Aktueller Sachstandsbericht des Amts für Informationstechnik und Digitalisierung zum Haushaltssicherungsprozess
| Vorlage: | 2022/2188 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Informationstechnik und Digitalisierung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Nr.2022/2188 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: IT Aktueller Sachstandsbericht des Amts für Informationstechnik und Digitalisierung zum Haushaltssicherungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.11.2022 13.4 x Information (Kurzfassung) Durch den Verzicht auf Flexibilität im Bereich von IT Projekten und der Optimierung der Abrechnungsmodalitäten von Telekommunikationsabrechnungen, können ab 2024 im Teilhaushalt 1700 (IT) voraussichtlich 350.000 EUR eingespart werden. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können. Auch wird es nicht möglich sein, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen liquiden Überschuss zu erzielen, der zur Finanzierung der städtischen Investitionen herangezogen wird. Die Investitionen sind daher eins zu eins mit Krediten zu finanzieren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierauf reagiert und den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 nur unter strengen Auflagen genehmigt. Der Ergebnishaushalt ist durch geeignete Maßnahmen zu konsolidieren und die weitere Verschuldung pro Haushaltsjahr wurde auf jeweils 200 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung von 60 Millionen Euro zu erarbeiten. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollen über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, wurden nachfolgende Maßnahmen durch den entsprechenden Fachbereich erarbeitet: 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge Anhand der mittelfristen Finanzplanung hat die IT für den Haushalt 2024 mit einem Budget in Höhe von 17.331.033 EUR gerechnet. Infolge des Haushaltssicherungsprozesses und den damit verbundenen Einsparmaßnahmen in Höhe von insgesamt 350.000 EUR, stehen der IT für 2024 noch 16.981.033 EUR zur Verfügung. -43,4 -48 -102 -121 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 in Mio. EUR Ergebnisrechnung 216 303 319 304 100 150 200 250 300 350 in Mio. EUR Investitionen (Stand: 27.09.2022) max. Kreditaufnahme 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 – 3 – 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe IT Reduzierung durch Streichung Innovationsbudget ((Vor-)Finanzierung von ungeplanten IT-Projekten) 150.000 EUR 150.000 EUR IT Einführung dezentralisierte Rechnungsstellung von Telekommunikations-Abrechnungen 200.000 EUR 200.000 EUR Gesamt: 350.000 EUR 350.000 EUR Maßnahme 1: Bei der IT steht bislang ein jährliches Budget in Höhe von 150.000 EUR zur Durchführung ungeplanter IT-Projekte zur Verfügung. Dieses sogenannte Innovationsbudget, mit dem die IT auf kurzfristig aufkommende Vorgaben, technische Notwendigkeiten oder Gesetzesänderungen reagieren konnte, wird ab 2024 in voller Höhe ersatzlos gestrichen. Maßnahme 2: Im Rahmen der Neugestaltung des TK-Dienstvertrages mit der Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH (SKD) strebt die IT eine dezentrale Verbuchung der anfallenden Entgelte an. In einem ersten Schritt wurde bereits ab 2022 die Entgelte für die Leistungen der SKD dezentral abgerechnet. Den Dienststellen ist es im Gegensatz zur IT möglich, Vorsteuer (anteilig) in Abzug zu bringen. Durch die Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht (§2b UStG) dürfte der abzugsberechtige Anteil in den nächsten Jahren weiter steigen. In einem zweiten Schritt wird zusätzlich die dezentrale Verbuchung von laufenden Aufwendungen für Mobilfunk und externe Anschlüsse angestrebt, um auch hier den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Der Vorsteuerabzug stellt dabei eine Maßnahme zur Aufwandssenkung dar, die ohne eine Verringerung der Leistung einhergeht. 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Primäres Ziel der IT ist es auch weiterhin, die Digitalisierung innerhalb der Stadtverwaltung Karlsruhe in den nächsten Jahren voranzutreiben sowie den IT-Betrieb aufrechtzuerhalten und stetig weiterzuentwickeln. Der laufende IT-Betrieb ist von den oben genannten Maßnahmen nicht betroffen. Bereits laufende und/oder eingeplante Digitalisierungsvorhaben können auch weiterhin umgesetzt werden. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis.