Aktueller Sachstandsbericht des Ordnungs- und Bürgeramts zum Haushaltssicherungsprozess

Vorlage: 2022/2169
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2169 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Aktueller Sachstandsbericht des Ordnungs- und Bürgeramts zum Haushaltssicherungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.11.2022 13.3 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Das Ordnungs- und Bürgeramt berichtet mit dieser Vorlage über die vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung der Budgetvorgaben. Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können. Auch wird es nicht möglich sein, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen liquiden Überschuss zu erzielen, der zur Finanzierung der städtischen Investitionen herangezogen wird. Die Investitionen sind daher eins zu eins mit Krediten zu finanzieren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierauf reagiert und den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 nur unter strengen Auflagen genehmigt. Der Ergebnishaushalt ist durch geeignete Maßnahmen zu konsolidieren und die weitere Verschuldung pro Haushaltsjahr wurde auf jeweils 200 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung von 60 Millionen Euro zu erarbeiten. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollen über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, wurden nachfolgende Maßnahmen durch den entsprechenden Fachbereich erarbeitet: 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge Ertragssteigerung durch Bußgeldeinnahmen: Durch den auf Bundesebene beschlossenen angepassten Bußgeldkatalog wird der Großteil des Mehrertrages dauerhaft erzeugt. Zusätzlich werden die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße mit einem flankierenden Konzept des Ordnungs- und Bürgeramtes zur Verkehrsüberwachung durch den Einsatz moderner Messtechnik (Erneuerung der derzeit eingesetzten, veralteten Geräte) sowie einer Optimierung der Standorte (Verkehrssicherheit und Unfallschwerpunkte) verstetigt. Der Erhöhungsbetrag ist aus unserer Sicht realistisch eingeschätzt. -43,4 -48 -102 -121 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 in Mio. EUR Ergebnisrechnung 216 303 319 304 100 150 200 250 300 350 in Mio. EUR Investitionen (Stand: 27.09.2022) max. Kreditaufnahme 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 – 3 – Ertragssteigerung durch Erhöhung der Gebühr bei Bewohnerparkausweisen: Die bisher gesetzlich festgelegte Gebühr wurde im vergangenen Jahr ins Ermessen der jeweiligen Stadt gestellt, wie Karlsruhe haben viele andere Städte von der Möglichkeit einer Erhöhung Gebrauch gemacht. Im Rahmen der Beratungen des Gemeinderats zur Bewohnerparkausweisgebührensatzung wurde eine Jahresgebühr von 360 Euro ab 2024 vorgeschlagen. Vom Gemeinderat wurde jedoch nur für die Jahre 2022 und 2023 eine Jahresgebühr in Höhe von jährlich 180 Euro beschlossen. Für die Jahre ab 2024 sollte eine Evaluation der jetzigen Erhöhung auf 180 Euro gemacht werden, um die Auswirkungen zu bewerten und danach neu zu entscheiden. Nach der aktuellen Erhöhung werden noch rund 5.000 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Bei einer Erhöhung auf 360 Euro und einem weiteren anzunehmenden Rückgang von zehn Prozent durch diese Erhöhung ist mit Mehreinnahmen von 720.000 Euro zu rechnen. 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe OA Ertragssteigerung durch Bußgeldeinnahmen 2.016.828 2.016.828 Gesamt: 2.016.828 2.016.828 Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe OA Ertragssteigerung durch Erhöhung der Gebühr bei Bewohnerparkausweisen 720.000 720.000 Gesamt: 720.000 720.000 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Strategisches Ziel des Ordnungs- und Bürgeramtes ist es, nach Möglichkeit ohne Vergrößerung des Personalbestands qualitativ bessere Leistungen anzubieten, so wie dies zuletzt im Bürgerservice gelungen ist. Im Fokus stehen dabei die Dienststellen, in denen Massenverwaltung abzuwickeln ist, insbesondere weiterhin die Bürgerbüros, die Behördennummer 115, die Ausländerbehörde, das Standesamt mit der Staatsangehörigkeitsbehörde sowie das Zulassungswesen. Bezüglich der räumlichen Situation soll nach einer qualitativen Stabilisierung in den nächsten Jahren der Fokus auf eine Prüfung der notwendigen Verwaltungsflächen ab dem Zeitraum 2030-2035 gelegt werden. Das in die Jahre gekommene Hauptdienstgebäude Kaiserallee 8 macht solche Überlegungen notwendig, zudem sind moderne und zukünftige Verwaltungsbedürfnisse und -abläufe zu berücksichtigen, die sowohl zu Flächenmehrbedarfen als auch zu Flächeneinsparungen führen können. – 4 – Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis.