Aktueller Sachstandsbericht des Amts für Stadtentwicklung zum Haushaltssicherungsprozess
| Vorlage: | 2022/2159 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 17.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2159 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Aktueller Sachstandsbericht des Amts für Stadtentwicklung zum Haushaltssicherungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.11.2022 13.2 X Information (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagene Maßnahme zur Kenntnis und empfiehlt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Stadt Karlsruhe die Umsetzung der Maßnahmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können. Auch wird es nicht möglich sein, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen liquiden Überschuss zu erzielen, der zur Finanzierung der städtischen Investitionen herangezogen wird. Die Investitionen sind daher eins zu eins mit Krediten zu finanzieren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierauf reagiert und den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 nur unter strengen Auflagen genehmigt. Der Ergebnishaushalt ist durch geeignete Maßnahmen zu konsolidieren und die weitere Verschuldung pro Haushaltsjahr wurde auf jeweils 200 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung von 60 Millionen Euro zu erarbeiten. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollen über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, wurden nachfolgende Maßnahmen durch den entsprechenden Fachbereich erarbeitet: 1. Nennung der erzielten Mehrerträge Das Amt für Stadtentwicklung/Wahlamt stellt die Einsparvorgabe im Rahmen des Haushaltssicherungsprozesses 2024 für den Teilhaushalt 1200 im Jahr 2024 durch Mehrerträge von rund 460.000 Euro sicher. Das bereits in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2024 eingeplante Sachkostenbudget in Höhe von 1.892.201 Euro steht aktuell somit weiterhin zur Verfügung. In diesem Sachkostenbudget ist im Wesentlichen die alternierende, weisungsgebundene Pflichtaufgabe „Vorbereitung, Organisation und Durchführung“ der Europa- und Kommunalwahl 2024 enthalten. -43,4 -48 -102 -121 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 in Mio. EUR Ergebnisrechnung 216 303 319 304 100 150 200 250 300 350 in Mio. EUR Investitionen (Stand: 27.09.2022) max. Kreditaufnahme 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 – 3 – 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Ab dem Frühjahr 2023 identifiziert die Statistikstelle des Amts für Stadtentwicklung jährlich „unterbesetzte“ Gemeinschaftsunterkünfte (offizielle und private Studentenwohnheime, Mitarbeiterwohnanlagen, Heime, Alten- und Pflegeheime etc.). Die hierfür notwendigen und komplexen Fehlbestandsanalysen können ausschließlich in der abgeschotteten Statistikstelle vorgenommen werden, da nur dort die notwendigen Einzeldaten vorliegen. Basierend auf anonymisierten Meldungen wird das Ordnungs- und Bürgeramt Vermietermeldeauskünfte anfordern, diese mit dem Einwohnermeldewesen abgleichen und nicht angemeldete Personen auffordern, sich zu anzumelden. Pro angemeldeten Bewohner mit Hauptwohnsitz werden für die Stadt Karlsruhe jährlich rund 1.000 Euro ertragswirksam im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. In einem Szenario, welches offizielle Studentenwohnheime berücksichtigt, ergeben erste Berechnungen einen Mindestertrag von 460.000 Euro für das Jahr 2024. Die Berechnungen basieren auf statistischen Auswertungen sowie Erfahrungen im Rahmen des Zensus 2022. Jährlich ziehen rund 2.300 Studierende von außerhalb in die offiziellen Studentenwohnheime, davon melden sich rund 20 %, also ca. 460, nicht an. Allein eine Aktivierung dieses Potentials würde zu Mehreinnahmen von 460.000 Euro im Jahr 2024 führen. Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe Amt für Stadtent- wicklung Ertragssteigerung durch die Etablierung eines neuen Arbeits- und Geschäftsprozesses zur Aufdeckung von Diskrepanzen im Meldewesen 460.000 Euro 460.000 Euro Gesamt: 460.000 Euro 460.000 Euro Da es sich bei der Umsetzung der Maßnahme um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, liegt die Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters. 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Das Amt für Stadtentwicklung/Wahlamt ist eine kleine Organisationseinheit mit insgesamt 34 Mitarbeitenden in 5 fachspezifischen Abteilungen, was grundsätzlich eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse und einen effizienten Einsatz der Arbeitsmittel erfordert. Zudem hat das Amt für Stadtentwicklung/Wahlamt mit den Sonderaufgaben „Wahlen“ und „Zensus“ alternierende weisungsgebundene Pflichtaufgaben für die Stadt Karlsruhe fristgerecht zu erfüllen. Das Amt für Stadtentwicklung/Wahlamt treibt über alle Geschäftsbereiche hinweg bereits seit Jahren die Digitalisierung und Automatisierung der Geschäftsprozesse voran und bedient sich dabei auch externen Dienstleistern, da die Stadtverwaltung Karlsruhe diese Dienstleistungsprozesse selbst nicht abbilden kann. Dabei werden auch die bestehenden und künftigen neuen Aufgaben kritisch betrachtet. Die dargestellte Maßnahme zur Ertragssteigerung bedeutet für die Statistikstelle des Amts für Stadtentwicklung eine zeitaufwendige Aufbereitung, Auswertung und Analyse von komplexen Einzeldatenbeständen mittels Datenbanken. Insbesondere die Entwicklungsphase bis zur dauerhaften Etablierung des Arbeits- und Geschäftsprozesses bindet Personalkapazitäten und ist mit Zusatzarbeit für die Mitarbeitenden verbunden. Durch eine Priorisierung der Aufgaben ist die Leistungsfähigkeit der Statistikstelle dennoch gewährleistet. Beschluss: – 4 – Antrag an den Hauptausschuss: Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagene Maßnahme zur Kenntnis und empfiehlt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Stadt Karlsruhe die Umsetzung der Maßnahmen.