Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer
| Vorlage: | 2022/2203 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 28.09.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.10.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.09.2022 Vorlage Nr.: 2022/2203 Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 40 x 1. Gibt es bereits Überlegungen zur Anpassung der Hebesätze zur neuen Grundsteuer in Karlsruhe und wie sehen diese aus? Wie ist der Zeitplan? 2. Haben die Karlsruher Finanzämter genug Personal, um die Rückmeldungen der Steuerpflichtigen so zügig zu bearbeiten, dass die nötigen Anpassungen rechtzeitig berechnet werden können? 3. Wie viele grundsteuerpflichtige wirtschaftliche Einheiten sind in Karlsruhe insgesamt vorhanden und für wie viele von diesen sind von den beiden Finanzämtern KA-Stadt und KA- Durlach bereits Grundsteuerwerte festgestellt worden? 4. Wie will die Stadtverwaltung eine zeitnahe Feststellung der Grundsteuerwerte sicherstellen, damit genügend Zeit bleibt, die Hebesätze anzupassen? 5. Auf welcher Basis soll der Faktor für die Anpassung der Hebesätze in Karlsruhe ermittelt werden? 6. Soll für jeden einzelnen Grundsteuerzahler ein Vorher-Nachher-Vergleich der Grundsteuerlast errechnet werden oder nur ein Vorher-Nachher-Vergleich des gesamten Grundsteueraufkommens der Stadt, oder was ist stattdessen geplant? 7. Welche Zeitpunkte werden herangezogen, falls ein Vorher-Nachher-Vergleich geplant ist? 8. Welche Möglichkeiten gibt es für die Stadt, soziale Härten abzuschwächen, denen einkommensschwache Eigenheimbesitzer durch deutliche Steuererhöhungen ausgesetzt sein können? – 2 – Sachverhalt/Begründung Im Mai 2019 hat der damalige Finanzminister Olaf Scholz versprochen: „Die Kommunen werden ihre Hebesätze so anpassen, dass die Reform aufkommensneutral bleibt.“ Daher verweisen wir auf das Bundesfinanzministerium, das auf seiner Webseite (1) folgenden Hinweis stehen hat: Grundsteuerbescheid von Stadt oder Gemeinde ... Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. Auch auf der Webseite der Landesregierung Baden-Württemberg (2) gibt es Hinweise zur Grundsteuererklärung: Eigenes Modell für Grundsteuer B im Land ... Über die Höhe der Grundsteuer entscheiden die Kommunen maßgeblich mit, indem sie den Hebesatz festlegen. Die kommunalen Landesverbände haben sich zum Ziel der Aufkommensneutralität bekannt. Neu berechnet und festgesetzt werden die Hebesätze von den Kommunen, wenn die Finanzämter die neuen Steuermessbeträge weitestgehend erstellt und übermittelt haben. Der AfD-Fraktion ist bekannt, daß die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erhoben wird und die Neuberechnung und Neufestsetzung der Hebesätze erst 2024 durch die Kommunen erfolgen soll, wenn die Finanzämter die neuen Steuermessbeträge weitestgehend erstellt und übermittelt haben. Aber Florian Köbler, Chef der Steuergewerkschaft, sagt in einem Artikel des Handelsblattes vom 02.09.2022: Er „sieht die Kommunen gefordert: „Dort müssten schon längst Hochrechnungen und Vorbereitungen getroffen werden, um die Hebesätze anzupassen. Ansonsten drohen zum Teil massive Grundsteuererhöhungen“. (3) Beispiel Stuttgart: „Belässt die Stadt Stuttgart den Hebesatz, was noch nicht klar ist, bei den derzeit geltenden 520 Prozent, würde der Eigentümer künftig mehr als 3000 Euro jährliche Grundsteuer zahlen – zehn Mal so viel wie derzeit.“ Daher sehen wir es als notwendig, unsere Anfrage bereits jetzt zu stellen. Auch betrifft diese Anfrage die Stadt Karlsruhe direkt. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich – 3 – Quellen: (1) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Gr undsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html (2) https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/wichtige-hinweise-zur- grundsteuererklaerung/ (3) https://nachrichten.handelsblatt.com/6afc85813118b153e4b76c01f637426d7657dcf772e7345ed166 28e26c22de129fa453706d8d8394764bc3926e174abc028606930?utm_source=web- frontend&xing_share=news
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2203 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 40 x 1. Gibt es Überlegungen zur Anpassung der Hebesätze zur neuen Grundsteuer in Karlsruhe und wie sehen diese aus? Wie ist der Zeitplan? Die Kalkulationen der neuen Hebesätze können erst erfolgen, sobald eine ausreichende Anzahl an neuen Grundsteuermessbescheiden nach neuem Recht vorliegen. Eine sichere Kalkulation ist nach aktueller Planung durch die Finanzbehörden frühestens Anfang 2024 möglich. 2. Haben die Karlsruher Finanzämter genug Personal, um die Rückmeldungen der Steuerpflichtigen so zügig zu bearbeiten, dass die nötigen Anpassungen rechtzeitig berechnet werden können? Wir gehen davon aus, dass den Finanzämtern ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt wurden, um diese Aufgabe in dem vorgegebenen Zeitrahmen bewältigen zu können. 3. Wie viele grundsteuerpflichtige wirtschaftliche Einheiten sind in Karlsruhe insgesamt vorhanden und für wie viele von diesen sind von den beiden Finanzämtern KA-Stadt und KA-Durlach bereits Grundsteuerwerte festgestellt worden? In Karlsruhe sind ca. 107.000 grundsteuerpflichtige Objekte vorhanden. Aktuell liegen ausschließlich vom Finanzamt Karlsruhe-Stadt ca. 1.200 Grundsteuermessbescheide nach neuem Recht vor. Das Finanzamt Karlsruhe-Stadt ist eines von wenigen Pilot-Finanzämter in Baden-Württemberg, die bereits derartige Bescheide verschicken. Alle anderen Finanzämter starten zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Versand der neuen Messbescheide. – 2 – 4. Wie will die Stadtverwaltung eine zeitnahe Feststellung der Grundsteuerwerte sicherstellen, damit genügend Zeit bleibt, die Hebesätze anzupassen? Die Stadt Karlsruhe hat mit der rechtzeitigen Veröffentlichung der Bodenrichtwerte 2022 die ihr zur Verfügung stehenden notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit die Steuerpflichtigen die Grundsteuerwerterklärung abgeben können. Der Fachabteilung der Stadtkämmerei wurden aktuell für die Aufgabenerfüllung zusätzliche Projektstellen bewilligt, die nunmehr zu besetzen sind. Nach einer fachlichen Einarbeitungsphase werden die Abstimmungen mit den zuständigen Finanzbehörden intensiviert. Hierüber werden die städtischen Gremien fortlaufend informiert werden. 5. Auf welcher Basis soll der Faktor für die Anpassung der Hebesätze in Karlsruhe ermittelt werden? Grundlage für die Kalkulation der neuen Hebesätze bilden die neuen Grundsteuermessbeträge im Verhältnis zu Gesamtsteueraufkommen zum Zeitpunkt der Kalkulation. Anhand dieser Kalkulation wird die Verwaltung darstellen, welche Hebesätze anzusetzen sind, um das bisherige Gesamtsteuervolumen zu erreichen. Diese Berechnung ist Grundlage für die erforderliche Beschlussfassung der neuen Hebesätze ab dem 01.01.2025 durch den Gemeinderat. 6. Soll für jeden einzelnen Grundsteuerzahler ein Vorher-Nachher-Vergleich der Grundsteuerlast errechnet werden oder nur ein Vorher-Nachher-Vergleich des gesamten Grundsteueraufkommens der Stadt, oder was ist stattdessen geplant? Aufgrund der Vielzahl von grundsteuerpflichtigen Objekten ist ein Vorher-Nachher-Vergleich für jeden einzelnen Grundsteuerzahler nicht möglich. Für die Beratungen zu den zukünftigen Hebesätzen werden exemplarisch für einige typisierte Steuerobjekte Vorher-Nachher Vergleiche erstellt. 7. Welche Zeitpunkte werden herangezogen, falls ein Vorher-Nachher-Vergleich geplant ist? Für den Vergleich werden die zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Verhältnisse mit den neuen möglichen Hebesätzen zugrunde gelegt. 8. Welche Möglichkeiten gibt es für die Stadt, soziale Härten abzuschwächen, denen einkommensschwache Eigenheimbesitzer durch deutliche Steuererhöhungen ausgesetzt sein können? Möglichkeiten um soziale Härten abzuschwächen, sind wenn nur im Rahmen der sozialgesetzlichen Regelungen vorhanden. Eine Ausgleichsmöglichkeiten eventueller sozialer Härten sieht das Grundsteuerrecht explizit nicht vor.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 39. Punkt 40 der Tagesordnung: Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer Anfrage: AfD Vorlage: 2022/2203 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 40 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Oktober 2022