Aktueller Sachstandsbericht des Amtes für Abfallwirtschaft zum Haushaltssicherungsprozess
| Vorlage: | 2022/2212 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.11.2022
Rolle: Beratung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2212 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Aktueller Sachstandsbericht des Amtes für Abfallwirtschaft zum Haushaltssicherungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 29.11.2022 14 X Information (Kurzfassung) Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen nimmt die vorgeschlagene Maßnahme zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtersparnis: ca. 4,4 Mio. €/a Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können. Auch wird es nicht möglich sein, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen liquiden Überschuss zu erzielen, der zur Finanzierung der städtischen Investitionen herangezogen werden kann. Sämtliche notwendigen Investitionen müssen daher im vollen Umfang durch Kredite finanziert werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat auf diesen Umstand reagiert und den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 nur unter strengen Auflagen genehmigt. Demnach ist der Ergebnishaushalt durch geeignete Maßnahmen zu konsolidieren und die weitere Verschuldung pro Haushaltsjahr erfährt eine Deckelung auf jeweils 200 Millionen Euro. Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe dieses Konzepts richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung von 60 Millionen Euro zu erarbeiten. Dabei sollen die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro im Rahmen eines konsequenten Haushaltsvollzugs aufgebracht werden. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Verwaltungsintern wurden verschiedene Maßnahmen des Amts für Abfallwirtschaft (AfA) besprochen und bewertet. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einführung einer Gelben Tonne statt der Weiterführung einer gemischten Wertstofftonne, also der gemeinsamen Erfassung von Leichtverpackungen (LVP – Verantwortung: Betreiber Dualer Systeme [BDS]) und stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP – Verantwortung: Stadt Karlsruhe), unter BDS-Schirmherrschaft den mit Abstand höchsten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung im Vergleich zu der damit verbundenen Servicereduzierung beitragen würde. -43,4 -48 -102 -121 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 in Mio. EURO Ergebnisrechnung 216 303 319 304 100 150 200 250 300 350 in Mio. EURO Investitionen (Stand: 27.09.2022) max. Kreditaufnahme 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 – 3 – 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge In der mittelfristigen Finanzplanung des Amtes für Abfallwirtschaft für 2024 wurden weder Entsorgungskosten noch Erlöse von den Betreibern Dualer Systemen (BDS) für die Sammlung von LVP für die Fortführung einer Wertstofftonne eingeplant. Gemäß der Haushaltsplanung 2022/2023 (Basis 2021) wurde davon ausgegangen, dass die Wertstoffsammlung durch eine Gelbe Tonne ersetzt wird und damit sowohl die Sachkosten der für die Entsorgung der Wertstoffe (ca. 2,4 Mio. Euro, Basis 2022) als auch die Erlöse für die Sammlung (ca. 1,38 Mio. Euro, Basis 2022) entfallen. Die Auswirkung, die durch den Wegfall der städtischen Wertstoffsammlung freiwerdenden Mitarbeitenden und Fahrzeuge entsteht, wurde in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass durch Personalfluktuation, ohne betriebsbedingte Kündigungen, hauptsächlich aufgrund eines Renteneintritts ca. 6 Personalstellen pro Jahr frei werden und dadurch rund 300.000 Euro jährlich eingespart werden können. Weitere Einsparmöglichkeiten im Rahmen des Personalkonzeptes sind unter Ziff. 3 aufgeführt, wurden aber in der mittelfristigen Finanzplanung ebenfalls noch nicht berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser Umstände würde sich das Budget der mittelfristigen Finanzplanung des AfA in 2024 von 56.109.820 Euro um rund 3,73 Mio. Euro reduzieren (= Einsparung Ziff. 2, abzüglich o.a. Differenz bereits berücksichtigter Erlöse und Entsorgungskosten in der mittelfristigen Finanzplanung). 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe 7000/AfA Einführung Gelbe Tonne 4.750.000 Euro 4.750.000 Euro Gesamt: 4.750.000 Euro 4.750.000 Euro Der Gemeinderat hat im Anschluss an die Beratung zu den „Perspektiven der Wertstofferfassung in Karlsruhe“ in der Gemeinderatssitzung am 27. Juli 2021 die Verwaltung aufgefordert, die Fortführung einer gemischten Wertstofftonne mit den BDS weiter zu verhandeln (siehe auch Informationsvorlage Gemeinderat vom 29. März 2022). Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine abschließende Entscheidung des Gemeinderates zur Frage, ob in Karlsruhe eine gemischte Wertstofftonne unter Federführung der BDS weitergeführt oder alternativ eine Gelbe Tonne zur alleinigen Erfassung von LVP eingeführt wird, soll Anfang 2023 durch den Gemeinderat getroffen werden. Grundlage für die Kostenermittlung für die gemischte Wertstofftonne wird u.a. die aktuell laufende Sortieranalyse sein. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Weiterführung einer gemischten Wertstofftonne unter Federführung der BDS um rund 4,35 Mio. Euro teurer als die Einführung einer Gelben Tonne. So fallen die folgenden Kosten bei einer Wertstofftonne an, aber nicht bei einer Gelben Tonne: a) ca. 50% Anteil Sammelkosten mit 1,50 Mio. Euro (geschätzt) b) ca. 50% Anteil Entsorgungskosten mit 2,85 Mio. Euro (geschätzt) – 4 – Die prozentuale Aufteilung der Sammel- und Entsorgungskosten auf Stadt und BDS wird anhand der derzeit von der Firma Solucert durchgeführten Sortieranalyse bestimmt. Ein Ergebnis wird für Mitte November 2022 erwartet. Erste Vorabdaten deuten darauf hin, dass der nach oben limitierte städtische Höchstanteil von 49,5 % nicht oder nur unwesentlich unterschritten wird. Die Sammelkosten für eine gemischte Wertstofftonne ab 2024 werden auf ca. 3 Mio. Euro geschätzt. Darin enthalten sind neben der Sammelleistung im Teilservice auch die Kosten für die Behältergestellung und -verwaltung. Die Entsorgungskosten werden inklusive Zwischenlagerung und Transport zu einer Verwertungsanlage außerhalb von Karlsruhe unter Berücksichtigung marktüblicher Preise auf ca. 300 Euro/ Mg geschätzt. Bei einer erfassten Wertstoffmenge von 19.000 Mg/ Jahr und einem ca. 50-%-Anteil der Stadt belaufen sich die jährlichen Entsorgungskosten somit auf ca. 2,85 Mio. Euro. Eine genauere Bezifferung des Einsparbetrags für die Sammel- und Entsorgungskosten wird erst möglich sein, wenn a) die BDS die Sammelleistung für die Wertstofftonne für 2024 ausgeschrieben haben und das Ergebnis davon feststeht und b) analog die Stadt die Entsorgung inklusive Umschlag des kommunalen Anteils der Wertstofftonne (SNVP) ab 2024 ausgeschrieben und der Vergabe zugestimmt wurde, was frühestens Mitte 2023 der Fall sein wird. Die Einführung einer Gelben Tonne würde sich positiv auf das Gebührenniveau und auf den Steuerhaushalt auswirken, da derzeit hohe Verluste diesbezüglich bei der Wertstofftonne anfallen, die in dieser Form und Höhe im Falle der Nutzung einer Gelben Tonne so nicht entstehen würden. Für den o.a. Einsparbetrag kann derzeit nur grob geschätzt eine Einsparung in Höhe von ca. 50 % jeweils für den Steuer- und auch den Gebührenhaushalt prognostiziert werden. Das Erfassungssystem einer Gelben Tonne ist zunächst nur auf LVP beschränkt. SNVP - also Abfälle aus Kunststoffen und Metallen, die keine Verpackungen sind - müssten anderweitig erfasst und entsorgt werden. Verschiedene Alternativen hierzu sind in der Diskussion (Abholung im Rahmen des Sperrmülls auf Abruf, Bringsystem über Wertstoffstationen oder teilweise Entsorgung über den Restmüll u.a.). Aufgrund der geringen Menge an SNVP von ca. 9 kg/ Jahr, die durchschnittlich durch einen Karlsruher Haushalt jährlich erfasst wird, muss hierbei allerdings die Frage nach der Wirtschaftlichkeit eine angemessene Berücksichtigung finden. 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Mit der Umsetzung der Gelben Tonne oder auch gemischten Wertstofftonne unter Federführung der BDS wird grundsätzlich das operative Personal der städtischen Wertstoffsammlung für andere Aufgaben frei. Mögliche Maßnahmen zum Einsatz dieses Personals wurden bereits in der Informationsvorlage vom 18. November 2021 im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen kommuniziert. Grundsätzlich werden rund 59 Personalstellen (inklusive Personalreserve) durch den Wegfall der eigenen Wertstoffsammlung frei. Ebenso fallen die Kosten von rund 12 Abfallsammelfahrzeugen (inklusive Reservevorhaltung) weg. Andererseits entfallen die Erlöse von den BDS für die LVP-Sammlung von derzeit ca. 1,38 Mio. Euro/ Jahr. Durch diese wesentlichen Änderungen in der Wertstoffsammlung ergeben sich budgettechnisch einige Verschiebungen innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung. Ferner können durch die Übernahme der Abfallsammlung in den Höhenstadtteilen (Stand 2021: ca. 0,5 Mio. Euro) sowie dem Wegfall eines größeren Anteils an Leiharbeit bei der Abfallsammlung (Stand 2021: ca. 0,8 Mio. Euro) u.a. zusätzliche Budgetmittel neben den unter Ziff. 2 aufgeführten Beträgen eingespart werden, da diese externen Kosten durch freiwerdende Kapazitäten bei eigenem Personal und Fahrzeugen kompensiert werden könnten. Darüber hinaus wären durch eine dreiwöchige Altpapiersammlung auch höhere Papiererlöse (geschätzt ca. 0,2 Mio. Euro) erzielbar. Daneben ist bei Umsetzung des vorgestellten Personalkonzeptes in 2024 ein Abbau von ca. 6 Personalstellen (ca. 0,3 Mio. Euro) und 5 Sammelfahrzeugen (ca. 0,4 Mio. Euro) voraussichtlich möglich. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die Stadt sich sowohl bei der Gelben Tonne als auch bei der Wertstofftonne unter Federführung der BDS an den Vollkosten beteiligen muss (geschätzt ca. 0,4 Mio. Euro). – 5 – Somit wäre für 2024 eine saldierte Ergebnisverbesserung bei Umsetzung des Personalkonzeptes von weiteren 0,4 Mio. Euro möglich. Im Übrigen sind ab 2025 zusätzliche Personaleinsparungen je nach Ausgestaltung des Personalkonzeptes und der Personalfluktuation im Bereich der operativen Abfallsammlung nicht auszuschließen. Aus heutiger Sicht wäre mit der Umsetzung des vorgestellten Personalkonzeptes eine sozialverträgliche Personalreduzierung um insgesamt ca. 21 Stellen möglich. Mit dem o.a. Einsparvorschlag über rund 4,75 Mio. Euro in 2024 liegt Stand heute sowohl das AfA als auch die Summe aller Dienststellen des Dez. 5 über der Vorgabe der Budgetsicherung (ca. 0,7 Mio. Euro). Zur vorstehenden Thematik wird zusammenfassend auch auf den Inhalt der Vorlagen 2019/0372, 2021/0096, 2021/0726, 2021/0727, 2021/1159, 2021/1430 und 2022/0198 verwiesen. – 6 – Beschluss: Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen nimmt die vorgeschlagene Maßnahme zur Kenntnis.