vom 14. Dezember 2021), c. die Zurückstellung der Verwendung der saldierten Überdeckungen in Höhe von 4.697.912,25 Euro. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 29. November 2022 und im Hauptausschuss am 6. Dezember 2022. Wir kommen zu den Entwässerungsgebühren, und da steht die entsprechende Satzungs- änderung jetzt zur Abstimmung, und zwar ab genau jetzt. – Mehrheitliche Zustimmung. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2023