Aktueller Sachstandsbericht des Schul- und Sportamts zum Haushaltssicherungsprozess

Vorlage: 2022/2190
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Schulbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.12.2022

    TOP: 9

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2190 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Aktueller Sachstandsbericht des Schul- und Sportamts zum Haushaltssicherungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.11.2022 13.6 x Schulbeirat 07.12.2022 9 x Information (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können. Auch wird es nicht möglich sein, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen liquiden Überschuss zu erzielen, der zur Finanzierung der städtischen Investitionen herangezogen wird. Die Investitionen sind daher eins zu eins mit Krediten zu finanzieren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierauf reagiert und den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 nur unter strengen Auflagen genehmigt. Der Ergebnishaushalt ist durch geeignete Maßnahmen zu konsolidieren und die weitere Verschuldung pro Haushaltsjahr wurde auf jeweils 200 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung von 60 Millionen Euro zu erarbeiten. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollen über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, wurden nachfolgende Maßnahmen durch den entsprechenden Fachbereich erarbeitet: Ertragssteigerung durch erhöhte Zuschüsse vom Land zur Deckung der laufenden Schulkosten (Sachkostenbeiträge) nach § 17 FAG Die Stadt Karlsruhe erhält für jede/n Schüler/in einen Beitrag zur Deckung der laufenden Schulkosten (Sachkostenbeiträge). Die Sachkostenbeiträge errechnen sich aus Schülerzahlen nach der amtl. Schulstatistik und Kopfbeträgen, die durch Rechtsverordnung des Landes festgelegt werden. Die Kopfbeträge der Jahre 2018 - 2022 wurden durchschnittlich um 6,1 % pro Jahr erhöht. -43,4 -48 -102 -121 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 in Mio. EUR Ergebnisrechnung 216 303 319 304 100 150 200 250 300 350 in Mio. EUR Investitionen (Stand: 27.09.2022) max. Kreditaufnahme 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 – 3 – Die Sachkostenbeiträge für die Jahre 2024 und 2025 haben wir mit den kalkulierten Schülerzahlen 2023/24 und einem Anstieg der Kopfbeträge von 4,5 % jährlich und danach für die Jahre 2026 -2028 mit einem Anstieg der Kopfbeträge von 3% jährlich berechnet. Ertragssteigerung durch erhöhte Zuschüsse vom Land für die Ergänzende Betreuung und Flexible Nachmittagsbetreuung Das Land plant eine Anhebung der Fördersätze für die Ganztags- und Nachmittagsbetreuung an Grundschulen und allgemeinbildenden Schulen auf Basis der Entwicklung des Nominallohnindexes. Dadurch sind Ertragssteigerungen bei den Zuschüssen für die Ergänzende Betreuung und die Flexible Nachmittagsbetreuung zu erwarten. Ertragssteigerung durch Erhöhung der Entgelte Mittagessen an Ganztagsschulen von 3,50 Euro auf 4,00 Euro pro Essen Die Erlöse für das Mittagessen bei einem derzeitigen Preis pro Mittagessen von 3,50 Euro beim Chip- System und dem kalkulatorischen Preis von 3,05 Euro bei den Pauschalen für das Mittagessen erzielten in den letzten Jahre einen Kostendeckungsgrad von nur rund 49 %. Auch im Hinblick auf die allgemein steigenden Lebensmittelpreise und den damit voraussichtlich auch höheren Caterer-Kosten ist eine Erhöhung der Essenspreise um 50 Cent vertretbar und notwendig. Reduzierung Schülerbeförderung: Gleiche Behandlung der Schüler/innen an GS-Förderklassen wie der an Grundschulen Für die Beförderung von Kindern zu Grundschulförderschulen in Kleinbussen entstehen Kosten in Höhe von aktuell ca. 130.000 Euro pro Jahr (mit steigender Tendenz aufgrund der Treibstoffpreissteigerungen). Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung auf Grundlage der Beförderungssatzung der Stadt Karlsruhe. Das Landratsamt Karlsruhe organisiert und bezahlt keine Schulbustouren zu Grundschulförderschulen. Für eine den gleichaltrigen Grundschülern entsprechende Bezuschussung bis zu einem Mindestanteil von 10 Euro monatlich für Fahrten mit dem ÖPNV wären vom Schul- und Sportamt nur etwa 25.000 Euro zu übernehmen. Bedarfsgerechte Anpassung der Schulbudgets für alle Schulen um 4,5 % außer SBBZ und Schulkindergärten Pauschale Kürzung des Schulbudgets auf Basis der Daten von 2022 um 4,5 % mit Ausnahme der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und der Schulkindergärten. Verzicht auf das Projekt "Berufseinstiegsbegleitung" Das Projekt Berufseinstiegsbegleitung wird seit 01.10.2020 vom Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung e.V. durchgeführt. Bis jetzt wurden die Kosten zu 50% von der Arbeitsagentur, zu 25% vom Land und zu 25% von der Stadt Karlsruhe getragen. Dafür werden derzeit jährlich 54.000 Euro von der Stadt bereitgestellt. Dieser Betrag wird jedoch schon jetzt bei Weitem überschritten. Da das Land seine Kofinanzierung mit 25% beendet, würden sich bei einer Fortführung des Projekts mit einer Kofinanzierung der Stadt von dann 50% die Kosten auf rund 171.000 Euro pro Jahr belaufen. Im Hinblick auf den bereits guten Ausbau der Schulsozialarbeit an den allgemeinbildenden Schulen und den neuen Bildungsgang AV-Dual an beruflichen Schulen (mit einer Kofinanzierung von rund 150.000 Euro pro Jahr) sollte dieses weitere Berufseinstiegs-Projekt nicht fortgeführt werden. – 4 – Reduzierung einer 50%-Stelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit im Schul- und Sportamt Im Rahmen der vorausschauenden Personalplanung kann voraussichtlich aufgrund Altersaustritt eine 50%-Stelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit im Schul- und Sportamt eingespart werden (Bewertung A 12). Reduzierung von 5,12 Vollzeitstellen durch Ersatz von eigenem Reinigungspersonal durch Fremdreinigung Die Einsparungen bei den Reinigungskräften i. H. v. rund 18 Vollzeitwerten erfolgen durch 32 Altersaustritte bis zum Jahr 2028. Die tatsächliche Ersparnis, die durch die Streichung der Planstellen und den Ersatz durch Fremdvergabe entsteht, entspricht 5,12 Vollzeitstellen (Bewertung E 2). Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe Schul- und Sportamt Ertragssteigerung durch erhöhte Zuschüsse vom Land zur Deckung der laufenden Schulkosten (Sachkostenbeiträge) nach § 17 FAG 1 801 400 € 1 801 400 € Ertragssteigerung durch erhöhte Zuschüsse vom Land für die Ergänzende Betreuung und Flexible Nachmittagsbetreuung 160 000 € 160 000 € Bedarfsgerechte Anpassung der Schulbudgets für alle Schulen um 4,5 % außer SBBZ und Schulkindergärten 200 000 € 200 000 € Reduzierung einer 50%-Stelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit im Schul- und Sportamt 51 250 € 51 250 € Reduzierung von 5,12 Vollzeitstellen durch Ersatz von eigenem Reinigungspersonal durch Fremdreinigung 158 200 € 158 200 € Gesamt: 2 370 850 € 2 370 850 € – 5 – Zuständigkeit Schulbeirat/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe Schul- und Sportamt Ertragssteigerung durch Erhöhung der Entgelte Mittagessen an Ganztagsschulen von 3,50 Euro auf 4,00 Euro pro Essen 100 000 € 100 000 € Reduzierung Schülerbeförderung: Gleiche Behandlung der Schüler an GS- Förderklassen wie der an Grundschulen 105 000 € 105 000 € Verzicht auf das Projekt "Berufseinstiegsbegleitung" 54 000 € 54 000 € Gesamt: 259 000 € 259 000 € In der mittelfristigen Finanzplanung 2024 belaufen sich die ordentlichen Erträge auf 45,9 Millionen Euro und die Sach- und Transferaufwendungen auf 29,3 Millionen €. Durch die Maßnahmen zur Haushaltssicherung werden für das Haushaltsjahr 2024 Ertragssteigerungen von 2,06 Millionen Euro und eine Reduzierung von Aufwendungen von 568 450 Euro erwartet. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird das Schul- und Sportamt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sicherstellen müssen. Das Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) wird den konzeptionellen Rahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs darstellen. Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis.