Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätlichen Ausschüssen und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
| Vorlage: | 2022/2213 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.11.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2213 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 15.11.2022 1 x zugestimmt Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Remigius Kraus, Polizeipräsidium Karlsruhe, ein wichti- ger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet ihn von seiner stellvertretenden Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karls- ruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Poli- zeipräsidiums Karlsruhe Herrn Thomas Gack als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ju- gendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 22. Oktober 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Oktober 2019, gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied auch eine Vertretung des Polizeipräsidiums an. Von Seiten des Polizeipräsidiums nimmt Herr Remigius Kraus die Funktion als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe wahr. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2022 teilte die Polizeipräsidentin des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Frau Denner mit, dass Herr Remigius Kraus zum 1. Dezember 2022 in den Ruhestand gehen wird. Das Poli- zeipräsidium Karlsruhe schlägt Herrn Thomas Gack als neues stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Karlsruhe vor. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14. April 2005 endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhilfe- ausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grund zurückgenommen und aufgrund ei- nes neuen Vorschlages ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gewählt ist. Der Eintritt in den Ruhestand ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag des Polizei- präsidiums Karlsruhe Herrn Thomas Gack als stellvertretendes beratendes Mitglied für die restliche Amtszeit in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Mit der Berufung von Herrn Thomas Gack als stellvertretendes beratendes Mitglied endet die Mitglied- schaft von Herrn Remigius Kraus als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Remigius Kraus, Polizeipräsidium Karlsruhe, ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet ihn von seiner stellvertretenden Mitgliedschaft im Jugendhilfeaus- schuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Polizeipräsidiums Karlsruhe Herrn Thomas Gack als stellvertretendes beratendes Mit- glied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe.
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Niederschrift 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 15. November 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätlichen Ausschüssen und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 2022/2213 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Remigius Kraus, Polizeipräsidium Karlsruhe, ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet ihn von seiner stellvertretenden Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Polizeipräsidiums Karlsruhe Herrn Thomas Gack als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Bei 39 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Da bitte ich um Ihr Votum. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29.11.2022