Preise für die Schüler*innen-Beförderung fair gestalten
| Vorlage: | 2022/2158/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 14.12.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 3 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.12.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: teilweise zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 14.12.2022 Vorlage Nr.: 2022/2158/1 Preise für die Schüler*innen-Beförderung fair gestalten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.12.2022 10.1 x 1. Der Eigenanteil der Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 4 für das landesweite Jugendticket verbleibt bei 100 Euro pro Jahr. Dazu wird bei der Umstellung von 10 Zahlungen pro Jahr auf 12 Zahlungen der monatliche Beitrag von 10 Euro auf 8,33 Euro abgesenkt und der städtische Zuschuss entsprechend erhöht. 2. In der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten wird §3 Absatz 1 d) über die Mindestentfernung für Schüler*innen in den Klassenstufen 1 bis 4 gestrichen. Das neue landesweite Jugendticket für 365 Euro stellt eine günstigere Alternative zu allen bestehenden Angeboten innerhalb des KVV für Schüler*innen dar. Ab der Klassenstufe 5 sinkt der Eigenanteil am Preis deutlich um ein Viertel. Es ist nicht nachvollziehbar, dass im gleichen Zuge der Eigenanteil für Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 4 steigen soll. Dass statt 10 Teilbeträgen jetzt 12 Teilbeträge eingezogen werden, ist kein hinreichender Grund für eine Erhöhung des jährlichen Eigenanteils. Das landesweite Jugendticket gilt dem Namen entsprechend in ganz Baden-Württemberg und ist daher nicht nur für den Schulweg nutzbar. Damit ermöglicht das Jugendticket den Familien zusätzlich eine deutlich erhöhte Mobilität. Genau dies ist ein gewünschtes Ziel des landesweiten Tickets. Dieses Ziel aber würde durch die Regelungen der Stadt für eine Mindestentfernung zur Schule konterkariert werden. Falls der Wohnort um wenige hundert Meter zu nah an der Schule ist, steigen die Fahrtkosten für die Nutzung des Tickets in der Freizeit enorm. Diese unfaire Regelung besteht schon für die bisherigen Zuschüsse zur ScoolCard, sie würde aber nun noch gesteigert durch die Gültigkeit in einem noch größeren Gebiet. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Johannes Honné Renate Rastätter Jorinda Fahringer, Benjamin Bauer Verena Anlauf Christine Großmann Begründung/Sachverhalt:
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2158/1 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Preise für die Schüler*innen-Beförderung fair gestalten Ergänzungsantrag: GRÜNE Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.12.2022 10.1 x Kurzfassung 1. Die Beschlussvorlage des Bürgermeisteramts sieht einen Eigenanteil von 10 € pro Monat vor. Die dadurch zu erzielenden Mehreinnahmen führen zu einer Verminderung des Defizits im Bereich der Schülerbeförderung. Die Nutzerinnen und Nutzer werden durch diesen Eigenanteil nur unwesentlich mehr belastet. 2. Der Wegfall der Mindestentfernung würde zu einer erheblichen Mehrbelastung des städtischen Haushalts führen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2.000.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2.000.000 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KVV – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Der Eigenanteil der Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 4 für das landesweite Jugendticket verbleibt bei 100 Euro pro Jahr. Dazu wird bei der Umstellung von 10 Zahlungen pro Jahr auf 12 Zahlungen der monatliche Beitrag von 10 Euro auf 8,33 Euro abgesenkt und der städtische Zuschuss entsprechend erhöht. Die beantragte Absenkung der Monatsraten von 10 auf 8,33 Euro würde bei aktuell 700 Zuschussanträgen pro Jahr zu einem Verzicht auf Mehreinnahmen in Höhe von etwa 14.000 Euro führen. Während Familien mit Anspruch auf Bildung- und Teilhabe sowieso eine kostenlose Fahrkarte für Schulfahrten über das Jobcenter erhalten, stellt eine monatliche Ersparnis von 1,67 Euro für die überwiegende Mehrheit der betroffenen Familien keinen wesentlichen finanziellen Vorteil dar. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Änderungsantrag abzulehnen und den in der Beschlussvorlage vorgesehenen monatlichen Eigenanteil bei 10 Euro zu belassen. 2. In der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten wird §3 Absatz 1 d) über die Mindestentfernung für Schüler*innen in den Klassenstufen 1 bis 4 gestrichen. Trotz des positiven Nebeneffektes von Zeitfahrkarten auch für Freizeitfahrten besteht der Satzungszweck der hier zur Änderung anstehenden „Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler“ in der Bezuschussung von Fahrtkosten für den Schulweg und nicht in einer allgemeinen Förderung von Familien. Eine generelle Bezuschussung unabhängig vom Schulweg fällt aus Sicht der Verwaltung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schülerbeförderung. Künftig entstehen für die Bezuschussung von etwa 700 Kindern im Grundschulalter mit Eigenanteil von 10 Euro jährliche Kosten in Höhe von etwa 170.000 Euro. Im aktuellen Schuljahr 2022/2023 sind in Karlsruhe 8553 Grundschülerinnen und Grundschüler in öffentlichen Schulen angemeldet. Mit der von der antragstellenden Fraktion beantragten Streichung der Mindestentfernung hätten künftig alle Grundschülerinnen und -schüler einen Anspruch auf ein von der Stadt Karlsruhe im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung subventioniertes Jugendticket zu einem Preis von 100 Euro pro Jahr. Dies würde bei einer Inanspruchnahme von 100 Prozent aller Berechtigten zu Mehrkosten von bis zu zwei Millionen Euro führen. Die für die beantragte Satzungsänderung benötigten Mittel stehen im Haushalt 2023 nicht zur Verfügung und würden in Folgejahren zu einer deutlichen Mehrbelastung der Haushalte führen. Einer Haushaltsicherung würde diese Maßnahme entgegenstehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text