Öffentliche Trinkwasserversorgung in Karlsruhe

Vorlage: 2022/2185
Art: Antrag
Datum: 19.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Gartenbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.11.2022

    TOP: 21

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich)

    Datum: 25.01.2023

    TOP: 3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.10.2022 Vorlage Nr.: 2022/2185 Öffentliche Trinkwasserversorgung in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.11.2022 21 X Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 25.01.2023 3 x 1. Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie das Trinkwasserkonzept um einfache Trinkwassersäulen (für Beispiele siehe [1]) erweitert werden kann. Die Trinkwassersäulen sollen die historischen Trinkwasserbrunnen in Karlsruhe ergänzen, um eine barrierefreie, flächendeckende und wartungsarme öffentliche Trinkwasserversorgung in der gesamten Stadt gewährleisten zu können. 2. Gemeinsam mit dem Stadtmarketing wird untersucht, wie die Investitions- und Unterhaltungskosten der Säulen durch geeignetes Branding Karlsruher Unternehmen oder anderer Interessierter refinanziert werden können. Darüber hinaus wird die Möglichkeit auf Landesförderung (siehe [3]) geprüft. 3. Bei einer stadtweiten Kampagne wird auf alle Angebote der kostenfreien und öffentlich zugänglichen Trinkwasserstellen hingewiesen. Im Rahmen der Kampagne wird eine einheitliche, wiederverwendbare Wasserflasche – ähnlich dem „Fächerbecher“ – vertrieben. Begründung/Einordnung: Die Sommer werden heißer und die öffentliche Trinkwasserversorgung gewinnt zunehmend an Wichtigkeit. Am 10. August 2022 hat das Bundesumweltministerium bekanntgegeben, dass Städte und Gemeinden künftig Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an möglichst vielen Stellen öffentlich verfügbar machen müssen. Der Gesetzentwurf basiert auf dem Ziel 6 der UN-Ziele für die nachhaltige Entwicklung (SDGs). Karlsruhe verfügt bereits über mehrere öffentliche Trinkwasserbrunnen. Im Trinkbrunnenkonzept Karlsruhe aus dem Jahr 2021 sind 38 als vollumfänglich oder eingeschränkt als Trinkbrunnen geeignet aufgeführt (siehe Anfrage der SPD-Fraktion „Trinkbrunnen in Karlsruhe“ vom September 2022). Dabei handelt es sich in der Regel um historische Brunnen, die wartungs- und pflegeintensiv sind und ggf. nicht direkt als Trinkwasserbrunnen erkannt werden. Darüber hinaus sind 13 der Brunnen nicht barrierefrei. – 2 – [1] Die niederländische non-profit Organisation Join the Pipe: https://join-the-pipe.org [2] https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-im- oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen [3] https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/fb87/wasserversorgung/ Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Anton Huber Michael Zeh

  • Stellungnahme zum Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2185 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Gartenbauamt Öffentliche Trinkwasserversorgung in Karlsruhe Antrag: SPD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.11.2022 21 X Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 25.01.2023 3 X Kurzfassung Das Gartenbauamt befasst sich mit der Erweiterung des derzeitigen Bestands an Trinkwasserbrunnen gemäß dem Trinkwasserkonzept aus dem Jahr 2021. Zur Finanzierung von sechs neuen Trinkbrunnen und der Sanierung von Brunnenanlagen wurde ein Förderantrag gestellt. Die Umsetzung kann aufgrund der Haushaltslage ausschließlich bei Antragsbewilligung erfolgen. Die Möglichkeiten des Sponsorings werden eher gering eingeschätzt. Die Stadtverwaltung Karlsruhe steht einer stadtweiten Kampagne zur Bewerbung der Angebote von öffentlich zugänglichem und kostenfreiem Trinkwasser positiv gegenüber. Für eine Umsetzung sind jedoch in den derzeitigen Haushaltsansätzen keine Ressourcen vorhanden Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. Antrag auf Förderprogramm gestellt; Ergebnis offen CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Stadtwerken Karlsruhe – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie das Trinkwasserkonzept um einfache Trinkwassersäulen (für Beispiele siehe [1]) erweitert werden kann. Die Trinkwassersäulen sollen die historischen Trinkwasserbrunnen in Karlsruhe ergänzen, um eine barrierefreie, flächendeckende und wartungsarme öffentliche Trinkwasserversorgung in der gesamten Stadt gewährleisten zu können. Das Gartenbauamt hat am 13.10.2022 einen Antrag auf Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ gestellt. Antragsgegenstand ist die Sanierung bestehender Zierbrunnen und die Errichtung von sechs neuen Trinkwasserbrunnen, verteilt im Bereich der Innenstadt. Im Falle einer Antragsbewilligung würden diese Investitionen bis zu 85% gefördert. Es ist geplant, die im Stadtgebiet bereits vorhandenen und zum Teil defekten Trinkwasserbrunnen aus dem laufenden Budget zu reparieren. Ein bestehender Zierbrunnen, dessen Wasser Trinkwasserqualität hat, wird im Frühjahr 2023 als Trinkwasserbrunnen ausgewiesen und dann als solcher betrieben. Neben diesen Brunnen hat auch das durch Pumpen geförderte Wasser auf Wasserspielplätzen Trinkwasserqualität, so dass die Stadt Karlsruhe bis 2025 sehr gut mit Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserzapfstellen ausgestattet sein wird. Neben diesen Standorten im öffentlichen Raum gibt es für die Bevölkerung die Möglichkeit, bei teilnehmenden Betrieben und Einrichtungen der privaten Initiative „Refill“ Wasserflaschen kostenfrei auffüllen zu lassen. Auch diese Möglichkeit trägt zur Zielerreichung einer flächendeckenden kostenfreien Trinkwasserversorgung bei. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Wasser aus dem Trinkwassernetz die Anforderungen der EU-Trinkwasserrichtlinie erfüllen muss. Somit ist jede vorhandene Trinkwasserentnahmestelle im öffentlichen Bereich (öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Theater, Sporthallen, Friedhöfe, Toiletten usw.) potentiell für die Bereitstellung von Trinkwasser nutzbar. Bezüglich der teilweise fehlenden Barrierefreiheit bestehender Trinkwasserbrunnen ist denkbar, diese soweit möglich, durch einfache bauliche Ergänzungen wie Rampen oder Absenkungen herzustellen. Unter Umständen bedarf es der Genehmigung der Denkmalbehörde. Die bestehenden Trinkwasserbrunnen sind in Bezug auf die Technik überwiegend wartungsarm. Probleme und damit Wartungsaufwand entstehen vorrangig durch Vandalismus an der Wasserabsperrarmatur oder am Wasserauslaufhahn. Für neue Trinkwasserbrunnen in Karlsruhe schlägt das Gartenbauamt das im Trinkwasserbrunnenkonzept beschriebene Modell einer Steinstele vor. Durch die ebene Gestaltung aller Flächen gibt es hier keinen Wasserauslaufhahn, der beschädigt werden kann. Der Wasserstrahl wird durch Berührung eines Sensors gestartet, der sich kaum über die Oberfläche erhebt und somit nach Einschätzung des Gartenbauamts kaum zerstört werden kann. Ein solches Modell wird im nächsten Frühjahr zu Testzwecken neben der Calisthenics-Anlage zwischen Veilchen- und Seubert-Straße installiert. 2. Gemeinsam mit dem Stadtmarketing wird untersucht, wie die Investitions- und Unterhaltungskosten der Säulen durch geeignetes Branding Karlsruher Unternehmen oder anderer Interessierter refinanziert werden können. Darüber hinaus wird die Möglichkeit auf Landesförderung (siehe [3]) geprüft. Das Gartenbauamt hat im Jahr 2021 Kontakt mit den Stadtwerken Karlsruhe aufgenommen, um die Möglichkeiten des Sponsorings von neuen Trinkwasserbrunnen zu erörtern. Zum damaligen Zeitpunkt sahen die Stadtwerke keinen Spielraum, sich über den bereits bestehenden Rahmen hinaus weiter finanziell zu engagieren. Vereinzelte Initiativen von Privatleuten, die sich an das Gartenbauamt wandten und sich mit persönlichen Kontakten oder Spendeneinwerbung für die Aufarbeitung oder – 3 – Reparatur von Trinkwasserbrunnen einsetzen wollten, haben bisher keinen Erfolg gehabt; bisher gab es diesbezüglich keine positiven Rückmeldungen der Interessent*innen. Die Unterstützung des Gartenbauamts bei der Umsetzung war den Bürger*innen zugesichert worden. Eine anteilige Refinanzierung von zusätzlichen Trinkwasserbrunnen durch Unternehmen oder andere Interessierte ist denkbar, sei es als Projektpartnerschaft oder für einzelne Säulen. Um dies genauer bewerten zu können, welche Optionen für eine private Refinanzierung in Frage kommen, wären noch weitere Punkte zu klären wie - erwarteter Refinanzierungsbeitrag (gesamt oder je Säule) - Gestaltung der Säule - Standort der Säule - Möglichkeiten von Kommunikations- und Werbemaßnahmen unter Einbeziehung der finanziellen Unterstützer*innen. Eine Prüfung, ob für die Finanzierung der Trinkbrunnen Landesfördermittel herangezogen werden können ergab, dass das Land für solche Maßnahmen derzeit keine gezielten Fördertöpfe bereithält. Das im Antrag aufgeführte Förderprogramm kann nach Prüfung der Förderrichtlinien nicht für den Bau oder Unterhalt von Trinkwasserbrunnen und -zapfstellen herangezogen werden. Eine Förderung über Bundesmittel wurde beantragt, es ist allerdings völlig offen, ob der Karlsruher Antrag bewilligt wird. 3. Bei einer stadtweiten Kampagne wird auf alle Angebote der kostenfreien und öffentlich zugänglichen Trinkwasserstellen hingewiesen. Im Rahmen der Kampagne wird eine einheitliche, wiederverwendbare Wasserflasche – ähnlich dem „Fächerbecher“ – vertrieben. Die Stadtverwaltung Karlsruhe steht einer stadtweiten Kampagne zur Bewerbung der Angebote von öffentlich zugänglichem und kostenfreiem Trinkwasser positiv gegenüber. Für eine Umsetzung sind jedoch in den derzeitigen Haushaltsansätzen keine Ressourcen vorhanden. Daher wird eine Verstärkung der bestehenden Öffentlichkeitsarbeit angestrebt. Neben den Trinkbrunnen müssen dabei die weiteren bereits bestehenden Möglichkeiten des kostenfreien Trinkwasser-Zapfens ins Auge gefasst werden, nämlich die öffentlich zugänglichen, leitungsgebundenen Trinkwasserspender in Gebäuden (beispielsweise den Schulen oder dem Rathaus) und die Unternehmen, die sich der „Refill“- Initiative angeschlossen haben. Der vorgeschlagene Vertrieb einer einheitlichen, wiederverwendbaren Wasserflasche wird als nicht notwendig erachtet, da derzeit eine große Vielfalt an Trinkwasserflaschenmodellen auf dem Markt ist und auch von der Bevölkerung genutzt wird. Die Einführung einer speziellen „Karlsruhe-Flasche“ wird wegen des großen Aufwands wie Design, Produktionsvergabe, Vertrieb und Abrechnung abgelehnt.

  • Protokoll GR 15.11.2022 TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 15. November 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 21 der Tagesordnung: Öffentliche Trinkwasserversorgung in Karlsruhe Antrag: SPD Vorlage: 2022/2185 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 25. Januar 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Dezember 2022