Bebauungsplan "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße", Karlsruhe-Nordstadt

Vorlage: 2022/2148/2
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 15.11.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 4
Erwähnte Stadtteile: Nordstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.11.2022

    TOP: 4.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 15.11.2022 Vorlage Nr.: 2022/2148/2 Erwerb im südlichen Bereich des Bebauungsplans „Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße“, Karlsruhe-Nordstadt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.11.2022 4.2 x 1. Die Stadtverwaltung nimmt unverzüglich Kontakt zum Land Baden - Württemberg auf, um das Landesgrundstück im südlichen Bereich des Bebauungsplans „Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße“, Karlsruhe-Nordstadt zu erwerben. 2. Es werden Vorbereitungen getroffen, das Grundstück baldmöglichst dem Wohnungsbau zuzuführen. Grundlage ist der Gemeinderatschluss im April 2021 Grundstücksvergabe Wohnen. Begründung/Einordnung: Der Satzungsbeschluss ist eine Voraussetzung für das Land Baden-Württemberg, bevor das Grundstück verkauft werden soll. Viele Interessierte aus den Bereichen Wohnungsbaugenossenschaften und Baugruppen warten dringend auf Grundstücke, um ihre Konzepte für Wohnungsbau realisieren zu können. So hat die Stadt Karlsruhe die Möglichkeit, umwelt-, klima- und sozialverträglichen neuen Wohnraum zu schaffen. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2148/2 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Bebauungsplan "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße", Karlsruhe-Nordstadt Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Ergänzungsantrag: SPD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.11.2022 4.2. x Kurzfassung Zu 1.: Die Stadtverwaltung steht bereits in Kontakt mit dem Land Baden-Württemberg, um die Landesgrundstücke im Bebauungsplangebiet zu erwerben. Ein zeitnaher Erwerb wird angestrebt (Hinweis: Der Grundbesitz des Landes erstreckt sich entlang des Alten Flugplatzes von Nord nach Süd über das gesamte Plangebiet). Zu 2.: Die Baugrundstücke im Plangebiet werden im Umlegungsverfahren gebildet. Der erste Teilumlegungsbeschluss für den Nordteil (New-York-Straße bis ca. Duale Hochschule) ist für Anfang 2023 geplant. Die Entwicklung des Südteils des Gebiets (bis Lilienthalstraße) wird einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Das Bürgermeisteramt schlägt vor, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Grunderwerbskosten N.N. Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität, Meine Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 –