Einrichten von Carsharing-Stellplätzen in der Büchelbergstraße
| Vorlage: | 2022/2160 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.10.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2160 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö. Einrichten von Carsharing-Stellplätzen in der Büchelbergstraße Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 26.10.2022 4 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Grötzingen beauftragt die Straßenverkehrsstelle, drei PKW-Stellplätze vor dem Anwesen Büchelbergstraße 4 für Carsharing-Unternehmen zu reservieren. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Carsharing-Anbieter Stadtmobil möchte in der Büchelbergstraße 4 drei PKW-Stellplätze für Leihautos des Unternehmens reservieren. Nach § 18 Absatz 2 Nr. 1c der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe entscheidet der Ortschaftsrat Grötzingen selbstständig über die Unterhaltung der Gemeindestraßen einschließlich der Parkplätze. Die Straßenverkehrsstelle genehmigt den Antrag, sofern der Ortschaftsrat hierzu mehrheitlich zustimmt. Zu beachten ist, dass die Parkplätze mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzschild 1010-70 „Carsharing“ ausgeschildert werden. Da in Karlsruhe das Unternehmen Stadtmobil hauptsächlich im Carsharing-Segment vertreten ist, werden die Parkplätze überwiegend von diesem Anbieter genutzt werden, stünden aber auch jedem anderen Fahrzeug mit entsprechender amtlicher Carsharing-Plakette zur Verfügung. Ursprünglich hat der Ortschaftsrat Grötzingen durch einen Offenlage-Beschluss vom 16./17. August 2022 den Carsharing-Stellplätzen in der Weingartener Straße 53 und der Grezzostraße 16-18 für jeweils drei Stellplätze zugestimmt. Ein darauf erfolgter Ortstermin hat ergeben, dass der Standort in der Weingartener Straße nicht realisiert werden soll. Der Standort in der Büchelbergstraße ist zentraler gelegen und daher gut erreichbar. Außerdem sind die Stellplätze gut einsehbar und ermöglichen eine zügige und unkomplizierte Nutzung im Vergleich von zum Beispiel Parkgaragen-Stellflächen. Abbildung 1: Betroffene Stellflächen vor dem Anwesen Büchelbergstraße 4 1 3 2 – 3 – Abbildung 2: Ansicht aller Stellflächen vor dem Anwesen Büchelbergstraße 4