Einsatzbereitschaft der Turbine im Heizkraftwerk West
| Vorlage: | 2022/2202 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 28.09.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtwerke |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.10.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.09.2022 Vorlage Nr.: 2022/2202 Einsatzbereitschaft der Turbine im Heizkraftwerk West Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 41 x Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Ist die 33 MW-Turbine im Heizkraftwerk West einsatzbereit? 2. Falls 1. mit Nein beantwortet wird: a) Warum nicht? b) Welche Maßnahmen sind erforderlich, um sie einsatzbereit zu machen? Ist geplant, diese Maßnahmen umzusetzen (bitte mit Begründung)? 3. Falls 1. mit Ja beantwortet wird (bitte jeweils mit Begründung): a) Ist geplant, sie wegen der gegenwärtigen hohen Strompreise – wann immer wirtschaftlich sinnvoll – einzusetzen? b) Ist geplant, sie bei Stromerzeugungs-Engpässen einzusetzen? 4. Ist die Turbine noch Schwarzstart-fähig? Welche Maßnahmen sind ggf. erforderlich, um die Schwarzstart-Fähigkeit wieder herzustellen? 5. Gibt es Planungen bei den Stadtwerken, die Turbine im Fall eines größeren Stromausfalls zur Wiederherstellung der städtischen Stromversorgung einzusetzen (bitte mit Begründung bzw. Beschreibung der geplanten Maßnahmen)? 6. Falls Personalengpässe den hier angesprochenen Maßnahmen und/oder dem Betrieb der Turbine im Wege stehen: Wäre es möglich, das nötige zusätzliche Personal im Bedarfsfall von anderen Strom erzeugenden Karlsruher Unternehmen (z. B. Stora Enzo, MIRO, EnBW) auszuleihen (bitte mit Begründung)? Sachverhalt/Begründung Geplante Maßnahmen des Bundes, des Landes und der Stadt sollen dafür sorgen, dass möglichst viel Strom eingespart wird. Darunter werden die Bürger und die Betriebe Karlsruhes zu leiden haben. Im Heizkraftwerk West gibt es – gemäß der Liste der Bundesnetzagentur – immer noch eine Turbine mit einer elektrischen Leistung von ca. 33 MW, was im Raum Karlsruhe der elektrischen Leistung von sechs Geothermie-Anlagen (!) entsprechen würde. Diese Turbine wird wohl seit einiger Zeit nicht mehr genutzt, obwohl damit ein großer Teil des Karlsruher Strom-Bedarfs gedeckt werden könnte. Ursprünglich hatte diese Turbine sogar eine elektrische Leistung von ca. 80 MW. – 2 – Nach den uns vorliegenden Informationen liefert der Dampfkessel des Heizkraftwerks West konstruktionsbedingt Dampf mit einem Druck von ca. 20 bar; für die Nutzung durch das Fernheizsystem muss der Dampf aber auf ca. 6 bar entspannt werden. Dies wurde früher durch den Betrieb der o. g. Turbine erreicht. Dabei wurden 33 MW Strom erzeugt, gewissermaßen als Abfallprodukt. In der langen Phase niedriger Erzeuger-Strompreise kam man wohl – u. a. aus betriebswirtschaftlichen Gründen – davon ab, die Turbine zu betreiben. Die Gegenwärtige Lage mit extrem hohen Erzeuger- Strompreisen und der erhöhten Wahrscheinlichkeit von Stromausfällen legt eine Neubewertung dieser Praxis nahe. Da die Turbine wohl ursprünglich Schwarzstart-fähig konzipiert und gebaut wurde, konnte sie auch ohne Strom angefahren werden. Wenn die Schwarzstart-Fähigkeit noch gegeben ist, könnte die Turbine im Fall eines größeren Stromausfalls möglicherweise genutzt werden, um mitzuhelfen, die Stromversorgung der Bevölkerung wieder herzustellen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2202 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtwerke Einsatzbereitschaft der Turbine im Heizkraftwerk West Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 41 x 1. Ist die 33 MW-Turbine im Heizkraftwerk West einsatzbereit? Nein, die Turbine ist aktuell nicht einsatzbereit. 2. Falls 1. mit Nein beantwortet wird: a) Warum nicht? Zurzeit findet eine zwingend notwendige Modernisierungsmaßnahme der Schutztechnik und Leittechnik statt. b) Welche Maßnahmen sind erforderlich, um sie einsatzbereit zu machen? Ist geplant, diese Maßnahmen umzusetzen (bitte mit Begründung)? Der Abschluss der Modernisierungsmaßnahme einschl. Probebetrieb der Turbine ist im Q1 2023 vorgesehen. 3. Falls 1. mit Ja beantwortet wird (bitte jeweils mit Begründung): a) Ist geplant, sie wegen der gegenwärtigen hohen Strompreise – wann immer wirtschaftlich sinnvoll – einzusetzen? b) Ist geplant, sie bei Stromerzeugungs-Engpässen einzusetzen? 4. Ist die Turbine noch Schwarzstart-fähig? Welche Maßnahmen sind ggf. erforderlich, um die Schwarzstart-Fähigkeit wiederherzustellen? Nein, die Turbine war noch nie und ist aktuell nicht schwarzstartfähig. Die Gegendruckturbine benötigt für den Betrieb überhitzten Dampf, der zuvor in einer Dampfkesselanlage erzeugt werden muss. Für den Betrieb der Dampfkesselanlage wird bereits vor Betrieb der Stromerzeugung durch die Turbine elektrische Energie benötigt. Gleiches gilt für die ebenfalls benötigten Hilfssysteme. Des Weiteren wird für die Aufrechterhaltung des notwendigen Dampf-Kondensat-Kreislaufes eine erhebliche Wärmesenke im Fernwärmenetz benötigt. Bei einem flächendeckenden Stromausfall, der Voraussetzung für das Szenario einer schwarzstartenden Turbine wäre, ist dies nicht zu erwarten. Zudem kann die elektrisch erzeugte Energie der Turbine nicht direkt für den Eigenbedarf des Kraftwerks verwendet werden, da für den autarken Betrieb des Kraftwerks eine Abkopplung vom Verteilnetz vorzunehmen wäre. Das hätte zur Folge, dass die überschüssig erzeugte elektrische Energie der Turbine nicht in die Stromnetze eingespeist werden kann. Ein Ausbalancieren von erzeugter und benötigter Energie innerhalb des HKW West ist mit dem Turbosatz 3 nicht möglich. Die Herstellung der Schwarzstartfähigkeit gleicht dem Neubau eines Kraftwerksblocks. 5. Gibt es Planungen bei den Stadtwerken, die Turbine im Fall eines größeren Stromausfalls zur Wiederherstellung der städtischen Stromversorgung einzusetzen (bitte mit Begründung bzw. Beschreibung der geplanten Maßnahmen)? Nein, es gibt aktuell keine Planungen, die Turbine im Falle eines größeren Stromausfalls zur Wiederherstellung der städtischen Stromversorgung einzusetzen. Die dagegensprechenden – 2 – Gründe sind in der Beantwortung der Frage 4 enthalten. Ergänzend ist ein Ausfall der Stromversorgung keine Situation, welche sich auf die Stadt Karlsruhe beschränken lässt. Aufgrund der verflochtenen Stromnetze werden solche Situationen dem Verantwortungsbereich der Verteilnetzbetreiber und/oder Übertragungsnetzbetreiber im Zusammenspiel mit der Bundesnetzagentur zugeordnet. Von diesen Akteuren werden die dann notwendigen Schritte initiiert. 6. Falls Personalengpässe den hier angesprochenen Maßnahmen und/oder dem Betrieb der Turbine im Wege stehen: Wäre es möglich, das nötige zusätzliche Personal im Bedarfsfall von anderen Strom erzeugenden Karlsruher Unternehmen (z. B. Stora Enzo, MIRO, EnBW) auszuleihen (bitte mit Begründung)? Personalengpässe stehen den in der Anfrage angesprochenen Maßnahmen und/oder dem Betrieb der Turbine nicht im Weg. Ergänzend ist zur Frage 6 anzumerken, dass ein kurzfristiges Ausleihen von Personal aus anderen stromerzeugenden Unternehmen nicht sinnvoll ist. Auf Grund der Komplexität und Individualität der jeweiligen Anlagen und Prozesse wird für den Betrieb auch in Bezug auf die Anlage erfahrenes Personal benötigt. Selbst bei schon ausgebildeten Kraftwerkern ist eine längere Einarbeitungsphase notwendig.
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Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 40. Punkt 41 der Tagesordnung: Einsatzbereitschaft der Turbine im Heizkraftwerk West Anfrage: AfD Vorlage: 2022/2202 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 41 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Oktober 2022