Umsetzung eines Sexkaufverbots

Vorlage: 2022/2186
Art: Antrag
Datum: 19.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.11.2022

    TOP: 1.1

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.07.2023

    TOP: 3.1

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.10.2022 Vorlage Nr.: 2022/2186 Umsetzung eines Sexkaufverbots Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 08.11.2022 1.1 x Hauptausschuss 11.07.2023 3.1 x 1. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Einführung eines Sexkaufverbots in Sperrbezirken. 2. Zusätzlich soll überprüft werden, ob die bestehenden Sperrbezirke ausgeweitet werden können und gegebenenfalls das ganze Stadtgebiet als Sperrbezirk ausgewiesen werden kann. 3. Bestehende kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der Straßenprostitution in anderen Städten (z.B. Stuttgart, Augsburg und Darmstadt) sollen im zuständigen Ausschuss vorgestellt werden, um daraus Handlungsoptionen zu entwickeln. Begründung/Einordnung: Bislang fehlt aus Sicht der SPD-Fraktion für Karlsruhe ein ganzheitliches Konzept, um Straßenprostitution einzugrenzen und Prostituierten zu helfen. Karlsruhe sollte die Möglichkeit, ein Sexkaufverbot in den Sperrgebieten einzurichten, nutzen und ein solches beschließen. Auch die bisher bestehenden Sperrgebiete sollten erweitert werden. Neben der Einschränkung der Räume ist es wichtig, ein tragfähiges Ausstiegskonzept zu erarbeiten. Viele andere Städte gehen hier eigene Wege und sind damit erfolgreich. Ein Ausschuss soll sich mit der Thematik befassen und Handlungsoptionen für Karlsruhe erarbeiten. Im Sinne der Istanbul Konvention als Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen müssen wir als Stadt konsequent handeln. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Irene Moser

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2186 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Umsetzung eines Sexkaufverbots Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 08.11.2022 1.1 x Hauptausschuss 11.07.2023 3.1 x Kurzfassung Für die Einführung und Durchsetzung eines Sexkaufverbots und der damit bezweckten Kriminalisierung gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage. Die Ausweisung von Sperrbezirken liegt in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz wird prüfen, ob es rechtssichere Gründe gibt, mit denen beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine entsprechende Änderung der aktuell geltenden Rechtsverordnung beantragt werden kann. Über die Maßnahmen und Vorgehensweisen im Zusammenhang mit der Straßenprostitution liegen von den genannten Städten bislang keine ausführlichen Informationen vor. Die Verwaltung wird sich aber mit diesen Städten in Verbindung setzen und die danach erlangten Informationen in der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz bewerten. Das Ergebnis soll danach im Hauptausschuss vorgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Zu den einzelnen Fragen folgende ergänzenden Ausführungen: 1. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Einführung eines Sexkaufverbots Derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage, die Kommunen dazu berechtigen würde, ein Sexkaufverbot einzuführen. Das Thema wird aktuell auf vielen Ebenen diskutiert, es haben sich daraus aber noch keine Handlungsmöglichkeiten für die kommunalen Verwaltungen ergeben. 2. Zusätzlich soll überprüft werden, ob die bestehenden Sperrbezirke ausgeweitet werden können und gegebenenfalls das ganze Stadtgebiet als Sperrbezirk ausgewiesen werden kann. Ein generelles Verbot der Prostitution in einer Großstadt wie Karlsruhe ist rechtlich nicht umsetzbar. Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Straßenprostitution in Karlsruhe im Jahr 2014 wurde dies auch in den Diskussionen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, das für den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung zuständig wäre, auch nochmals deutlich. Derzeit gilt für die Straßenprostitution bereits ein Verbot in der Zeit von 6 bis 22 Uhr und somit ist das gesamte Stadtgebiet tagsüber bereits als Sperrbezirk für die Straßenprostitution ausgewiesen. Bislang liegen der Verwaltung keine rechtssicheren Erkenntnisse vor, die eine weitere Einschränkung der zulässigen Zeiten oder gar ein generelles Verbot der Straßenprostitution zulassen würden. Die Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz wird aber nochmals prüfen, ob es zwischenzeitlich neue Erkenntnisse gibt, die ein entsprechendes Zugehen auf das Regierungspräsidium Karlsruhe ermöglichen. 3. Bestehende kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der Straßenprostitution in anderen Städten (z. B. Stuttgart, Augsburg und Darmstadt) sollen im zuständigen Ausschuss vorgestellt werden, um daraus Handlungsoptionen zu entwickeln. Über die Maßnahmen und Vorgehensweisen der genannten Städte, mit denen diese die Straßenprostitution eingrenzen, liegen der Verwaltung bislang keine ausführlichen Informationen vor. Die Verwaltung wird sich aber mit diesen Städten in Verbindung setzen und in einen fachlichen Austausch treten. Die danach erlangten Informationen sollen dann in der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz behandelt und das Ergebnis danach im Hauptausschuss vorgestellt werden.

  • Protokoll TOP 3 und 3_1 HA_11.07.2023
    Extrahierter Text

    Niederschrift 42. Sitzung Hauptausschuss 11. Juli 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Mehr Sicherheit für Prostituierte auf dem Straßenstrich Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0799 Punkt 3.1 auf der Tagesordnung: Umsetzung eines Sexkaufverbots Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2022/2186 Beschluss: Punkt 3: Verwiesen in Fachgremium Punkt 3.1: erledigt Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 und 3.1 zur Behandlung auf und verweise auf Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) teilt mit, dass er mit der Antwort der Verwaltung nicht zu- frieden sei, da es sich um Allgemeinplätze handele. Es gehe darum, vor Ort die Situation der Frauen und der betreuenden Organisationen zu verbessern. Stadträtin Melchien (SPD) erläutert, dass der Antrag die Eindämmung bzw. das Verbot von Sexkauf beinhalte. Es solle geprüft werden, ob zumindest in den Sperrbezirken, Sexkauf ver- boten werden könne, auch um die Perspektive auf das Thema zu verändern. Weiter wün- sche sie sich ein Zugehen auf das Regierungspräsidium, um eine weitere Eindämmung vor- nehmen zu können. Auch sei die Abfrage bei anderen Städten noch offen. Stadträtin Wolf (GRÜNE) teilt den Anspruch, mehr Sicherheit für Prostituierte zu schaffen. Da es bereits die Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz gebe, in der die Vorschläge bereits besprochen worden seien, erachte man diesen Antragsteil als erledigt. Der Fokus müsse der- zeit darauf liegen, was von den bereits bestehenden Angeboten erhalten bleiben könne. – 2 – Stadträtin Dr. Dogan (CDU) berichtet, dass sie an den beiden Treffen der Fachgruppe Prosti- tuiertenschutzgesetz teilgenommen habe und in dieser Gruppe die von der KAL gewünsch- ten Mitglieder enthalten seien. Auch sei die Zusammensetzung sehr breit gefächert. Sie be- grüßt, dass der Dialog zwischen Gewerbetreibenden, Anwohnern und der Stadt gestärkt werden solle. Die Umsetzung eines Sexkaufverbots sehe sie kritisch, weil es einerseits an ei- ner rechtlichen Grundlage fehle und anderseits es sich gezeigt habe, dass eine Verlagerung in dunkle Bereiche erfolge, in denen keine soziale oder ordnungsrechtliche Kontrolle stattfin- den könne. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) verweist darauf, dass in Karlsruhe zu diesem Thema bereits viel unternommen worden sei und auch die Vernetzung gegeben sei. Beim Antrag zum Sexkauf- verbot sehe er noch zu viele juristische Unwägbarkeiten. Stadtrat Hock (FDP) teilt mit, dass es auch Städte gebe, in denen mehr gemacht werde, als in Karlsruhe. Zum Thema Sexkaufverbot sehe er die gleichen Bedenken, wie Stadträtin Dr. Dogan. Stadträtin Binder (DIE LINKE.) schließt sich ebenfalls den Ausführungen von Stadträtin Dr. Dogan an, was den Antrag zum Sexkauf betrifft. Zum Antrag der KAL sehe sie beim Punkt Nr. 2 noch Verbesserungsmöglichkeiten und dies solle auch in der Arbeitsgruppe weiter be- handelt werden. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass er die Wortmeldung von Stadtrat Cramer so verstan- den habe, dass der Antrag der KAL/Die PARTEI weiter im Gemeinderat behandelt werden solle. Zum Antrag der SPD teilt er mit, dass in der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz ausführlich über die Städte Stuttgart und Heilbronn berichtet worden sei. Er sagt zu, dass dies gerne nochmals zusammengestellt werden könne und geht davon aus, dass sich der Antrag damit erledigt habe. Er berichtet von Köln, wo es eine bevorzugte Zone mit entspre- chendem Equipment gebe, es jedoch vermutlich auch weitere Straßenprostitution gebe, die nicht erfasst werde. Von daher könne nicht davon ausgegangen werden, dass das Einrichten einer solchen Zone insgesamt die gewünschte Sicherheit schaffe. Stadtrat Hofmann (CDU) schlägt zum Antrag der KAL/Die PARTEI vor, anstelle des Verweises im Gemeinderat nochmals eine Behandlung in der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz durchzuführen. Stadträtin Melchien (SPD) zeigt sich damit einverstanden, dass die Zusammenfassung der Maßnahmen anderer Städte nachgeliefert werde. Es gehe ihr hier vor allem um die Aus- stiegskonzepte. Beim 1. Punkt des Antrags gehe es ihr darum, zu prüfen, ob Sexkauf verbo- ten werden könne, da es einen Unterschied darstelle, ob die Prostituierten sich strafbar ma- chen oder die Freier. Sie werde Beispiele nachliefern, die nahelegen, dass dies möglich sei. Sie zeigt sich mit dem Vorschlag einverstanden, dass nochmals ein Austausch mit den Exper- ten stattfinde. Der Vorsitzende sagt zu, dass die gewünschten Mülleimer aufgestellt werden könnten. Er stellt jedoch klar, dass die Einrichtung eines Cafés oder das Aufstellen von Verrichtungsbo- xen nicht erfolgen könne. Von daher müsste grundsätzlich eine Beauftragung durch den Ge- meinderat erfolgen. Er se aber auch möglich, die offenen Fragen nochmals in der Fach- gruppe zu beraten. – 3 – Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) teilt mit, dass in der Fachgruppe auch nichtstädtische Stel- len mitwirken und es nicht erkennbar sei, dass die Federführung und Entscheidungskompe- tenz bei der Stadt liege. Die Politik habe innerhalb dieser Gruppe nicht das von ihm in ande- ren Arbeitskreisen gewohnte Standing. Die vertretenen Gemeinderäte müssten mehr Ge- wicht bekommen und nicht nur Zuhörer sein. Unter diesen Voraussetzungen könne er sich die nochmalige Behandlung des Themas im der Fachgruppe vorstellen. Letztendlich wolle er jedoch eine Entscheidung des Hauptausschusses oder des Gemeinderats. Stadtrat Hofmann (CDU) schlägt vor, dass die Fachgruppe nochmals unter der Leitung von Bürgermeister Dr. Käuflein zusammentreten sollte um sich auszutauschen und dann gegebe- nenfalls eine Entscheidung im Hauptausschuss oder Gemeinderat zu treffen. Der Vorsitzende nimmt diesen Vorschlag auf. Er teilt mit, dass er die Kritik an der Arbeits- gruppe nur bedingt nachvollziehen könne und Beschlüsse von diesem nicht gefasst werden können. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fest, dass der Antrag der KAL/Die PARTEI nochmals in der Arbeitsgruppe behandelt werde und dann gegebenen- falls im Gemeinderat aufgerufen werde. Zwei Ziffern des SPD-Antrag werden durch die Ver- waltung beantwortet und da andere habe sich durch Ziffer 1 erledigt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 24. Juli 2023