Für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II bis Mitte 2024
| Vorlage: | 2022/2181 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 18.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtwerke |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.11.2022
Rolle: Beratung
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.12.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.12.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.10.2022 Vorlage Nr.: 2022/2181 Für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II bis Mitte 2024 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.11.2022 22 x Hauptausschuss 06.12.2022 8 x Gemeinderat 20.12.2022 38 x Der Gemeinderat möge beschließen: Der Karlsruher Gemeinderat spricht sich für den Weiterbetrieb des Blockes 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim über den 15.04.2022 hinaus bis zum 01.07.2024 aus. Der Karlsruher Gemeinderat appelliert an die Bundes- und die Landesregierung, die gesetzlichen und regulatorischen Änderungen für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerkes unverzüglich vorzunehmen, und beauftragt den Oberbürgermeister, sich ebenfalls in den entsprechenden Gremien für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II einzusetzen. Sachverhalt/Begründung Wie man an den Daten des Statistischen Landesamtes (s. Tabelle) abliest, hat die Abschaltung des Kernkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) am 31.12.2019 dazu geführt, dass die Versorgungslücke in Baden-Württemberg (B-W) um den regelmäßig von KKP 2 pro Jahr erzeugten Strom von 11 Milliarden kWh zugenommen hat – auf mehr als die Hälfte des in B-W benötigten Stroms! Eine weitere deutliche Abnahme steht mit der nun zum 15.04.2022 geplanten Abschaltung von Neckarwestheim II (GKN II) bevor. Stromerzeugung und Stromabsatz in Baden-Württemberg mit und ohne KKP 2 - in Mill. kWh/Jahr Strom aus Strom aus Strom aus B-W gesamt: B-W gesamt: Versorgungs- Jahr KKP 2+GKN II KKP 2 GKN II Strom erzeugt Strom abgesetzt lücke 2018 20.697 ca. 10.700* ca. 10.000* 43.717 55.484 11.767 2019 21.018 ca. 11.000* ca. 10.000* 38.816 57.727 18.911 2020 11.113 0 11.113 26.322 55.459 29.137 2021 11.151 0 11.151 32.330 n.n. n.n. Planung 2024 0 0 0 <20.000? ? ? Quellen für 2018 bis 2021: generell: Statistisches Landesamt B-W, mit *: EnBW-Pressemitteilungen Da die für die innerdeutsche Verteilung nötigen Gleichspannungs-Hochspannungsleitungen mit den zugehörigen Konvertern erst noch gebaut bzw. fertiggestellt werden müssen, muss der in Baden- – 2 – Württemberg fehlende Strom größtenteils aus dem umgebenden Ausland bezogen werden, wenn er nicht in Baden-Württemberg erzeugt wird. Da unsere Nachbarländer aber derzeit eher selbst Strom importieren müssen als welchen exportieren zu können, ist der mit der geplanten Abschaltung von GKN II bevorstehende Wegfall eines Drittels des in Baden-Württemberg erzeugten Stroms kaum zu ersetzen. Mit der Abschaltung würde auch die dringend für die Stabilisierung des Stromnetzes benötigte kapazitiv und induktiv stufbare Blindstromerzeugung von GKN II wegfallen. Das mit beiden Faktoren jeweils verbundene unzumutbare Risiko eines großflächigen Stromausfalls betrifft direkt die Karlsruher Bevölkerung. Es ist - insbesondere in der gegenwärtigen schwierigen Versorgungssituation - keineswegs akzeptabel. Zum gleichen Ergebnis kommt auch die zweimal aktualisierte Studie zu diesem Thema, die das Umweltministerium Baden-Württemberg in Auftrag gegeben hatte (https://um.baden- wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/alte-kraftwerke-neue- aufgaben/kapazitaetsentwicklung-in-sueddeutschland-bis-2025/). In der ursprünglichen Version hieß es noch: „Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es frühestens 2018, spätestens jedoch 2021 nicht nur im Süden der Republik, sondern in ganz Deutschland zu temporären Versorgungslücken kommen könnte.“ In der letzten Version heißt es dagegen: „Die Untersuchungen zeigen, dass die Versorgungssituation unter den gegebenen Voraussetzungen in 2025 noch beherrschbar ist. Allerdings ist Deutschland dann in deutlichem Umfang auf Importleistung aus Nachbarländern und die aufgebauten Reservekapazitäten angewiesen.“ Da die im letzten Satz genannten Voraussetzungen gegenwärtig und auf absehbare Zeit nicht mehr gegeben sind, ist die Versorgungssituation unserer Region nicht mehr beherrschbar. Es muss also alles getan werden, um die Versorgungssituation in Baden-Württemberg zu verbessern. Mit der Abschaltung von GKN II würde sie dagegen deutlich verschlechtert. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2181 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: SWK Für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II bis Mitte 2024 Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 06.12.2022 8 x Gemeinderat 20.12.2022 38 x Kurzfassung Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II ist an das Übertragungsnetz der Transnet BW angeschlossen und liegt weder im Stromverteilnetz noch in der Verantwortung der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN). Die Transnet BW wiederum ist u.a. für den stabilen und sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes in der Regionalzone Südwest verantwortlich. SWKN ist sich sicher, dass sich die Transnet BW ihrer Verantwortung für die Versorgungssicherheit nicht nur der Stadt Karlsruhe, sondern aller Städte und Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich bewusst ist und, dass alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen wurden, um auch nach einer geplanten Abschaltung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II nicht wissentlich in einen kritischen Netzzustand zu geraten. Insofern sind keine Umstände ersichtlich, die konkrete Stromausfälle oder Versorgungslücken im Stadtkreis Karlsruhe erwarten lassen. Diesbezüglich wird auch berücksichtigt, dass der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 11. November 2022 eine Verlängerung für das Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 im Streckbetrieb bis April 2023 beschlossen hat. Die Verwaltung der Stadt Karlsruhe betrachtet den Antrag hiermit als erledigt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit
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Niederschrift 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 15. November 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 22 der Tagesordnung: Für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II bis Mitte 2024 Antrag: AfD Vorlage: 2022/2181 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 6. Dezember 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Dezember 2022
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Niederschrift 35. Sitzung Hauptausschuss (gemeinsam mit Planungsaus- schuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Natur- schutzbeirat – zu TOP 2) 6. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 8 der Tagesordnung: Für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II bis Mitte 2024 Antrag: AfD Vorlage: 2022/2181 Beschluss: Verwiesen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf. Der Antrag sei aus der Sit- zung des Gemeinderates vom 15. November 2022 verwiesen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) bittet darum, im Gemeinderat über die Vorlage abzustimmen. Der Vorsitzende verweist den Antrag in die Sitzung des Gemeinderates. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 23. Dezember 2022
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Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 42. Punkt 38 der Tagesordnung: Für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II bis Mitte 2024 Antrag: AfD Vorlage: 2022/2181 Beschluss: Keine Behandlung des Antrags Abstimmungsergebnis: Geschäftsordnungsantrag Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Verschiebung der Abstimmung: Mehrheitliche Ablehnung (3 JA-Stimmen, 40 Nein-Stimmen) Geschäftsordnungsantrag Stadtrat Høyem (FDP): Schluss der Debatte, keine Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung (24 JA-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung). Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 38 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 6. Dezember 2022. Dazu gibt es einen Geschäftsordnungsantrag. Stadtrat Høyem (FDP): Ja, danke sehr, Herr Oberbürgermeister. Kernkraft ist unglaublich wichtig und wir versuchen, landes- und bundesweit so viel wie möglich zu tun, aber das ist kein kommunalpolitisches Thema, und wir haben wieder und wieder versucht, die letzten sechs, sieben Jahre Sie zu überreden und generell uns alle zu überreden, wir sollen hier im Gemeinderat Karlsruhe kommunalpolitische Themen behandeln und nicht andere Themen. Deshalb schlagen wir vor, dass wir dieses Thema nicht behandeln. Der Vorsitzende: Können Sie noch mal formulieren, was jetzt Ihr Antrag ist? Weil das ja ein Antrag zur Geschäftsordnung ist. Stadtrat Høyem (FDP): Dass wir direkt zum TOP 39 weitergehen. – 2 – Der Vorsitzende: Gegenrede, Herr Stadtrat Dr. Schmidt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich hätte auch einen Geschäftsordnungsantrag, aber Sie wollen wahrscheinlich jetzt den zuerst abarbeiten. Es geht hier ja nicht um die Bundespolitik, son- dern es geht darum, was wir als Stadt tun, um Einfluss auf die Bundespolitik zu nehmen. Es wird ja beantragt, dass der Herr Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung alles tun, um sicherzustellen, dass unsere Energieversorgung durch den Weiterbetrieb von Neckarwest- heim II weiterhin sichergestellt ist und ich glaube, dass wir damit auf der sicheren Seite sind. Wenn wir damit durch sind, ich hätte jetzt noch einen anderen Änderungsantrag. Der Vorsitzende: Jetzt machen wir erst mal das eine. Wir sind jetzt bei 38. Es gibt den Ge- schäftsordnungsantrag, quasi diesen Tagesordnungspunkt nicht sozusagen zu vollenden. Rein geschäftsordnungsmäßig, ich habe Sie ja auch schon vor der Sitzung darauf hingewie- sen, hat dennoch der Antragsteller das Recht, seinen Antrag zu begründen. Sie können da- nach den Rest, also die Debatte können Sie hier quasi per Geschäftsordnungsantrag und die Abstimmung können Sie hier sozusagen ausschließen. Also, insofern würde Ihr Antrag bedeuten, dass wir, nachdem der Antragsteller seinen Antrag dargestellt hat, dann wir die Debatte und den Tagesordnungspunkt abschließen. Es geht nicht um die Begründung. Über die Begründung, da kann man ja ewig streiten. Ich sehe das anders, das wissen Sie, aber es ist Ihre quasi Macht hier, als Gremium zu entscheiden, über was Sie debattieren und abstimmen wollen und über was nicht. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich habe auch einen Geschäftsordnungsantrag, und zwar ha- ben wir ja diesen Antrag ..., zu diesem Antrag. Wir haben diesen Antrag vor zwei Wochen vorberaten, trotzdem haben wir heute eine E-Mail bekommen, dass eine Fraktion der Mei- nung ist, ich sei befangen, und in dieser E-Mail von der Verwaltung stand drin, dass die Verwaltung das, obwohl ich Informationen geliefert habe, nicht abschließend klären kann bis jetzt. Deswegen möchte ich gerne das Ganze auf die nächste Sitzung verschoben ha- ben, damit wir in der Zwischenzeit klären, ob ich befangen bin oder nicht. Ich möchte nicht, dass dieser Antrag beraten wird, wenn der Vorwurf, ich sei befangen, noch im Raum steht. Ich denke, dass ich nicht befangen bin als Repräsentant einer großen Gruppe, aber ich möchte es gerne geklärt haben, bevor wir es debattieren. Der Vorsitzende: Ja, das war jetzt kein Antrag zur Geschäftsordnung, sondern Sie wollen es verschieben. Der Herr Stadtrat Dr. Cremer hat sich als befangen erklärt, und wir haben Ihre Befangenheit geklärt, und wir sind der Meinung, dass Sie nicht befangen sind, so, wie das in der Vergangenheit auch der Fall war. Insofern braucht es aus meiner Sicht keine Ver- schiebung wegen dieser Begründung eben. Wenn Sie es trotzdem verschieben wollen, können Sie natürlich den Antrag stellen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ja, dann würde ich es gerne trotzdem auf die nächste Sitzung verschoben haben, bitte, einfach um es abschließend zu klären. (Unruhe) Der Vorsitzende: Nein, er kann natürlich hier den Geschäftsordnungsantrag stellen, es zu verschieben. Den stelle ich jetzt zur Abstimmung, und dann komme ich zum anderen Ge- schäftsordnungsantrag. – 3 – Ich würde zuerst den Antrag auf Verschiebung zur Abstimmung stellen und bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine deutliche Ablehnung. Damit bleibt der Antrag heute auf der Tagesordnung. Es gab einen Geschäftsordnungsantrag, dass man den Antrag nicht debattiert und nicht abstimmt. Was nicht verhindert werden kann, ist, dass der Antrag begründet wird, und das ist jetzt der Geschäftsordnungsantrag. Stadtrat Hock (FDP): Eine kurze Nachfrage noch, aber das heißt nicht, dass der dann das nächste Mal mit draufkommt? Der Vorsitzende: Nein, das haben Sie abgelehnt. Also, dieser Geschäftsordnungsantrag von Herrn Høyem, sozusagen Schluss der Debatte, bevor sie richtig losgeht und Sie wollen mehrheitlich keine Abstimmung, weil Sie sagen, das ist kein Thema für die Kommunalpoli- tik. So habe ich es verstanden und dieser Antrag steht jetzt zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum... Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ja, Halt, ich darf doch eine Gegenrede... Der Vorsitzende: Ja, Sie haben ja gegen geredet. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Nein, ich habe noch nicht gegen diesen Antrag geredet. Ich habe einen anderen Antrag... Der Vorsitzende: Nein, das stimmt nicht, Herr Schmidt. Ich habe Sie danach aufgerufen, und Sie haben dargestellt, dass das ein aus Ihrer Sicht legitimes Interesse ist, weil es ein Auftrag an den Oberbürgermeister ist. Sie haben es inhaltlich begründet. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Das finde ich jetzt ein bisschen unfair, weil das war mir nicht bewusst. Der Vorsitzende: Ja, dann sagen Sie noch mal eine Gegenrede. Ich will mich da jetzt nicht auf irgendwelche... Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Gut, ich wundere mich schon sehr, welche Klimmzüge hier un- ternommen werden, dass man sich nicht mit der Sicherheit der Energieversorgung in unse- rer Region befasst, weil ich habe ja extra hier in dem Antrag, den wir ja auch vor zwei Wo- chen vorberaten haben im Hauptausschuss, dargelegt, dass wir tatsächlich inzwischen durch die Abschaltung der Kernkraftwerke in Baden-Württemberg - wir haben ja schon vier Stück abgeschaltet - nur noch die Hälfte unseres Stromes selber produzieren. Deswe- gen bin ich der Meinung, dass wir aktiv werden müssen. Der Vorsitzende: Nein, Herr Stadtrat Dr. Schmidt, das geht jetzt nicht. Sie können das ja nachher bei der Begründung Ihres Antrags alles sagen. Jetzt geht es ja erst mal darum, ob wir nach Ihrer Begründung des Antrags diskutieren und abstimmen oder nicht. Der Herr Stadtrat Høyem hat das jetzt als Änderungsantrag vorgelegt, und Sie haben natürlich eine Gegenrede, weil Sie sagen, es ist ein kommunalpolitisches Thema, ich will es auch diskutie- ren und abstimmen. Das haben wir ja verstanden. Dieser Geschäftsordnungsantrag auf – 4 – Schluss der Debatte und keine Abstimmung, der steht jetzt zur Abstimmung und mehr nicht, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Also, der Antrag hat eine Mehrheit gefunden. Damit gibt es nachher keine Debatte, und es gibt auch keine Abstimmung und, Herr Stadt- rat Dr. Schmidt, Sie können aber dennoch jetzt erst mal Ihren Antrag stellen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ja, vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. Jetzt habe ich es dann auch verstanden. Tut mir leid, dass es ein bisschen länger gedauert hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich schon sehr wundern, dass ausgerechnet hier die Fraktionen, bei denen die Bundestagsfraktionen genau diesen Weiterbetrieb fordern, jetzt hier alles tun, dass es hier nicht mehr diskutiert und abgestimmt wird, weil es ist so, dass die FDP und die CDU Bundestagsfraktionen genau dies fordern. Der Grund, weshalb ich beantragt habe, was wir als Fraktion beantragt haben, ist, dass wir von einem großflächigen Strom- ausfall hier als Stadt massiv betroffen wären. Wir sind die zweit- oder drittgrößte Stadt, je nachdem, von Baden-Württemberg, und wir sind dann massiv von diesem Stromausfall be- troffen. (Unruhe) Der Vorsitzende: Darf ich ein bisschen um Ruhe bitten? Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich habe in meinem Antrag, auch wenn es Ihnen nicht passt, (Zurufe Stadtrat Hock, FDP) - Herr Hock, bitte schreien Sie jetzt nicht dazwischen, damit ich mich konzentrieren kann - ich habe extra die Daten vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg zugrunde ge- legt, und aus denen geht ganz klar hervor, dass durch die Abschaltung der vier Kernkraft- werksblöcke von den fünf, die wir hatten, tatsächlich eine enorme Stromlücke entstanden ist. Es ist nicht etwa durch irgendetwas anderes ausgefüllt worden, sondern der Strom fehlt einfach. Wir liefern nur noch die Hälfte, etwa die Hälfte unseres Stromes selber, und das war, als wir die anderen Kernkraftwerksblöcke noch in Betrieb hatten, war das anders. Das heißt, wir sind darauf angewiesen, dass wir diesen Strom aus dem Ausland, aus Frankreich, das hat ja unser Landesvater schon zugegeben, von den dortigen Kernkraftwerken bezie- hen. Da die im Moment technische Probleme haben ... Das hat jetzt nicht mal was mit der Ukraine-Krise zu tun, die haben ein technisches Problem, was in einem deutschen Kern- kraftwerk aufgrund konservativerer Auslegungskriterien gar nicht infrage kommt, da ist nämlich eine Schweißnaht in einem Bogen, an einem relativ langen Abzweig vom Primär- kreis, ohne dass ein Zwischenventil dazwischen wäre, schadhaft in einer ganzen Reihe von Reaktoren, und die muss repariert werden. Solche Leitungen gibt es bei uns nicht, und es gibt auch keine Schweißnähte im Bogen. Deswegen wäre so ein Problem in deutschen Kernkraftwerken nie aufgetreten, aber es führt jetzt dazu, dass Frankreich massive Schwie- rigkeiten hat und dadurch, dass wir unsere eigene Erzeugung hergegeben haben, sind wir davon auch massiv betroffen. Es ist problematisch, diese Schweißnähte zu reparieren, und deswegen wird es etliche Monate dauern, es kann nicht jeder machen und es ist eine rela- tiv hohe Strahlendosis, sodass es schwierig sein wird, diese Reparatur überhaupt durchzu- führen. Deswegen ist absehbar, dass wir über längere Zeit das Problem weiterhin haben werden, dass wir sehr wenig Strom aus Frankreich bekommen, auf den wir uns aber verlas- sen haben. Ich habe ja auch die Studie von unserem Umweltministerium Baden- – 5 – Württembergs zitiert, in der drinsteht, dass wir kein Problem haben, solange aus Frankreich der Strom kommt. Diese Situation ist eben jetzt nicht mehr gegeben, und deswegen habe ich dargelegt, dass wir wirklich in eine Stromnotsituation reinlaufen. Vor dem Hintergrund habe ich beantragt, dass wir alles tun, was in unserer Macht steht, um den Weiterbetrieb bis Mitte 2024 zu ermöglichen. Das war es, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Januar 2023