Einsparungen städtische Baumaßnahmen
| Vorlage: | 2022/2182 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 18.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stabsstelle Projektcontrolling |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.11.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.10.2022 Vorlage Nr.: 2022/2182 Einsparungen städtische Baumaßnahmen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.11.2022 29 x Die Fraktion bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen zu sämtlichen Baumaßnahmen der Stadt (betr.: alle bauplanenden und -begleitenden Dezernate) und deren Gesellschaften: 1. Welche Baumaßnahmen mit welchen Auftragsvolumina sind derzeit in der Planung und welche sind schon soweit vorangeschritten, dass ein Abbruch (Ausschreibungsverfahren) oder eine Reduzierung der Arbeiten (nach Baubeginn) nicht mehr realisiert werden kann? Bitte die einzelnen Bauvorhaben wie folgt auflisten: geplant - geplant und in der (unumkehrbaren) Ausschreibung - geplant und Baumaßnahme bereits begonnen. 2. Sind die im letzten Haushalt hierfür eingeplanten Mittel unter Einbeziehung einer geplanten Kreditaufnahme iHv 200 Mio. EURO für ALLE geplanten und begonnenen Baumaßnahmen ausreichend? Falls nein a. Welche unter Ziff.1. genannten Baumaßnahmen müssen gänzlich zurückgestellt werden? b. Erfolgt hinsichtlich der durchzuführenden Baumaßnahmen eine Priorisierung? Falls ja, nach welchen Kriterien? 3. Geht die Stadtverwaltung von einer weiteren Erhöhung als der noch im letzten Haushalt angenommenen Kummulation der Baukosten aus, infolge der Erhöhung des Mindestlohnes, des derzeitigen Personalmangels, der mangelnden Zulieferung, der gestiegenen Baustoffpreise, der exorbitant gestiegenen Energiepreise? In welcher Höhe? Welche Baumaßnahmen stehen dann über die in Ziff. 2. genannten hinaus noch zur Disposition? 4. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung hinsichtlich des Instandhaltungsrückstaus der Schulgebäude? An welcher Stelle der Prioritätenliste stehen für die Stadt die Schulen? Sachverhalt/Begründung Bei der derzeit anhaltenden Inflation und einer wohl bevorstehenden Rezession ist auch die öffentliche Hand gezwungen, ihre geplanten und bereits begonnenen Baumaßnahmen besonders auf Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit hin zu überprüfen. Hohe Baupreise, gestörte Lieferketten und hohe Lohnkosten verteuern die Bauvorhaben noch weiter als bisher. Der öffentliche Bausektor wird sich daher über einen längeren Zeitraum auf ein reduziertes, aber dennoch effizientes Bauen einstellen müssen. Der Landkreis Karlsruhe gibt hier ein gutes Beispiel vor: Er reagiert auf die Situation im Bausektor und auf die Preissteigerungen bei den Energie- und Stromkosten. Hier wird es immer schwieriger, um nicht – 2 – zu sagen unmöglich, Kosten über einen längeren Zeitraum sicher zu kalkulieren. Sämtliche Baumaßnahmen für die kommenden zwei Jahre wurden auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis präsentierte die Landkreisverwaltung bei der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (Kreistag) in Malsch. Danach sollen alle laufenden Bauvorhaben und die Planungen weiterer Bauprojekte für das Haushaltsjahr 2022 dann weitergeführt werden, wenn sie mit einer Bundes- oder Landesförderung bedacht sind. Andere Vorhaben im Rahmen eines umfassenden Gebäudesanierungsprogramms werden zunächst auf Eis gelegt und damit in die Folgejahre verschoben. „Wir müssen künftig auf Sicht fahren“, bemerkte dazu Landrat Christoph Schnaudigel (CDU). Einhellige Zustimmung für die Vorgehensweise und Einschätzung gab es vom Ausschuss. Im Jahr 2023 will die Landkreisverwaltung die aktuell eingefrorenen Bauprojekte dem Ausschuss wieder vorlegen, in der Hoffnung auf vielleicht dann doch etwas bessere und kalkulierbarere Zeiten. Dann wird das weitere Vorgehen abhängig von der dann herrschenden Lage neu von den Mitgliedern des Ausschusses entschieden, so lautet die jetzige Ankündigung. Quelle BNN vom 10.10.2022: https://bnn.de/karlsruhe/ettlingen/malsch/bei-diesen-bauvorhaben-tritt-der-landkreis-karlsruhe-auf-die- bremse unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Ellen Fenrich Oliver Schnell
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2182 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stabsstelle Projektcontrolling Einsparungen städtische Baumaßnahmen Anfrage: AfD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.11.2022 29 x 1. Welche Baumaßnahmen mit welchen Auftragsvolumina sind derzeit in der Planung und welche sind schon so weit vorangeschritten, dass ein Abbruch (Ausschreibungsverfahren) oder eine Reduzierung der Arbeiten (nach Baubeginn) nicht mehr realisiert werden kann? Bitte die einzelnen Bauvorhaben wie folgt auflisten: geplant - geplant und in der (unumkehrbaren) Ausschreibung - geplant und Baumaßnahme bereits begonnen. Die Verwaltung prüft derzeit diese Fragestellung mit allen Bauämtern und wird das Ergebnis in den zuständigen Gremien vorstellen. Im Abwägungsprozess werden neben dem Planungs– und Baustand der einzelnen Projekte insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus nicht erfüllten Verträgen, die Auslösung von Doppelplanungen bei späterer Wiederaufnahme von Projekten sowie der Verlust von Fördermitteln betrachtet werden müssen. Im Bereich Verkehr ist auch die Eintaktung in die Planung anderer Organisationen (Regierungspräsidium, Autobahnamt) von Belang. 2. Sind die im letzten Haushalt hierfür eingeplanten Mittel unter Einbeziehung einer geplanten Kreditaufnahme iHv 200 Mio. EURO für ALLE geplanten und begonnenen Baumaßnahmen ausreichend? Falls nein a. Welche unter Ziff.1. genannten Baumaßnahmen müssen gänzlich zurückgestellt werden? b. Erfolgt hinsichtlich der durchzuführenden Baumaßnahmen eine Priorisierung? Falls ja, nach welchen Kriterien? Siehe unter 1. und 3. 3. Geht die Stadtverwaltung von einer weiteren Erhöhung als der noch im letzten Haushalt angenommenen Kumulation der Baukosten aus, infolge der Erhöhung des Mindestlohnes, des derzeitigen Personalmangels, der mangelnden Zulieferung, der gestiegenen Baustoffpreise, der exorbitant gestiegenen Energiepreise? In welcher Höhe? Welche Baumaßnahmen stehen dann über die in Ziff. 2. genannten hinaus noch zur Disposition? Die Verwaltung hat im Rahmen einer Sammelvorlage für wesentliche, bereits etatisierte Projekte ein erneutes Kostenkontrollverfahren durchgeführt (BA 15.09.22/ HA 20.09.22). Bisher ist geplant, die daraus insgesamt resultierenden Mehrkosten von 31.255.000 Euro im DHH 24/25 fortzuschreiben. Zur Gegenfinanzierung müssen ggf. andere Maßnahmen zeitlich gestreckt oder der Beginn neuer Maßnahmen verschoben werden. Grundsätzlich ist die Lage am Baumarkt aufgrund der zahlreichen, in der Fragestellung genannten Faktoren nur sehr schwer für einen längeren Zeitraum bewertbar und damit keine belastbaren Aussagen zur Kostenentwicklung für eine längere Perspektive möglich. – 2 – 4. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung hinsichtlich des Instandhaltungsrückstaus der Schulgebäude? An welcher Stelle der Prioritätenliste stehen für die Stadt die Schulen? Die Modernisierung und bauliche Weiterentwicklung der Schulen sind eine Kernaufgabe des HGW. Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden in den letzten Jahren zahlreiche Themen wie Brandschutz, Sanierung von Toilettenanlagen, Akustikmaßnahmen, Heizungssanierungen, Umrüstung auf LED und Maßnahmen im Zusammenhang mit „IT-Moderne Schule“ umfassend bearbeitet. Darüber hinaus sind im aktuellen Finanzhaushalt große Schulprojekte wie die Erweiterung und Modernisierung der Schlossschule Durlach (GA neu 30.760.000 €), die Modernisierung der Walter – Eucken – Schule (GA neu 37.480.000 €) und das Schulzentrum Neureut (GA 19.380.000 € ) enthalten, die sich alle in der Umsetzung befinden.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 15. November 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 29 der Tagesordnung: Einsparungen städtische Baumaßnahmen Anfrage: AfD Vorlage: 2022/2182 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Dezember 2022