Leistungsfähigkeit des Karlsruher Rettungsdienstes
| Vorlage: | 2022/2197 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 20.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.12.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 19.10.2022 Vorlage Nr.: 2022/2197 Leistungsfähigkeit des Karlsruher Rettungsdienstes Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.12.2022 44 x 1. Welche Korrekturen und Vorkehrungen hat die Stadt Karlsruhe bereits getroffen und wird sie vornehmen, damit die gesetzliche „Hilfsfrist“ des Rettungsdienstes von nun 12 Minuten in Karlsruhe zukünftig eingehalten werden kann? 2. Welche Maßnahmen wird die Stadt konkret ergreifen, um die Abfragequalität - insbesondere beim nicht-medizinisch fachkundigen Feuerwehrpersonal der Integrierten Leitstelle Karlsruhe – im Sinne eines zielgerichteten Einsatzes von Rettungswagen und / oder Notarzt zu verbessern? 3. Was unternimmt die Stadt hinsichtlich des Städtischen Klinikums, um den Missstand der verlängerten Übergabezeiten von Notfallpatienten schnellstens zu beseitigen? Welche Verbesserungen plant die Stadt bezüglich der knappen Anzahl von Notaufnahmen? Die aktuelle Situation bei der rettungsdienstlichen Versorgung im Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist besorgniserregend und muss mit oberster Priorität angegangen werden. Seit Jahren wird die gesetzliche „Hilfsfrist“ der Rettungsdienst-Eintreffzeiten bei Patienten von 10 bis maximal 15 Minuten im Rettungsdienstbereich deutlich verfehlt. Diese Frist hat das Land zum 1. Juli 2022 nun auf maximal 12 Minuten verkürzt. Im Rettungsdienstgesetz (RDG) §2 Absatz 4 ist hierbei klar festgelegt: „Soweit die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes nicht nach Absatz 1 sichergestellt ist, ist die Versorgung Pflichtaufgabe der Landkreise und Stadtkreise.“ Kernproblematik der ILS Karlsruhe ist dabei, dass der Rettungsdienst durch zu viele Nicht- Notfalleinsätze immer wieder an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gerät, was zunehmend auf die telefonische Abfragequalität in der Zentrale zurückzuführen ist. Insbesondere nicht-medizinisch fachkundiges Personal muss hier viel besser vorbereitet und spezifisch geschult werden. Die diensthabenden Personen in der Leitstelle entscheiden schließlich darüber, wer, was und wie viele Fahrzeuge zum Einsatz in welche Entfernungen geschickt werden und ob letztlich „echte“ Notfälle auch schnellstmögliche Hilfe erhalten. Nur so kann der Karlsruher Rettungsdienst seiner Pflichtaufgabe nachkommen, mit knappem Personal sorgsam umgehen und Fahrzeuge bedarfsorientiert einsetzen. Bei der Übergabe von Notfallpatienten in den Notaufnahmen ist zudem eine Verkürzung der Sachverhalt / Begründung: – 2 – Übergabezeiten dringend notwendig. Wartezeiten von bis zu 45 Minuten und mehr blockieren die Arbeit des Rettungsdienstes und verschlechtern im schlimmsten Fall die Überlebenschancen des Patienten signifikant. Die Stadt Karlsruhe trägt für eine von zwei Notaufnahmen die Verantwortung und muss deshalb im Bereich des Städtischen Klinikums für Abhilfe schaffen. Nur mithilfe von zielgerichteten Maßnahmen können die knappen Ressourcen in diesem lebensrettenden Bereich gewissenhaft und schonend eingesetzt und eine bestmögliche medizinische Notfallversorgung in Karlsruhe garantiert werden. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Annette Böringer Karl-Heinz Jooß
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2197 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Branddirektion Leistungsfähigkeit des Karlsruher Rettungsdienstes Anfrage: FDP Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.12.2022 44 X 1. Welche Korrekturen und Vorkehrungen hat die Stadt Karlsruhe bereits getroffen und wird sie vornehmen, damit die gesetzliche „Hilfsfrist“ des Rettungsdienstes von nun 12 Minuten in Karlsruhe zukünftig eingehalten werden kann? Das Land-Baden Württemberg hat mit Einführung des neuen Rettungsdienstplanes im September 2022 zeitgleich ein landesweites Strukturgutachten initiiert. Für die Laufzeit der Begutachtung (mindestens bis Ende 2023) dürfen keine örtlichen Maßnahmen (zum Beispiel Änderung an der Vorhaltung) vorgenommen werden (Beschluss aus dem Landesausschuss Rettungsdienst IM6- 5461-449/1 vom September 2022). Somit sind seitens der Stadt Karlsruhe beziehungsweise seitens des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst keine Maßnahmen möglich. Die Arbeit an Schnittstellen, um etwa das hohe Aufkommen an Patientinnen und Patienten, die keine medizinischen Notfälle sind, zu reduzieren, nehmen die beteiligten Organisationen selbstverständlich nach wie vor wahr. 2. Welche Maßnahmen wird die Stadt konkret ergreifen, um die Abfragequalität - insbesondere beim nicht-medizinisch fachkundigen Feuerwehrpersonal der Integrierten Leitstelle Karlsruhe – im Sinne eines zielgerichteten Einsatzes von Rettungswagen und / oder Notarzt zu verbessern? Das Feuerwehrpersonal der Integrierten Leitstelle Karlsruhe hat mindestens die Qualifikation zum/zur Rettungssanitäter*in, weshalb hier nicht von "nicht-medizinisch fachkundigem" Personal gesprochen werden kann. 3. Was unternimmt die Stadt hinsichtlich des Städtischen Klinikums, um den Missstand der verlängerten Übergabezeiten von Notfallpatienten schnellstens zu beseitigen? Welche Verbesserungen plant die Stadt bezüglich der knappen Anzahl von Notaufnahmen? Das Städtische Klinikum Karlsruhe ist sich der Problematik bewusst und ist bestrebt, durch ständige Prozessoptimierung mit oberster Priorität die Standzeiten der Rettungsmittel durch verlängerte Übergabezeiten zu verkürzen, um somit die bestmögliche medizinische Notfallversorgung nicht nur im Stadtkreis Karlsruhe, sondern im gesamten Rettungsdienstbereich Karlsruhe sicherzustellen. Leider sind derzeit auf Grund der Baumaßnahmen am Städtischen Klinikum längere Wegstrecken bis zum Übergabepunkt Rettungsdienst - Zentrale Notaufnahme (ZNA) unumgänglich. Bis zum Abschluss der Baumaßnahmen wird dieser vermehrte Zeitbedarf leider noch fortbestehen. Diese Verzögerungen kommen einmal mehr oder weniger in Abhängigkeit vom jeweiligen Bauabschnitt zum Tragen. Das Bestreben liegt darin, die dadurch entstehenden Wartezeiten für die Rettungsmittel auf ein Minimum zu reduzieren. – 2 – Konkret sind dies in der aktuellen Situation die Bestrebungen, die aktuellen Baufenster in und um die ZNA so klein wie nötig zu halten, damit die Anfahrt- und Parkmöglichkeiten so wenig wie möglich tangiert werden. Weiterhin sieht die zukünftige Planung vor, eine Trennung von „liegenden“ und „gehfähigen“ Patientinnen und Patienten vorzunehmen, um eine weitere Entlastung der personellen Kapazitäten, Verkürzung der Übergabezeiten und schnellere Freisetzung der Rettungsmittel zu erreichen. Die in der Anfrage angegebenen Wartezeiten von bis zu 45 Minuten sind nicht die Regel und bedürfen im Einzelfall einer genaueren Betrachtung der Umstände. Die ZNA hat, unter anderem durch den allgemeinen Fachkräftemangel und durch Corona bedingt, mit großen Personalengpässen zu kämpfen, was die Übergabe zwischen dem Rettungsdienst und der ZNA verzögern kann. Dies betrifft nicht nur das Städtische Klinikum, sondern auch die anderen Kliniken im gesamten Rettungsdienstbereich Karlsruhe. Wie bereits in der Anfrage beschrieben, wird zudem die ZNA durch Patient*innen, die keine Notfälle sind, an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht. Dadurch können Patient*innen, die durch den Rettungsdienst der ZNA zugeführt werden, nicht immer zeitnah aufgenommen werden. Von den 60.000 in der ZNA behandelten Patient*innen wurden 2022 nur etwa 30 Prozent stationär aufgenommen. Alle anderen Patient*innen konnten in den ambulanten Bereich entlassen werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Notfallversorgung sind folgende Maßnahmen sinnvoll: Zur Reduktion der Übergabezeiten ist eine erneute medienwirksame Aufklärung der Bevölkerung notwendig, mit der Darstellung, welche*r Patient*in zu welchem Zeitpunkt in welcher medizinischen Einrichtung vorstellig werden sollte. Dies kann dazu beitragen, dass Patient*innen, die keine Notfälle sind, sich statt in der ZNA über anderen Weg medizinische Unterstützung suchen und so weder das Fachpersonal der ZNA noch die Notfalldiagnostik in Anspruch nehmen und damit unnötig Kapazitäten binden. Nach unserem Kenntnisstand sind zudem über das Patiententelefon der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 116 117 lange Wartezeiten zu verzeichnen, die neben einem Personalmangel und krankheitsbedingten Ausfällen auch durch das dort angewendete standardisierte Abfrageprotokoll Smed beeinflusst werden. Dieses Protokoll sollte angepasst und der strukturierten respektive fokussierten Abfrage der Integrierten Leitstelle angeglichen werden, um „Nicht Notfälle“ von „echten Notfällen“ frühzeitig besser unterscheiden und an die Integrierte Leitstelle weitervermitteln zu können. Ein Großteil der Anrufe wird erfahrungsgemäß im weiteren Verlauf des Telefonates nach mehrfachen (internen) Rückfragen letztendlich doch an die Integrierte Leitstelle weitergeleitet. Patient*innen, die über 116117 nicht weiterkommen, oder die langen Wartezeiten nicht akzeptieren, wählen häufig die 112 und werden dann über Vermittlung der Integrierten Leitstelle in der Folge unter Mehrbelastung von den Rettungsdiensten beziehungsweise den Zentralen Notaufnahmen betreut, auch wenn es sich nicht immer um Notfälle im engeren medizinischen Sinn handelt. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre, dass nach Ersteinschätzung durch das medizinisches Fachpersonal des Rettungsdienstes dieser die Patient*innen, bei denen eine stationäre Notaufnahme nicht angezeigt scheint, zunächst dem ambulanten Bereich vorstellt. Dies würde sowohl zu einer zeitlichen Entlastung des Rettungsdienstes als auch der ZNAs beitragen. Leider werden in der aktuellen Situation diese Fahrten nicht vergütet und im praktischen Alltag die direkte Patientenzuweisung durch den Rettungsdienst oft von den niedergelassenen Kolleg*innen abgelehnt. Eine Änderung der Sozialgesetzgebung wäre hierzu notwendig. – 3 – Um zur Problemlösung hinsichtlich der Überlastung der Notaufnahme und der langen Warte- beziehungsweise Übergabezeiten beizutragen, laufen bereits interprofessionelle Gespräche mit Vertreter*innen des Rettungsdienstes, der Kassenärztlichen Vereinigung und der im Stadtgebiet vertretenen Krankenhausträger. Das nächste Treffen ist für Anfang Januar 2023 geplant. Hinsichtlich der Situation der Notaufnahmen im Rettungsdienstbereich werden Gespräche mit den betreffenden Kliniken in Stadt und Region geführt. Allerdings hat die Stadt Karlsruhe keinen unmittelbaren Einfluss auf die Anzahl der Notaufnahmen. Sowohl die Schließung als auch die Zusammenführung von Notaufnahmen an einzelnen Standorten liegt in der Hand der Krankenhausträger.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 48. Punkt 44 der Tagesordnung: Leistungsfähigkeit des Karlsruher Rettungsdienstes Anfrage: FDP Vorlage: 2022/2197 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 44 auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. Dezember 2022