Bauantrag Augustenburgstraße 94

Vorlage: 2022/2164
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.10.2022

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 Bauantrag Augustenburgstraße 94 ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 2022/2164 Verantwortlich: OV Grö. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 26.10.2022 8 ☒ ☐ Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des Mehrfamilienhauses; Errichtung einer Wohnung in zweiter Reihe Augustenburgstraße 94, Flurstück 2716 Für das Baugrundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und muss nach §34 BauGB beurteilt werden. §34 (1) BauGB: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Für das Bauvorhaben wurde bereits im März 2022 eine Bauvoranfrage durchgeführt. Die Stellungnahme der Verwaltung und des Ortschaftsrates wurden entsprechend vom Bauordnungsamt berücksichtigt. Das Bauvorhaben wurde im Wesentlichen mit Auflagen genehmigt. Die nicht ausreichenden Abstandsflächen wurden im jetzt vorliegenden Bauantrag eingehalten. Der PKW- Stellplatz wurde in den Hofbereich verlegt. Somit wurden die Auflagen des Bauordnungsamtes erfüllt. Das Bauvorhaben ist dementsprechend genehmigungsfähig. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Bauordnungsrechtlich bestehen keine Versagensgründe. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist der Bauantrag aus oben genannten Gründen zu genehmigen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung und dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage