Auflösung der Gesellschaft für Beratungen und Beteiligungen mbH (GfBB) durch die Gesellschafterin Wirtschaftsstiftung Südwest
| Vorlage: | 2022/2123 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Wirtschaftsförderung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.11.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2123 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Wifö Auflösung der Gesellschaft für Beratungen und Beteiligungen mbH (GfBB) durch die Gesell- schafterin Wirtschaftsstiftung Südwest Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.11.2022 17 x vorberaten Gemeinderat 15.11.2022 11 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss – der Auflösung der Gesellschaft für Beratungen und Beteiligungen GmbH (GfBB) durch die Gesellschafterin Wirtschaftsstiftung Süd- west zu. 2. Der Vertreter der Wirtschaftsstiftung Südwest in der Gesellschafterversammlung der GfBB wird er- mächtigt, die Auflösung der GfBB zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit der Wirtschaftsstiftung Südwest – 2 – Die im Jahr 2000 gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Wirtschaftsstiftung Süd- west, wird von der Stadt Karlsruhe, der Sparkasse Karlsruhe und der Volksbank Karlsruhe Baden-Ba- den getragen. Die Wirtschaftsstiftung ist seit dem 1. Januar 2017 entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 22. November 2016 eine Verbrauchsstiftung. Das Stiftungskapital betrug ur- sprünglich 255.000 Euro. 250.000 Euro wurden von der Stadt Karlsruhe, jeweils 2.500 Euro von der Sparkasse Karlsruhe und der Volksbank Karlsruhe Baden-Baden eingebracht. Die Auflösung der Stiftung erfolgt zum 31. Dezember 2026. Die Wirtschaftsstiftung Südwest hält eine Beteiligung an der GfBB Gesellschaft für Beratungen und Beteiligungen GmbH (GfBB) in Höhe von 64.500 Euro, was einer Anteilsquote von 10 Prozent an der Gesellschaft entspricht. Die weiteren Anteile in Höhe von je 45 Prozent halten die Sparkasse Karlsruhe und die Volksbank Karlsruhe Baden-Baden eG. Die GfBB wurde vor über 20 Jahren zum Zweck der befristeten stillen Beteiligungen an Unternehmen im Wirtschaftsraum Karlsruhe sowie der Beratung von Firmen in bestimmten Situationen (Beratungs- vermittlung) gegründet. Die Voraussetzungen für Beteiligungen an Start-ups haben sich seit der Gründung der GfBB im Jahr 2001 deutlich verändert. Damals bestanden ein begrenztes Angebot und eine begrenzte Nachfrage nach Risikokapital. Das von der GfBB maximal zur Verfügung gestellte Kapital in einer Höhe von 200.000 DM (heute 100.000 Euro) war ausreichend. Mittlerweile steht ausreichend Risikokapital von Dritten in entsprechender Höhe zur Verfügung. Der Kapitalbedarf besteht häufig bereits in der Frühphase der Gründung. Die GfBB hat sich jedoch auf- grund des erhöhten Risikos in dieser Phase an Unternehmen nicht beteiligt. Auch in der Wachstums- phase übersteigt das von den Unternehmen angefragte Risikokapital meistens 100.000 Euro. Darüber hinaus fordert das Venture Capital (VC)-Geschäft mittlerweile größere personelle Kapazitäten. Diese sind bei der GfBB nicht vorhanden. Zahlreiche VC-Geber sind zeitgleich Business Angels und können eine kompetente Beratung leisten. Die Vertreter der Gesellschafter der GfBB haben in einer Strategiesitzung am 15. Februar 2022 intensiv über die zukünftige Rolle der Gesellschaft diskutiert. Die Gesellschafter vertreten die Ansicht, dass das aktuelle Geschäftsmodell der GfBB nicht mehr zeitgemäß ist und schlagen eine baldmögliche Liquidie- rung der Gesellschaft vor. Die Anmeldung der Liquidation soll zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Die Auflösung könnte dann zwischen dem 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2025 erfolgen. Die Gesellschafter Sparkasse Karlsruhe und Volksbank Karlsruhe Baden-Baden bereiten derzeit entsprechende Gremienbeschlüsse vor. Das Vermögen der GfBB wird an die Gesellschafter entsprechend ihrem Anteil ausgeschüttet. Es besteht eine Vorlagepflicht an die Rechtsaufsichtsbehörde (RP) nach § 108 Gemeindeordnung. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss – der Auflösung der Gesellschaft für Beratungen und Beteiligungen GmbH (GfBB) durch die Gesellschafterin Wirtschaftsstiftung Süd- west zu. 2. Der Vertreter der Wirtschaftsstiftung Südwest in der Gesellschafterversammlung der GfBB wird er- mächtigt, die Auflösung der GfBB zu beschließen.
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Niederschrift 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 15. November 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 11 der Tagesordnung: Auflösung der Gesellschaft für Beratungen und Beteiligungen mbH (GfBB) durch die Gesellschafterin Wirtschaftsstiftung Südwest Vorlage: 2022/2123 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss – der Auflösung der Gesellschaft für Beratungen und Beteiligungen GmbH (GfBB) durch die Gesellschafterin Wirtschaftsstiftung Südwest zu. 2. Der Vertreter der Wirtschaftsstiftung Südwest in der Gesellschafterversammlung der GfBB wird ermächtigt, die Auflösung der GfBB zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 8. November 2022: Auch hier bitte ich gleich um Ihr Votum, und zwar ab jetzt. – Ja, vielen Dank, auch das, einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 05.12.2022