Beschaffung von 40 Containern für den Restmülltransport per Schiene
| Vorlage: | 2022/2210 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.12.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2210 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Beschaffung von 40 Containern für den Restmülltransport per Schiene Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 29.11.2022 17 X vorberaten Hauptausschuss 06.12.2022 10 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zur Kenntnis und stimmt dem Kauf von 40 Containern für den Restmülltransport von Karlsruhe nach Mannheim zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die 40 Container zu einem Gesamtpreis von 594.837,14 Euro von der AVG zu erwerben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 594.837,14 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 80.000 € (Abschreibung, Zins und Reparaturen) Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Am 11. Dezember 2018 wurde durch den Gemeinderat beschlossen (Vorlage 2018/0791), bei der Erfassung von Restmüll von der Nutzung sogenannter LoTos-Abfallsammelfahrzeuge auf konventionelle Abfallsammelfahrzeuge umzustellen. Beim LoToS-System (Logistisches Transportsammelsystem) werden bezüglich der Realisierung von Leerungstouren von den Abfallsammelfahrzeugen (ASF) Wechselbehälteraufbauten genutzt. Sind diese voll, fährt das ASF zum nächstgelegenen Containerumschlagsterminal der Deutschen Bahn, wo der volle Behälter durch einen leeren ersetzt wird. Anschließend setzt das ASF seine Sammeltour wieder fort. Seit dem 1. Januar 2020 befindet sich das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) in einem entsprechenden Umstellungsprozess, in dem sukzessive LoToS-Sammelfahrzeuge durch konventionelle Abfallsammelfahrzeuge sowie LoTos- Container durch Abrollcontainer ersetzt werden. Da der Einsatz speziell konstruierte Container erfordert, war es nicht möglich, auf die Nutzung handelsüblicher Abrollcontainer zurückzugreifen. Die fraglichen Container müssen nicht nur den Anforderungen des Containerdiensts des AfA genügen, sondern auch für den Transport und Umschlag am Bahnterminal. Dabei spielt vor allem die Fixierung und Befestigung der Container auf den Trägerwaggons der mit dem Schienentransport beauftragten Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) eine große Rolle. Deswegen wurden die Container direkt durch die AVG beschafft. Durch das bei der AVG vorhandene Knowhow bezüglich Bahntransport und Ausgestaltung von Trägerwaggons konnte so ein optimales Ausschreibungsergebnis erzielt werden, welches den Anforderungen aller im Prozess beteiligten Parteien gerecht wird. Auch wurden die Forderungen von Seiten der Abfallverbrennungsanlage der MVV Umwelt GmbH (ehemals Mannheimer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft GmbH) in Mannheim berücksichtigt. Die AVG hatte die Beschaffung von 40 bahngängigen Containern am 4. Dezember 2021 europaweit ausgeschrieben. Zwischenzeitlich wurden alle 40 Container geliefert und werden auch schon vom AfA genutzt. Da nicht absehbar war, wann der letzte Container vom Hersteller geliefert wird, hat das AfA mit der AVG für die 40 Container bis zum 31. Dezember 2022 einen Mietvertrag mit einem pauschalen Mietzins in Höhe von 1.000 Euro abgeschlossen, damit der Containerbetrieb in dieser Zeit auch über den notwendigen Versicherungsschutz verfügt. Das AfA beziehungsweise der künftige Eigenbetrieb TEAM SAUBERES KARLSRUHE wird nach Auslaufen des Mietvertrags am 1. Januar 2023 alle 40 Container in sein Eigentum übernehmen. Hierzu werden die Container für einen Stückpreis von 14.870,93 Euro (brutto) von den AVG übernommen. Die Gesamtkosten für 40 Container belaufen sich somit auf 594.837,14 Euro (brutto). Für die jährliche Unterhaltung (Abschreibung, Zinsen und Reparaturen) werden ca. 80.000 Euro veranschlagt. Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zur Kenntnis und stimmt dem Kauf von 40 Containern für den Restmülltransport von Karlsruhe nach Mannheim zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die 40 Container zu einem Gesamtpreis von 594.837,14 Euro von der AVG zu erwerben.
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Extrahierter Text
Niederschrift 35. Sitzung Hauptausschuss (gemeinsam mit Planungsaus- schuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Natur- schutzbeirat – zu TOP 2) 6. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 10 der Tagesordnung: Beschaffung von 40 Containern für den Restmülltransport per Schiene Vorlage: 2022/2210 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen zur Kenntnis und stimmt dem Kauf von 40 Containern für den Restmülltransport von Karlsruhe nach Mannheim zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die 40 Container zu einem Gesamtpreis von 594.837,14 Euro von der AVG zu erwerben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf. Er lässt, nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 23. Dezember 2022