Schwerverkehr von der Reinhold-Frank-Straße ausschließen

Vorlage: 2022/2173
Art: Antrag
Datum: 18.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.11.2022

    TOP: 19

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich)

    Datum: 25.01.2023

    TOP: 1

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.10.2022 Vorlage Nr.: 2022/2173 Schwerverkehr von der Reinhold-Frank-Straße ausschließen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.11.2022 19 X Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 25.01.2023 1 X Hauptausschuss 14.02.2023 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: • Die Stadtverwaltung prüft, ob die Durchfahrt durch die Reinhold-Frank-Straße aufgrund des Lärmaufkommens auch nach der Aufhebung der Umweltzone für Schwerverkehr weiterhin untersagt werden kann. Sachverhalt/Begründung Im Rahmen der Luftreinhalteplanung weist das Regierungspräsidium seit 2010 für den Karlsruher Innenstadtbereich eine Umweltzone aus. Messungen in der Vergangenheit haben ergeben, dass die Stickstoffdioxidwerte im Jahresmittel seitdem kontinuierlich rückläufig sind. Während 2016 noch 39 μg/m³ NO2 gemessen wurden, waren es bis Ende 2021 nur noch 30 μg/m³ NO2. Aufgrund der positiven Entwicklung der Luftsituation wird derzeit beabsichtigt, die Karlsruher Umweltzone aufzuheben. Wir begrüßen die positive Trendentwicklung, sehen in der Aufhebung der Umweltzone jedoch auch Risiken. Denn neben der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Luft kann auch Lärm krank machen. So erreicht etwa der Lärm des Straßenverkehrs auf der Reinhold-Frank-Straße laut Lärmkarte „Straßenverkehr (Tag)“ des Geoportals Karlsruhe bereits heute eine dauerhafte Lautstärke von 75,00 bis 79,99 dB(A). Dies ist vergleichbar mit einem dauerhaft betriebenen Presslufthammer in unmittelbarer Entfernung. Durch den Wegfall der Umweltzone befürchten wir nun, dass sich der Lärm durch den dann wieder erlaubten Schwerverkehr noch weiter potenzieren wird. Aus diesem Grund beantragen wir die Prüfung, ob die Durchfahrt durch die Reinhold-Frank-Straße aufgrund des hohen Lärmaufkommens auch nach Aufhebung der Umweltzone für den Schwerverkehr weiterhin untersagt werden kann. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Sven Maier Stadträtin Bettina Meier-Augenstein Stadtrat Dr. Thomas Müller

  • Protokoll GR 15.11.2022 TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 15. November 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 19 der Tagesordnung: Schwerverkehr von der Reinhold-Frank-Straße ausschließen Antrag: CDU Vorlage: 2022/2173 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 25. Januar 2023, nichtöffentlich und im Hauptausschuss am 14. Februar 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und in den Hauptausschuss ver- wiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Dezember 2022

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2173 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Schwerverkehr von der Reinhold-Frank-Straße ausschließen Antrag: CDU Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.11.2022 19 x Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 25.01.2023 1 x Hauptausschuss 14.02.2023 x Kurzfassung Unter rein straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten lässt sich die Aufrechterhaltung des Lastkraftwagen-Durchfahrtsverbotes in der Reinhold-Frank-Straße derzeit nicht begründen. Die Stadtverwaltung wird nach Erstellung der neuen Lärmkartierung prüfen, ob die Lärmbelastung in der Reinhold-Frank-Straße so hoch ist, dass ein Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen möglich wird. Die Lärmkartierung befindet sich gegenwärtig noch in Arbeit. Die Prüfung kann daher nicht zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Karlsruhe ist unter anderem beabsichtigt, die bestehende Umweltzone, die aus Gründen der Luftreinhaltung eingerichtet wurde, sowie in der Folge das bestehende Lastkraftwagen-Durchfahrtsverbot in der Reinhold-Frank- Straße in Karlsruhe aufzuheben. Hintergrund ist, wie auch öffentlich berichtet, dass nachhaltige Erfolge bei der Verbesserung der Luftqualität erzielt wurden und deshalb die Umweltzone aus Rechtsgründen nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Unter rein straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten lässt sich die Aufrechterhaltung des Lastkraftwagen-Durchfahrtsverbotes in der Reinhold-Frank-Straße derzeit nicht begründen. Ob und inwieweit sich ein mögliches Lastkraftwagen-Verbot aus Lärmschutzgründen rechtfertigen lässt, kann aktuell noch nicht abschließend bewertet werden. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Karlsruhe, die als Grundlage verkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor Lärm dient, ist derzeit in Vorbereitung. Die Lärmkartierung befindet sich gegenwärtig noch in Arbeit und wird für Anfang 2023 erwartet. Danach wird mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, also des auf der Kartierung fußenden Maßnahmenplanes, begonnen. Die Verwaltung steht aktuell mit dem für die Fortschreibung zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe im Gespräch. Ziel ist es, den Vollzug der Aufhebung des Lastkraftwagen- Durchfahrtsverbotes soweit anzupassen, bis erste Ergebnisse der Lärmkartierung vorliegen und damit prognostisch beurteilt werden kann, ob ein Lastkraftwagen-Durchfahrtsverbot sich aus Lärmschutzgründen aufrechterhalten lässt. Eine Entscheidung dazu steht noch aus. Über das Gesprächsergebnis wird berichtet werden. Im Übrigen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag als erledigt zu betrachten, da die Prüfung bereits im Gange ist.