Aufstellen eines „Ghost Bikes“ am Herdweg
| Vorlage: | 2022/2161 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.10.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2161 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Aufstellen eines „Ghost Bikes“ am Herdweg Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 26.10.2022 5 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat genehmigt das Aufstellen eines „Ghost Bikes“ am Herdweg. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Auf der Brücke des Herdwegs über die A5 ist am 23. September 2022 eine 82-jährige Radfahrerin gestürzt und später an den Folgen des Sturzes gestorben. Ermittler der Polizei gehen weiter der Frage nach, ob ein Motorrollerfahrer die Frau angefahren und dadurch zu Fall gebracht hat. Bei der Unfallstelle (der Radweg zwischen dem Brückengeländer und der Leitplanke der über die Brücke führenden Straße) handelt es sich deutlich sichtbar um eine Engstelle. In Gedenken an die verunglückte Radfahrerin und zur Mahnung möchte der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) Kreisverband Karlsruhe ein „Ghost Bike“ beim Herdweg anbringen. Bei einer Demonstration wurde es vorübergehend aufgestellt und an einem Straßenpfosten befestigt. Ein Anbringen eines „Ghost Bikes“ an dem Geländer an der Unfallstelle soll laut Autobahnpolizei nicht genehmigt werden. Durch das Anbringen eines angeketteten Fahrrades am Brückengeländer würde die Fahrbahn weiter verengt werden. Darüber hinaus ist das Fahrrad nachts unbeleuchtet und es besteht die Gefahr, dieses in der Dunkelheit nicht rechtzeitig zu erkennen. Als Hinweis sei mitgeteilt, dass bereits das Anbringen von Bannern an Brückengeländern von Autobahnen generell nicht zulässig ist. Nach dem Bundesfernstraßengesetz ist ein Anbringen von (Werbe)Plakaten an Brückengeländern der Bundesautobahn untersagt, um eine Ablenkung von Autofahrenden zu vermeiden. An der nun fotografierten Stelle besteht aus fachlicher Sicht die geringste Gefahr für eine Ablenkung und dennoch mahnt es zur Vorsicht und Rücksichtnahme. Das Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe als auch das städtische Gartenbauamt präferieren diesen Ort. Da der Ortschaftsrat Grötzingen laut Hauptsatzung für das Ortsbild zuständig ist, liegt die Entscheidung für ein dauerhaftes Anbringen beim Ortschaftsrat. Abbildung 1 Beabsichtigter Aufstellungsort am Herdweg, Foto: Jörg Donecker