Aktueller Sachstandsbericht des Bauordnungsamts zum Haushaltssicherungsprozess

Vorlage: 2022/2196
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Bauordnungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.11.2022

    TOP: 15.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Haushaltssicherung BOA
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2196 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: BOA Aktueller Sachstandsbericht des Bauordnungsamts zum Haushaltssicherungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 10.11.2022 Information Das Bauordnungsamt hat zur Erreichung der Ziele des Haushaltssicherungsprozesses 3 Maßnahmen erarbeitet. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um die Einsparung einer Registratur Stelle, die Ertragskritik und Neukalkulation des Personalverrechnungssatz Brandverhütungsschau sowie die Erhöhung der Stellplatzablösebeträge. Beschluss: Antrag an den Planungsausschuss: Der Planungsausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Bauordnungsamts zur Kenntnis. Ergänzende Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Keine Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Keine Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Notwendigkeit der Haushaltssicherung Im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können. Auch wird es nicht möglich sein, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen liquiden Überschuss zu erzielen, der zur Finanzierung der städtischen Investitionen herangezogen wird. Die Investitionen sind daher eins zu eins mit Krediten zu finanzieren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierauf reagiert und den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 nur unter strengen Auflagen genehmigt. Der Ergebnishaushalt ist durch geeignete Maßnahmen zu konsolidieren und die weitere Verschuldung pro Haushaltsjahr wurde auf jeweils 200 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung von 60 Millionen Euro zu erarbeiten. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollen über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, wurden nachfolgende Maßnahmen durch den entsprechenden Fachbereich erarbeitet: 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge -43,4 -48 -102 -121 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 in Mio. EUR Ergebnisrechnung 216 303 319 304 100 150 200 250 300 350 in Mio. EUR Investitionen (Stand: 27.09.2022) max. Kreditaufnahme 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 – 3 – Das Bauordnungsamt hat im Jahr 2024 ein zur Verfügung stehendes Budget von 5.050.130,00 Euro und rechnet aufgrund der Neukalkulation Personalverrechnungssatz Brandverhütungsschau sowie der Erhöhung der Stellplatzablösebeträge mit Ertragssteigerungen i.H.v. insgesamt 164.000,00 Euro im Jahr 2024. Ab dem Jahr 2025 reduziert sich das Budget aufgrund einer weiteren Maßnahme um 36.820 Euro. 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe BOA Reduzierung 0,7 VZW im Bereich Registratur (36.820,00 € ab 2025) 0 € 0 € Gesamt: 0 € 0 € Reduzierung 0,7 VZW im Bereich Registratur Die Stelle mit 0,7 VZW kann mit dem altersbedingten Ausscheiden der derzeitigen Stelleninhaberin im Mai 2025 durch dauerhafte Streichung eingespart werden. Mit Einführung des Digitalen Bauantrags werden Aufgaben aus dem Bereich der laufenden Registratur (Wiedervorlagenlisten bearbeiten, Ziehen der Akten und Übergabe zum Arbeitsplatz der jeweiligen Mitarbeitenden) weitgehend entfallen. Ebenso wird die Beteiligung der Fachämter innerhalb der Baugenehmigungsverfahren digital erfolgen. Der interne Postverkehr reduziert sich dadurch zunehmend. Somit können 0,7 VZW in der Registratur eingespart werden. Die derzeitige Stelleninhaberin ist vorwiegend mit der Akteneinsicht betraut. Bei der Akteneinsicht handelt es sich um eine weisungsfreie Pflichtaufgabe. Diese Tätigkeit muss mit Streichung der Stelle auf die übrigen Mitarbeitenden der Registratur verteilt werden. Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe BOA Ertragssteigerung durch Neukalkulation Personalverrechnungssatz BVS – im Bereich Brandverhütungsschau 34.000,00 € 34.000,00 € BOA Ertragssteigerung durch Erhöhung der Stellplatzablösebeträge 130.000,00 € 130.000,00 € Gesamt: 164.000,00 € 164.000,00 € Ertragssteigerung durch Neukalkulation Personalverrechnungssatz BVS – im Bereich Brandverhütungsschau – 4 – In Kooperation mit der Stadtkämmerei soll nach der bereits erfolgten Ertragskritik der Personalverrechnungssatz in der Abteilung Brandverhütungsschau von 68 Euro auf 81 Euro angehoben werden. Hierbei muss die Verwaltungsgebührensatzung entsprechend angepasst werden. Für diese Anpassung ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Die durchschnittlichen jährlichen Erträge in der Brandverhütungsschau betragen derzeit 180.000 Euro. Die Erhöhung des Personalverrechnungssatzes entspricht einer kalkulierten Steigerung der Erträge um 19%. Damit sollen die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen bei rund 214.000 Euro liegen. Dies entspricht kalkulierten Mehreinnahmen in Höhe von 34.000 Euro. Ertragssteigerung durch Erhöhung der Stellplatzablösebeträge In Kooperation mit der Stadtkämmerei sollen nach der bereits erfolgten Ertragskritik die Stellplatzablösebeträge nun vom Bauordnungsamt angepasst werden. In Karlsruhe existieren 3 Zonen mit unterschiedlichen Stellplatzablösebeträgen. In Zone 1 soll der Betrag von 12.227,00 Euro auf 24.349,65 Euro, in Zone 2 von 8.180,00 Euro auf 14.578,20 Euro und in Zone 3 von 4.090,00 Euro auf 5.841,90 erhöht werden. Im Durchschnitt wurden jährlich 119.000 Euro durch Stellplatzablöse eingenommen, die o.g. Erhöhung würde zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 130.000 Euro führen. Die Ablöseverträge werden vom Bauordnungsamt erstellt und die Ablösebeträge vom Bauordnungsamt erwirtschaftet, jedoch letztendlich dem Haushalt des Tiefbauamts zugeschrieben. Ab 2025 ergäben sich folgende Einsparungen und Ertragssteigerungen: Zusammenfassung: Erwartete Summe Reduzierung 0,7 VZW im Bereich Registratur 36.820,00 € Ertragssteigerung durch Neukalkulation Personal- verrechnungssatz BVS – im Bereich Brand- verhütungsschau 34.000,00 € Ertragssteigerung durch Erhöhung der Stellplatz- ablösebeträge 130.000,00 € 200.820,00 € 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Das Bauordnungsamt hat mehrere Aufgabenbereiche und strategische Ziele, die im Folgenden aufgeführt werden. Darstellung der jeweiligen Aufgabenbereiche Baubezirke: Bauanträge, Bauvoranfragen, Kenntnisgabeverfahren, Anfragen aller Art, Bauabnahmen und Konzessionen, Beratung von Architekt*innen und Städtischen Ämtern und Gesellschaften, Außenbereich, Klimaschutz, Milieuschutz, Gesicht zur Öffentlichkeit Brandverhütungsschau: Brandverhütungsschauen, Mängelniederschriften und Nachverfolgung der Auflagen Verwaltung: Organisation in allen Bereichen, Unterstützung der Amtsleiterin, Steuerung Digitaler Bauantrag – 5 – Sonderaufgaben: Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Plakatiergenehmigungen, Schornsteinfegerwesen, Bußgeld und Statik Welche (Teil-)Aufgaben(bereiche) sollen vorrangig priorisiert / reduziert / eingestellt werden? Da es sich fast allen Leistungen des Bauordnungsamtes um Pflichtaufgaben handelt, ist eine Priorisierung nur bedingt möglich, eine Einstellung oder Reduzierung der Anträge ist nicht möglich. Das BOA geht davon aus, dass die Einsparung der Stelle in der Registratur i.H.v. 0,7 VZW aufgrund der zunehmenden Digitalisierung keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Aufgabenerfüllung haben wird. Die Antragsbearbeitung soll in naher Zukunft digital werden (digitaler Bauantrag ist gesetzlicher Auftrag). Das Verfahren ist noch in der technischen Entwicklung. Die Umsetzung mit all seinen erforderlichen Veränderungen bietet die Möglichkeit, alle Prozesse zu evaluieren. Dies wird für das Amt und alle seine Mitarbeiter*Innen eine große Herausforderung werden und viel Zeit in Anspruch nehmen. Heidelberg hat sich hierbei durch zusätzliche Manpower Unterstützung geholt. Gerne stellen wir uns dieser Herausforderung, denn sie bietet die Möglichkeit, bestehende Prozesse zu evaluieren und gegebenenfalls zu verändern. Tiefe und Umfang der Sachbearbeitung sind gesetzlich in den jeweiligen Durchführungsverordnungen geregelt. Die neue Leiterin der Bauabteilung wird -analog zum erfolgreich strukturierten Bereich Brandverhütungsschau- die Qualitätsstandards der Baubezirke hinterfragen und vereinheitlichen. Information der Planer*innen Wir wollen informieren und aufklären, wie ein vollständiger Antrag aussieht. Momentan erarbeiten wir Erklärvideos um die Vollständigkeit der Anträge zu erleichtern. Sind die Anträge vollständig, ist eine viel schnellere Bearbeitung möglich, da die Unterlagen nicht mehrfach angefasst werden müssen. Das erhöht die Akzeptanz unserer Dienststelle bei allen Beteiligten. Beschluss: Antrag an den Planungsausschuss: Der Planungsausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Bauordnungsamts zur Kenntnis.